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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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nicht gehörigen Fragen gäntzlich abstrahiren / Und hingegen nur dahin sehen / wie Sie juxta captum der Kinder und des Gesindes einem jeden die heilsahmen Lehren deutlich beybringen und nach dem rechten Verstande wol begreiffen machen.

IV. Damit auch die Prediger bey dem officio homiletico die principia Theologiae desto besser in Gedächtniß conserviren mögen / so sollen die Superintendenten mit Ihren untergebenen Predigern zu gewissen Zeiten ordentliche Colloquia anstellen / und dero Behuff über die vor einigen Jahren heraus gegebene aus der Augsburgischen Confession gezogene theses mit einander communiciren / und die einem oder dem andern bey dem vorhabendem loco Theologico beyfallende dubia durch eine glimpffliche discussion resolviren.

V. Dieweil aber nicht gnug daß die Prediger das Ambt der Lehre gebührlich führen / sondern zugleich mit erfodert wird / daß Sie die Lehre mit ihrem Leben öffentlich für dem Volcke beweisen und ihren anvertraueten Heerden als Vorbilde mit erbaulichen exempeln vorgehen; So sollen die Prediger vor allen Dingen sich eines gottesfürchtigen ohnsträfflichen Wandels befleisßigen / damit Ihr Leben mit der Lehre überein kommen / und niemand geärgert werden / und nicht nöhtig seyn möge jemanden wegen ungebührlichen und ärgerlichen Lebens seines Pfarr-Dienstes zu entsetzen.

VI. Ob auch zwar die Prediger schuldig seyn / wann zwischen einigen Ihrer Seelen-Sorge anbefohlenen

nicht gehörigen Fragen gäntzlich abstrahiren / Und hingegen nur dahin sehen / wie Sie juxta captum der Kinder und des Gesindes einem jeden die heilsahmen Lehren deutlich beybringen und nach dem rechten Verstande wol begreiffen machen.

IV. Damit auch die Prediger bey dem officio homiletico die principia Theologiae desto besser in Gedächtniß conserviren mögen / so sollen die Superintendenten mit Ihren untergebenen Predigern zu gewissen Zeiten ordentliche Colloquia anstellen / und dero Behuff über die vor einigen Jahren heraus gegebene aus der Augsburgischen Confession gezogene theses mit einander communiciren / und die einem oder dem andern bey dem vorhabendem loco Theologico beyfallende dubia durch eine glimpffliche discussion resolviren.

V. Dieweil aber nicht gnug daß die Prediger das Ambt der Lehre gebührlich führen / sondern zugleich mit erfodert wird / daß Sie die Lehre mit ihrem Leben öffentlich für dem Volcke beweisen und ihren anvertraueten Heerden als Vorbilde mit erbaulichen exempeln vorgehen; So sollen die Prediger vor allen Dingen sich eines gottesfürchtigen ohnsträfflichen Wandels befleisßigen / damit Ihr Leben mit der Lehre überein kommen / und niemand geärgert werden / und nicht nöhtig seyn möge jemanden wegen ungebührlichen und ärgerlichen Lebens seines Pfarr-Dienstes zu entsetzen.

VI. Ob auch zwar die Prediger schuldig seyn / wann zwischen einigen Ihrer Seelen-Sorge anbefohlenen

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[19/0019] nicht gehörigen Fragen gäntzlich abstrahiren / Und hingegen nur dahin sehen / wie Sie juxta captum der Kinder und des Gesindes einem jeden die heilsahmen Lehren deutlich beybringen und nach dem rechten Verstande wol begreiffen machen. IV. Damit auch die Prediger bey dem officio homiletico die principia Theologiae desto besser in Gedächtniß conserviren mögen / so sollen die Superintendenten mit Ihren untergebenen Predigern zu gewissen Zeiten ordentliche Colloquia anstellen / und dero Behuff über die vor einigen Jahren heraus gegebene aus der Augsburgischen Confession gezogene theses mit einander communiciren / und die einem oder dem andern bey dem vorhabendem loco Theologico beyfallende dubia durch eine glimpffliche discussion resolviren. V. Dieweil aber nicht gnug daß die Prediger das Ambt der Lehre gebührlich führen / sondern zugleich mit erfodert wird / daß Sie die Lehre mit ihrem Leben öffentlich für dem Volcke beweisen und ihren anvertraueten Heerden als Vorbilde mit erbaulichen exempeln vorgehen; So sollen die Prediger vor allen Dingen sich eines gottesfürchtigen ohnsträfflichen Wandels befleisßigen / damit Ihr Leben mit der Lehre überein kommen / und niemand geärgert werden / und nicht nöhtig seyn möge jemanden wegen ungebührlichen und ärgerlichen Lebens seines Pfarr-Dienstes zu entsetzen. VI. Ob auch zwar die Prediger schuldig seyn / wann zwischen einigen Ihrer Seelen-Sorge anbefohlenen

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/19>, abgerufen am 25.04.2024.