Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

Bild:
<< vorherige Seite

zahlten. Dieser Antrag lief in Wirklichkeit darauf hinaus, das Ge-
meindewahlrecht nur für die Damen und nicht für die proletarischen
Habenichtse unter ihren "Schwestern" zu fordern. Es ist eine bekannte
Tatsache, daß ein großer Teil des männlichen wie des weiblichen Pro-
letariats des Wahlrechts beraubt wird, sobald die Seßhaftigkeit eine
Vorbedingung der Wahlberechtigung ist. Das Wahlrecht von einer
Steuerleistung abhängig machen, heißt ebenfalls nicht anderes,
als zweierlei Recht für Besitzende und Nichtbesitzende schaffen. Das
durch die Bedingung geschaffene Unrecht ist um so schreiender, als, nicht
nach einzelnen, sondern nach Klassen gerechnet, die werktätigen Massen
durch direkte und indirekte Steuern mehr zu dem Einkommen von Staat
und Gemeinde beitragen, als die besitzende Minderheit. Dazu noch
eins. Wir müssen die Frage aufwerfen: Wer zahlt in Wirklichkeit
die Steuern der besitzenden Klassen? Das sind die Proletarier, ohne
Unterschied des Geschlechts, das sind die Ausgebeuteten, die erst den
Besitz schaffen.

Aeußerst lehrreich wie die angezogene Eingabe ist auch die Hal-
tung der nämlichen radikalen Frauenrechtlerinnen in den Reichstags-
wahlkämpfen von 1903 und 1907. Der "Verein für Frauenstimmrecht",
der 1903 den ersten begrüßenswerten Versuch machte, die bürgerlichen
Frauen in den Wahlkampf zu führen, schied von vornherein aus dem
Aktionsprogramm die Forderung des Frauenwahlrechts aus, zu deren
Durchsetzung er doch gegründet worden war. Offenbar wollte er durch
diese blutige Selbstverhöhnung zeigen, mit welchem Recht er seinen Namen
führt! Jn einem Wahlaufrufe forderte er die Frauen zur Unter-
stützung von Kandidaten auf, "die für Gerechtigkeit, Freiheit und
Fortschritt eintreten." Unter einer höchst fadenscheinigen Begründung
machte er in einem Rundschreiben seinen Anhängerinnen plausibel, daß
für die Unterstützung eines Kandidaten ihrerseits "die Frage seiner
Haltung gegenüber dem Frauenstimmrecht nicht ausschlaggebend zu
sein braucht". Zu dieser Parole stimmte es, daß bekannte Führerinnen
der radikalen Frauenrechtlerinnen in Berlin, Frankfurt a. M. und
anderen Städten noch die Werbetrommel für Freisinnige und sonstige
bürgerliche Liberale gerührt haben, die zum großen Teil dem Frauen-
wahlrecht gleichgültig, im besten Falle aber als laue Freunde gegen-
überstanden. Und das ist das kennzeichnende: es handelte sich nicht
um die Unterstützung bürgerlich Liberaler, die im Kampfe gegen Kon-
servative und Zentrum standen, sondern die in der Hauptsache mit der
Sozialdemokratie ringen mußten, der einzigen Partei, die in Deutsch-
land geschlossen und grundsätzlich das Frauenstimmrecht verficht. Es
sei dahingestellt, ob die radikalen Frauenrechtlerinnen sich in Hamburg
tatsächlich der äußersten Schmach schuldig gemacht haben, den Liberalen
im Kampfe gegen einen Bebel zu unterstützen, der in Deutschland zu
den ersten und verdienstvollsten Vorkämpfern für die volle Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts zählt. Von glaubwürdiger Seite
ist es berichtet, von den Damen selbst ist es bestritten worden; Be-
hauptung steht gegen Behauptung. Aber selbst wenn dieser Fall schmach-
vollsten Verrats der Fraueninteressen aus dem frauenrechtlerischen
Sündenregister ausscheiden sollte, ist das folgende unbestrittene Tat-
sache. Die radikalen Frauenrechtlerinnen sind gegen den Sozial-
demokraten für den Liberalen in einem Hamburger Wahlkreis ein-
getreten, in dem die konservative Kandidatur bloße Zählkandidatur
war, und die Wahlaktion der Damen mithin den ausgesprochenen
Charakter einer Demonstration gutbürgerlicher Gesinnung gegen die

zahlten. Dieser Antrag lief in Wirklichkeit darauf hinaus, das Ge-
meindewahlrecht nur für die Damen und nicht für die proletarischen
Habenichtse unter ihren „Schwestern‟ zu fordern. Es ist eine bekannte
Tatsache, daß ein großer Teil des männlichen wie des weiblichen Pro-
letariats des Wahlrechts beraubt wird, sobald die Seßhaftigkeit eine
Vorbedingung der Wahlberechtigung ist. Das Wahlrecht von einer
Steuerleistung abhängig machen, heißt ebenfalls nicht anderes,
als zweierlei Recht für Besitzende und Nichtbesitzende schaffen. Das
durch die Bedingung geschaffene Unrecht ist um so schreiender, als, nicht
nach einzelnen, sondern nach Klassen gerechnet, die werktätigen Massen
durch direkte und indirekte Steuern mehr zu dem Einkommen von Staat
und Gemeinde beitragen, als die besitzende Minderheit. Dazu noch
eins. Wir müssen die Frage aufwerfen: Wer zahlt in Wirklichkeit
die Steuern der besitzenden Klassen? Das sind die Proletarier, ohne
Unterschied des Geschlechts, das sind die Ausgebeuteten, die erst den
Besitz schaffen.

