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Der Arbeitgeber. Nr. 673. Frankfurt a. M., 25. März 1870.

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Der "Arbeitgeber" erscheint
wöchentlich,
die "Patentliste" monatlich.
Preis: 1 / 2 jährl. in Preußen
3 fl. 2 kr. od. 1 Thlr. 22 Gr.,
bei allen übrigen deutschen
Postämtern 2 fl. 55 kr. od.
1 2 / 3 Thlr. Anzeigen: für die
dreispaltige Petitzeile od. deren
Raum 6 kr. Der Betrag wird
durch Postnachnahme erhoben.
Kleine Beträge können durch
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Red. des "Arbeitgeber",
Gallusgasse 9.
in Frankfurt a. M.

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Der
Arbeitgeber.
Archiv für die gesammte Volkswirthschaft,
Central-Anzeiger für Stellen- und Arbeitergesuche.

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rate
jederzeit angenommen.
Briefe werden franco erbeten.
Das Patent= u. Maschinen-
Geschäft des "Arbeitgeber"
übernimmt die Ausführung
neuer Ersindungen, vermit-
telt den Ankauf ( zum Fabrik-
preis ) und Verkauf von Ma-
schinen aller Art, es besorgt
Patente für alle Länder und
übernimmt deren Ver-
werthung.

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Nro 673.
Usingen bei
Frankfurt a. M., 25. März
1870.


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des "Arbeitgeber" bitten wir möglichst bald einzu-
reichen. -- Da wir nichts mehr pr. Buchhandel versen-
den, so bitten wir alle Bestellungen bei der Post zu
machen oder direkt an uns zu richten.

Preis pr. Halbjahr 2 fl. 20 kr., einschließlich Postaufschlag
2 fl. 55 kr. ( 1 Thlr. 20 ) , in Preußen mit Zeitungssteuer 3 fl. 2 kr.



Die Welt=Jndustrie
in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Von Peter Barthel.
VIII.

Die vorzüglichsten Mittel, den landwirthschaftlichen Kredit
zu fördern, sind wohl die Hypothekenbanken und die Errich-
tung von Genossenschaften.
Jn Deutschland bestehen zwar
manche derartige Jnstitute wie in Leipzig, Frankfurt, Berlin, Gotha,
Stuttgart, München ec., auch das Versicherungswesen hat sich mit
vielem Erfolg auf die Hypotheken ausgedehnt; allein im großen
Ganzen dürften diese Jnstitute mehr dem städtischen Grundbesitze
nützlich sein, wie dem ländlichen, wie dies auch bei der großen
französischen Hypothekenbank, dem Credit foncier, der Fall ist. Es
steht daher den hier einschlagenden Kredit=Jnstituten noch ein großes
Feld der Thätigkeit offen; auf der einen Seite ist zu wünschen, daß
dieses Terrain sehr occupirt werde, auf der andern dagegen müssen
auch solche Zustände geschaffen werden, die den Bauer kreditwürdiger
machen, sei es durch Ordnung der Besitztitel, durch Güterkopplung,
durch verbesserten landwirthschaftlichen Betrieb ec.

Preußen zählt 36 Kreditinstitute die für landwirthschaftliche
Zwecke arbeiten; Sachsen hat deren 9; außerdem arbeiten noch 16
Anstalten in Mittel= und Süddeutschland, neben diesen befaßt sich
noch eine große Anzahl von Sparkassen mit der Beleihung von
Grundstücken.

