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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden.

Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacite auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also.

Sleidanus lib. 8. fol. 94.

Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen.

So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen Sleidanus lib. 8. fol. 90.Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin -

Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden.

Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacitè auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also.

Sleidanus lib. 8. fol. 94.

Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen.

So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen Sleidanus lib. 8. fol. 90.Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin -

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[34/0046] Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden. Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacitè auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also. Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen. So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin - Sleidanus lib. 8. fol. 90.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/46>, abgerufen am 24.04.2024.