Aeußerst lehrreich wie die angezogene Eingabe ist auch die Hal-
tung der nämlichen radikalen Frauenrechtlerinnen in den Reichstags-
wahlkämpfen von 1903 und 1907. Der „Verein für Frauenstimmrecht‟,
der 1903 den ersten begrüßenswerten Versuch machte, die bürgerlichen
Frauen in den Wahlkampf zu führen, schied von vornherein aus dem
Aktionsprogramm die Forderung des Frauenwahlrechts aus, zu deren
Durchsetzung er doch gegründet worden war. Offenbar wollte er durch
diese blutige Selbstverhöhnung zeigen, mit welchem Recht er seinen Namen
führt! Jn einem Wahlaufrufe forderte er die Frauen zur Unter-
stützung von Kandidaten auf, „die für Gerechtigkeit, Freiheit und
Fortschritt eintreten.‟ Unter einer höchst fadenscheinigen Begründung
machte er in einem Rundschreiben seinen Anhängerinnen plausibel, daß
für die Unterstützung eines Kandidaten ihrerseits „die Frage seiner
Haltung gegenüber dem Frauenstimmrecht nicht ausschlaggebend zu
sein braucht‟. Zu dieser Parole stimmte es, daß bekannte Führerinnen
der radikalen Frauenrechtlerinnen in Berlin, Frankfurt a. M. und
anderen Städten noch die Werbetrommel für Freisinnige und sonstige
bürgerliche Liberale gerührt haben, die zum großen Teil dem Frauen-
wahlrecht gleichgültig, im besten Falle aber als laue Freunde gegen-
überstanden. Und das ist das kennzeichnende: es handelte sich nicht
um die Unterstützung bürgerlich Liberaler, die im Kampfe gegen Kon-
servative und Zentrum standen, sondern die in der Hauptsache mit der
Sozialdemokratie ringen mußten, der einzigen Partei, die in Deutsch-
land geschlossen und grundsätzlich das Frauenstimmrecht verficht. Es
sei dahingestellt, ob die radikalen Frauenrechtlerinnen sich in Hamburg
tatsächlich der äußersten Schmach schuldig gemacht haben, den Liberalen
im Kampfe gegen einen Bebel zu unterstützen, der in Deutschland zu
den ersten und verdienstvollsten Vorkämpfern für die volle Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts zählt. Von glaubwürdiger Seite
ist es berichtet, von den Damen selbst ist es bestritten worden; Be-
hauptung steht gegen Behauptung. Aber selbst wenn dieser Fall schmach-
vollsten Verrats der Fraueninteressen aus dem frauenrechtlerischen
Sündenregister ausscheiden sollte, ist das folgende unbestrittene Tat-
sache. Die radikalen Frauenrechtlerinnen sind gegen den Sozial-
demokraten für den Liberalen in einem Hamburger Wahlkreis ein-
getreten, in dem die konservative Kandidatur bloße Zählkandidatur
war, und die Wahlaktion der Damen mithin den ausgesprochenen
Charakter einer Demonstration gutbürgerlicher Gesinnung gegen die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <p><pb facs="#f0026" n="16"/>
zahlten. Dieser Antrag lief in Wirklichkeit darauf hinaus, das Ge-<lb/>
meindewahlrecht nur für die Damen und nicht für die proletarischen<lb/>
Habenichtse unter ihren &#x201E;Schwestern&#x201F; zu fordern. Es ist eine bekannte<lb/>
Tatsache, daß ein großer Teil des männlichen wie des weiblichen Pro-<lb/>
letariats des Wahlrechts beraubt wird, sobald die Seßhaftigkeit eine<lb/>
Vorbedingung der Wahlberechtigung ist. Das Wahlrecht von einer<lb/>
Steuerleistung abhängig machen, heißt ebenfalls nicht anderes,<lb/>
als zweierlei Recht für Besitzende und Nichtbesitzende schaffen. Das<lb/>
durch die Bedingung geschaffene Unrecht ist um so schreiender, als, nicht<lb/>
nach einzelnen, sondern nach Klassen gerechnet, die werktätigen Massen<lb/>
durch direkte und indirekte Steuern mehr zu dem Einkommen von Staat<lb/>
