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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß.

Antwort auf die dritte Betrachtung.

Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an-

his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß.

Antwort auf die dritte Betrachtung.

Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an-

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[23/0023] his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß. Antwort auf die dritte Betrachtung. Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an-

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/23>, abgerufen am 29.03.2024.