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Der Arbeitgeber. Nr. 1067. Frankfurt a. M., 13. Oktober 1877.

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[Spaltenumbruch] Man will nun die Pfarreien zusammenlegen, offenbar das Ver-
nünftigste: die Arbeit bei denselben ist ja doch nur eine geringe.

* Patentwesen. Es scheint selbst von unsern Lesern der
Werth unserer Patentliste nicht völlig richtig gewürdigt zu werden
oder man ist im Unklaren darüber, wie dieselbe benützt werden soll.
Während einzelne Jndustrielle -- ihre Zahl ist noch eine kleine --
sich regelmäßig darüber orientiren, was Neues in ihrem Fache
vorkommt und dies für ein nothwendiges zum ganzen Betrieb ge-
höriges Geschäft betrachten, lassen Andere die neuen Erfindungen
ganz unbeachtet. Nun wird aber ein sorgfältiges Beachten der
Patente immer mehr ein dringendes Bedürfniß, will man nicht
hinter Andern zurückbleiben und sich empfindlichen Differenzen mit
den Erfindern oder Patentinhabern aussetzen. Wie die Erfahrung
lehrt, läßt man sich jetzt auch in Deutschland Alles patentiren, was
früher der allgemeinen Benutzung preisgegeben war. Man kann
deshalb nicht mehr Alles, was einem vorkommt, sofort benützen,
sondern muß sich genau erkundigen, ob es patentirt ist oder nicht.
Dazu dient aber unsere Patentliste. Beschreibung und Zeichnung
aller Erfindungen zu veröffentlichen, wie kürzlich ein naiver Abon-
nent meinte, ist natürlich nicht möglich; wir besorgen aber einzelne
Exemplare derselben. Wenn also einer unserer Leser ein Patent
findet, welches in sein Fach einschlägt, so hat er weiter nichts zu
thun, als uns die betreffende Nummer und etwa den Titel mitzu-
theilen, und wir besorgen ihm dann die Beschreibung und Zeichnung
der fraglichen Erfindung. Von Berlin erhalten wir die erste Probe-
Nummer der neuen Patentzeitung, welche wir bereits erwähnt haben.
Der Zweck des Blattes ist nicht recht klar, da es nichts als ein
Verzeichniß der deutschen und österreichischen Patente bringt, die
man in fast allen technischen Zeitungen findet. Die angefügten
technischen Notizen unterscheiden sich auch nicht von denen anderer
Blätter.

-- Wir erhalten soeben den Bericht des amerikanischen Pa-
tentamtes über den Brand in letzterem. Abgesehen von der am
Gebäude selbst angerichteten Verheerung ist der pecuniäre Schaden
ein geringer. Von Patentgesuchen, Patenturkunden und
noch schwebenden Entscheidungen ist nichts verbrannt, außer einigen
wenigen Zeichnungen von den Patenten, die am 4. September er-
theilt worden waren. Da dieselben aber bereits photolithographirt
sind, so wird kein Nachtheil daraus entstehen. Von den gedruckten
Zeichnungen und Beschreibungen ist eine große Anzahl verbrannt,
es sind aber von allen Copien vorhanden. -- Die Bibliothek blieb
unversehrt und es ist auch das Archiv mit den Sammlungen der
Beschreibungen nicht in Unordnung gerathen. Einige Zimmer der
Examinatoren wurden durch Wasser beschädigt und durch das Weg-
räumen der Papiere in Unordnung gebracht, die Herren sind aber
bereits alle wieder an der Arbeit, ebenso die übrigen Beamten mit
Ausnahme einiger Schreiber, deren Zimmer durch das Wasser be-
schädigt worden. -- Der Geschäftsgang erleidet keine Un-
terbrechung.
-- Die Prüfung der Erfindungen geht wie gewöhnlich
vor sich und es werden die Patente ohne Verzug ausgefertigt.
Practisch hat demnach der Brand nur wenig Störung verursacht.
Man ist bemüht die Modelle wieder herzustellen, welche vom Feuer
nur theilweise beschädigt wurden.

