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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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ley Lastern bey der Nach-Welt zu beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben / sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten / Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken / als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit / Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke / seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande / von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan. Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte weiter nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie wissen.

[Abbildung]
v. Thom. Schreibers Hist. Bericht von Ank. und Anfang der hartz bergw.
v. Levin. v Amber. Sachsen-Lauenb. Landes anfal.

ley Lastern bey der Nach-Welt zu beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben / sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten / Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken / als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit / Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke / seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande / von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan. Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte weiter nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie wissen.

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[381/0429] ley Lastern bey der Nach-Welt zu beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben / sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten / Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken / als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit / Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke / seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande / von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan. Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte weiter nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie wissen. [Abbildung] v. Thom. Schreibers Hist. Bericht von Ank. und Anfang der hartz bergw. v. Levin. v Amber. Sachsen-Lauenb. Landes anfal.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 381. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/429>, abgerufen am 16.04.2024.