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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 229. Köln, 23. Februar 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 229. Köln, Freitag den 23. Februar. 1849

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. - Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine- Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.

Nur frankirte Briefe werden angenommen. Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Weiterer Beitrag zur altpreußischen Finanzwirthschaft. - Gladbach und J. Dumont. - Eine Denunciation) Geilenkirchen. (Das Aachener Landgericht.) Cleve. (Eine Mirbachung) Münster. (Militärische Kandidaten zur zweiten Kammer.) Bochum. (Harkort. - Adresse an den König.) Berlin. (Nachwahlen. - Wechselordnung. - Theater. - Waldemar. - Die "N. Pr. Z" - Prinz Karl. - Die Kattundrucker.) Posen. (Aus Russisch- und Oestreichisch- Polen.) Wien. (Kossuth) Frankfurt. (National- Versammlung.) Kassel. (Der Kurfürst. - Der Henkel.) Leipzig. (Gose. - Sächsisches und Leipzigarisches.)

Ungarn. Siebenbürgen. (Neuer Nationalwirrwarr)

Schweiz. Bern. (Die Militärcapitulation.)

Italien. (Die römische und die toskanische Republik.) Rom. (Ein Dekret der National- Versammlung.) Modigliona. (Die Nachricht von der Flucht Leopold's.) Neapel. (Bevorstehende Auflösung der Kammern.)

Franz. Republik. Paris. (Michelet, Bugeaud. - Die Königspartei. - Die Milliarde - Die "N. Rh. Z. - Studentenlied. - Vermischtes. - National- Versammlung. - Leon Faucher, die Bank und die Milliarde.)

Spanien. (Grenzverletzung. - Spanier auf franz. Gebiet gefangen.)

Großbritannien. London. (Parlament. - Amerikanische Post.)

Deutschland
* Köln, 21. Febr.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 22. Febr.

Herr Dumont will den Standpunkt des Herrn Gladbach charakterisiren. Zu diesem Behufe druckte er die in der Neuen Rhein. Zeitung enthaltene Erklärung wieder ab, worin es heißt:

"Ich erkläre Sie hiermit so lange für einen gemeinen Menschen, bis Sie mir Satisfaction gegeben wegen den anonymen Verdächtigungen, welche Ihre Zeitung fortwährend zur Erreichung eines reaktionären Zweckes und Ihrer Bereicherung gegen mich veröffentlicht. A. Gladbach."

"Zur Charakteristik des Standpunktes des Herrn Gladbach" bemerkt Herr Dumont, daß dieses Inserat an demselben Tage erschien, an welchem in der Köln. Zeitung zwei Inserate für Hrn. Gladbach veröffentlicht wurden.

Also Hr. Dumont, der die ganze Zeit über für baares Geld gemeine, verläumderische Inserate gegen Hrn. Gladbach aufgenommen, hat das Glück, an "demselben Tage" für baares Geld ein Inserat für Herrn Gladbach einzurücken. Indem so Herr Dumont sich unverschämter Weise auf den Standpunkt der absoluten Verkäuflichkeit stellt, wähnt er den Standpunkt der Unparteilichkeit einzunehmen - Unparteilichkeit vor dem Gelde! Klarer und einleuchtender konnte Herr Dumont die Gemeinheit, deren ihn Hr. Gladbach bezüchtigt, nicht kund geben.

* Köln, 22. Febr.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Geilenkirchen, 19. Febr.