Das "Patentblatt" theilt mit, daß in den ersten drei Mo-
naten des Bestehens des Reichs=Patentamtes 1852 Gesuche ein-
gelaufen seien, offenbar ein Jrrthum, da die Nr. 2 vom 24. Sept.
bereits das Gesuch Nr. 2255 veröffentlicht. Es sind also wohl
nur die neuen Gesuche gemeint. Zurückgewiesen wurden 85, zur
Veröffentlichung zugelassen 676 und 1091 sind noch in der Be-
handlung. Beschwerde ist bereits in 34 Fällen erhoben, Arbeit
also genug vorhanden. Viele Gesuche sind wegen formeller An-
stände noch nicht erledigt.

Der französische Kassationshof hat einen künftig auch in
Deutschland wohl zu beachtenden Punkt, die Versäumniß von Tax-
zahlungen betreffend, dahin entschieden, daß wenn in einem Kauf-
vertrag bestimmt ist, daß der Käufer die jährlichen Patentgebühren
zu zahlen habe, er auch dafür verantwortlich ist, gleichviel ob das
Patent auf seinen Namen übertragen worden ist oder nicht.

Einige Zeitungen haben schon begonnen, nach Art der eng-
lischen und amerikanischen Blätter Beschreibungen patentirter Er-
findung auf dem Patentamt zu holen und zu veröffentlichen. Die
Erfinder mögen sich also vorsehen.

* Markenschutz. Das Leipziger Handelsgericht hat im Früh-
[Spaltenumbruch] jahr den Kaufmann Ad. Täubrich zu 300 M. Strafe verurtheilt,
weil er ähnliche Etiquetten, wie die der französischen Regierung,
welche gesetzlich eingetragen sind, gebraucht hat. Das Urtheil hob
hervor, daß er die Etiquetten zwar schon vor dem Eintrag der-
selben angewendet, daß sich aber ein ordentlicher Kaufmann von
dem Ursprung der von ihm benützten Fabrikzeichen Rechenschaft
geben müsse, und der sei nicht zu verkennen.

* Münzwesen. Man glaubt, daß der Bundesrath bald die
Thalerstücke außer Umlauf setzen, d. h. zu Scheidemünze erklären
werde, worauf sie Niemand mehr für Wechselzahlungen u. s. w. ver-
wenden kann, weil man nicht mehr als 20 M. Silber anzunehmen
braucht. Einen Monat nach Veröffentlichung einer solchen Bestim-
mung tritt sie in Kraft.

* Eisenbahnwesen. Am 15. d. tritt bei den meisten Bahnen
ein neuer Fahrtenplan in Kraft. Zweckmäßig wäre es, wenn alle
Bahnen das Beispiel der Badischen, Braunschweigischen u. a.
Bahnen nachahmten, die eine kleine Karte des Netzes beifügen.
Die Verzweigungen der verschiedenen Linien sind nachgerade so
verwickelt, daß man sich ohne Karte nicht zurecht findet.

* Die Weltausstellung in Paris wird 34,500 Aussteller
zählen ( 15,000 mehr als i. J. 1867 ) . Man hat deshalb wie-
derholt die Gebäude vergrößern und die bewilligten Plätze verklei-
nern müssen. Die Stadt Paris hat sich das Recht vorbehalten
das Ausstellungsgebäude um 3 Millionen Fr. zu behalten.

* Das geodätische Jnstitut Preußen. Der preußische Staats-
Anzeiger veröffentlicht in der No. 228 das Statut des geodätischen
Jnstituts, dasselbe hat den preußischen Antheil an der europäischen
Gradmessung und als Centralbureau derselben den internationalen
Verkehr zu besorgen, es muß sich im Laufenden erhalten über alle
neuen Entdeckungen und Forschungen, Versuche anstellen und ge-
druckte Berichte über seine Thätigkeit veröffentlichen.

