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Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716.

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Kirchen- und Consistorial-Diensten biß an sein Ende zu beharren / wann es nicht dem Allerhöchsten anders gefallen / als nach dessen ungezweifelter Schickung / ohne alle des seligen Mannes Vorwissen / Gesuch und Verlangen Er Anno 1693. den 8. Octobris, styli novi, war der Sonnabend vor dem 20. Trinitatis, (anwelchen Er vor 9. Jahren zu Melle introduciret war) schrifftliche Vocation von denen Durchl. Durchl. Fürsten und Herren / Herren RUDOLPHO AUGUSTO und ANTHON ULRICH, Gebrüdere / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg / zu Dero Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und respective Beicht-Vater / bekommen / welche Vocation, wie Er sie nicht allein selbst eingesehen / sondern auch von andern gelehrten und gewissenhafften Theologis Beyfall gefunden / also beschaffen war / daß Er dieselbe für rechtmässig und Göttlich halten und dafür achten müssen / daß Er derselbigen sich mit gutem Gewissen nicht widersetzen dürffte / derowegen dieselbe im Nahmen des HErrn angenommen / den 2ten Decembris im Oßnabrückischen Consistorio valediciret und von seinen Herren Collegen Abschied genommen / den 6ten Decembris neuen styls darauff / war der 2te Advents-Sonntag / zu Melle seine Abschieds-Predigt gehalten / und demnechst den 26sten ejusdem, styli novi, gleichfals am andern Sonntag des Advents / nach dem alten Calender / zu Wolffenbüttel in der Schloß Kirche seine Antrits-Predigt gethan / nachdem Er vorigen Freytag in dasiges Fürstl. Consistorium introduciret war. Als Er nun über 12. Jahr daselbst gestanden / und in seinem schweren Ampte Glauben und gut Gewissen zu bewahren / dem HErrn / nach dem Vermögen / das Er selbst Ihm dargereichet / getreu gewesen / ist Er Anno 1706. anhero nacher Hildesheim / zu beyder Städte Kirchen Superintendenten und Schulen Ephoro vociret / welche Vocation Er auch aus bewegenden GOtt und seiner Kirchen wollbekandten Ursachen annehmen müssen / selbige auch in dem Nahmen des Allerhöchsten sofort darauff angetreten / und zu dem Ende den 11ten Januarii besagten 1706ten Jahrs / Montag post Epiphanias, seine Reise nacher Hildesheim angetreten / von E. Hoch-Edlen Raht / Kirchen-Vorstehern und sämmtlichen Löbl. Bürgerschafft mit allen Liebes- und Ehren-Bezeigungen empfangen und angenommen / folgenden Donnerstag auff dem hohen Chor in der Haupt-Kirche St. Andreae denen sämmtlichen Kirchen- und Schul-Dienern vorgestellet / und also zu seinem Ampte introduciret ist. Den folgenden

Kirchen- und Consistorial-Diensten biß an sein Ende zu beharren / wann es nicht dem Allerhöchsten anders gefallen / als nach dessen ungezweifelter Schickung / ohne alle des seligen Mannes Vorwissen / Gesuch und Verlangen Er Anno 1693. den 8. Octobris, styli novi, war der Sonnabend vor dem 20. Trinitatis, (anwelchen Er vor 9. Jahren zu Melle introduciret war) schrifftliche Vocation von denen Durchl. Durchl. Fürsten und Herren / Herren RUDOLPHO AUGUSTO und ANTHON ULRICH, Gebrüdere / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg / zu Dero Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und respectivè Beicht-Vater / bekommen / welche Vocation, wie Er sie nicht allein selbst eingesehen / sondern auch von andern gelehrten und gewissenhafften Theologis Beyfall gefunden / also beschaffen war / daß Er dieselbe für rechtmässig und Göttlich halten und dafür achten müssen / daß Er derselbigen sich mit gutem Gewissen nicht widersetzen dürffte / derowegen dieselbe im Nahmen des HErrn angenommen / den 2ten Decembris im