Als Gegensatz zu der glänzenden Freisprechung des Herren Marx, Schneider und Schapper am 8. Febr. vor den Geschwornen zu Köln in der Steuerverweigerungsangelegenheit wollen wir Ihnen berichten, wie das königl. hochlöbliche Landgericht zu Aachen in der nämlichen Sache verfährt. Die Folgen der in Ihrem Blatte berichteten Inquisition gegen den hiesigen Richter Kampmann kamen endlich zum Durchbruch. Vor Kurzem stand er vor der Disziplinarkammer des Aachener Landgerichts, weil er einem Beschlusse des hiesigen Bürgervereins, der die Steuerverweigerung der Nationalversammlung guthieß, seine Zustimmung gegeben hatte Er that zwar gleich Einspruch gegen die Kompetenz der Disziplinarkammer, indem er sich auf die oktroyirte Verfassung berief, wonach ihm wie jedem Andern das Versammlungsrecht zustehe; das ihm zur Last gelegte Vergehen habe aber mit dem Richteramte nichts gemein und so müsse er verlangen, vor die ordentlichen Gerichte gestellt zu werden. Alle vorgebrachten Gründe halfen nichts; die oktroyirte Verfassung war für den Aachener Gerichtshof nicht vorhanden; ein vergilbtes Gesetz von 1810 galt ihm mehr als die Gesetze von 1848- und der hochweise Areopag hielt sich für kompetent, durch die Verurtheilung des Inkulpaten seine Gesinnungstüchtigkeit an den Tag, zu legen.

Als Substitut des Prokurators fungirte der Assessor v. Weyler, ein junger Mensch, ein prächtiges Seitenstück zu Ihrem Kölner Saedt. Dieser Hr. v. Weyler stellte auf, der Richter Kampmann habe dadurch, daß er dem Steuerverweigerungsbeschlusse beigestimmt, gegen den Eid, den er als Diener des Königs geleistet, furchtbar gefrevelt, indem er durch diesen Eid verbunden sei, nichts zu thun, wodurch dem königlichen Herrn Schaden oder Verdruß erwüchse. Hierdurch habe er seine richterliche Würde im höchsten Grade kompromittirt und sein Antrag sei: daß Kampmann von seinem Amte suspendirt werde und die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Schade, daß der junge Hr. v. Weyler nicht in allen fiskalischen Prozessen das öffentliche Ministerium vertreten hat! Wie hätten die Richter es je wagen dürfen, einer Privatperson gegen den Fiskus das Recht zuzuerkennen, da hierdurch ja jedesmal der königliche Herr in Schaden kam! Hr. v. Weyler, wie viele Richter, die dem Fiskus Unrecht gaben, sind noch zu suspenpendiren? Eine schöne Gelegenheit, Sporen zu verdienen!

Nach geschlossenen Debatten trat das Plenum des Landgerichts ab zur Berathung. Diese war eine lange und lebhafte. Bei derselben war namentlich Hr. Landgerichtsrath Pelzer indiskret genug, so laut zu schreien, daß die im Sitzungssaale versammelten Zeugen unwillkürlich hören mußten, wie er der heftigste Gegner des Angeklagten war. Nach beinahe zweistündigem Harren wurde das Urtheil dahin ausgesprochen: Der gemaßregelte Kampmann wird wegen arger Kompromittirung seiner richterlichen Würde nach dem und dem Gesetze von Anno 1810 zu einem Tadel mit Verweis (dies zieht Verlust eines Monatgehalts nach sich) und Tragung aller draufgegangenen Kosten verurtheilt. Von Rechts wegen.

Wären wir so sprachenkundig wie Ihr Referent über Demosthenes- Saedt, so würden wir die Kernworte des v. Cicero- Weyler auch polyglottisch mitgetheilt haben; im Spanischen namentlich hätten sie sich sicher köstlich ausgenommen

Brauchen wir nach diesem Bericht noch einen Vergleich anzustellen zwischen Ihren Geschwornen und der Disziplinarkammer des königl. hochlöblichen Landgerichts in Aachen?

* Cleve, 18. Februar.

Der Schullehrer Kölkenbeck in Kranenburg ist gemirbacht oder wie man zu sagen pflegt, seines Lehrer- Amtes in Gnaden entbunden. Den 8. d. Mts. erhielt derselbe folgendes Schreiben.

Aus der Anlage werden Sie ersehen, daß die königl. Regierung aus bewegenden Gründen sich veranlaßt gesehen hat, Sie als Lehrer von der Schule zu Kranenburg zu entlassen. Ich bin beauftragt Ihnen mit dem Bemerken davon in Kenntniß zu setzen, daß Sie nach Empfang dieses alle Amtshandlungen sofort einzustellen haben, widrigenfalls - Zwangsmaßregeln (Hurrjeh!) gegen Sie in Anwendung kommen würden.

