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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Haupt-Predigt.
§. 3.

Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen /

§. 2.

Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt.

§. 3.

Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden.

§. 4.

Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist.

§. 5.

Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten.

§. 6.

Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel.

§. 7.

Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen:

Haupt-Predigt.
§. 3.

Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen /

§. 2.

Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt.

§. 3.

Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden.

§. 4.

Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist.

§. 5.

Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten.

§. 6.

Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel.

§. 7.

Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen:

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[5/0005] Haupt-Predigt. §. 3. Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen / §. 2. Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt. §. 3. Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden. §. 4. Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist. §. 5. Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten. §. 6. Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel. §. 7. Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen:

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/5>, abgerufen am 28.03.2024.