Durch die Einführung der schottischen Banken würde unserer
Landwirthschaft ein bedeutender Dienst erwiesen. Mr. Chevalier em-
pfiehlt dieselben entschieden, und Jäger in seinem Buch " Bodenkredit-
Jnstitute " sagt darüber: "Die Einrichtungen der schottischen Banken
können allen anderen als Vorbild dienen; sie verleihen die bei ihnen
eingelegten Gelder, besonders Sparkassengelder, an inländische Fabri-
kanten, Handeltreibende und Ackerbauer, und zwar sogar gegen Bürg-
schaft, wodurch sie eigentliche Vorschußbanken nicht nur für Gewerb-
treibende, sondern auch für die Landwirthschaft, die Reservoirs aller
kleinen Ersparnisse wurden, deren Gesammtheit Horn in seiner " Bank-
freiheit " ( Stuttgart b. Kröner 1867 ) in Schottland zu mehr als
50 Mill. L. anschlägt. Unbedeckte Kredite geben sie nicht; sie haben
theils Bürgschaft ( auch für Wechselschulden bis zu gewissem Betrage ) ,
theils Hypotheken zur Sicherheit. Der Cash-account der schottischen
Banken ist der einer als tüchtig bekannten Person, welche zwar keine
Realsicherheit, aber zwei gute Bürgen stellen kann, eingeräumte Kredit
von mindestens 50 L., welcher oft bis zu 2000 L. erstreckt wird.
Hierdurch ist der Kredit auch dem Kapitallosen erschlossen und es
wird der Personalkredit nicht höher sich ausbilden lassen, wobei der
[Spaltenumbruch] Conto=Corrent ( bei gleichen Zinsen ) die bequemste Buchform ist. Man
darf bei den schottischen Banken sein Geld nicht nur jeden Tag ohne
vorhergegangene Aufkündigung zurückholen, sondern erhält auch vom
ersten bis zum letzten Tage Zins daraus. Die Zinfen werden in
der Weise zum Kapital geschlagen, daß jeder Saldo als Deposit an-
gesehen und behandelt wird. Man erhält ein pass book ( Bankbuch )
zur Aufnahme der Abschriften aus den Conto=Correnten und ein
Check-book zum Herausschneiden und Beschreiben der Anweisungen.
Die Organisation geht aber noch weiter, indem nicht nur jede Haupt-
stadt einer Grafschaft ihre Wochenbörsen hat, wo über Soll und
Haben abgerechnet wird, sondern auch für die einzelnen Geschäfts-
zweige Agenten bestehen. -- Den Umsatz in Vieh, den Ankauf
und Verkauf besorgt z. B. ein sogen. Stockagent, ein erfahrener zu-
verlässiger Mann, dessen Wirksamkeit sich auf viele Güter erstreckt.
Er vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer zum anerkannten Nutzen
für Beide.

Eine nicht minder wichtige Stelle in der Landwirthschaft nehmen
die Banken ein, die im kleinsten Landstädtchen nicht fehlen. Es sind
entweder Filialen von großen Banken, oder auch werden sie von den
Pächtern und Gutsbesitzern selbst gegründet, nach dem englischen
Grundsatz: "Hilf dir selber". -- Der größte Landwirth hat höchstens
ein paar Pfund Sterling im Hause; er bezahlt jeden Bäcker und
Metzger, selbst den kleinsten Lieferanten mit einem check ( Anweisung )
und eben solche empfängt er selbst für seine Verkäufe; die Einlösung
der checks besorgt die Bank. Welche Geldersparniß ist das, gegen-
über von uns, wo man auf den größeren Höfen beständig ein paar
Tausend Gulden todt in der Kasse liegen haben muß!" --

Der Kongreß nordd. Landwirthe hatte Herrn Dr. Karl Birnbaum
beauftragt ein Buch über das landwirthschaftliche Genossen-
schaftswesen
zu schreiben. Dasselbe ist jetzt erschienen und gibt ein
lebendiges Bild, was bisher in dieser Beziehung geschehen ist. Es
werden besprochen: die Genossenschaft mit Staatshilfe; hierher ge-
hören die landwirthschaftlichen Vereine, die Meliorationsgenossenschaften,
die Waldbaugenossenschaften, die Genossenschaften zur Arrondirung der
Grundstücke, zur Beschaffung von Kredit ec.; ferner die Genossen-
schaften unter Mitwirkung von Anderen, besonders Kapitalisten; hier-
her zählen die Genossenschaften zur Anschaffung von Kapital mit
Hilfe städtischer Kredit=Jnstitute; rein landwirthschaftliche Genossen-
schaften zur Beschaffung von Kapital, Versicherungsgesellschaften, Ge-
nossenschaften von Landwirthen mit Anderen zur Förderung der Pro-
duktion oder einzelner Produktionszweige; dann Genossenschaften von
Landwirthen mit Wirthschaftsbeamten oder Arbeitern und schließlich
Genossenschaften von Landwirthen unter sich. Dahin zählen die Ge-
nossenschaften zur Beschaffung von Betriebsmitteln, Maschinen, Dung-
und Futtermittel, Saatgut, Lebensmitteln, Rohstoff und Vieh; die
Genossenschaften für verbesserten Pflanzenbau, für verbesserten Vieh-
zuchtsbetrieb, für den Betrieb technischer Gewerbe, für gemeinsamen
Absatz, für gemeinsamen Betrieb.

