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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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Wolgemelte Graffen die Fürstliche Leiche widerumb auffnehmen / vnd dieselbe in die Heinrichstedter Kirchen biß auff den Chor tragen / vnd daselbst niedersetzen sollen.

Vnd weil die Fürstliche Leiche etwas schwer / sollen die träger / derobehueff / Zwölff schwartze Stäbe mit Trawrbinden / vnd dem Fürstl. Braunschweigischen Wapen / oben mit eisen Gabeln vnd vnten mit Preckeln / darauff sie den Sarck mit der Fürstlichen Leiche ruhen lassen können / in der Hand tragen.

Vber dem Fürstlichen Sarck ein schwartz englisch Tuch / vnd einem weissen seiden Adlaß Creutz / vnd darauff ein fein weiß Leinlachen / dar vber eine schwartze sammitten Decke / mit einem weissen silbern Stücke Creutz vnd vber dem Creutz das gantze Fürstliche Braunschweigische vnd alle darzu gehörigen Wapen.

Das entzele Fürstliche Brauns. Wapen mit zweyen gelben Löwen zun Heubten.

Das ander Fürstl. Lünebürgische Wapen mit dem blawen Löwen vnd rothen Hertzen zun Füssen.

Das Ebersteinische / Hombürgische vnd Häysche Wapen der Fürstlichen Leich an der Rechten seiten.

Das Braucheusische / Honsteinische vnd Regensteinische Wapen der Fürstlichen Leiche zur Lincken seiten.

Auch oben mitten auff der Fürstl. Leiche / sol ein vergüldet Rappier gelegt vnd gehefftet werden.

Neben der Fürstl. Leiche sollen Zwölff vom Adel mit schwartzen brennenden Fackeln / daran das Fürstliche Braunschweigische Wapen gemalet vnd Trawr binden hengen sollen / hergehen /

Wolgemelte Graffen die Fürstliche Leiche widerumb auffnehmen / vnd dieselbe in die Heinrichstedter Kirchen biß auff den Chor tragen / vnd daselbst niedersetzen sollen.

Vnd weil die Fürstliche Leiche etwas schwer / sollen die träger / derobehueff / Zwölff schwartze Stäbe mit Trawrbinden / vnd dem Fürstl. Braunschweigischen Wapen / oben mit eisen Gabeln vnd vnten mit Preckeln / darauff sie den Sarck mit der Fürstlichen Leiche ruhen lassen können / in der Hand tragen.

Vber dem Fürstlichen Sarck ein schwartz englisch Tuch / vnd einem weissen seiden Adlaß Creutz / vnd darauff ein fein weiß Leinlachen / dar vber eine schwartze sammitten Decke / mit einem weissen silbern Stücke Creutz vnd vber dem Creutz das gantze Fürstliche Braunschweigische vnd alle darzu gehörigen Wapen.

Das entzele Fürstliche Brauns. Wapen mit zweyen gelben Löwen zun Heubten.

Das ander Fürstl. Lünebürgische Wapen mit dem blawen Löwen vnd rothen Hertzen zun Füssen.

Das Ebersteinische / Hombürgische vnd Häysche Wapen der Fürstlichen Leich an der Rechten seiten.

Das Braucheusische / Honsteinische vnd Regensteinische Wapen der Fürstlichen Leiche zur Lincken seiten.

Auch oben mitten auff der Fürstl. Leiche / sol ein vergüldet Rappier gelegt vnd gehefftet werden.

Neben der Fürstl. Leiche sollen Zwölff vom Adel mit schwartzen brennenden Fackeln / daran das Fürstliche Braunschweigische Wapen gemalet vnd Trawr binden hengen sollen / hergehen /

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                     sammitten Decke / mit einem weissen silbern Stücke Creutz vnd vber dem Creutz
                     das gantze Fürstliche Braunschweigische vnd alle darzu gehörigen Wapen.</p>
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                     Rechten seiten.</p>
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                     Leiche zur Lincken seiten.</p>
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[0018] Wolgemelte Graffen die Fürstliche Leiche widerumb auffnehmen / vnd dieselbe in die Heinrichstedter Kirchen biß auff den Chor tragen / vnd daselbst niedersetzen sollen. Vnd weil die Fürstliche Leiche etwas schwer / sollen die träger / derobehueff / Zwölff schwartze Stäbe mit Trawrbinden / vnd dem Fürstl. Braunschweigischen Wapen / oben mit eisen Gabeln vnd vnten mit Preckeln / darauff sie den Sarck mit der Fürstlichen Leiche ruhen lassen können / in der Hand tragen. Vber dem Fürstlichen Sarck ein schwartz englisch Tuch / vnd einem weissen seiden Adlaß Creutz / vnd darauff ein fein weiß Leinlachen / dar vber eine schwartze sammitten Decke / mit einem weissen silbern Stücke Creutz vnd vber dem Creutz das gantze Fürstliche Braunschweigische vnd alle darzu gehörigen Wapen. Das entzele Fürstliche Brauns. Wapen mit zweyen gelben Löwen zun Heubten. Das ander Fürstl. Lünebürgische Wapen mit dem blawen Löwen vnd rothen Hertzen zun Füssen. Das Ebersteinische / Hombürgische vnd Häysche Wapen der Fürstlichen Leich an der Rechten seiten. Das Braucheusische / Honsteinische vnd Regensteinische Wapen der Fürstlichen Leiche zur Lincken seiten. Auch oben mitten auff der Fürstl. Leiche / sol ein vergüldet Rappier gelegt vnd gehefftet werden. Neben der Fürstl. Leiche sollen Zwölff vom Adel mit schwartzen brennenden Fackeln / daran das Fürstliche Braunschweigische Wapen gemalet vnd Trawr binden hengen sollen / hergehen /

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/18>, abgerufen am 28.03.2024.