Keeken, 7. Februar 1849.

Der Schulpfleger, Heistermann (katholischer Pastor.)

Folgendes war die Anlage. - Auf den Bericht vom 10. d. M. und den mit demselben eingereichten Untersuchungsverhandlungen gegen den Lehrer Kölkenbeck eröffnen wir Ihnen, daß wir, da der Lehrer Kölkenbeck zu Kranenburg den bei seiner provisorischen Anstellung als Lehrer in Kranenburg gehegten Erwartungen nicht entsprochen, vielmehr schon im Juli 1847 wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts und im August 1848 durch rohe und unpassende Aeußerungen gerechte Beschwerden hervorgerufen, in letzterer Zeit aber sein Amt als Lehrer dazu mißbraucht hat, um durch Vertheilung politischer Schriften an die ihm anvertrauten Kinder seine politischen Ansichten zu verbreiten, und der Schulpfleger seine pflichtmäßige Ueberzeugung (bravo Pastor!) dahin hat aussprechen müssen, daß der p. Kölkenbeck bei seinen Grundsätzen in der Schule nur höchst verderblich wirken könne, beschlossen haben, den p. Kölkenbeck zu entlassen.

Sie wollen daher durch den Schulpfleger dieses dem p. Kölkenbeck eröffnen lassen. Da der p. Kölkenbeck bis zum 2. März zu seiner Stelle berufen ist, so ist sein Gehalt bis zu diesem Tage ihm auszuzahlen, (Grundgüte Güte!) wir beauftragen Sie aber, ihn von seinen Funktionen sofort zu entheben. Wir erwarten demnächst die Vorschläge wegen Besetzung der Schullehrerstelle in Kranenburg. Wegen vorläufiger Wahrnehmung des Unterrichts hat der Schulpfleger das Geeignete zu veranlassen und sehen wir dem Berichte über die Ausführung dieser Verfügung entgegen.

Düsseldorf, 23 Januar 1849.

Königl. Regierung Abtheilung des Innern. (gez.) von Mirbach.

An den königlichen Landrath Herrn von Haeften

zu Cleve.

Es ist nun freilich wahr, daß der Lehrer Kölkenbeck im Jahre 1847 durch gütige Vermittlung des hiesigen Landraths suspendirt war. Der Schulvorstand in Kranenburg gab aber die glänzendsten Zeugnisse über Tüchtigkeit und Moralität des Lehrers und wies

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 229. Köln, Freitag den 23. Februar. 1849

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine- Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.

Nur frankirte Briefe werden angenommen. Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Weiterer Beitrag zur altpreußischen Finanzwirthschaft. ‒ Gladbach und J. Dumont. ‒ Eine Denunciation) Geilenkirchen. (Das Aachener Landgericht.) Cleve. (Eine Mirbachung) Münster. (Militärische Kandidaten zur zweiten Kammer.) Bochum. (Harkort. ‒ Adresse an den König.) Berlin. (Nachwahlen. ‒ Wechselordnung. ‒ Theater. ‒ Waldemar. ‒ Die „N. Pr. Z“ ‒ Prinz Karl. ‒ Die Kattundrucker.) Posen. (Aus Russisch- und Oestreichisch- Polen.) Wien. (Kossuth) Frankfurt. (National- Versammlung.) Kassel. (Der Kurfürst. ‒ Der Henkel.) Leipzig. (Gose. ‒ Sächsisches und Leipzigarisches.)

Ungarn. Siebenbürgen. (Neuer Nationalwirrwarr)

Schweiz. Bern. (Die Militärcapitulation.)

Italien. (Die römische und die toskanische Republik.) Rom. (Ein Dekret der National- Versammlung.) Modigliona. (Die Nachricht von der Flucht Leopold's.) Neapel. (Bevorstehende Auflösung der Kammern.)

Franz. Republik. Paris. (Michelet, Bugeaud. ‒ Die Königspartei. ‒ Die Milliarde ‒ Die „N. Rh. Z. ‒ Studentenlied. ‒ Vermischtes. ‒ National- Versammlung. ‒ Leon Faucher, die Bank und die Milliarde.)

