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Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713.

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Ach! laß mich auch nie vergessen / Wie du meiner Seelen hast / Lebens-Mittel zugemessen / Da sie unter vieler Last Sich an deinen Tisch kan laben / Aus der Tauffe Krafft auch haben Durch den Glauben an dein Wort Dich zu preisen fort und fort.

Nun du grosser Lebens-Fürste! Sieh! wie meine arme Seel Stets nach jenem Leben dürste / Drum laß mir das Freuden-Oel Deines Geistes Zeugniß geben / Daß ich werde ewig leben Mit dir in der Himmels Stadt / Wo man keinen Mangel hat.

Auf die fordersten Buchstaben des Nahmens und Tituls
Herrn Hertzog Ernst Ferdinands Durchl.

Mel. Mein Hüter und mein Hirt ist GOtt der HErr.

Ein Christ / der da in seinem gantzen Leben / Mit allen Ernst den wahren GOtt ergeben / Der kan versichert seyn ohn alles Zagen / GOtt laß im Ernst dieß Trost-Wort zu ihm sagen: Ich will dich nicht verlassen noch versäumen / Dann wie wolt das bey GOttes Lieb sich reimen?

Für Augen zwar kan man dieß offt nicht sehen / Wann unser Glück so säumig pflegt zu gehen / Doch säumt GOtt nicht / es muß sich endlich weisen / Daß dieß Wort wahr / und stets mit Danck zu preisen: Ich will dich

Ach! laß mich auch nie vergessen / Wie du meiner Seelen hast / Lebens-Mittel zugemessen / Da sie unter vieler Last Sich an deinen Tisch kan laben / Aus der Tauffe Krafft auch haben Durch den Glauben an dein Wort Dich zu preisen fort und fort.

Nun du grosser Lebens-Fürste! Sieh! wie meine arme Seel Stets nach jenem Leben dürste / Drum laß mir das Freuden-Oel Deines Geistes Zeugniß geben / Daß ich werde ewig leben Mit dir in der Him̃els Stadt / Wo man keinen Mangel hat.

Auf die fordersten Buchstaben des Nahmens und Tituls
Herrn Hertzog Ernst Ferdinands Durchl.

Mel. Mein Hüter und mein Hirt ist GOtt der HErr.

Ein Christ / der da in seinem gantzen Leben / Mit allen Ernst den wahren GOtt ergeben / Der kan versichert seyn ohn alles Zagen / GOtt laß im Ernst dieß Trost-Wort zu ihm sagen: Ich will dich nicht verlassen noch versäumen / Dann wie wolt das bey GOttes Lieb sich reimen?

Für Augen zwar kan man dieß offt nicht sehen / Wann unser Glück so säumig pflegt zu gehen / Doch säumt GOtt nicht / es muß sich endlich weisen / Daß dieß Wort wahr / und stets mit Danck zu preisen: Ich will dich

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[54/0112] Ach! laß mich auch nie vergessen / Wie du meiner Seelen hast / Lebens-Mittel zugemessen / Da sie unter vieler Last Sich an deinen Tisch kan laben / Aus der Tauffe Krafft auch haben Durch den Glauben an dein Wort Dich zu preisen fort und fort. Nun du grosser Lebens-Fürste! Sieh! wie meine arme Seel Stets nach jenem Leben dürste / Drum laß mir das Freuden-Oel Deines Geistes Zeugniß geben / Daß ich werde ewig leben Mit dir in der Him̃els Stadt / Wo man keinen Mangel hat. Auf die fordersten Buchstaben des Nahmens und Tituls Herrn Hertzog Ernst Ferdinands Durchl. Mel. Mein Hüter und mein Hirt ist GOtt der HErr. Ein Christ / der da in seinem gantzen Leben / Mit allen Ernst den wahren GOtt ergeben / Der kan versichert seyn ohn alles Zagen / GOtt laß im Ernst dieß Trost-Wort zu ihm sagen: Ich will dich nicht verlassen noch versäumen / Dann wie wolt das bey GOttes Lieb sich reimen? Für Augen zwar kan man dieß offt nicht sehen / Wann unser Glück so säumig pflegt zu gehen / Doch säumt GOtt nicht / es muß sich endlich weisen / Daß dieß Wort wahr / und stets mit Danck zu preisen: Ich will dich

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_rechte_1713/112>, abgerufen am 18.04.2024.