Oßnabrückischen Consistorio valediciret und von seinen Herren Collegen Abschied genommen / den 6ten Decembris neuen styls darauff / war der 2te Advents-Sonntag / zu Melle seine Abschieds-Predigt gehalten / und demnechst den 26sten ejusdem, styli novi, gleichfals am andern Sonntag des Advents / nach dem alten Calender / zu Wolffenbüttel in der Schloß Kirche seine Antrits-Predigt gethan / nachdem Er vorigen Freytag in dasiges Fürstl. Consistorium introduciret war. Als Er nun über 12. Jahr daselbst gestanden / und in seinem schweren Ampte Glauben und gut Gewissen zu bewahren / dem HErrn / nach dem Vermögen / das Er selbst Ihm dargereichet / getreu gewesen / ist Er Anno 1706. anhero nacher Hildesheim / zu beyder Städte Kirchen Superintendenten und Schulen Ephoro vociret / welche Vocation Er auch aus bewegenden GOtt und seiner Kirchen wollbekandten Ursachen annehmen müssen / selbige auch in dem Nahmen des Allerhöchsten sofort darauff angetreten / und zu dem Ende den 11ten Januarii besagten 1706ten Jahrs / Montag post Epiphanias, seine Reise nacher Hildesheim angetreten / von E. Hoch-Edlen Raht / Kirchen-Vorstehern und säm̃tlichen Löbl. Bürgerschafft mit allen Liebes- und Ehren-Bezeigungen empfangen und angenommen / folgenden Donnerstag auff dem hohen Chor in der Haupt-Kirche St. Andreae denen säm̃tlichen Kirchen- und Schul-Dienern vorgestellet / und also zu seinem Ampte introduciret ist. Den folgenden

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Kirchen- und Consistorial-Diensten biß an sein Ende zu beharren /                      wann es nicht dem Allerhöchsten anders gefallen / als nach dessen ungezweifelter                      Schickung / ohne alle des seligen Mannes Vorwissen / Gesuch und Verlangen Er                      Anno 1693. den 8. Octobris, styli novi, war der Sonnabend vor dem 20.                      Trinitatis, (anwelchen Er vor 9. Jahren zu Melle introduciret war) schrifftliche                      Vocation von denen Durchl. Durchl. Fürsten und Herren / Herren RUDOLPHO AUGUSTO                      und ANTHON ULRICH, Gebrüdere / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg / zu Dero                      Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und respectivè Beicht-Vater / bekommen /                      welche Vocation, wie Er sie nicht allein selbst eingesehen / sondern auch von                      andern gelehrten und gewissenhafften Theologis Beyfall gefunden / also                      beschaffen war / daß Er dieselbe für rechtmässig und Göttlich halten und dafür                      achten müssen / daß Er derselbigen sich mit gutem Gewissen nicht widersetzen                      dürffte / derowegen dieselbe im Nahmen des HErrn angenommen / den 2ten Decembris                      im Oßnabrückischen Consistorio valediciret und von seinen Herren Collegen                      Abschied genommen / den 6ten Decembris neuen styls darauff / war der 2te                      Advents-Sonntag / zu Melle seine Abschieds-Predigt gehalten / und demnechst den                      26sten ejusdem, styli novi, gleichfals am andern Sonntag des Advents / nach dem                      alten Calender / zu Wolffenbüttel in der Schloß Kirche seine Antrits-Predigt                      gethan / nachdem Er vorigen Freytag in dasiges Fürstl. Consistorium introduciret                      war. Als Er nun über 12. Jahr daselbst gestanden / und in seinem schweren Ampte                      Glauben und gut Gewissen zu bewahren / dem HErrn / nach dem Vermögen / das Er                      selbst Ihm dargereichet / getreu gewesen / ist Er Anno 1706. anhero nacher                      