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Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leichpredigt. Gehalten bey der Begräbniß/ Der ... Frawen Marthae Elisabethae von Eltz/ [...]. Wolfenbüttel, 1624.

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von Adelichen rechtschaffenen Eltern thut zwar etwas in der Welt / das gute Naturen vnd semina Virtutum fortgepflantzet werden / Aber in Gottes Reich thut sie nichts. Gottes Kinder werden wir nicht durch die Geburt von den Eltern / sondern durch die Wiedergeburt aus dem Wasser vnd heiligem Geist. Das haben demnach jhre Gottselige Eltern jhnen wol lassen angelegen seyn / vnd jhr liebes Töchterlein damals nicht allein durch die heilige Tauffe dem HErrn Christo in seine Gnaden Arm getragen / vnd durch jhn in das Himmel Buch der Kinder Gottes lassen mit Namen auffschreiben / sondern auch hiernegst so lang sie biß auff jhre verheyrahtung in jhrem Hause vnd Haußzucht geblieben / alles an jhr gethan / was Elter an Kindern zuthun schuldig seyn / vnd sonderlich zu allen Adelichen / am allermeisten aber zu allen Christlichen Tugenden in der Zucht vnd vermahnung zum HErrn zum fleissigsten aufferzogen / inmassen sich dasselbe auch an jhrem Ende hören lassen / da sie etliche mahl jhrer Eltern in grosser reverentz vnd ehreu gedacht / vnd hochbetawret / das jhre liebe Eltern durch die vnverhoffte Botschafft von jhrem Todt vnd Abscheid so sehr solten betrübet werden. Was jhre Eltern auß jhr gezogen / das hat menniglicher hie dieses ortes in der geringen zeit / so sie hie bey vns gewesen / mit grosser beliebung vermercket / vnd mit sonderlicher lust sich gefrewet mit der seligen Frawen jhrer Demuth / freundligkeit / vnd Tugenthafften holdseligen reden halber kundschafft zu haben vnd vmbzugehen.

Wie nun vnser HErr Gott sonderlich dem gehorsam der Kinder seinen Segen verheissen hat / so hat ers auch der seligen Fraw Vice. Cancellarin lassen geniessen / vnd sonderlich in der verheyrahtung / darin warlich hie auff Erden des Menschen halbe Seligkeit bestehet. Denn Anno 1622. den 16. Maij ist sie aus Gottes sonderbahrer schickung / vnd jhrer lieben Elteren willen / rath vnd zuthun verheyrahtet / an vnsern wolgedachten Herrn Vice-Cancellarium, damit sie zwar bißhero gelebet eine kurtze zeit / als zwey

von Adelichen rechtschaffenen Eltern thut zwar etwas in der Welt / das gute Naturen vnd semina Virtutum fortgepflantzet werden / Aber in Gottes Reich thut sie nichts. Gottes Kinder werden wir nicht durch die Geburt von den Eltern / sondern durch die Wiedergeburt aus dem Wasser vnd heiligem Geist. Das haben demnach jhre Gottselige Eltern jhnen wol lassen angelegen seyn / vnd jhr liebes Töchterlein damals nicht allein durch die heilige Tauffe dem HErrn Christo in seine Gnaden Arm getragen / vnd durch jhn in das Himmel Buch der Kinder Gottes lassen mit Namen auffschreiben / sondern auch hiernegst so lang sie biß auff jhre verheyrahtung in jhrem Hause vnd Haußzucht geblieben / alles an jhr gethan / was Elter an Kindern zuthun schuldig seyn / vnd sonderlich zu allen Adelichen / am allermeisten aber zu allen Christlichen Tugenden in der Zucht vnd vermahnung zum HErrn zum fleissigsten aufferzogen / inmassen sich dasselbe auch an jhrem Ende hören lassen / da sie etliche mahl jhrer Eltern in grosser reverentz vnd ehreu gedacht / vnd hochbetawret / das jhre liebe Eltern durch die vnverhoffte Botschafft von jhrem Todt vnd Abscheid so sehr solten betrübet werden. Was jhre Eltern auß jhr gezogen / das hat menniglicher hie dieses ortes in der geringen zeit / so sie hie bey vns gewesen / mit grosser beliebung vermercket / vnd mit sonderlicher lust sich gefrewet mit der seligen Frawen jhrer Demuth / freundligkeit / vnd Tugenthafften holdseligen reden halber kundschafft zu haben vnd vmbzugehen.

Wie nun vnser HErr Gott sonderlich dem gehorsam der Kinder seinen Segen verheissen hat / so hat ers auch der seligen Fraw Vice. Cancellarin lassen geniessen / vnd sonderlich in der verheyrahtung / darin warlich hie auff Erden des Menschen halbe Seligkeit bestehet. Denn Anno 1622. den 16. Maij ist sie aus Gottes sonderbahrer schickung / vnd jhrer lieben Elteren willen / rath vnd zuthun verheyrahtet / an vnsern wolgedachten Herrn Vice-Cancellarium, damit sie zwar bißhero gelebet eine kurtze zeit / als zwey

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Zitationshilfe: Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leichpredigt. Gehalten bey der Begräbniß/ Der ... Frawen Marthae Elisabethae von Eltz/ [...]. Wolfenbüttel, 1624, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wiedeburg_leichpredigt_1624/80>, abgerufen am 23.04.2024.