Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

Bild:
<< vorherige Seite

wahrscheinlich eher der Hälfte gleich: und dieses, und
die von zerstreut entfernten etruskischen Gegenden herge-
nommenen Nahmen der neuen Tribus, macht es glaub-
lich daß Ortschaften, den bekriegten etruskischen Städten
unterthan, welche von ihnen abgefallen waren, nicht le-
dige Ueberläufer, diesen Vortheil genossen haben. Ja es
ist vielmehr zu vermuthen daß ganz Capena damals rö-
misch geworden sey, weil es in der Folge nie mehr als
ein selbstständiger Staat erwähnt wird. Es war weise
der durch die Entvölkerung veranlaßten Abhängigkeit
von den Latinern, Ergänzung der Volkszahl durch nicht-
latinische Völker entgegenzustellen.

Bey dieser nothwendigen Erklärung wird es merk-
würdig daß Livius meldet den neuen Bürgern sey Land
angewiesen worden. Denn die Bewohner ganzer Ort-
schaften, welche, weil sie sich freywillig unterworfen hat-
ten im Besitz ihrer Feldmarken geblieben seyn mußten,
scheinen dieses nicht bedurft zu haben. Aber es deutet
auf die nothwendige Beziehung welche zwischen dem
Stimmrecht in einer Tribus und dem Landeigenthum
nach quiritarischem Recht war, welches in diesem Fall
der Republik übergeben ward, und als Belehnung von
ihr zurückkehrte.

Die Kriege des Zeitraums von Herstel-
lung der Stadt bis zur Staatsver-
änderung von 389
.

In Etrurien wird das Gebiet der Tarquinienser
am Anfang dieses Zeitraums ausdrücklich feindlich ge-

wahrſcheinlich eher der Haͤlfte gleich: und dieſes, und
die von zerſtreut entfernten etruskiſchen Gegenden herge-
nommenen Nahmen der neuen Tribus, macht es glaub-
lich daß Ortſchaften, den bekriegten etruskiſchen Staͤdten
unterthan, welche von ihnen abgefallen waren, nicht le-
dige Ueberlaͤufer, dieſen Vortheil genoſſen haben. Ja es
iſt vielmehr zu vermuthen daß ganz Capena damals roͤ-
miſch geworden ſey, weil es in der Folge nie mehr als
ein ſelbſtſtaͤndiger Staat erwaͤhnt wird. Es war weiſe
der durch die Entvoͤlkerung veranlaßten Abhaͤngigkeit
von den Latinern, Ergaͤnzung der Volkszahl durch nicht-
latiniſche Voͤlker entgegenzuſtellen.

Bey dieſer nothwendigen Erklaͤrung wird es merk-
wuͤrdig daß Livius meldet den neuen Buͤrgern ſey Land
angewieſen worden. Denn die Bewohner ganzer Ort-
ſchaften, welche, weil ſie ſich freywillig unterworfen hat-
ten im Beſitz ihrer Feldmarken geblieben ſeyn mußten,
ſcheinen dieſes nicht bedurft zu haben. Aber es deutet
auf die nothwendige Beziehung welche zwiſchen dem
Stimmrecht in einer Tribus und dem Landeigenthum
nach quiritariſchem Recht war, welches in dieſem Fall
der Republik uͤbergeben ward, und als Belehnung von
ihr zuruͤckkehrte.

Die Kriege des Zeitraums von Herſtel-
lung der Stadt bis zur Staatsver-
aͤnderung von 389
.