Hildesheim / zu beyder Städte Kirchen Superintendenten und Schulen Ephoro                      vociret / welche Vocation Er auch aus bewegenden GOtt und seiner Kirchen                      wollbekandten Ursachen annehmen müssen / selbige auch in dem Nahmen des                      Allerhöchsten sofort darauff angetreten / und zu dem Ende den 11ten Januarii                      besagten 1706ten Jahrs / Montag post Epiphanias, seine Reise nacher Hildesheim                      angetreten / von E. Hoch-Edlen Raht / Kirchen-Vorstehern und säm&#x0303;tlichen Löbl. Bürgerschafft mit allen Liebes- und Ehren-Bezeigungen empfangen                      und angenommen / folgenden Donnerstag auff dem hohen Chor in der Haupt-Kirche                      St. Andreae denen säm&#x0303;tlichen Kirchen- und Schul-Dienern                      vorgestellet / und also zu seinem Ampte introduciret ist. Den folgenden
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[48/0050] Kirchen- und Consistorial-Diensten biß an sein Ende zu beharren / wann es nicht dem Allerhöchsten anders gefallen / als nach dessen ungezweifelter Schickung / ohne alle des seligen Mannes Vorwissen / Gesuch und Verlangen Er Anno 1693. den 8. Octobris, styli novi, war der Sonnabend vor dem 20. Trinitatis, (anwelchen Er vor 9. Jahren zu Melle introduciret war) schrifftliche Vocation von denen Durchl. Durchl. Fürsten und Herren / Herren RUDOLPHO AUGUSTO und ANTHON ULRICH, Gebrüdere / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg / zu Dero Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und respectivè Beicht-Vater / bekommen / welche Vocation, wie Er sie nicht allein selbst eingesehen / sondern auch von andern gelehrten und gewissenhafften Theologis Beyfall gefunden / also beschaffen war / daß Er dieselbe für rechtmässig und Göttlich halten und dafür achten müssen / daß Er derselbigen sich mit gutem Gewissen nicht widersetzen dürffte / derowegen dieselbe im Nahmen des HErrn angenommen / den 2ten Decembris im Oßnabrückischen Consistorio valediciret und von seinen Herren Collegen Abschied genommen / den 6ten Decembris neuen styls darauff / war der 2te Advents-Sonntag / zu Melle seine Abschieds-Predigt gehalten / und demnechst den 26sten ejusdem, styli novi, gleichfals am andern Sonntag des Advents / nach dem alten Calender / zu Wolffenbüttel in der Schloß Kirche seine Antrits-Predigt gethan / nachdem Er vorigen Freytag in dasiges Fürstl. Consistorium introduciret war. Als Er nun über 12. Jahr daselbst gestanden / und in seinem schweren Ampte Glauben und gut Gewissen zu bewahren / dem HErrn / nach dem Vermögen / das Er selbst Ihm dargereichet / getreu gewesen / ist Er Anno 1706. anhero nacher Hildesheim / zu beyder Städte Kirchen Superintendenten und Schulen Ephoro vociret / welche Vocation Er auch aus bewegenden GOtt und seiner Kirchen wollbekandten Ursachen annehmen müssen / selbige auch in dem Nahmen des Allerhöchsten sofort darauff angetreten / und zu dem Ende den 11ten Januarii besagten 1706ten Jahrs / Montag post Epiphanias, seine Reise nacher Hildesheim angetreten / von E. Hoch-Edlen Raht / Kirchen-Vorstehern und säm̃tlichen Löbl. Bürgerschafft mit allen Liebes- und Ehren-Bezeigungen empfangen und angenommen / folgenden Donnerstag auff dem hohen Chor in der Haupt-Kirche St. Andreae denen säm̃tlichen Kirchen- und Schul-Dienern vorgestellet / und also zu seinem Ampte introduciret ist. Den folgenden

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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Zitationshilfe: Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_israeliter_1716/50>, abgerufen am 25.04.2024.