Spanien. (Grenzverletzung. ‒ Spanier auf franz. Gebiet gefangen.)

Großbritannien. London. (Parlament. ‒ Amerikanische Post.)

Deutschland
* Köln, 21. Febr.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 22. Febr.

Herr Dumont will den Standpunkt des Herrn Gladbach charakterisiren. Zu diesem Behufe druckte er die in der Neuen Rhein. Zeitung enthaltene Erklärung wieder ab, worin es heißt:

„Ich erkläre Sie hiermit so lange für einen gemeinen Menschen, bis Sie mir Satisfaction gegeben wegen den anonymen Verdächtigungen, welche Ihre Zeitung fortwährend zur Erreichung eines reaktionären Zweckes und Ihrer Bereicherung gegen mich veröffentlicht. A. Gladbach.

„Zur Charakteristik des Standpunktes des Herrn Gladbach“ bemerkt Herr Dumont, daß dieses Inserat an demselben Tage erschien, an welchem in der Köln. Zeitung zwei Inserate für Hrn. Gladbach veröffentlicht wurden.

Also Hr. Dumont, der die ganze Zeit über für baares Geld gemeine, verläumderische Inserate gegen Hrn. Gladbach aufgenommen, hat das Glück, an „demselben Tage“ für baares Geld ein Inserat für Herrn Gladbach einzurücken. Indem so Herr Dumont sich unverschämter Weise auf den Standpunkt der absoluten Verkäuflichkeit stellt, wähnt er den Standpunkt der Unparteilichkeit einzunehmen ‒ Unparteilichkeit vor dem Gelde! Klarer und einleuchtender konnte Herr Dumont die Gemeinheit, deren ihn Hr. Gladbach bezüchtigt, nicht kund geben.

* Köln, 22. Febr.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Geilenkirchen, 19. Febr.

Als Gegensatz zu der glänzenden Freisprechung des Herren Marx, Schneider und Schapper am 8. Febr. vor den Geschwornen zu Köln in der Steuerverweigerungsangelegenheit wollen wir Ihnen berichten, wie das königl. hochlöbliche Landgericht zu Aachen in der nämlichen Sache verfährt. Die Folgen der in Ihrem Blatte berichteten Inquisition gegen den hiesigen Richter Kampmann kamen endlich zum Durchbruch. Vor Kurzem stand er vor der Disziplinarkammer des Aachener Landgerichts, weil er einem Beschlusse des hiesigen Bürgervereins, der die Steuerverweigerung der Nationalversammlung guthieß, seine Zustimmung gegeben hatte Er that zwar gleich Einspruch gegen die Kompetenz der Disziplinarkammer, indem er sich auf die oktroyirte Verfassung berief, wonach ihm wie jedem Andern das Versammlungsrecht zustehe; das ihm zur Last gelegte Vergehen habe aber mit dem Richteramte nichts gemein und so müsse er verlangen, vor die ordentlichen Gerichte gestellt zu werden. Alle vorgebrachten Gründe halfen nichts; die oktroyirte Verfassung war für den Aachener Gerichtshof nicht vorhanden; ein vergilbtes Gesetz von 1810 galt ihm mehr als die Gesetze von 1848- und der hochweise Areopag hielt sich für kompetent, durch die Verurtheilung des Inkulpaten seine Gesinnungstüchtigkeit an den Tag, zu legen.

