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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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durch, daß sie dieselben nicht verhinderten, wo sie
konnten und sollten) schuldig machen!

Solche unanständige Reden, Scherze, Unterhal-
tungen, Lieder werden in einem christlichen Hause
nicht geduldet, sondern auf's Sorgfältigste vermie-
den und verhütet. Die Mutter hält es für hei-
lige Pflicht, in diesem Punkte eine sorgfältige Wach-
samkeit im Hause zu üben und mit Ernst und
Strenge darauf zu halten, daß kein unanständiges
Wort gehört werde. Sie hat auf die Dienstboten
und Tagelöhner ein wachsames Auge, daß sie nicht,
wie es leider nur zu oft der Fall ist, in Gegen-
wart der Kinder unvorsichtige oder unehrbare Re-
den führen. Geschieht das, so wird es mit Ernst
und Nachdruck gerügt, und solche Dienstboten oder
Tagelöhner, welche auf Ermahnungen nicht achten,
werden so bald wie möglich aus dem Dienste, aus
der Arbeit entlassen. Wie manches Kind (wie
mancher jüngere Dienstbote) verliert durch den
Leichtsinn und durch die Schlechtigkeit solcher Men-
schen seine Unschuld, sein kostbarstes Gut!*)

Wehe dem Hause, in welchem derartige Reden
sogar in Gegenwart der Hausfrau ungestört ge-
führt werden dürfen, ja wo der Hausherr, die
Hausfrau selbst leichtsinnig oder schlecht genug
wären, um einzustimmen.

Es ist ferner in einem christlichen Hause Regel,
daß über gewisse unzüchtige Vorfälle in der Ge-
meinde überhaupt, und zumal in Gegenwart der

*) Von einer Hansfrau auf dem Hofe N. an der Grenze
des Münsterlandes erzählte bei ihrer Beerdigung der
Pfarrer: Es war ein neuer Knecht auf den Hof ge-
kommen. Obwohl man bei der Dingung vom Dienst-
boten ein Hauptgewicht darauf legte, daß dieselben
gottesfürchtig und fromm wären, so hatte man sich
doch diesmal versehen. Der neue Knecht hatte ein
loses Maul, das gar reichlich überfloß von liederlicher
Rede. Und wie es denn solchen Unholden eigen ist,
daß sie ihr schmutziges Maul bei keiner Gelegenheit
halten können, so ließ der Gedachte auch selbst bei
Tische Proben seiner schändlichen Redeweise verneh-
men. Die Hausfrau ließ es hinlänglich bemerkbar
werden, daß dergleichen hier im Hause, zumal in Ge-
genwart der Kinder, nicht bräuchlich sei. Vergebens.
Von Neuem schmutzige Worte. Da trat sie ruhig
hinter den Stuhl, auf dem der Lose saß, und voll-
führte rechts und links zwei Ohrfeigen an dessen un-
gewaschenem Haupte, daß es sausete. Das half. War
das auch ein wenig derb, so hat auch unser Herr
einst über gewisse Leute die Geissel geschwungen und
wir glauben, Er würde es noch thun über manche der
Unholde, worüber hier Rede ist. Jedenfalls ist es
Pflicht, gegen solches Unwesen ernstlich vorzugehen.

durch, daß sie dieselben nicht verhinderten, wo sie
konnten und sollten) schuldig machen!

Solche unanständige Reden, Scherze, Unterhal-
tungen, Lieder werden in einem christlichen Hause
nicht geduldet, sondern auf's Sorgfältigste vermie-
den und verhütet. Die Mutter hält es für hei-
lige Pflicht, in diesem Punkte eine sorgfältige Wach-
samkeit im Hause zu üben und mit Ernst und
Strenge darauf zu halten, daß kein unanständiges
Wort gehört werde. Sie hat auf die Dienstboten
und Tagelöhner ein wachsames Auge, daß sie nicht,
wie es leider nur zu oft der Fall ist, in Gegen-
wart der Kinder unvorsichtige oder unehrbare Re-
den führen. Geschieht das, so wird es mit Ernst
und Nachdruck gerügt, und solche Dienstboten oder
Tagelöhner, welche auf Ermahnungen nicht achten,
werden so bald wie möglich aus dem Dienste, aus
der Arbeit entlassen. Wie manches Kind (wie
mancher jüngere Dienstbote) verliert durch den
Leichtsinn und durch die Schlechtigkeit solcher Men-
schen seine Unschuld, sein kostbarstes Gut!*)

Wehe dem Hause, in welchem derartige Reden
sogar in Gegenwart der Hausfrau ungestört ge-
führt werden dürfen, ja wo der Hausherr, die
Hausfrau selbst leichtsinnig oder schlecht genug
wären, um einzustimmen.

