Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.

Bild:
<< vorherige Seite

waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete
das religiöse Bollwerk der alterthümlichen Grundeigenthums-
verhältnisse
. Mit seinem Fall waren sie nicht länger vertheidigbar198).

Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry,
eine unabhängige Bauernschaft, zahlreicher als die Klasse der Pächter.
Sie hatte die Hauptstärke Cromwell's gebildet und stand, selbst nach Ma-
caulay's Geständniss, in vortheilhaftem Gegensatz zu den versoffenen Mist-
junkern und ihren Bedienten, den Landpfaffen, welche die herrschaftliche
"Lieblingsmagd" unter die Haube bringen mussten. Noch waren selbst
die ländlichen Lohnarbeiter Miteigenthümer am Gemeindeeigenthum.

gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen, da die Pfarrei ihre
Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen-
wärtige Akt keine Klugheitsmassregel ("prudential measure") dieser Art erlaubt;
aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der
anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage
eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge-
stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner
Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend
abhalten, Unterstützung zu bedürfen" ("will prevent persons in distress from
wanting relief"). (R. Blakey: "The History of Political Literature
from the earliest times. Lond
. 1855", v. II, p. 83 sqq.) -- In Schott-
land
fand die Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt
als in England. Noch 1698 erklärte Salhoun im schottischen Parlament:
"Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt.
Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen
kann, ist den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren
und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind für ihre eigne
Subsistenz zu sorgen." So Eden l. c. b. I, ch. I: "Von der Freiheit der
Ackerbauer
datirt der Pauperismus ... Manufakturen und Handel sind die
wahren Aeltern unsrer nationalen Armen." Eden, wie jener schottische Repub-
likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft,
sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn
zum Proletarier, resp. Pauper machte. -- Englands Armengesetzen entspricht in
Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz
von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656.
198) Herr Rogers, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni-
versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor-
rede zur "History of Agriculture" die Pauperisirung der Volksmasse durch
die Reformation.
45*

waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete
das religiöse Bollwerk der alterthümlichen Grundeigenthums-
verhältnisse
. Mit seinem Fall waren sie nicht länger vertheidigbar198).

Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry,
eine unabhängige Bauernschaft, zahlreicher als die Klasse der Pächter.
Sie hatte die Hauptstärke Cromwell’s gebildet und stand, selbst nach Ma-
caulay’s Geständniss, in vortheilhaftem Gegensatz zu den versoffenen Mist-
junkern und ihren Bedienten, den Landpfaffen, welche die herrschaftliche
„Lieblingsmagd“ unter die Haube bringen mussten. Noch waren selbst
die ländlichen Lohnarbeiter Miteigenthümer am Gemeindeeigenthum.

gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen, da die Pfarrei ihre
Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen-
wärtige Akt keine Klugheitsmassregel („prudential measure“) dieser Art erlaubt;
aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der
anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage
eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge-
stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner
Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend
abhalten, Unterstützung zu bedürfen“ („will prevent persons in distress from
wanting relief“). (R. Blakey: „The History of Political Literature
from the earliest times. Lond
. 1855“, v. II, p. 83 sqq.) — In Schott-
land
fand die Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt
als in England. Noch 1698 erklärte Salhoun im schottischen Parlament:
„Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt.
Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen
kann, ist den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren
und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind für ihre eigne
Subsistenz zu sorgen.“ So Eden l. c. b. I, ch. I: „Von der Freiheit der
Ackerbauer
datirt der Pauperismus … Manufakturen und Handel sind die
wahren Aeltern unsrer nationalen Armen.“ Eden, wie jener schottische Repub-
likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft,
sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn
zum Proletarier, resp. Pauper machte. — Englands Armengesetzen entspricht in
Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz
von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656.
198) Herr Rogers, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni-
versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor-
rede zur „History of Agriculture“ die Pauperisirung der Volksmasse durch
die Reformation.
45*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0726" n="707"/>
waren nicht ihre nachhaltigsten. <hi rendition="#g">Das Kircheneigenthum bildete<lb/>
das religiöse Bollwerk der alterthümlichen Grundeigenthums-<lb/>
verhältnisse</hi>. Mit seinem Fall waren sie nicht länger vertheidigbar<note place="foot" n="198)">Herr <hi rendition="#g">Rogers</hi>, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni-<lb/>
versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor-<lb/>
rede zur &#x201E;<hi rendition="#g">History of Agriculture</hi>&#x201C; die Pauperisirung der Volksmasse durch<lb/>
die Reformation.</note>.</p><lb/>
            <p>Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry,<lb/>
eine unabhängige Bauernschaft, zahlreicher als die Klasse der Pächter.<lb/>
Sie hatte die Hauptstärke Cromwell&#x2019;s gebildet und stand, selbst nach Ma-<lb/>
caulay&#x2019;s Geständniss, in vortheilhaftem Gegensatz zu den versoffenen Mist-<lb/>
junkern und ihren Bedienten, den Landpfaffen, welche die herrschaftliche<lb/>
&#x201E;Lieblingsmagd&#x201C; unter die Haube bringen mussten. Noch waren selbst<lb/>
die ländlichen Lohnarbeiter Miteigenthümer am Gemeindeeigenthum.<lb/><note xml:id="seg2pn_105_2" prev="#seg2pn_105_1" place="foot" n="197)"><hi rendition="#g">gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen</hi>, da die Pfarrei ihre<lb/>
Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen-<lb/>
wärtige Akt keine Klugheitsmassregel (&#x201E;prudential measure&#x201C;) dieser Art erlaubt;<lb/>
aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der<lb/>
anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage<lb/>
eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge-<lb/>
stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner<lb/>
Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend<lb/>
abhalten, Unterstützung zu <hi rendition="#g">bedürfen</hi>&#x201C; (&#x201E;will prevent persons in distress from<lb/>
wanting relief&#x201C;). (R. <hi rendition="#g">Blakey</hi>: &#x201E;<hi rendition="#g">The History of Political Literature<lb/>
from the earliest times. Lond</hi>. 1855&#x201C;, v. II, p. 83 sqq.) &#x2014; In <hi rendition="#g">Schott-<lb/>
land</hi> fand die Abschaffung der <hi rendition="#g">Leibeigenschaft</hi> Jahrhunderte später statt<lb/>
als in England. Noch 1698 erklärte <hi rendition="#g">Salhoun</hi> im schottischen Parlament:<lb/>
&#x201E;Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt.<lb/>
Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen<lb/>
kann, ist <hi rendition="#g">den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren</hi><lb/>
und aus allen denen <hi rendition="#g">Sklaven zu machen</hi>, die unfähig sind für ihre eigne<lb/>
Subsistenz zu sorgen.&#x201C; So <hi rendition="#g">Eden</hi> l. c. b. I, ch. I: &#x201E;<hi rendition="#g">Von</hi> der <hi rendition="#g">Freiheit der<lb/>
Ackerbauer</hi> datirt der Pauperismus &#x2026; Manufakturen und Handel sind die<lb/>
wahren Aeltern unsrer nationalen Armen.&#x201C; Eden, wie jener schottische Repub-<lb/>
likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft,<lb/>
sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn<lb/>
zum Proletarier, resp. Pauper machte. &#x2014; Englands Armengesetzen entspricht in<lb/>
Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz<lb/>
von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656.</note><lb/>
<fw place="bottom" type="sig">45*</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[707/0726] waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete das religiöse Bollwerk der alterthümlichen Grundeigenthums- verhältnisse. Mit seinem Fall waren sie nicht länger vertheidigbar 198). Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry, eine unabhängige Bauernschaft, zahlreicher als die Klasse der Pächter. Sie hatte die Hauptstärke Cromwell’s gebildet und stand, selbst nach Ma- caulay’s Geständniss, in vortheilhaftem Gegensatz zu den versoffenen Mist- junkern und ihren Bedienten, den Landpfaffen, welche die herrschaftliche „Lieblingsmagd“ unter die Haube bringen mussten. Noch waren selbst die ländlichen Lohnarbeiter Miteigenthümer am Gemeindeeigenthum. 197) 198) Herr Rogers, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni- versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor- rede zur „History of Agriculture“ die Pauperisirung der Volksmasse durch die Reformation. 197) gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen, da die Pfarrei ihre Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen- wärtige Akt keine Klugheitsmassregel („prudential measure“) dieser Art erlaubt; aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge- stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend abhalten, Unterstützung zu bedürfen“ („will prevent persons in distress from wanting relief“). (R. Blakey: „The History of Political Literature from the earliest times. Lond. 1855“, v. II, p. 83 sqq.) — In Schott- land fand die Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt als in England. Noch 1698 erklärte Salhoun im schottischen Parlament: „Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt. Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen kann, ist den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind für ihre eigne Subsistenz zu sorgen.“ So Eden l. c. b. I, ch. I: „Von der Freiheit der Ackerbauer datirt der Pauperismus … Manufakturen und Handel sind die wahren Aeltern unsrer nationalen Armen.“ Eden, wie jener schottische Repub- likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft, sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn zum Proletarier, resp. Pauper machte. — Englands Armengesetzen entspricht in Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656. 45*

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/726
Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 707. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/726>, abgerufen am 24.04.2024.