* Gesundheitspflege. Das Polizeipräsidium zu Berlin hat
gestoßenen Zimmt und Pfeffer chemisch untersuchen lassen, wo-
bei man 16--20% Eisenocker und Maismehl beigemischt fand. --
Der Pfeffer enthielt auch Sand, Knochenmehl und Sägespähne. --
Jn Potsdam sind mehrere Personen durch Genuß mit Fuchsin
verfälschten Himbeersaftes erkrankt. Gerichtliche Untersuchung ist
eingeleitet.

Jn Mainz sind abermals vier Metzger wegen Beimischung
von Kartoffelmehl zu den Würsten um je 100 M. gestraft worden.

Badanstalten werden in neuerer Zeit mehr gebaut als
früher der Fall war; neuerdings ist auch in Bremen eine solche
unternommen worden, wozu die Stadt den Boden und die Spar-
kasse 300,000 M. stiftete.

-- Der deutsche Bierbrauerbund hat im vorigen Jahre öffent-
lich aufgefordert, ihm eine Brauerei namhaft zu machen, die an-
dere Stoffe als Malz und Hopfen verwende. Das Düsseldorfer
Appellationsgericht hat jetzt darauf Antwort gegeben, indem es den
Bierbrauer Wierichs aus Crefeld für überführt erklärte, mit
Umgehung der Steuer beim Brauen Traubenzucker verwendet zu
haben, und ihn in eine Geldstrafe von 3214 M., bezw. 6 Wochen
Gefängniß verurtheilte.

-- Das Landgericht Starnberg ( bei München ) hat den Brau-
meister des Grafen von Törring wegen Verleitgabe verdorbenen
Bieres zu 2100 M. Geldstrafe verurtheilt und auf Confiscation
von 990 Hektoliter Bier erkannt.

* Handel mit Spanien. Die spanische Regierung hat bez.
des Versandts von Waaren verordnet, daß solche von einem Ur-
sprungszeugnisse begleitet sein müssen, das von einem spanischen
Consul zu beglaubigen ist. Für Deutschland müssen diese Beschei-
nigungen von den Handelskammern oder Schifffahrtsbehörden aus-
gestellt und dann erst vom Consul beglaubigt werden.

* Versammlungen. Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen
wirthschaftlichen Jnteressen in Rheinland und Westfalen wird am
7. November in Düsseldorf tagen. Zur Verhandlung kommt die
Gewerbefrage mit besonderer Rücksicht auf die Fabrikgesetzgebung.

-- Die "Statistische Correspondenz" meldet, daß der Aus-
schuß des statistischen Congresses,
der sich heuer in Rom ver-
sammeln sollte, um die zu Pest gefaßten Beschlüsse zu redigiren,
der politischen Zeitumstände wegen nicht tagen wird.

Der deutsche Weinbau=Congreß zu Freiburg i. B. tagte
vom 25.--28. September und verhandelte u. A. über die Bedeu-
tung der amerikanischen Reben in Deutschland, das Entrinden der

[Spaltenumbruch] Man will nun die Pfarreien zusammenlegen, offenbar das Ver-
nünftigste: die Arbeit bei denselben ist ja doch nur eine geringe.