Wenn man die Schrift Birnbaum's mit einiger Aufmerksamkeit
durchliest, so findet man, daß schon hübsche Anfänge im landwirthschaftl.
Genossenschaftswesen gemacht sind, daß aber dem Auge eine Per-
spektive sich öffnet, von dem es vorher keine Ahnung hatte.

Die Genossenschaft wird die Landwirthschaft so umgestalten, daß man
dieselbe in 25 Jahren nicht mehr kennen wird. Jedes Dorf, sagt
ein für die Genossenschaften Begeisterter, muß im Lauf der Zeit,
vielleicht im Laufe der Generation zu einer wirthschaftlichen Ge-
nossenschaft werden, welche die gesammte wirthschaftliche Thätigkeit
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manche derartige Jnstitute wie in Leipzig, Frankfurt, Berlin, Gotha,
Stuttgart, München ec., auch das Versicherungswesen hat sich mit
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Ganzen dürften diese Jnstitute mehr dem städtischen Grundbesitze
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französischen Hypothekenbank, dem Credit foncier, der Fall ist. Es
steht daher den hier einschlagenden Kredit=Jnstituten noch ein großes
Feld der Thätigkeit offen; auf der einen Seite ist zu wünschen, daß
dieses Terrain sehr occupirt werde, auf der andern dagegen müssen
auch solche Zustände geschaffen werden, die den Bauer kreditwürdiger
machen, sei es durch Ordnung der Besitztitel, durch Güterkopplung,
durch verbesserten landwirthschaftlichen Betrieb ec.

Preußen zählt 36 Kreditinstitute die für landwirthschaftliche
Zwecke arbeiten; Sachsen hat deren 9; außerdem arbeiten noch 16
Anstalten in Mittel= und Süddeutschland, neben diesen befaßt sich
noch eine große Anzahl von Sparkassen mit der Beleihung von
Grundstücken.

Durch die Einführung der schottischen Banken würde unserer
Landwirthschaft ein bedeutender Dienst erwiesen. Mr. Chevalier em-
pfiehlt dieselben entschieden, und Jäger in seinem Buch „ Bodenkredit-
Jnstitute “ sagt darüber: „Die Einrichtungen der schottischen Banken
können allen anderen als Vorbild dienen; sie verleihen die bei ihnen
eingelegten Gelder, besonders Sparkassengelder, an inländische Fabri-
kanten, Handeltreibende und Ackerbauer, und zwar sogar gegen Bürg-
schaft, wodurch sie eigentliche Vorschußbanken nicht nur für Gewerb-
treibende, sondern auch für die Landwirthschaft, die Reservoirs aller
kleinen Ersparnisse wurden, deren Gesammtheit Horn in seiner „ Bank-
freiheit “ ( Stuttgart b. Kröner 1867 ) in Schottland zu mehr als
50 Mill. L. anschlägt. Unbedeckte Kredite geben sie nicht; sie haben
theils Bürgschaft ( auch für Wechselschulden bis zu gewissem Betrage ) ,
theils Hypotheken zur Sicherheit. Der Cash-account der schottischen
Banken ist der einer als tüchtig bekannten Person, welche zwar keine
Realsicherheit, aber zwei gute Bürgen stellen kann, eingeräumte Kredit
von mindestens 50 L., welcher oft bis zu 2000 L. erstreckt wird.
Hierdurch ist der Kredit auch dem Kapitallosen erschlossen und es
wird der Personalkredit nicht höher sich ausbilden lassen, wobei der
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darf bei den schottischen Banken sein Geld nicht nur jeden Tag ohne
vorhergegangene Aufkündigung zurückholen, sondern erhält auch vom
ersten bis zum letzten Tage Zins daraus. Die Zinfen werden in
der Weise zum Kapital geschlagen, daß jeder Saldo als Deposit an-
gesehen und behandelt wird. Man erhält ein pass book ( Bankbuch )
zur Aufnahme der Abschriften aus den Conto=Correnten und ein
Check-book zum Herausschneiden und Beschreiben der Anweisungen.
Die Organisation geht aber noch weiter, indem nicht nur jede Haupt-
stadt einer Grafschaft ihre Wochenbörsen hat, wo über Soll und
Haben abgerechnet wird, sondern auch für die einzelnen Geschäfts-
zweige Agenten bestehen. -- Den Umsatz in Vieh, den Ankauf
und Verkauf besorgt z. B. ein sogen. Stockagent, ein erfahrener zu-
verlässiger Mann, dessen Wirksamkeit sich auf viele Güter erstreckt.
Er vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer zum anerkannten Nutzen
für Beide.