In Etrurien wird das Gebiet der Tarquinienſer
am Anfang dieſes Zeitraums ausdruͤcklich feindlich ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0310" n="294"/>
wahr&#x017F;cheinlich eher der Ha&#x0364;lfte gleich: und die&#x017F;es, und<lb/>
die von zer&#x017F;treut entfernten etruski&#x017F;chen Gegenden herge-<lb/>
nommenen Nahmen der neuen Tribus, macht es glaub-<lb/>
lich daß Ort&#x017F;chaften, den bekriegten etruski&#x017F;chen Sta&#x0364;dten<lb/>
unterthan, welche von ihnen abgefallen waren, nicht le-<lb/>
dige Ueberla&#x0364;ufer, die&#x017F;en Vortheil geno&#x017F;&#x017F;en haben. Ja es<lb/>
i&#x017F;t vielmehr zu vermuthen daß ganz Capena damals ro&#x0364;-<lb/>
mi&#x017F;ch geworden &#x017F;ey, weil es in der Folge nie mehr als<lb/>
ein &#x017F;elb&#x017F;t&#x017F;ta&#x0364;ndiger Staat erwa&#x0364;hnt wird. Es war wei&#x017F;e<lb/>
der durch die Entvo&#x0364;lkerung veranlaßten Abha&#x0364;ngigkeit<lb/>
von den Latinern, Erga&#x0364;nzung der Volkszahl durch nicht-<lb/>
latini&#x017F;che Vo&#x0364;lker entgegenzu&#x017F;tellen.</p><lb/>
        <p>Bey die&#x017F;er nothwendigen Erkla&#x0364;rung wird es merk-<lb/>
wu&#x0364;rdig daß Livius meldet den neuen Bu&#x0364;rgern &#x017F;ey Land<lb/>
angewie&#x017F;en worden. Denn die Bewohner ganzer Ort-<lb/>
&#x017F;chaften, welche, weil &#x017F;ie &#x017F;ich freywillig unterworfen hat-<lb/>
ten im Be&#x017F;itz ihrer Feldmarken geblieben &#x017F;eyn mußten,<lb/>
&#x017F;cheinen die&#x017F;es nicht bedurft zu haben. Aber es deutet<lb/>
auf die nothwendige Beziehung welche zwi&#x017F;chen dem<lb/>
Stimmrecht in einer Tribus und dem Landeigenthum<lb/>
nach quiritari&#x017F;chem Recht war, welches in die&#x017F;em Fall<lb/>
der Republik u&#x0364;bergeben ward, und als Belehnung von<lb/>
ihr zuru&#x0364;ckkehrte.</p>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head><hi rendition="#g">Die Kriege des Zeitraums von Her&#x017F;tel-<lb/>
lung der Stadt bis zur Staatsver-<lb/>
a&#x0364;nderung von 389</hi>.</head><lb/>
        <p>In Etrurien wird das Gebiet der Tarquinien&#x017F;er<lb/>
am Anfang die&#x017F;es Zeitraums ausdru&#x0364;cklich feindlich ge-<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[294/0310] wahrſcheinlich eher der Haͤlfte gleich: und dieſes, und die von zerſtreut entfernten etruskiſchen Gegenden herge- nommenen Nahmen der neuen Tribus, macht es glaub- lich daß Ortſchaften, den bekriegten etruskiſchen Staͤdten unterthan, welche von ihnen abgefallen waren, nicht le- dige Ueberlaͤufer, dieſen Vortheil genoſſen haben. Ja es iſt vielmehr zu vermuthen daß ganz Capena damals roͤ- miſch geworden ſey, weil es in der Folge nie mehr als ein ſelbſtſtaͤndiger Staat erwaͤhnt wird. Es war weiſe der durch die Entvoͤlkerung veranlaßten Abhaͤngigkeit von den Latinern, Ergaͤnzung der Volkszahl durch nicht- latiniſche Voͤlker entgegenzuſtellen. Bey dieſer nothwendigen Erklaͤrung wird es merk- wuͤrdig daß Livius meldet den neuen Buͤrgern ſey Land angewieſen worden. Denn die Bewohner ganzer Ort- ſchaften, welche, weil ſie ſich freywillig unterworfen hat- ten im Beſitz ihrer Feldmarken geblieben ſeyn mußten, ſcheinen dieſes nicht bedurft zu haben. Aber es deutet auf die nothwendige Beziehung welche zwiſchen dem Stimmrecht in einer Tribus und dem Landeigenthum nach quiritariſchem Recht war, welches in dieſem Fall der Republik uͤbergeben ward, und als Belehnung von ihr zuruͤckkehrte. Die Kriege des Zeitraums von Herſtel- lung der Stadt bis zur Staatsver- aͤnderung von 389. In Etrurien wird das Gebiet der Tarquinienſer am Anfang dieſes Zeitraums ausdruͤcklich feindlich ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/310
Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/310>, abgerufen am 29.03.2024.