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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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P. S.

Als man auch in der Beysorge ist daß / wann etwa der dritte Weyhnachts-Tag auf den Sonntag einfällt / einige Prediger / sonderlich die noch nicht lange in Predigt-Ambte gewesen / zweiffelen möchten ob der gantze Tag gefeyert werden solte oder nicht; So habt ihr denenselben gleichfals zu notificiren daß der Sonntag billig den Vorzug haben und / wie sonst sich gebühret / den gantzen Tag gefeyert und der Gottesdienst Vor- und Nachmittags gehalten werden müsse. Ut in lit.

XXII. Fürstliche Verordnung / Die Befoderung der Closter-Collegiaten zum Predig-Ambt betreffend.

VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Demnach Wir vor einigen Jahren bey Unserm Closter Riddagshausen zu Beforderung des Nutzens der Christlichen Kirchen / auch damit Wir umb so viel mehr versichert seyn möchten daß das Heil. Predig-Ambt bey ereugenden Vacantien in Unsern Landen mit geschickten an reiner Lehre und guten Leben und Wandel wol probirten Subjectis jedesmahl hinwieder providiret werden könte / ein gewisses Collegium Candidatorum S. S. Theologiae gnädigst angerichtet / aus demselben zwar auch nach und nach einige Ihre Beforderung erhalten; Gleichwol aber Unser Intention bisher nicht allerdings erreichet worden / indem an statt das bey erledigten Pfarr- und Kirchen-Diensten billig auf diese vor anderen reflection genommen werden sollen /

P. S.

Als man auch in der Beysorge ist daß / wann etwa der dritte Weyhnachts-Tag auf den Sonntag einfällt / einige Prediger / sonderlich die noch nicht lange in Predigt-Ambte gewesen / zweiffelen möchten ob der gantze Tag gefeyert werden solte oder nicht; So habt ihr denenselben gleichfals zu notificiren daß der Sonntag billig den Vorzug haben und / wie sonst sich gebühret / den gantzen Tag gefeyert und der Gottesdienst Vor- und Nachmittags gehalten werden müsse. Ut in lit.

XXII. Fürstliche Verordnung / Die Befoderung der Closter-Collegiaten zum Predig-Ambt betreffend.

VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Demnach Wir vor einigen Jahren bey Unserm Closter Riddagshausen zu Beforderung des Nutzens der Christlichen Kirchen / auch damit Wir umb so viel mehr versichert seyn möchten daß das Heil. Predig-Ambt bey ereugenden Vacantien in Unsern Landen mit geschickten an reiner Lehre und guten Leben und Wandel wol probirten Subjectis jedesmahl hinwieder providiret werden könte / ein gewisses Collegium Candidatorum S. S. Theologiae gnädigst angerichtet / aus demselben zwar auch nach und nach einige Ihre Beforderung erhalten; Gleichwol aber Unser Intention bisher nicht allerdings erreichet worden / indem an statt das bey erledigten Pfarr- und Kirchen-Diensten billig auf diese vor anderen reflection genommen werden sollen /

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[156/0147] P. S. Als man auch in der Beysorge ist daß / wann etwa der dritte Weyhnachts-Tag auf den Sonntag einfällt / einige Prediger / sonderlich die noch nicht lange in Predigt-Ambte gewesen / zweiffelen möchten ob der gantze Tag gefeyert werden solte oder nicht; So habt ihr denenselben gleichfals zu notificiren daß der Sonntag billig den Vorzug haben und / wie sonst sich gebühret / den gantzen Tag gefeyert und der Gottesdienst Vor- und Nachmittags gehalten werden müsse. Ut in lit. XXII. Fürstliche Verordnung / Die Befoderung der Closter-Collegiaten zum Predig-Ambt betreffend. VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Demnach Wir vor einigen Jahren bey Unserm Closter Riddagshausen zu Beforderung des Nutzens der Christlichen Kirchen / auch damit Wir umb so viel mehr versichert seyn möchten daß das Heil. Predig-Ambt bey ereugenden Vacantien in Unsern Landen mit geschickten an reiner Lehre und guten Leben und Wandel wol probirten Subjectis jedesmahl hinwieder providiret werden könte / ein gewisses Collegium Candidatorum S. S. Theologiae gnädigst angerichtet / aus demselben zwar auch nach und nach einige Ihre Beforderung erhalten; Gleichwol aber Unser Intention bisher nicht allerdings erreichet worden / indem an statt das bey erledigten Pfarr- und Kirchen-Diensten billig auf diese vor anderen reflection genommen werden sollen /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/147>, abgerufen am 28.03.2024.