Eine nicht minder wichtige Stelle in der Landwirthschaft nehmen
die Banken ein, die im kleinsten Landstädtchen nicht fehlen. Es sind
entweder Filialen von großen Banken, oder auch werden sie von den
Pächtern und Gutsbesitzern selbst gegründet, nach dem englischen
Grundsatz: „Hilf dir selber“. -- Der größte Landwirth hat höchstens
ein paar Pfund Sterling im Hause; er bezahlt jeden Bäcker und
Metzger, selbst den kleinsten Lieferanten mit einem check ( Anweisung )
und eben solche empfängt er selbst für seine Verkäufe; die Einlösung
der checks besorgt die Bank. Welche Geldersparniß ist das, gegen-
über von uns, wo man auf den größeren Höfen beständig ein paar
Tausend Gulden todt in der Kasse liegen haben muß!“ --

Der Kongreß nordd. Landwirthe hatte Herrn Dr. Karl Birnbaum
beauftragt ein Buch über das landwirthschaftliche Genossen-
schaftswesen
zu schreiben. Dasselbe ist jetzt erschienen und gibt ein
lebendiges Bild, was bisher in dieser Beziehung geschehen ist. Es
werden besprochen: die Genossenschaft mit Staatshilfe; hierher ge-
hören die landwirthschaftlichen Vereine, die Meliorationsgenossenschaften,
die Waldbaugenossenschaften, die Genossenschaften zur Arrondirung der
Grundstücke, zur Beschaffung von Kredit ec.; ferner die Genossen-
schaften unter Mitwirkung von Anderen, besonders Kapitalisten; hier-
her zählen die Genossenschaften zur Anschaffung von Kapital mit
Hilfe städtischer Kredit=Jnstitute; rein landwirthschaftliche Genossen-
schaften zur Beschaffung von Kapital, Versicherungsgesellschaften, Ge-
nossenschaften von Landwirthen mit Anderen zur Förderung der Pro-
duktion oder einzelner Produktionszweige; dann Genossenschaften von
Landwirthen mit Wirthschaftsbeamten oder Arbeitern und schließlich
Genossenschaften von Landwirthen unter sich. Dahin zählen die Ge-
nossenschaften zur Beschaffung von Betriebsmitteln, Maschinen, Dung-
und Futtermittel, Saatgut, Lebensmitteln, Rohstoff und Vieh; die
Genossenschaften für verbesserten Pflanzenbau, für verbesserten Vieh-
zuchtsbetrieb, für den Betrieb technischer Gewerbe, für gemeinsamen
Absatz, für gemeinsamen Betrieb.