* Patentwesen. Es scheint selbst von unsern Lesern der
Werth unserer Patentliste nicht völlig richtig gewürdigt zu werden
oder man ist im Unklaren darüber, wie dieselbe benützt werden soll.
Während einzelne Jndustrielle -- ihre Zahl ist noch eine kleine --
sich regelmäßig darüber orientiren, was Neues in ihrem Fache
vorkommt und dies für ein nothwendiges zum ganzen Betrieb ge-
höriges Geschäft betrachten, lassen Andere die neuen Erfindungen
ganz unbeachtet. Nun wird aber ein sorgfältiges Beachten der
Patente immer mehr ein dringendes Bedürfniß, will man nicht
hinter Andern zurückbleiben und sich empfindlichen Differenzen mit
den Erfindern oder Patentinhabern aussetzen. Wie die Erfahrung
lehrt, läßt man sich jetzt auch in Deutschland Alles patentiren, was
früher der allgemeinen Benutzung preisgegeben war. Man kann
deshalb nicht mehr Alles, was einem vorkommt, sofort benützen,
sondern muß sich genau erkundigen, ob es patentirt ist oder nicht.
Dazu dient aber unsere Patentliste. Beschreibung und Zeichnung
aller Erfindungen zu veröffentlichen, wie kürzlich ein naiver Abon-
nent meinte, ist natürlich nicht möglich; wir besorgen aber einzelne
Exemplare derselben. Wenn also einer unserer Leser ein Patent
findet, welches in sein Fach einschlägt, so hat er weiter nichts zu
thun, als uns die betreffende Nummer und etwa den Titel mitzu-
theilen, und wir besorgen ihm dann die Beschreibung und Zeichnung
der fraglichen Erfindung. Von Berlin erhalten wir die erste Probe-
Nummer der neuen Patentzeitung, welche wir bereits erwähnt haben.
Der Zweck des Blattes ist nicht recht klar, da es nichts als ein
Verzeichniß der deutschen und österreichischen Patente bringt, die
man in fast allen technischen Zeitungen findet. Die angefügten
technischen Notizen unterscheiden sich auch nicht von denen anderer
Blätter.

-- Wir erhalten soeben den Bericht des amerikanischen Pa-
tentamtes über den Brand in letzterem. Abgesehen von der am
Gebäude selbst angerichteten Verheerung ist der pecuniäre Schaden
ein geringer. Von Patentgesuchen, Patenturkunden und
noch schwebenden Entscheidungen ist nichts verbrannt, außer einigen
wenigen Zeichnungen von den Patenten, die am 4. September er-
theilt worden waren. Da dieselben aber bereits photolithographirt
sind, so wird kein Nachtheil daraus entstehen. Von den gedruckten
Zeichnungen und Beschreibungen ist eine große Anzahl verbrannt,
es sind aber von allen Copien vorhanden. -- Die Bibliothek blieb
unversehrt und es ist auch das Archiv mit den Sammlungen der
Beschreibungen nicht in Unordnung gerathen. Einige Zimmer der
Examinatoren wurden durch Wasser beschädigt und durch das Weg-
räumen der Papiere in Unordnung gebracht, die Herren sind aber
bereits alle wieder an der Arbeit, ebenso die übrigen Beamten mit
Ausnahme einiger Schreiber, deren Zimmer durch das Wasser be-
schädigt worden. -- Der Geschäftsgang erleidet keine Un-
terbrechung.
-- Die Prüfung der Erfindungen geht wie gewöhnlich
vor sich und es werden die Patente ohne Verzug ausgefertigt.
Practisch hat demnach der Brand nur wenig Störung verursacht.
Man ist bemüht die Modelle wieder herzustellen, welche vom Feuer
nur theilweise beschädigt wurden.

Das „Patentblatt“ theilt mit, daß in den ersten drei Mo-
naten des Bestehens des Reichs=Patentamtes 1852 Gesuche ein-
gelaufen seien, offenbar ein Jrrthum, da die Nr. 2 vom 24. Sept.
bereits das Gesuch Nr. 2255 veröffentlicht. Es sind also wohl
nur die neuen Gesuche gemeint. Zurückgewiesen wurden 85, zur
Veröffentlichung zugelassen 676 und 1091 sind noch in der Be-
handlung. Beschwerde ist bereits in 34 Fällen erhoben, Arbeit
also genug vorhanden. Viele Gesuche sind wegen formeller An-
stände noch nicht erledigt.

Der französische Kassationshof hat einen künftig auch in
Deutschland wohl zu beachtenden Punkt, die Versäumniß von Tax-
zahlungen betreffend, dahin entschieden, daß wenn in einem Kauf-
vertrag bestimmt ist, daß der Käufer die jährlichen Patentgebühren
zu zahlen habe, er auch dafür verantwortlich ist, gleichviel ob das
Patent auf seinen Namen übertragen worden ist oder nicht.

