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Burckhardt, Jacob: Die Cultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Basel, 1860.

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Spanien und das Reich zusammen besaß, konnte er mit1. Abschnitt.
spanischen Kräften auch kaiserliche Ansprüche durchsetzen.
Aber was er so gewann, kam bekanntlich nicht dem Reiche,
sondern der spanischen Macht zu Gute.

Mit der politischen Illegitimität der Dynasten desDie uneheliche
Erbfolge.

XV. Jahrhunderts hing wiederum zusammen die Gleich-
gültigkeit gegen die legitime Geburt, welche den Ausländern,
z. B. einem Comines, so sehr auffiel. Sie ging gleichsam
mit in den Kauf. Während man im Norden, im Haus
Burgund etwa, den Bastarden eigene bestimmt abgegrenzte
Apanagen, Bisthümer u. dgl. zuwies, während in Portugal
eine Bastardlinie sich nur durch die größte Anstrengung
auf dem Throne behauptete, war in Italien kein fürstliches
Haus mehr, welches nicht in der Hauptlinie irgend eine unechte
Descendenz gehabt und ruhig geduldet hätte. Die Arago-
nesen von Neapel waren die Bastardlinie des Hauses, denn
Aragon selbst erbte der Bruder des Alfons I. Der große
Federigo von Urbino war vielleicht überhaupt kein Monte-
feltro. Als Pius II. zum Congreß von Mantua (1459) reiste
ritten ihm bei der Einholung in Ferrara ihrer acht Bastarde
vom Haus Este entgegen, 1) darunter der regierende Herzog
Borso selbst und zwei uneheliche Söhne seines ebenfalls
unehelichen Bruders und Vorgängers Leonello. Letzterer
hatte außerdem eine rechtmäßige Gemahlin gehabt, und
zwar eine uneheliche Tochter Alfons I. von Neapel von
einer Africanerin. 2) Die Bastarde wurden auch schon deß-
halb öfter zugelassen, weil die ehelichen Söhne minorenn
und die Gefahren dringend waren; es trat eine Art von
Seniorat ein, ohne weitere Rücksicht auf echte oder unechte

1) Aufgezählt im Diario Ferrarese, bei Murat. XXIV, Col. 203.
Vgl. Pii II. Comment. II, p. 102.
2) Marin Sanudo, vita de' duchi di Venezia, bei Murat. XXII,
Col.
1113.
2*

Spanien und das Reich zuſammen beſaß, konnte er mit1. Abſchnitt.
ſpaniſchen Kräften auch kaiſerliche Anſprüche durchſetzen.
Aber was er ſo gewann, kam bekanntlich nicht dem Reiche,
ſondern der ſpaniſchen Macht zu Gute.

Mit der politiſchen Illegitimität der Dynaſten desDie uneheliche
Erbfolge.

XV. Jahrhunderts hing wiederum zuſammen die Gleich-
gültigkeit gegen die legitime Geburt, welche den Ausländern,
z. B. einem Comines, ſo ſehr auffiel. Sie ging gleichſam
mit in den Kauf. Während man im Norden, im Haus
Burgund etwa, den Baſtarden eigene beſtimmt abgegrenzte
Apanagen, Bisthümer u. dgl. zuwies, während in Portugal
eine Baſtardlinie ſich nur durch die größte Anſtrengung
auf dem Throne behauptete, war in Italien kein fürſtliches
Haus mehr, welches nicht in der Hauptlinie irgend eine unechte
Descendenz gehabt und ruhig geduldet hätte. Die Arago-
neſen von Neapel waren die Baſtardlinie des Hauſes, denn
Aragon ſelbſt erbte der Bruder des Alfons I. Der große
Federigo von Urbino war vielleicht überhaupt kein Monte-
feltro. Als Pius II. zum Congreß von Mantua (1459) reiſte
ritten ihm bei der Einholung in Ferrara ihrer acht Baſtarde
vom Haus Eſte entgegen, 1) darunter der regierende Herzog
Borſo ſelbſt und zwei uneheliche Söhne ſeines ebenfalls
unehelichen Bruders und Vorgängers Leonello. Letzterer
hatte außerdem eine rechtmäßige Gemahlin gehabt, und
zwar eine uneheliche Tochter Alfons I. von Neapel von
einer Africanerin. 2) Die Baſtarde wurden auch ſchon deß-
halb öfter zugelaſſen, weil die ehelichen Söhne minorenn
und die Gefahren dringend waren; es trat eine Art von
Seniorat ein, ohne weitere Rückſicht auf echte oder unechte

1) Aufgezählt im Diario Ferrarese, bei Murat. XXIV, Col. 203.
Vgl. Pii II. Comment. II, p. 102.
2) Marin Sanudo, vita de' duchi di Venezia, bei Murat. XXII,
Col.
1113.
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[19/0029] Spanien und das Reich zuſammen beſaß, konnte er mit ſpaniſchen Kräften auch kaiſerliche Anſprüche durchſetzen. Aber was er ſo gewann, kam bekanntlich nicht dem Reiche, ſondern der ſpaniſchen Macht zu Gute. 1. Abſchnitt. Mit der politiſchen Illegitimität der Dynaſten des XV. Jahrhunderts hing wiederum zuſammen die Gleich- gültigkeit gegen die legitime Geburt, welche den Ausländern, z. B. einem Comines, ſo ſehr auffiel. Sie ging gleichſam mit in den Kauf. Während man im Norden, im Haus Burgund etwa, den Baſtarden eigene beſtimmt abgegrenzte Apanagen, Bisthümer u. dgl. zuwies, während in Portugal eine Baſtardlinie ſich nur durch die größte Anſtrengung auf dem Throne behauptete, war in Italien kein fürſtliches Haus mehr, welches nicht in der Hauptlinie irgend eine unechte Descendenz gehabt und ruhig geduldet hätte. Die Arago- neſen von Neapel waren die Baſtardlinie des Hauſes, denn Aragon ſelbſt erbte der Bruder des Alfons I. Der große Federigo von Urbino war vielleicht überhaupt kein Monte- feltro. Als Pius II. zum Congreß von Mantua (1459) reiſte ritten ihm bei der Einholung in Ferrara ihrer acht Baſtarde vom Haus Eſte entgegen, 1) darunter der regierende Herzog Borſo ſelbſt und zwei uneheliche Söhne ſeines ebenfalls unehelichen Bruders und Vorgängers Leonello. Letzterer hatte außerdem eine rechtmäßige Gemahlin gehabt, und zwar eine uneheliche Tochter Alfons I. von Neapel von einer Africanerin. 2) Die Baſtarde wurden auch ſchon deß- halb öfter zugelaſſen, weil die ehelichen Söhne minorenn und die Gefahren dringend waren; es trat eine Art von Seniorat ein, ohne weitere Rückſicht auf echte oder unechte Die uneheliche Erbfolge. 1) Aufgezählt im Diario Ferrarese, bei Murat. XXIV, Col. 203. Vgl. Pii II. Comment. II, p. 102. 2) Marin Sanudo, vita de' duchi di Venezia, bei Murat. XXII, Col. 1113. 2*

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Zitationshilfe: Burckhardt, Jacob: Die Cultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Basel, 1860, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_renaissance_1860/29>, abgerufen am 29.03.2024.