Als Substitut des Prokurators fungirte der Assessor v. Weyler, ein junger Mensch, ein prächtiges Seitenstück zu Ihrem Kölner Saedt. Dieser Hr. v. Weyler stellte auf, der Richter Kampmann habe dadurch, daß er dem Steuerverweigerungsbeschlusse beigestimmt, gegen den Eid, den er als Diener des Königs geleistet, furchtbar gefrevelt, indem er durch diesen Eid verbunden sei, nichts zu thun, wodurch dem königlichen Herrn Schaden oder Verdruß erwüchse. Hierdurch habe er seine richterliche Würde im höchsten Grade kompromittirt und sein Antrag sei: daß Kampmann von seinem Amte suspendirt werde und die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Schade, daß der junge Hr. v. Weyler nicht in allen fiskalischen Prozessen das öffentliche Ministerium vertreten hat! Wie hätten die Richter es je wagen dürfen, einer Privatperson gegen den Fiskus das Recht zuzuerkennen, da hierdurch ja jedesmal der königliche Herr in Schaden kam! Hr. v. Weyler, wie viele Richter, die dem Fiskus Unrecht gaben, sind noch zu suspenpendiren? Eine schöne Gelegenheit, Sporen zu verdienen!

Nach geschlossenen Debatten trat das Plenum des Landgerichts ab zur Berathung. Diese war eine lange und lebhafte. Bei derselben war namentlich Hr. Landgerichtsrath Pelzer indiskret genug, so laut zu schreien, daß die im Sitzungssaale versammelten Zeugen unwillkürlich hören mußten, wie er der heftigste Gegner des Angeklagten war. Nach beinahe zweistündigem Harren wurde das Urtheil dahin ausgesprochen: Der gemaßregelte Kampmann wird wegen arger Kompromittirung seiner richterlichen Würde nach dem und dem Gesetze von Anno 1810 zu einem Tadel mit Verweis (dies zieht Verlust eines Monatgehalts nach sich) und Tragung aller draufgegangenen Kosten verurtheilt. Von Rechts wegen.

Wären wir so sprachenkundig wie Ihr Referent über Demosthenes- Saedt, so würden wir die Kernworte des v. Cicero- Weyler auch polyglottisch mitgetheilt haben; im Spanischen namentlich hätten sie sich sicher köstlich ausgenommen

Brauchen wir nach diesem Bericht noch einen Vergleich anzustellen zwischen Ihren Geschwornen und der Disziplinarkammer des königl. hochlöblichen Landgerichts in Aachen?

* Cleve, 18. Februar.

Der Schullehrer Kölkenbeck in Kranenburg ist gemirbacht oder wie man zu sagen pflegt, seines Lehrer- Amtes in Gnaden entbunden. Den 8. d. Mts. erhielt derselbe folgendes Schreiben.

Aus der Anlage werden Sie ersehen, daß die königl. Regierung aus bewegenden Gründen sich veranlaßt gesehen hat, Sie als Lehrer von der Schule zu Kranenburg zu entlassen. Ich bin beauftragt Ihnen mit dem Bemerken davon in Kenntniß zu setzen, daß Sie nach Empfang dieses alle Amtshandlungen sofort einzustellen haben, widrigenfalls ‒ Zwangsmaßregeln (Hurrjeh!) gegen Sie in Anwendung kommen würden.

Keeken, 7. Februar 1849.

Der Schulpfleger, Heistermann (katholischer Pastor.)

Folgendes war die Anlage. ‒ Auf den Bericht vom 10. d. M. und den mit demselben eingereichten Untersuchungsverhandlungen gegen den Lehrer Kölkenbeck eröffnen wir Ihnen, daß wir, da der Lehrer Kölkenbeck zu Kranenburg den bei seiner provisorischen Anstellung als Lehrer in Kranenburg gehegten Erwartungen nicht entsprochen, vielmehr schon im Juli 1847 wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts und im August 1848 durch rohe und unpassende Aeußerungen gerechte Beschwerden hervorgerufen, in letzterer Zeit aber sein Amt als Lehrer dazu mißbraucht hat, um durch Vertheilung politischer Schriften an die ihm anvertrauten Kinder seine politischen Ansichten zu verbreiten, und der Schulpfleger seine pflichtmäßige Ueberzeugung (bravo Pastor!) dahin hat aussprechen müssen, daß der p. Kölkenbeck bei seinen Grundsätzen in der Schule nur höchst verderblich wirken könne, beschlossen haben, den p. Kölkenbeck zu entlassen.