Einige Zeitungen haben schon begonnen, nach Art der eng-
lischen und amerikanischen Blätter Beschreibungen patentirter Er-
findung auf dem Patentamt zu holen und zu veröffentlichen. Die
Erfinder mögen sich also vorsehen.

* Markenschutz. Das Leipziger Handelsgericht hat im Früh-
[Spaltenumbruch] jahr den Kaufmann Ad. Täubrich zu 300 M. Strafe verurtheilt,
weil er ähnliche Etiquetten, wie die der französischen Regierung,
welche gesetzlich eingetragen sind, gebraucht hat. Das Urtheil hob
hervor, daß er die Etiquetten zwar schon vor dem Eintrag der-
selben angewendet, daß sich aber ein ordentlicher Kaufmann von
dem Ursprung der von ihm benützten Fabrikzeichen Rechenschaft
geben müsse, und der sei nicht zu verkennen.

* Münzwesen. Man glaubt, daß der Bundesrath bald die
Thalerstücke außer Umlauf setzen, d. h. zu Scheidemünze erklären
werde, worauf sie Niemand mehr für Wechselzahlungen u. s. w. ver-
wenden kann, weil man nicht mehr als 20 M. Silber anzunehmen
braucht. Einen Monat nach Veröffentlichung einer solchen Bestim-
mung tritt sie in Kraft.

* Eisenbahnwesen. Am 15. d. tritt bei den meisten Bahnen
ein neuer Fahrtenplan in Kraft. Zweckmäßig wäre es, wenn alle
Bahnen das Beispiel der Badischen, Braunschweigischen u. a.
Bahnen nachahmten, die eine kleine Karte des Netzes beifügen.
Die Verzweigungen der verschiedenen Linien sind nachgerade so
verwickelt, daß man sich ohne Karte nicht zurecht findet.

* Die Weltausstellung in Paris wird 34,500 Aussteller
zählen ( 15,000 mehr als i. J. 1867 ) . Man hat deshalb wie-
derholt die Gebäude vergrößern und die bewilligten Plätze verklei-
nern müssen. Die Stadt Paris hat sich das Recht vorbehalten
das Ausstellungsgebäude um 3 Millionen Fr. zu behalten.

* Das geodätische Jnstitut Preußen. Der preußische Staats-
Anzeiger veröffentlicht in der No. 228 das Statut des geodätischen
Jnstituts, dasselbe hat den preußischen Antheil an der europäischen
Gradmessung und als Centralbureau derselben den internationalen
Verkehr zu besorgen, es muß sich im Laufenden erhalten über alle
neuen Entdeckungen und Forschungen, Versuche anstellen und ge-
druckte Berichte über seine Thätigkeit veröffentlichen.

* Gesundheitspflege. Das Polizeipräsidium zu Berlin hat
gestoßenen Zimmt und Pfeffer chemisch untersuchen lassen, wo-
bei man 16--20% Eisenocker und Maismehl beigemischt fand. --
Der Pfeffer enthielt auch Sand, Knochenmehl und Sägespähne. --
Jn Potsdam sind mehrere Personen durch Genuß mit Fuchsin
verfälschten Himbeersaftes erkrankt. Gerichtliche Untersuchung ist
eingeleitet.

Jn Mainz sind abermals vier Metzger wegen Beimischung
von Kartoffelmehl zu den Würsten um je 100 M. gestraft worden.

Badanstalten werden in neuerer Zeit mehr gebaut als
früher der Fall war; neuerdings ist auch in Bremen eine solche
unternommen worden, wozu die Stadt den Boden und die Spar-
kasse 300,000 M. stiftete.

-- Der deutsche Bierbrauerbund hat im vorigen Jahre öffent-
lich aufgefordert, ihm eine Brauerei namhaft zu machen, die an-
dere Stoffe als Malz und Hopfen verwende. Das Düsseldorfer
Appellationsgericht hat jetzt darauf Antwort gegeben, indem es den
Bierbrauer Wierichs aus Crefeld für überführt erklärte, mit
Umgehung der Steuer beim Brauen Traubenzucker verwendet zu
haben, und ihn in eine Geldstrafe von 3214 M., bezw. 6 Wochen
Gefängniß verurtheilte.

