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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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das heilige geoffenbahrte Wort GOTTes und die daraus fliessende bey der Christlichen Reformation gereinigte Lehre in Unsern Landen rein und ohnbefleckt erhalten / und zu Erreichung sothanen heilsahmen Endzwecks von wegen der Kirchen das Ambt gewissen der Orthodoxie versicherten und wolbegabten Lehrern und Predigern auftragen und anvertrauen / auch daneben bey Unsern Kirchen in allen Stücken eine gute Ordnung observiren lassen mögen; Und Wir Uns dann erinnern / auch in der Nachfrage befinden / daß zwar in Anno 1657. von weyland des Durchlauchtigsten Fürsten / Herrn AUGUSTI, Hertzoges zu Braunschweig und Lüneburg etc. Unsers Herrn und Vaters Gnaden Ruhmwürdigsten Andenckens eine Kirchen-Ordnung / wie es mit dem Gottesdienste und sonsten zu halten publiciret / die Exemplaria aber innerhalb denen dar sieder abgelauffenen mehr dann funffzig Jahren bey denen Kirchen sehr abgängig und fast ohnbrauchbar worden; Dannenhero Wir für nöhtig und nützlich befunden sothane Ordnung zur Hand nehmen / selbi-

das heilige geoffenbahrte Wort GOTTes und die daraus fliessende bey der Christlichen Reformation gereinigte Lehre in Unsern Landen rein und ohnbefleckt erhalten / und zu Erreichung sothanen heilsahmen Endzwecks von wegen der Kirchen das Ambt gewissen der Orthodoxie versicherten und wolbegabten Lehrern und Predigern auftragen und anvertrauen / auch daneben bey Unsern Kirchen in allen Stücken eine gute Ordnung observiren lassen mögen; Und Wir Uns dann erinnern / auch in der Nachfrage befinden / daß zwar in Anno 1657. von weyland des Durchlauchtigsten Fürsten / Herrn AUGUSTI, Hertzoges zu Braunschweig und Lüneburg etc. Unsers Herrn und Vaters Gnaden Ruhmwürdigsten Andenckens eine Kirchen-Ordnung / wie es mit dem Gottesdienste und sonsten zu halten publiciret / die Exemplaria aber innerhalb denen dar sieder abgelauffenen mehr dann funffzig Jahren bey denen Kirchen sehr abgängig und fast ohnbrauchbar worden; Dannenhero Wir für nöhtig und nützlich befunden sothane Ordnung zur Hand nehmen / selbi-

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[0004] das heilige geoffenbahrte Wort GOTTes und die daraus fliessende bey der Christlichen Reformation gereinigte Lehre in Unsern Landen rein und ohnbefleckt erhalten / und zu Erreichung sothanen heilsahmen Endzwecks von wegen der Kirchen das Ambt gewissen der Orthodoxie versicherten und wolbegabten Lehrern und Predigern auftragen und anvertrauen / auch daneben bey Unsern Kirchen in allen Stücken eine gute Ordnung observiren lassen mögen; Und Wir Uns dann erinnern / auch in der Nachfrage befinden / daß zwar in Anno 1657. von weyland des Durchlauchtigsten Fürsten / Herrn AUGUSTI, Hertzoges zu Braunschweig und Lüneburg etc. Unsers Herrn und Vaters Gnaden Ruhmwürdigsten Andenckens eine Kirchen-Ordnung / wie es mit dem Gottesdienste und sonsten zu halten publiciret / die Exemplaria aber innerhalb denen dar sieder abgelauffenen mehr dann funffzig Jahren bey denen Kirchen sehr abgängig und fast ohnbrauchbar worden; Dannenhero Wir für nöhtig und nützlich befunden sothane Ordnung zur Hand nehmen / selbi-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/4>, abgerufen am 24.04.2024.