Es ist ferner in einem christlichen Hause Regel,
daß über gewisse unzüchtige Vorfälle in der Ge-
meinde überhaupt, und zumal in Gegenwart der

*) Von einer Hansfrau auf dem Hofe N. an der Grenze
des Münsterlandes erzählte bei ihrer Beerdigung der
Pfarrer: Es war ein neuer Knecht auf den Hof ge-
kommen. Obwohl man bei der Dingung vom Dienst-
boten ein Hauptgewicht darauf legte, daß dieselben
gottesfürchtig und fromm wären, so hatte man sich
doch diesmal versehen. Der neue Knecht hatte ein
loses Maul, das gar reichlich überfloß von liederlicher
Rede. Und wie es denn solchen Unholden eigen ist,
daß sie ihr schmutziges Maul bei keiner Gelegenheit
halten können, so ließ der Gedachte auch selbst bei
Tische Proben seiner schändlichen Redeweise verneh-
men. Die Hausfrau ließ es hinlänglich bemerkbar
werden, daß dergleichen hier im Hause, zumal in Ge-
genwart der Kinder, nicht bräuchlich sei. Vergebens.
Von Neuem schmutzige Worte. Da trat sie ruhig
hinter den Stuhl, auf dem der Lose saß, und voll-
führte rechts und links zwei Ohrfeigen an dessen un-
gewaschenem Haupte, daß es sausete. Das half. War
das auch ein wenig derb, so hat auch unser Herr
einst über gewisse Leute die Geissel geschwungen und
wir glauben, Er würde es noch thun über manche der
Unholde, worüber hier Rede ist. Jedenfalls ist es
Pflicht, gegen solches Unwesen ernstlich vorzugehen.
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[87/0298] durch, daß sie dieselben nicht verhinderten, wo sie konnten und sollten) schuldig machen! Solche unanständige Reden, Scherze, Unterhal- tungen, Lieder werden in einem christlichen Hause nicht geduldet, sondern auf's Sorgfältigste vermie- den und verhütet. Die Mutter hält es für hei- lige Pflicht, in diesem Punkte eine sorgfältige Wach- samkeit im Hause zu üben und mit Ernst und Strenge darauf zu halten, daß kein unanständiges Wort gehört werde. Sie hat auf die Dienstboten und Tagelöhner ein wachsames Auge, daß sie nicht, wie es leider nur zu oft der Fall ist, in Gegen- wart der Kinder unvorsichtige oder unehrbare Re- den führen. Geschieht das, so wird es mit Ernst und Nachdruck gerügt, und solche Dienstboten oder Tagelöhner, welche auf Ermahnungen nicht achten, werden so bald wie möglich aus dem Dienste, aus der Arbeit entlassen. Wie manches Kind (wie mancher jüngere Dienstbote) verliert durch den Leichtsinn und durch die Schlechtigkeit solcher Men- schen seine Unschuld, sein kostbarstes Gut! *) Wehe dem Hause, in welchem derartige Reden sogar in Gegenwart der Hausfrau ungestört ge- führt werden dürfen, ja wo der Hausherr, die Hausfrau selbst leichtsinnig oder schlecht genug wären, um einzustimmen. Es ist ferner in einem christlichen Hause Regel, daß über gewisse unzüchtige Vorfälle in der Ge- meinde überhaupt, und zumal in Gegenwart der *) Von einer Hansfrau auf dem Hofe N. an der Grenze des Münsterlandes erzählte bei ihrer Beerdigung der Pfarrer: Es war ein neuer Knecht auf den Hof ge- kommen. Obwohl man bei der Dingung vom Dienst- boten ein Hauptgewicht darauf legte, daß dieselben gottesfürchtig und fromm wären, so hatte man sich doch diesmal versehen. Der neue Knecht hatte ein loses Maul, das gar reichlich überfloß von liederlicher Rede. Und wie es denn solchen Unholden eigen ist, daß sie ihr schmutziges Maul bei keiner Gelegenheit halten können, so ließ der Gedachte auch selbst bei Tische Proben seiner schändlichen Redeweise verneh- men. Die Hausfrau ließ es hinlänglich bemerkbar werden, daß dergleichen hier im Hause, zumal in Ge- genwart der Kinder, nicht bräuchlich sei. Vergebens. Von Neuem schmutzige Worte. Da trat sie ruhig hinter den Stuhl, auf dem der Lose saß, und voll- führte rechts und links zwei Ohrfeigen an dessen un- gewaschenem Haupte, daß es sausete. Das half. War das auch ein wenig derb, so hat auch unser Herr einst über gewisse Leute die Geissel geschwungen und wir glauben, Er würde es noch thun über manche der Unholde, worüber hier Rede ist. Jedenfalls ist es Pflicht, gegen solches Unwesen ernstlich vorzugehen.

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Dieses Werk stammt vom Projekt Digitization Lifecycle am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung.

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/298>, abgerufen am 25.04.2024.