Wenn man die Schrift Birnbaum's mit einiger Aufmerksamkeit
durchliest, so findet man, daß schon hübsche Anfänge im landwirthschaftl.
Genossenschaftswesen gemacht sind, daß aber dem Auge eine Per-
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Die Genossenschaft wird die Landwirthschaft so umgestalten, daß man
dieselbe in 25 Jahren nicht mehr kennen wird. Jedes Dorf, sagt
ein für die Genossenschaften Begeisterter, muß im Lauf der Zeit,
vielleicht im Laufe der Generation zu einer wirthschaftlichen Ge-
nossenschaft werden, welche die gesammte wirthschaftliche Thätigkeit
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[0001] Der „Arbeitgeber“ erscheint wöchentlich, die „Patentliste“ monatlich. Preis: 1 / 2 jährl. in Preußen 3 fl. 2 kr. od. 1 Thlr. 22 Gr., bei allen übrigen deutschen Postämtern 2 fl. 55 kr. od. 1 2 / 3 Thlr. Anzeigen: für die dreispaltige Petitzeile od. deren Raum 6 kr. Der Betrag wird durch Postnachnahme erhoben. Kleine Beträge können durch Briefmarken ausgeglichen werden. Red. des „Arbeitgeber“, Gallusgasse 9. in Frankfurt a. M. Der Arbeitgeber. Archiv für die gesammte Volkswirthschaft, Central-Anzeiger für Stellen- und Arbeitergesuche. Bestellungen werden von allen Postämtern u. Buchhandlun- gen, von letzteren auch Jnse- rate jederzeit angenommen. Briefe werden franco erbeten. Das Patent= u. Maschinen- Geschäft des „Arbeitgeber“ übernimmt die Ausführung neuer Ersindungen, vermit- telt den Ankauf ( zum Fabrik- preis ) und Verkauf von Ma- schinen aller Art, es besorgt Patente für alle Länder und übernimmt deren Ver- werthung. Nro 673. Usingen bei Frankfurt a. M., 25. März 1870. Einladung zum Abonnement. Neue Abonnements auf dasII. Vierteljahr 1870 des „Arbeitgeber“ bitten wir möglichst bald einzu- reichen. -- Da wir nichts mehr pr. Buchhandel versen- den, so bitten wir alle Bestellungen bei der Post zu machen oder direkt an uns zu richten. Preis pr. Halbjahr 2 fl. 20 kr., einschließlich Postaufschlag 2 fl. 55 kr. ( 1 Thlr. 20 ) , in Preußen mit Zeitungssteuer 3 fl. 2 kr. Die Welt=Jndustrie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Von Peter Barthel. VIII. Die vorzüglichsten Mittel, den landwirthschaftlichen Kredit zu fördern, sind wohl die Hypothekenbanken und die Errich- tung von Genossenschaften. Jn Deutschland bestehen zwar manche derartige Jnstitute wie in Leipzig, Frankfurt, Berlin, Gotha, Stuttgart, München ec., auch das Versicherungswesen hat sich mit vielem Erfolg auf die Hypotheken ausgedehnt; allein im großen Ganzen dürften diese Jnstitute mehr dem städtischen Grundbesitze nützlich sein, wie dem ländlichen, wie dies auch bei der großen französischen Hypothekenbank, dem Credit foncier, der Fall ist. Es steht daher den hier einschlagenden Kredit=Jnstituten noch ein großes Feld der Thätigkeit offen; auf der einen Seite ist zu wünschen, daß dieses Terrain sehr occupirt werde, auf der andern dagegen müssen auch solche Zustände geschaffen werden, die den Bauer kreditwürdiger machen, sei es durch Ordnung der Besitztitel, durch Güterkopplung, durch verbesserten landwirthschaftlichen Betrieb ec. Preußen zählt 36 Kreditinstitute die für landwirthschaftliche Zwecke arbeiten; Sachsen hat deren 9; außerdem arbeiten noch 16 Anstalten in Mittel= und Süddeutschland, neben diesen befaßt sich noch eine große Anzahl von Sparkassen mit der Beleihung von Grundstücken. Durch die Einführung der schottischen Banken würde unserer Landwirthschaft ein bedeutender Dienst erwiesen. Mr. Chevalier em- pfiehlt dieselben entschieden, und Jäger in seinem Buch „ Bodenkredit- Jnstitute “ sagt darüber: „Die Einrichtungen der schottischen Banken können allen anderen als Vorbild dienen; sie verleihen die bei ihnen eingelegten Gelder, besonders Sparkassengelder, an inländische Fabri- kanten, Handeltreibende und Ackerbauer, und zwar sogar gegen Bürg- schaft, wodurch sie eigentliche Vorschußbanken nicht nur für Gewerb- treibende, sondern auch für die Landwirthschaft, die Reservoirs aller kleinen Ersparnisse wurden, deren Gesammtheit Horn in seiner „ Bank- freiheit “ ( Stuttgart b. Kröner 1867 ) in Schottland zu mehr als 50 Mill. L. anschlägt. Unbedeckte Kredite geben sie nicht; sie haben theils Bürgschaft ( auch für Wechselschulden bis zu gewissem Betrage ) , theils Hypotheken zur