-- Das Landgericht Starnberg ( bei München ) hat den Brau-
meister des Grafen von Törring wegen Verleitgabe verdorbenen
Bieres zu 2100 M. Geldstrafe verurtheilt und auf Confiscation
von 990 Hektoliter Bier erkannt.

* Handel mit Spanien. Die spanische Regierung hat bez.
des Versandts von Waaren verordnet, daß solche von einem Ur-
sprungszeugnisse begleitet sein müssen, das von einem spanischen
Consul zu beglaubigen ist. Für Deutschland müssen diese Beschei-
nigungen von den Handelskammern oder Schifffahrtsbehörden aus-
gestellt und dann erst vom Consul beglaubigt werden.

* Versammlungen. Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen
wirthschaftlichen Jnteressen in Rheinland und Westfalen wird am
7. November in Düsseldorf tagen. Zur Verhandlung kommt die
Gewerbefrage mit besonderer Rücksicht auf die Fabrikgesetzgebung.

-- Die „Statistische Correspondenz“ meldet, daß der Aus-
schuß des statistischen Congresses,
der sich heuer in Rom ver-
sammeln sollte, um die zu Pest gefaßten Beschlüsse zu redigiren,
der politischen Zeitumstände wegen nicht tagen wird.

Der deutsche Weinbau=Congreß zu Freiburg i. B. tagte
vom 25.--28. September und verhandelte u. A. über die Bedeu-
tung der amerikanischen Reben in Deutschland, das Entrinden der

