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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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zweene Knaben vor dem Chor an einem gelegenen Ort treten / und ein Stück aus dem Catechismo Lutheri mit der Auslegung langsahm / laut und deutlich recitiren. Darauf ein Gesang der sich auf die Predigt schicket / gesungen wird.

§. 31.

Und mit dessen letztern Versch sollen die Schuel-Kinder sowol Knaben als Mädgens vor den Altar treten / und der Pastor ein gewisses Stück aus dem Catechismo und darüber abgefasseten Fragen des seel. Doct. Gesenii fleißig examiniren / und fein deutlich erklären / dabey mit der Jugend freundlich und sanfftmühtig umgehen.

§. 32.

Zuweilen kan auch der Priester die des Morgens gehaltene Predigt gar kürtzlich wiederholen und / was die Jugend daraus begriffen / Nachfrage thun.

§. 33.

Wenn mehr als ein Prediger bey einer Kirche / sollen dieselbe einen Sonntag um den andern / oder wie dieselbe sich in Liebe darüber vergleichen / diese Catechismus-Arbeit übernehmen.

§. 34.

Nach geendigter solcher Catechisinus-Lehre singet die Gemeinde: Liebster JEsu wir sind hier etc. Und darauf folget die Predigt über die Sonn- und Fest-Tages Episteln.

§. 35.

Nach deren Endigung wird ein kurtzes Gebet andächtig verlesen / das Vater Unser kniend gebetet / und der Seegen gesprochen.

§. 36.

Hierauf wieder ein von den Pastore vorgeschriebener Gesang / die Collecte, und der Nahme des HErren etc. gesungen / und endlich mit Nun GOtt Lob es ist vollbracht der Gottesdienst geschlossen.

§. 37.

Wir befehlen hierbey aber ernstlich / diesen Nachmittäglichen Gottesdienst also einzurichten / daß der Gesang / mit welchen die Orgel abgewechselt / etwan in einer halben Stunden / die Catechismus-Lehre und Predigt aber zusammen in fünff Viertel-Stunden absolviret werden mögen.

zweene Knaben vor dem Chor an einem gelegenen Ort treten / und ein Stück aus dem Catechismo Lutheri mit der Auslegung langsahm / laut und deutlich recitiren. Darauf ein Gesang der sich auf die Predigt schicket / gesungen wird.

§. 31.

Und mit dessen letztern Versch sollen die Schuel-Kinder sowol Knaben als Mädgens vor den Altar treten / und der Pastor ein gewisses Stück aus dem Catechismo und darüber abgefasseten Fragen des seel. Doct. Gesenii fleißig examiniren / und fein deutlich erklären / dabey mit der Jugend freundlich und sanfftmühtig umgehen.

§. 32.

Zuweilen kan auch der Priester die des Morgens gehaltene Predigt gar kürtzlich wiederholen und / was die Jugend daraus begriffen / Nachfrage thun.

§. 33.

Wenn mehr als ein Prediger bey einer Kirche / sollen dieselbe einen Sonntag um den andern / oder wie dieselbe sich in Liebe darüber vergleichen / diese Catechismus-Arbeit übernehmen.

§. 34.

Nach geendigter solcher Catechisinus-Lehre singet die Gemeinde: Liebster JEsu wir sind hier etc. Und darauf folget die Predigt über die Sonn- und Fest-Tages Episteln.

§. 35.

Nach deren Endigung wird ein kurtzes Gebet andächtig verlesen / das Vater Unser kniend gebetet / und der Seegen gesprochen.

§. 36.

Hierauf wieder ein von den Pastore vorgeschriebener Gesang / die Collecte, und der Nahme des HErren etc. gesungen / und endlich mit Nun GOtt Lob es ist vollbracht der Gottesdienst geschlossen.

§. 37.

Wir befehlen hierbey aber ernstlich / diesen Nachmittäglichen Gottesdienst also einzurichten / daß der Gesang / mit welchen die Orgel abgewechselt / etwan in einer halben Stunden / die Catechismus-Lehre und Predigt aber zusammen in fünff Viertel-Stunden absolviret werden mögen.

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[14/0018] zweene Knaben vor dem Chor an einem gelegenen Ort treten / und ein Stück aus dem Catechismo Lutheri mit der Auslegung langsahm / laut und deutlich recitiren. Darauf ein Gesang der sich auf die Predigt schicket / gesungen wird. §. 31. Und mit dessen letztern Versch sollen die Schuel-Kinder sowol Knaben als Mädgens vor den Altar treten / und der Pastor ein gewisses Stück aus dem Catechismo und darüber abgefasseten Fragen des seel. Doct. Gesenii fleißig examiniren / und fein deutlich erklären / dabey mit der Jugend freundlich und sanfftmühtig umgehen. §. 32. Zuweilen kan auch der Priester die des Morgens gehaltene Predigt gar kürtzlich wiederholen und / was die Jugend daraus begriffen / Nachfrage thun. §. 33. Wenn mehr als ein Prediger bey einer Kirche / sollen dieselbe einen Sonntag um den andern / oder wie dieselbe sich in Liebe darüber vergleichen / diese Catechismus-Arbeit übernehmen. §. 34. Nach geendigter solcher Catechisinus-Lehre singet die Gemeinde: Liebster JEsu wir sind hier etc. Und darauf folget die Predigt über die Sonn- und Fest-Tages Episteln. §. 35. Nach deren Endigung wird ein kurtzes Gebet andächtig verlesen / das Vater Unser kniend gebetet / und der Seegen gesprochen. §. 36. Hierauf wieder ein von den Pastore vorgeschriebener Gesang / die Collecte, und der Nahme des HErren etc. gesungen / und endlich mit Nun GOtt Lob es ist vollbracht der Gottesdienst geschlossen. §. 37. Wir befehlen hierbey aber ernstlich / diesen Nachmittäglichen Gottesdienst also einzurichten / daß der Gesang / mit welchen die Orgel abgewechselt / etwan in einer halben Stunden / die Catechismus-Lehre und Predigt aber zusammen in fünff Viertel-Stunden absolviret werden mögen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/18>, abgerufen am 29.03.2024.