Sie wollen daher durch den Schulpfleger dieses dem p. Kölkenbeck eröffnen lassen. Da der p. Kölkenbeck bis zum 2. März zu seiner Stelle berufen ist, so ist sein Gehalt bis zu diesem Tage ihm auszuzahlen, (Grundgüte Güte!) wir beauftragen Sie aber, ihn von seinen Funktionen sofort zu entheben. Wir erwarten demnächst die Vorschläge wegen Besetzung der Schullehrerstelle in Kranenburg. Wegen vorläufiger Wahrnehmung des Unterrichts hat der Schulpfleger das Geeignete zu veranlassen und sehen wir dem Berichte über die Ausführung dieser Verfügung entgegen.

Düsseldorf, 23 Januar 1849.

Königl. Regierung Abtheilung des Innern. (gez.) von Mirbach.

An den königlichen Landrath Herrn von Haeften

zu Cleve.

Es ist nun freilich wahr, daß der Lehrer Kölkenbeck im Jahre 1847 durch gütige Vermittlung des hiesigen Landraths suspendirt war. Der Schulvorstand in Kranenburg gab aber die glänzendsten Zeugnisse über Tüchtigkeit und Moralität des Lehrers und wies

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          <p>Keeken, 7. Februar 1849.</p>
          <p>Der Schulpfleger, <hi rendition="#g">Heistermann</hi> (katholischer Pastor.)</p>
          <p>Folgendes war die Anlage. &#x2012; Auf den Bericht vom 10. d. M. und den mit demselben eingereichten Untersuchungsverhandlungen gegen den Lehrer Kölkenbeck eröffnen wir Ihnen, daß wir, da der Lehrer Kölkenbeck zu Kranenburg den bei seiner provisorischen Anstellung als Lehrer in Kranenburg gehegten Erwartungen nicht entsprochen, vielmehr schon im Juli 1847 wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts und im August 1848 durch rohe und unpassende Aeußerungen gerechte Beschwerden hervorgerufen, in letzterer Zeit aber <hi rendition="#g">sein Amt</hi> als Lehrer <hi rendition="#g">dazu mißbraucht hat,</hi> um durch Vertheilung politischer Schriften an die ihm anvertrauten Kinder seine politischen Ansichten zu verbreiten, und der Schulpfleger seine pflichtmäßige Ueberzeugung (bravo Pastor!) dahin hat aussprechen müssen, daß der p. Kölkenbeck bei seinen Grundsätzen in der Schule nur höchst verderblich wirken könne, beschlossen haben, den p. Kölkenbeck zu entlassen.</p>
          <p>Sie wollen daher durch den Schulpfleger dieses dem p. Kölkenbeck eröffnen lassen. Da der p. Kölkenbeck bis zum 2. März zu seiner Stelle berufen ist, so ist sein Gehalt bis zu diesem Tage ihm auszuzahlen, (Grundgüte Güte!) wir beauftragen Sie aber, ihn von seinen Funktionen sofort zu entheben. Wir erwarten demnächst die Vorschläge wegen Besetzung der Schullehrerstelle in Kranenburg. Wegen vorläufiger Wahrnehmung des Unterrichts hat der Schulpfleger das Geeignete zu veranlassen und sehen wir dem Berichte über die Ausführung dieser Verfügung entgegen.</p>
          <p>Düsseldorf, 23 Januar 1849.</p>
          <p>Königl. Regierung Abtheilung des Innern. (gez.) von <hi rendition="#g">Mirbach.</hi> </p>
          <p>An den königlichen Landrath Herrn von Haeften</p>
          <p>zu Cleve.</p>
          <p>Es ist nun freilich wahr, daß der Lehrer Kölkenbeck im Jahre 1847 durch gütige Vermittlung des hiesigen Landraths suspendirt war. Der Schulvorstand in Kranenburg gab aber die glänzendsten Zeugnisse über Tüchtigkeit und Moralität des Lehrers und wies
</p>
