Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684.

Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst.

IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten.

WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20.

nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684.

Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst.

IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten.

WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0118" n="127"/>
nen oneribus                      proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu                      Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so                      viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm                      zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß                      sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten /                      über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld                      fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu                      Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen                      enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn /                      sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des                      Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret /                      sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden                      wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit                      resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort                      ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben                      Wolffenbüttel den 14. Julii 1684.</p>
        <p>Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst.</p>
      </div>
      <div>
        <head>IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums /                      wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten.<lb/></head>
        <p>WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen                      Ritterschafft am 20.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[127/0118] nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684. Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst. IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten. WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/118
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/118>, abgerufen am 29.03.2024.