Sicherheit. Der Cash-account der schottischen Banken ist der einer als tüchtig bekannten Person, welche zwar keine Realsicherheit, aber zwei gute Bürgen stellen kann, eingeräumte Kredit von mindestens 50 L., welcher oft bis zu 2000 L. erstreckt wird. Hierdurch ist der Kredit auch dem Kapitallosen erschlossen und es wird der Personalkredit nicht höher sich ausbilden lassen, wobei der Conto=Corrent ( bei gleichen Zinsen ) die bequemste Buchform ist. Man darf bei den schottischen Banken sein Geld nicht nur jeden Tag ohne vorhergegangene Aufkündigung zurückholen, sondern erhält auch vom ersten bis zum letzten Tage Zins daraus. Die Zinfen werden in der Weise zum Kapital geschlagen, daß jeder Saldo als Deposit an- gesehen und behandelt wird. Man erhält ein pass book ( Bankbuch ) zur Aufnahme der Abschriften aus den Conto=Correnten und ein Check-book zum Herausschneiden und Beschreiben der Anweisungen. Die Organisation geht aber noch weiter, indem nicht nur jede Haupt- stadt einer Grafschaft ihre Wochenbörsen hat, wo über Soll und Haben abgerechnet wird, sondern auch für die einzelnen Geschäfts- zweige Agenten bestehen. -- Den Umsatz in Vieh, den Ankauf und Verkauf besorgt z. B. ein sogen. Stockagent, ein erfahrener zu- verlässiger Mann, dessen Wirksamkeit sich auf viele Güter erstreckt. Er vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer zum anerkannten Nutzen für Beide. Eine nicht minder wichtige Stelle in der Landwirthschaft nehmen die Banken ein, die im kleinsten Landstädtchen nicht fehlen. Es sind entweder Filialen von großen Banken, oder auch werden sie von den Pächtern und Gutsbesitzern selbst gegründet, nach dem englischen Grundsatz: „Hilf dir selber“. -- Der größte Landwirth hat höchstens ein paar Pfund Sterling im Hause; er bezahlt jeden Bäcker und Metzger, selbst den kleinsten Lieferanten mit einem check ( Anweisung ) und eben solche empfängt er selbst für seine Verkäufe; die Einlösung der checks besorgt die Bank. Welche Geldersparniß ist das, gegen- über von uns, wo man auf den größeren Höfen beständig ein paar Tausend Gulden todt in der Kasse liegen haben muß!“ -- Der Kongreß nordd. Landwirthe hatte Herrn Dr. Karl Birnbaum beauftragt ein Buch über das landwirthschaftliche Genossen- schaftswesen zu schreiben. Dasselbe ist jetzt erschienen und gibt ein lebendiges Bild, was bisher in dieser Beziehung geschehen ist. Es werden besprochen: die Genossenschaft mit Staatshilfe; hierher ge- hören die landwirthschaftlichen Vereine, die Meliorationsgenossenschaften, die Waldbaugenossenschaften, die Genossenschaften zur Arrondirung der Grundstücke, zur Beschaffung von Kredit ec.; ferner die Genossen- schaften unter Mitwirkung von Anderen, besonders Kapitalisten; hier- her zählen die Genossenschaften zur Anschaffung von Kapital mit Hilfe städtischer Kredit=Jnstitute; rein landwirthschaftliche Genossen- schaften zur Beschaffung von Kapital, Versicherungsgesellschaften, Ge- nossenschaften von Landwirthen mit Anderen zur Förderung der Pro- duktion oder einzelner Produktionszweige; dann Genossenschaften von Landwirthen mit Wirthschaftsbeamten oder Arbeitern und schließlich Genossenschaften von Landwirthen unter sich. Dahin zählen die Ge- nossenschaften zur Beschaffung von Betriebsmitteln, Maschinen, Dung- und Futtermittel, Saatgut, Lebensmitteln, Rohstoff und Vieh; die Genossenschaften für verbesserten Pflanzenbau, für verbesserten Vieh- zuchtsbetrieb, für den Betrieb technischer Gewerbe, für gemeinsamen Absatz, für gemeinsamen Betrieb. Wenn man die Schrift Birnbaum's mit einiger Aufmerksamkeit durchliest, so findet man, daß schon hübsche Anfänge im landwirthschaftl. Genossenschaftswesen gemacht sind, daß aber dem Auge eine Per- spektive sich öffnet, von dem es vorher keine Ahnung hatte. Die Genossenschaft wird die Landwirthschaft so umgestalten, daß man dieselbe in 25 Jahren nicht mehr kennen wird. Jedes Dorf, sagt ein für die Genossenschaften Begeisterter, muß im Lauf der Zeit, vielleicht im Laufe der Generation zu einer wirthschaftlichen Ge- nossenschaft werden, welche die gesammte wirthschaftliche Thätigkeit

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 673. Frankfurt a. M., 25. März 1870, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber0673_1870/1>, abgerufen am 19.04.2024.