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[1257/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 229. Köln, Freitag den 23. Februar. 1849 Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine- Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. Nur frankirte Briefe werden angenommen. Expedition Unter Hutmacher Nro. 17. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Weiterer Beitrag zur altpreußischen Finanzwirthschaft. ‒ Gladbach und J. Dumont. ‒ Eine Denunciation) Geilenkirchen. (Das Aachener Landgericht.) Cleve. (Eine Mirbachung) Münster. (Militärische Kandidaten zur zweiten Kammer.) Bochum. (Harkort. ‒ Adresse an den König.) Berlin. (Nachwahlen. ‒ Wechselordnung. ‒ Theater. ‒ Waldemar. ‒ Die „N. Pr. Z“ ‒ Prinz Karl. ‒ Die Kattundrucker.) Posen. (Aus Russisch- und Oestreichisch- Polen.) Wien. (Kossuth) Frankfurt. (National- Versammlung.) Kassel. (Der Kurfürst. ‒ Der Henkel.) Leipzig. (Gose. ‒ Sächsisches und Leipzigarisches.) Ungarn. Siebenbürgen. (Neuer Nationalwirrwarr) Schweiz. Bern. (Die Militärcapitulation.) Italien. (Die römische und die toskanische Republik.) Rom. (Ein Dekret der National- Versammlung.) Modigliona. (Die Nachricht von der Flucht Leopold's.) Neapel. (Bevorstehende Auflösung der Kammern.) Franz. Republik. Paris. (Michelet, Bugeaud. ‒ Die Königspartei. ‒ Die Milliarde ‒ Die „N. Rh. Z. ‒ Studentenlied. ‒ Vermischtes. ‒ National- Versammlung. ‒ Leon Faucher, die Bank und die Milliarde.) Spanien. (Grenzverletzung. ‒ Spanier auf franz. Gebiet gefangen.) Großbritannien. London. (Parlament. ‒ Amerikanische Post.) Deutschland * Köln, 21. Febr. _ * Köln, 22. Febr. Herr Dumont will den Standpunkt des Herrn Gladbach charakterisiren. Zu diesem Behufe druckte er die in der Neuen Rhein. Zeitung enthaltene Erklärung wieder ab, worin es heißt: „Ich erkläre Sie hiermit so lange für einen gemeinen Menschen, bis Sie mir Satisfaction gegeben wegen den anonymen Verdächtigungen, welche Ihre Zeitung fortwährend zur Erreichung eines reaktionären Zweckes und Ihrer Bereicherung gegen mich veröffentlicht. A. Gladbach.“ „Zur Charakteristik des Standpunktes des Herrn Gladbach“ bemerkt Herr Dumont, daß dieses Inserat an demselben Tage erschien, an welchem in der Köln. Zeitung zwei Inserate für Hrn. Gladbach veröffentlicht wurden. Also Hr. Dumont, der die ganze Zeit über für baares Geld gemeine, verläumderische Inserate gegen Hrn. Gladbach aufgenommen, hat das Glück, an „demselben Tage“ für baares Geld ein Inserat für Herrn Gladbach einzurücken. Indem so Herr Dumont sich unverschämter Weise auf den Standpunkt der absoluten Verkäuflichkeit stellt, wähnt er den Standpunkt der Unparteilichkeit einzunehmen ‒ Unparteilichkeit vor dem Gelde! Klarer und einleuchtender konnte Herr Dumont die Gemeinheit, deren ihn Hr. Gladbach bezüchtigt, nicht kund geben. * Köln, 22. Febr. _ * Geilenkirchen, 19. Febr. Als Gegensatz zu der glänzenden Freisprechung des Herren Marx, Schneider und Schapper am 8. Febr. vor den Geschwornen zu Köln in der Steuerverweigerungsangelegenheit wollen wir Ihnen berichten, wie das königl. hochlöbliche Landgericht zu Aachen in der nämlichen Sache verfährt. Die Folgen der in Ihrem Blatte berichteten Inquisition gegen den hiesigen Richter Kampmann kamen endlich zum Durchbruch. Vor Kurzem stand er vor der Disziplinarkammer des Aachener Landgerichts, weil er einem Beschlusse des hiesigen Bürgervereins, der die Steuerverweigerung der Nationalversammlung guthieß, seine Zustimmung gegeben hatte Er that zwar gleich Einspruch gegen die Kompetenz der Disziplinarkammer, indem