und Gemeinde beitragen, als die besitzende Minderheit. Dazu noch<lb/>
eins. Wir müssen die Frage aufwerfen: Wer zahlt in Wirklichkeit<lb/>
die Steuern der besitzenden Klassen? Das sind die Proletarier, ohne<lb/>
Unterschied des Geschlechts, das sind die Ausgebeuteten, die erst den<lb/>
Besitz schaffen.</p><lb/>
          <p>Aeußerst lehrreich wie die angezogene Eingabe ist auch die Hal-<lb/>
tung der nämlichen radikalen Frauenrechtlerinnen in den Reichstags-<lb/>
wahlkämpfen von 1903 und 1907. Der &#x201E;Verein für Frauenstimmrecht&#x201F;,<lb/>
der 1903 den ersten begrüßenswerten Versuch machte, die bürgerlichen<lb/>
Frauen in den Wahlkampf zu führen, schied von vornherein aus dem<lb/>
Aktionsprogramm die Forderung des Frauenwahlrechts aus, zu deren<lb/>
Durchsetzung er doch gegründet worden war. Offenbar wollte er durch<lb/>
diese blutige Selbstverhöhnung zeigen, mit welchem Recht er seinen Namen<lb/>
führt! Jn einem Wahlaufrufe forderte er die Frauen zur Unter-<lb/>
stützung von Kandidaten auf, &#x201E;die für Gerechtigkeit, Freiheit und<lb/>
Fortschritt eintreten.&#x201F; Unter einer höchst fadenscheinigen Begründung<lb/>
machte er in einem Rundschreiben seinen Anhängerinnen plausibel, daß<lb/>
für die Unterstützung eines Kandidaten ihrerseits &#x201E;die Frage seiner<lb/>
Haltung gegenüber dem Frauenstimmrecht nicht ausschlaggebend zu<lb/>
sein braucht&#x201F;. Zu dieser Parole stimmte es, daß bekannte Führerinnen<lb/>
der radikalen Frauenrechtlerinnen in Berlin, Frankfurt a. M. und<lb/>
anderen Städten noch die Werbetrommel für Freisinnige und sonstige<lb/>
bürgerliche Liberale gerührt haben, die zum großen Teil dem Frauen-<lb/>
wahlrecht gleichgültig, im besten Falle aber als laue Freunde gegen-<lb/>
überstanden. Und das ist das kennzeichnende: es handelte sich nicht<lb/>
um die Unterstützung bürgerlich Liberaler, die im Kampfe gegen Kon-<lb/>
servative und Zentrum standen, sondern die in der Hauptsache mit der<lb/>
Sozialdemokratie ringen mußten, der einzigen Partei, die in Deutsch-<lb/>
land geschlossen und grundsätzlich das Frauenstimmrecht verficht. Es<lb/>
sei dahingestellt, ob die radikalen Frauenrechtlerinnen sich in Hamburg<lb/>
tatsächlich der äußersten Schmach schuldig gemacht haben, den Liberalen<lb/>
im Kampfe gegen einen Bebel zu unterstützen, der in Deutschland zu<lb/>
den ersten und verdienstvollsten Vorkämpfern für die volle Gleich-<lb/>
berechtigung des weiblichen Geschlechts zählt. Von glaubwürdiger Seite<lb/>
ist es berichtet, von den Damen selbst ist es bestritten worden; Be-<lb/>
hauptung steht gegen Behauptung. Aber selbst wenn dieser Fall schmach-<lb/>
vollsten Verrats der Fraueninteressen aus dem frauenrechtlerischen<lb/>
Sündenregister ausscheiden sollte, ist das folgende unbestrittene Tat-<lb/>
sache. Die radikalen Frauenrechtlerinnen sind gegen den Sozial-<lb/>
demokraten für den Liberalen in einem Hamburger Wahlkreis ein-<lb/>
getreten, in dem die konservative Kandidatur bloße Zählkandidatur<lb/>
war, und die Wahlaktion der Damen mithin den ausgesprochenen<lb/>