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[0002] Man will nun die Pfarreien zusammenlegen, offenbar das Ver- nünftigste: die Arbeit bei denselben ist ja doch nur eine geringe. * Patentwesen. Es scheint selbst von unsern Lesern der Werth unserer Patentliste nicht völlig richtig gewürdigt zu werden oder man ist im Unklaren darüber, wie dieselbe benützt werden soll. Während einzelne Jndustrielle -- ihre Zahl ist noch eine kleine -- sich regelmäßig darüber orientiren, was Neues in ihrem Fache vorkommt und dies für ein nothwendiges zum ganzen Betrieb ge- höriges Geschäft betrachten, lassen Andere die neuen Erfindungen ganz unbeachtet. Nun wird aber ein sorgfältiges Beachten der Patente immer mehr ein dringendes Bedürfniß, will man nicht hinter Andern zurückbleiben und sich empfindlichen Differenzen mit den Erfindern oder Patentinhabern aussetzen. Wie die Erfahrung lehrt, läßt man sich jetzt auch in Deutschland Alles patentiren, was früher der allgemeinen Benutzung preisgegeben war. Man kann deshalb nicht mehr Alles, was einem vorkommt, sofort benützen, sondern muß sich genau erkundigen, ob es patentirt ist oder nicht. Dazu dient aber unsere Patentliste. Beschreibung und Zeichnung aller Erfindungen zu veröffentlichen, wie kürzlich ein naiver Abon- nent meinte, ist natürlich nicht möglich; wir besorgen aber einzelne Exemplare derselben. Wenn also einer unserer Leser ein Patent findet, welches in sein Fach einschlägt, so hat er weiter nichts zu thun, als uns die betreffende Nummer und etwa den Titel mitzu- theilen, und wir besorgen ihm dann die Beschreibung und Zeichnung der fraglichen Erfindung. Von Berlin erhalten wir die erste Probe- Nummer der neuen Patentzeitung, welche wir bereits erwähnt haben. Der Zweck des Blattes ist nicht recht klar, da es nichts als ein Verzeichniß der deutschen und österreichischen Patente bringt, die man in fast allen technischen Zeitungen findet. Die angefügten technischen Notizen unterscheiden sich auch nicht von denen anderer Blätter. -- Wir erhalten soeben den Bericht des amerikanischen Pa- tentamtes über den Brand in letzterem. Abgesehen von der am Gebäude selbst angerichteten Verheerung ist der pecuniäre Schaden ein geringer. Von Patentgesuchen, Patenturkunden und noch schwebenden Entscheidungen ist nichts verbrannt, außer einigen wenigen Zeichnungen von den Patenten, die am 4. September er- theilt worden waren. Da dieselben aber bereits photolithographirt sind, so wird kein Nachtheil daraus entstehen. Von den gedruckten Zeichnungen und Beschreibungen ist eine große Anzahl verbrannt, es sind aber von allen Copien vorhanden. -- Die Bibliothek blieb unversehrt und es ist auch das Archiv mit den Sammlungen der Beschreibungen nicht in Unordnung gerathen. Einige Zimmer der Examinatoren wurden durch Wasser beschädigt und durch das Weg- räumen der Papiere in Unordnung gebracht, die Herren sind aber bereits alle wieder an der Arbeit, ebenso die übrigen Beamten mit Ausnahme einiger Schreiber, deren Zimmer durch das Wasser be- schädigt worden. -- Der Geschäftsgang erleidet keine Un- terbrechung. -- Die Prüfung der Erfindungen geht wie gewöhnlich vor sich und es werden die Patente ohne Verzug ausgefertigt. Practisch hat demnach der Brand nur wenig Störung verursacht. Man ist bemüht die Modelle wieder herzustellen, welche vom Feuer nur theilweise beschädigt wurden. Das „Patentblatt“ theilt mit, daß in den ersten drei Mo- naten des Bestehens des Reichs=Patentamtes 1852 Gesuche ein- gelaufen seien, offenbar ein Jrrthum, da die Nr. 2 vom 24. Sept. bereits das Gesuch Nr. 2255 veröffentlicht. Es sind also wohl nur die neuen Gesuche gemeint. Zurückgewiesen wurden 85, zur Veröffentlichung zugelassen 676 und 1091 sind noch in der Be- handlung. Beschwerde ist bereits in 34 Fällen erhoben, Arbeit also genug vorhanden. Viele Gesuche sind wegen formeller An- stände noch nicht erledigt. Der französische Kassationshof hat einen künftig auch in Deutschland wohl zu beachtenden Punkt, die Versäumniß von Tax- zahlungen betreffend, dahin entschieden, daß wenn in einem Kauf- vertrag bestimmt ist, daß der Käufer die jährlichen Patentgebühren zu zahlen habe, er auch dafür verantwortlich ist, gleichviel ob das Patent auf seinen Namen übertragen worden ist oder nicht. Einige Zeitungen haben schon begonnen, nach Art der eng- lischen und amerikanischen Blätter Beschreibungen patentirter Er- findung auf dem Patentamt zu holen und zu veröffentlichen. Die Erfinder mögen sich also vorsehen. * Markenschutz. Das