Aergernisse kann auch über euch die Versuchung kommen, auf der breiten Heerstraße zu wandeln. Mit jener sakra- mentalen Gnade kämpfet die ersten Versuchungen und Ge- danken und Begierden und Regungen siegreich nieder: so wird euere Ehe ein Abbild der Vereinigung Christi mit seiner Kirche zu euerem und euerer Kinder Heil.
XII. Empfang des hl. Sakramentes der Ehe.
Die Ehe ist also nach der Anordnung Christi ein sakramentaler Vertrag zwischen Mann und Weib zur un- auflöslichen ehelichen Lebensgemeinschaft.
Man predigt so oft, wie man die hl. Sakramente der Buße und des Altars zu empfangen habe. Das ist heilsam und nothwendig; aber ebenso nothwendig und heilsam ist die Predigt über den Empfang des heiligen Ehesakramentes.
Weil nun dieser Gegenstand so wichtig und inhaltsreich, kann ich denselben heute nur theilweise behandeln, aber doch immerhin so, daß jedermann klar wird, wie die Braut- leute mit hl. Scheu und Ehrfurcht im Tempel zu erscheinen haben, um den Ehevertrag vor Gott und der Kirche ab- zuschließen.
Denn dieser Vertrag ist heilig 1) an und für sich 2) in der sakramentalen Gnade.
Ich könnte mich sehr kurz fassen, der Ehevertrag ist ein hl. Sakrament und zwar so, daß der hl. Thomas von Aquin (in Ep. ad. Eph. C. V L. 10) dasselbe mit der Taufe mit der Firmung und dem hl. Altarssakrament zu den vier größten zählt.
Aergernisse kann auch über euch die Versuchung kommen, auf der breiten Heerstraße zu wandeln. Mit jener sakra- mentalen Gnade kämpfet die ersten Versuchungen und Ge- danken und Begierden und Regungen siegreich nieder: so wird euere Ehe ein Abbild der Vereinigung Christi mit seiner Kirche zu euerem und euerer Kinder Heil.
XII. Empfang des hl. Sakramentes der Ehe.
Die Ehe ist also nach der Anordnung Christi ein sakramentaler Vertrag zwischen Mann und Weib zur un- auflöslichen ehelichen Lebensgemeinschaft.
Man predigt so oft, wie man die hl. Sakramente der Buße und des Altars zu empfangen habe. Das ist heilsam und nothwendig; aber ebenso nothwendig und heilsam ist die Predigt über den Empfang des heiligen Ehesakramentes.
Weil nun dieser Gegenstand so wichtig und inhaltsreich, kann ich denselben heute nur theilweise behandeln, aber doch immerhin so, daß jedermann klar wird, wie die Braut- leute mit hl. Scheu und Ehrfurcht im Tempel zu erscheinen haben, um den Ehevertrag vor Gott und der Kirche ab- zuschließen.
Denn dieser Vertrag ist heilig 1) an und für sich 2) in der sakramentalen Gnade.
Ich könnte mich sehr kurz fassen, der Ehevertrag ist ein hl. Sakrament und zwar so, daß der hl. Thomas von Aquin (in Ep. ad. Eph. C. V L. 10) dasselbe mit der Taufe mit der Firmung und dem hl. Altarssakrament zu den vier größten zählt.
<TEI><text><body><divn="11"><p><pbfacs="#f0117"xml:id="H891_001_1896_pb0105_0001"n="105"/>
Aergernisse kann auch über euch die Versuchung kommen,<lb/>
auf der breiten Heerstraße zu wandeln. Mit jener sakra-<lb/>
mentalen Gnade kämpfet die ersten Versuchungen und Ge-<lb/>
danken und Begierden und Regungen siegreich nieder: so<lb/>
wird euere Ehe ein Abbild der Vereinigung Christi mit<lb/>
seiner Kirche zu euerem und euerer Kinder Heil.</p></div><divn="12"><headrendition="#c">XII.<lb/>
Empfang des hl. Sakramentes der Ehe.</head><lb/><p>Die Ehe ist also nach der Anordnung Christi ein<lb/>
sakramentaler Vertrag zwischen Mann und Weib zur un-<lb/>
auflöslichen ehelichen Lebensgemeinschaft.</p><p>Man predigt so oft, wie man die hl. Sakramente<lb/>
der Buße und des Altars zu empfangen habe. Das ist<lb/>
heilsam und nothwendig; aber ebenso nothwendig und<lb/>
heilsam ist die Predigt über den Empfang des heiligen<lb/>
Ehesakramentes.</p><p>Weil nun dieser Gegenstand so wichtig und inhaltsreich,<lb/>
kann ich denselben heute nur theilweise behandeln, aber<lb/>
doch immerhin so, daß jedermann klar wird, wie die Braut-<lb/>
leute mit hl. Scheu und Ehrfurcht im Tempel zu erscheinen<lb/>
haben, um den Ehevertrag vor Gott und der Kirche ab-<lb/>
zuschließen.</p><p>Denn dieser Vertrag ist heilig 1) an und für sich<lb/>
2) in der sakramentalen Gnade.</p><p>Ich könnte mich sehr kurz fassen, der Ehevertrag ist<lb/>
ein hl. Sakrament und zwar so, daß der hl. Thomas von<lb/>
Aquin (in Ep. ad. Eph. C. V L. 10) dasselbe mit der Taufe<lb/>
mit der Firmung und dem hl. Altarssakrament zu den vier<lb/>
größten zählt.</p></div></body></text></TEI>
[105/0117]
Aergernisse kann auch über euch die Versuchung kommen,
auf der breiten Heerstraße zu wandeln. Mit jener sakra-
mentalen Gnade kämpfet die ersten Versuchungen und Ge-
danken und Begierden und Regungen siegreich nieder: so
wird euere Ehe ein Abbild der Vereinigung Christi mit
seiner Kirche zu euerem und euerer Kinder Heil.
XII.
Empfang des hl. Sakramentes der Ehe.
Die Ehe ist also nach der Anordnung Christi ein
sakramentaler Vertrag zwischen Mann und Weib zur un-
auflöslichen ehelichen Lebensgemeinschaft.
Man predigt so oft, wie man die hl. Sakramente
der Buße und des Altars zu empfangen habe. Das ist
heilsam und nothwendig; aber ebenso nothwendig und
heilsam ist die Predigt über den Empfang des heiligen
Ehesakramentes.
Weil nun dieser Gegenstand so wichtig und inhaltsreich,
kann ich denselben heute nur theilweise behandeln, aber
doch immerhin so, daß jedermann klar wird, wie die Braut-
leute mit hl. Scheu und Ehrfurcht im Tempel zu erscheinen
haben, um den Ehevertrag vor Gott und der Kirche ab-
zuschließen.
Denn dieser Vertrag ist heilig 1) an und für sich
2) in der sakramentalen Gnade.
Ich könnte mich sehr kurz fassen, der Ehevertrag ist
ein hl. Sakrament und zwar so, daß der hl. Thomas von
Aquin (in Ep. ad. Eph. C. V L. 10) dasselbe mit der Taufe
mit der Firmung und dem hl. Altarssakrament zu den vier
größten zählt.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/117>, abgerufen am 23.04.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.