Charakter einer Demonstration gutbürgerlicher Gesinnung gegen die<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[16/0026] zahlten. Dieser Antrag lief in Wirklichkeit darauf hinaus, das Ge- meindewahlrecht nur für die Damen und nicht für die proletarischen Habenichtse unter ihren „Schwestern‟ zu fordern. Es ist eine bekannte Tatsache, daß ein großer Teil des männlichen wie des weiblichen Pro- letariats des Wahlrechts beraubt wird, sobald die Seßhaftigkeit eine Vorbedingung der Wahlberechtigung ist. Das Wahlrecht von einer Steuerleistung abhängig machen, heißt ebenfalls nicht anderes, als zweierlei Recht für Besitzende und Nichtbesitzende schaffen. Das durch die Bedingung geschaffene Unrecht ist um so schreiender, als, nicht nach einzelnen, sondern nach Klassen gerechnet, die werktätigen Massen durch direkte und indirekte Steuern mehr zu dem Einkommen von Staat und Gemeinde beitragen, als die besitzende Minderheit. Dazu noch eins. Wir müssen die Frage aufwerfen: Wer zahlt in Wirklichkeit die Steuern der besitzenden Klassen? Das sind die Proletarier, ohne Unterschied des Geschlechts, das sind die Ausgebeuteten, die erst den Besitz schaffen. Aeußerst lehrreich wie die angezogene Eingabe ist auch die Hal- tung der nämlichen radikalen Frauenrechtlerinnen in den Reichstags- wahlkämpfen von 1903 und 1907. Der „Verein für Frauenstimmrecht‟, der 1903 den ersten begrüßenswerten Versuch machte, die bürgerlichen Frauen in den Wahlkampf zu führen, schied von vornherein aus dem Aktionsprogramm die Forderung des Frauenwahlrechts aus, zu deren Durchsetzung er doch gegründet worden war. Offenbar wollte er durch diese blutige Selbstverhöhnung zeigen, mit welchem Recht er seinen Namen führt! Jn einem Wahlaufrufe forderte er die Frauen zur Unter- stützung von Kandidaten auf, „die für Gerechtigkeit, Freiheit und Fortschritt eintreten.‟ Unter einer höchst fadenscheinigen Begründung machte er in einem Rundschreiben seinen Anhängerinnen plausibel, daß für die Unterstützung eines Kandidaten ihrerseits „die Frage seiner Haltung gegenüber dem Frauenstimmrecht nicht ausschlaggebend zu sein braucht‟. Zu dieser Parole stimmte es, daß bekannte Führerinnen der radikalen Frauenrechtlerinnen in Berlin, Frankfurt a. M. und anderen Städten noch die Werbetrommel für Freisinnige und sonstige bürgerliche Liberale gerührt haben, die zum großen Teil dem Frauen- wahlrecht gleichgültig, im besten Falle aber als laue Freunde gegen- überstanden. Und das ist das kennzeichnende: es handelte sich nicht um die Unterstützung bürgerlich Liberaler, die im Kampfe gegen Kon- servative und Zentrum standen, sondern die in der Hauptsache mit der Sozialdemokratie ringen mußten, der einzigen Partei, die in Deutsch- land geschlossen und grundsätzlich das Frauenstimmrecht verficht. Es sei dahingestellt, ob die radikalen Frauenrechtlerinnen sich in Hamburg tatsächlich der äußersten Schmach schuldig gemacht haben, den Liberalen im Kampfe gegen einen Bebel zu unterstützen, der in Deutschland zu den ersten und verdienstvollsten Vorkämpfern für die volle Gleich- berechtigung des weiblichen Geschlechts zählt. Von glaubwürdiger Seite ist es berichtet, von den Damen selbst ist es bestritten worden; Be- hauptung steht gegen Behauptung. Aber selbst wenn dieser Fall schmach- vollsten Verrats der Fraueninteressen aus dem frauenrechtlerischen Sündenregister ausscheiden sollte, ist das folgende unbestrittene Tat- sache. Die radikalen Frauenrechtlerinnen sind gegen den Sozial- demokraten für den Liberalen in einem Hamburger Wahlkreis ein- getreten, in dem die konservative Kandidatur bloße Zählkandidatur war, und die Wahlaktion der Damen mithin den ausgesprochenen Charakter einer Demonstration gutbürgerlicher Gesinnung gegen die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/26
Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/26>, abgerufen am 19.04.2024.