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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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Aus welchen Quellen leiteten sich diese Regeln her? Sie fußten pwo_002.002
auf Aussprüchen angesehener Kunstrichter des Altertums, das in der pwo_002.003
Entstehungszeit der deutschen und überhaupt der modernen Poetik, im pwo_002.004
Zeitalter der Renaissance, als unbedingte Autorität in Fragen der pwo_002.005
Kunst galt.

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§ 3. pwo_002.007
Autoritativ-dogmatische Poetik: Horaz.
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Wie die Renaissance sich überall enger an die Vermittlung der pwo_002.009
Römer als an die griechischen Quellen der antiken Kunst anschloß, pwo_002.010
war es zunächst Horaz, dessen Epistel an die Pisonen, ursprünglich pwo_002.011
ein Gelegenheitsgedicht, zum Rang einer Poetik erhoben wurde. pwo_002.012
Ohne Vollständigkeit zu erstreben oder auch nur das Wesen der Dichtkunst pwo_002.013
in den Vordergrund stellen zu wollen, ging Horaz davon aus, pwo_002.014
daß zu den Erfordernissen des vollendeten Dichters nicht bloß Begabung pwo_002.015
gehöre, die er als selbstverständlich erwähnt, sondern auch pwo_002.016
treue Beobachtung behufs Nachahmung der Wirklichkeit, ferner Studium pwo_002.017
und zur Erreichung formeller Meisterschaft Uebung, ebenso pwo_002.018
Fähigkeit zu einheitlicher Ordnung der Gedanken, schließlich eine Reihe pwo_002.019
besonderer Eigenschaften namentlich für die dramatische Poesie. Jhm pwo_002.020
war es vor allem darum zu thun, eine in seiner Zeit eingerissene schwindelhafte pwo_002.021
Liederlichkeit zu geißeln, die - wie zu manchen Zeiten sonst - pwo_002.022
prätendierte, daß Talent sowohl den Charakterhalt als Studium und pwo_002.023
formelle Durchbildung ersetzen könne. Jndem die Renaissance-Poetik pwo_002.024
diese Beziehung der Epistel außer acht ließ, wurde der kunstmäßigen pwo_002.025
Form, die Horaz neben der Begabung zur Geltung bringen wollte, pwo_002.026
entscheidender Wert und breitester Raum gewährt, und jede gelegentliche pwo_002.027
Aeußerung dieser römischen Satire zum Kanon erhoben.

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Gewiß ist auch in der frühesten modernen Poetik schon eine pwo_002.029
selbständige Bethätigung zu verspüren: aber sie beschränkte sich in Ergründung pwo_002.030
des poetischen Wesens gerade darauf, einseitig diejenigen pwo_002.031
Punkte herauszugreifen, die dem eigenen lehrhaften und formalistischen pwo_002.032
Geiste Raum zu bieten schienen. "Entweder nützen oder ergötzen pwo_002.033
wollen die Dichter oder zugleich beides, das Angenehme und Nützliche pwo_002.034
des Lebens, zur Aussprache bringen": solche gelegentliche Feststellung pwo_002.035
ward als Begriffsbestimmung der Poesie ausgegeben, überdies mit

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Autoritativ-dogmatische Poetik: Horaz.
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Aeußerung dieser römischen Satire zum Kanon erhoben.

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  Gewiß ist auch in der frühesten modernen Poetik schon eine pwo_002.029
selbständige Bethätigung zu verspüren: aber sie beschränkte sich in Ergründung pwo_002.030
des poetischen Wesens gerade darauf, einseitig diejenigen pwo_002.031
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wollen die Dichter oder zugleich beides, das Angenehme und Nützliche pwo_002.034
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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/16>, abgerufen am 25.04.2024.