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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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jener Theil des Unternehmergewinnes im letzteren Falle beruht,
in der Regel stärker wirkt, als das Bedürfniß persönlicher Be-
thätigung, in welchem er im ersteren Falle seinen Grund hat,
zumal da sich dieses Bedürfniß doch auch vielfach noch anders
befriedigen läßt, als in wirthschaftlichen Unternehmungen, wozu
noch kommt, daß die Vorzüge der Stellung als Unternehmer
für die Capitalisten nicht im Verhältniß zu der Ausdehnung der
Unternehmung zu wachsen pflegen, ja, da sie rein persönlicher
Art sind, bei sehr großen Unternehmungen, die nur durch eine
Gesellschaft unternommen werden können, zum größten Theil oder
auch ganz verschwinden. Nur in solchen Zuständen, wie Adam
Smith die holländischen seiner Zeit schildert, wo das gesammte
sociale und politische Leben so mit dem Geschäftsleben zusammen-
fällt, daß Jeder, der nicht Geschäftsmann ist, angesehen wird,
"wie ein Civilist in einem Kriegslager", mag diese Regel eine
Ausnahme erleiden, und der immaterielle Unternehmergewinn
mag hier verhältnißmäßig in den kleinen Unternehmungen weniger
hochgeschätzt werden, wie in den großen.


Rückblick und Schluß.

Wir glauben, nun die Fragen, die wir uns am Anfang
dieser Schrift gestellt hatten, beantwortet zu haben, und fassen
die gewonnenen Resultate kurz noch einmal zusammen. Unter
dem Worte "Unternehmung" versteht man die auf eigene Rech-
nung vorgenommene Richtung gewisser Productivkräfte auf eine
Verkehrsproduction, deren Ergebniß noch nicht mit Gewißheit
feststeht, die also mit größerer oder geringerer Gefahr verbunden

jener Theil des Unternehmergewinnes im letzteren Falle beruht,
in der Regel ſtaͤrker wirkt, als das Beduͤrfniß perſoͤnlicher Be-
thaͤtigung, in welchem er im erſteren Falle ſeinen Grund hat,
zumal da ſich dieſes Beduͤrfniß doch auch vielfach noch anders
befriedigen laͤßt, als in wirthſchaftlichen Unternehmungen, wozu
noch kommt, daß die Vorzuͤge der Stellung als Unternehmer
fuͤr die Capitaliſten nicht im Verhaͤltniß zu der Ausdehnung der
Unternehmung zu wachſen pflegen, ja, da ſie rein perſoͤnlicher
Art ſind, bei ſehr großen Unternehmungen, die nur durch eine
Geſellſchaft unternommen werden koͤnnen, zum groͤßten Theil oder
auch ganz verſchwinden. Nur in ſolchen Zuſtaͤnden, wie Adam
Smith die hollaͤndiſchen ſeiner Zeit ſchildert, wo das geſammte
ſociale und politiſche Leben ſo mit dem Geſchaͤftsleben zuſammen-
faͤllt, daß Jeder, der nicht Geſchaͤftsmann iſt, angeſehen wird,
„wie ein Civiliſt in einem Kriegslager“, mag dieſe Regel eine
Ausnahme erleiden, und der immaterielle Unternehmergewinn
mag hier verhaͤltnißmaͤßig in den kleinen Unternehmungen weniger
hochgeſchaͤtzt werden, wie in den großen.


Rückblick und Schluß.

Wir glauben, nun die Fragen, die wir uns am Anfang
dieſer Schrift geſtellt hatten, beantwortet zu haben, und faſſen
die gewonnenen Reſultate kurz noch einmal zuſammen. Unter
dem Worte „Unternehmung“ verſteht man die auf eigene Rech-
nung vorgenommene Richtung gewiſſer Productivkraͤfte auf eine
Verkehrsproduction, deren Ergebniß noch nicht mit Gewißheit
feſtſteht, die alſo mit groͤßerer oder geringerer Gefahr verbunden

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[162/0174] jener Theil des Unternehmergewinnes im letzteren Falle beruht, in der Regel ſtaͤrker wirkt, als das Beduͤrfniß perſoͤnlicher Be- thaͤtigung, in welchem er im erſteren Falle ſeinen Grund hat, zumal da ſich dieſes Beduͤrfniß doch auch vielfach noch anders befriedigen laͤßt, als in wirthſchaftlichen Unternehmungen, wozu noch kommt, daß die Vorzuͤge der Stellung als Unternehmer fuͤr die Capitaliſten nicht im Verhaͤltniß zu der Ausdehnung der Unternehmung zu wachſen pflegen, ja, da ſie rein perſoͤnlicher Art ſind, bei ſehr großen Unternehmungen, die nur durch eine Geſellſchaft unternommen werden koͤnnen, zum groͤßten Theil oder auch ganz verſchwinden. Nur in ſolchen Zuſtaͤnden, wie Adam Smith die hollaͤndiſchen ſeiner Zeit ſchildert, wo das geſammte ſociale und politiſche Leben ſo mit dem Geſchaͤftsleben zuſammen- faͤllt, daß Jeder, der nicht Geſchaͤftsmann iſt, angeſehen wird, „wie ein Civiliſt in einem Kriegslager“, mag dieſe Regel eine Ausnahme erleiden, und der immaterielle Unternehmergewinn mag hier verhaͤltnißmaͤßig in den kleinen Unternehmungen weniger hochgeſchaͤtzt werden, wie in den großen. Rückblick und Schluß. Wir glauben, nun die Fragen, die wir uns am Anfang dieſer Schrift geſtellt hatten, beantwortet zu haben, und faſſen die gewonnenen Reſultate kurz noch einmal zuſammen. Unter dem Worte „Unternehmung“ verſteht man die auf eigene Rech- nung vorgenommene Richtung gewiſſer Productivkraͤfte auf eine Verkehrsproduction, deren Ergebniß noch nicht mit Gewißheit feſtſteht, die alſo mit groͤßerer oder geringerer Gefahr verbunden

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/174>, abgerufen am 28.03.2024.