Leipziger Handelsgericht hat im Früh- jahr den Kaufmann Ad. Täubrich zu 300 M. Strafe verurtheilt, weil er ähnliche Etiquetten, wie die der französischen Regierung, welche gesetzlich eingetragen sind, gebraucht hat. Das Urtheil hob hervor, daß er die Etiquetten zwar schon vor dem Eintrag der- selben angewendet, daß sich aber ein ordentlicher Kaufmann von dem Ursprung der von ihm benützten Fabrikzeichen Rechenschaft geben müsse, und der sei nicht zu verkennen. * Münzwesen. Man glaubt, daß der Bundesrath bald die Thalerstücke außer Umlauf setzen, d. h. zu Scheidemünze erklären werde, worauf sie Niemand mehr für Wechselzahlungen u. s. w. ver- wenden kann, weil man nicht mehr als 20 M. Silber anzunehmen braucht. Einen Monat nach Veröffentlichung einer solchen Bestim- mung tritt sie in Kraft. * Eisenbahnwesen. Am 15. d. tritt bei den meisten Bahnen ein neuer Fahrtenplan in Kraft. Zweckmäßig wäre es, wenn alle Bahnen das Beispiel der Badischen, Braunschweigischen u. a. Bahnen nachahmten, die eine kleine Karte des Netzes beifügen. Die Verzweigungen der verschiedenen Linien sind nachgerade so verwickelt, daß man sich ohne Karte nicht zurecht findet. * Die Weltausstellung in Paris wird 34,500 Aussteller zählen ( 15,000 mehr als i. J. 1867 ) . Man hat deshalb wie- derholt die Gebäude vergrößern und die bewilligten Plätze verklei- nern müssen. Die Stadt Paris hat sich das Recht vorbehalten das Ausstellungsgebäude um 3 Millionen Fr. zu behalten. * Das geodätische Jnstitut Preußen. Der preußische Staats- Anzeiger veröffentlicht in der No. 228 das Statut des geodätischen Jnstituts, dasselbe hat den preußischen Antheil an der europäischen Gradmessung und als Centralbureau derselben den internationalen Verkehr zu besorgen, es muß sich im Laufenden erhalten über alle neuen Entdeckungen und Forschungen, Versuche anstellen und ge- druckte Berichte über seine Thätigkeit veröffentlichen. * Gesundheitspflege. Das Polizeipräsidium zu Berlin hat gestoßenen Zimmt und Pfeffer chemisch untersuchen lassen, wo- bei man 16--20% Eisenocker und Maismehl beigemischt fand. -- Der Pfeffer enthielt auch Sand, Knochenmehl und Sägespähne. -- Jn Potsdam sind mehrere Personen durch Genuß mit Fuchsin verfälschten Himbeersaftes erkrankt. Gerichtliche Untersuchung ist eingeleitet. Jn Mainz sind abermals vier Metzger wegen Beimischung von Kartoffelmehl zu den Würsten um je 100 M. gestraft worden. Badanstalten werden in neuerer Zeit mehr gebaut als früher der Fall war; neuerdings ist auch in Bremen eine solche unternommen worden, wozu die Stadt den Boden und die Spar- kasse 300,000 M. stiftete. -- Der deutsche Bierbrauerbund hat im vorigen Jahre öffent- lich aufgefordert, ihm eine Brauerei namhaft zu machen, die an- dere Stoffe als Malz und Hopfen verwende. Das Düsseldorfer Appellationsgericht hat jetzt darauf Antwort gegeben, indem es den Bierbrauer Wierichs aus Crefeld für überführt erklärte, mit Umgehung der Steuer beim Brauen Traubenzucker verwendet zu haben, und ihn in eine Geldstrafe von 3214 M., bezw. 6 Wochen Gefängniß verurtheilte. -- Das Landgericht Starnberg ( bei München ) hat den Brau- meister des Grafen von Törring wegen Verleitgabe verdorbenen Bieres zu 2100 M. Geldstrafe verurtheilt und auf Confiscation von 990 Hektoliter Bier erkannt. * Handel mit Spanien. Die spanische Regierung hat bez. des Versandts von Waaren verordnet, daß solche von einem Ur- sprungszeugnisse begleitet sein müssen, das von einem spanischen Consul zu beglaubigen ist. Für Deutschland müssen diese Beschei- nigungen von den Handelskammern oder Schifffahrtsbehörden aus- gestellt und dann erst vom Consul beglaubigt werden. * Versammlungen. Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Jnteressen in Rheinland und Westfalen wird am 7. November in Düsseldorf tagen. Zur Verhandlung kommt die Gewerbefrage mit besonderer Rücksicht auf die Fabrikgesetzgebung. -- Die „Statistische Correspondenz“ meldet, daß der Aus- schuß des statistischen Congresses, der sich heuer in Rom ver- sammeln sollte, um die zu Pest gefaßten Beschlüsse zu redigiren, der politischen Zeitumstände wegen nicht tagen wird. Der deutsche Weinbau=Congreß zu Freiburg i. B. tagte vom 25.--28. September und verhandelte u. A. über die Bedeu- tung der amerikanischen Reben in Deutschland, das Entrinden der

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1067. Frankfurt a. M., 13. Oktober 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1067_1877/2>, abgerufen am 16.04.2024.