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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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nen gewönlichen freyen Jahrmarckten / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtung gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei-

nen gewönlichen freyen Jahrmarcktẽ / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtũg gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei-

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[0087] nen gewönlichen freyen Jahrmarcktẽ / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtũg gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/87>, abgerufen am 28.03.2024.