er sich auf die oktroyirte Verfassung berief, wonach ihm wie jedem Andern das Versammlungsrecht zustehe; das ihm zur Last gelegte Vergehen habe aber mit dem Richteramte nichts gemein und so müsse er verlangen, vor die ordentlichen Gerichte gestellt zu werden. Alle vorgebrachten Gründe halfen nichts; die oktroyirte Verfassung war für den Aachener Gerichtshof nicht vorhanden; ein vergilbtes Gesetz von 1810 galt ihm mehr als die Gesetze von 1848- und der hochweise Areopag hielt sich für kompetent, durch die Verurtheilung des Inkulpaten seine Gesinnungstüchtigkeit an den Tag, zu legen. Als Substitut des Prokurators fungirte der Assessor v. Weyler, ein junger Mensch, ein prächtiges Seitenstück zu Ihrem Kölner Saedt. Dieser Hr. v. Weyler stellte auf, der Richter Kampmann habe dadurch, daß er dem Steuerverweigerungsbeschlusse beigestimmt, gegen den Eid, den er als Diener des Königs geleistet, furchtbar gefrevelt, indem er durch diesen Eid verbunden sei, nichts zu thun, wodurch dem königlichen Herrn Schaden oder Verdruß erwüchse. Hierdurch habe er seine richterliche Würde im höchsten Grade kompromittirt und sein Antrag sei: daß Kampmann von seinem Amte suspendirt werde und die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Schade, daß der junge Hr. v. Weyler nicht in allen fiskalischen Prozessen das öffentliche Ministerium vertreten hat! Wie hätten die Richter es je wagen dürfen, einer Privatperson gegen den Fiskus das Recht zuzuerkennen, da hierdurch ja jedesmal der königliche Herr in Schaden kam! Hr. v. Weyler, wie viele Richter, die dem Fiskus Unrecht gaben, sind noch zu suspenpendiren? Eine schöne Gelegenheit, Sporen zu verdienen! Nach geschlossenen Debatten trat das Plenum des Landgerichts ab zur Berathung. Diese war eine lange und lebhafte. Bei derselben war namentlich Hr. Landgerichtsrath Pelzer indiskret genug, so laut zu schreien, daß die im Sitzungssaale versammelten Zeugen unwillkürlich hören mußten, wie er der heftigste Gegner des Angeklagten war. Nach beinahe zweistündigem Harren wurde das Urtheil dahin ausgesprochen: Der gemaßregelte Kampmann wird wegen arger Kompromittirung seiner richterlichen Würde nach dem und dem Gesetze von Anno 1810 zu einem Tadel mit Verweis (dies zieht Verlust eines Monatgehalts nach sich) und Tragung aller draufgegangenen Kosten verurtheilt. Von Rechts wegen. Wären wir so sprachenkundig wie Ihr Referent über Demosthenes- Saedt, so würden wir die Kernworte des v. Cicero- Weyler auch polyglottisch mitgetheilt haben; im Spanischen namentlich hätten sie sich sicher köstlich ausgenommen Brauchen wir nach diesem Bericht noch einen Vergleich anzustellen zwischen Ihren Geschwornen und der Disziplinarkammer des königl. hochlöblichen Landgerichts in Aachen? * Cleve, 18. Februar. Der Schullehrer Kölkenbeck in Kranenburg ist gemirbacht oder wie man zu sagen pflegt, seines Lehrer- Amtes in Gnaden entbunden. Den 8. d. Mts. erhielt derselbe folgendes Schreiben. Aus der Anlage werden Sie ersehen, daß die königl. Regierung aus bewegenden Gründen sich veranlaßt gesehen hat, Sie als Lehrer von der Schule zu Kranenburg zu entlassen. Ich bin beauftragt Ihnen mit dem Bemerken davon in Kenntniß zu setzen, daß Sie nach Empfang dieses alle Amtshandlungen sofort einzustellen haben, widrigenfalls ‒ Zwangsmaßregeln (Hurrjeh!) gegen Sie in Anwendung kommen würden. Keeken, 7. Februar 1849. Der Schulpfleger, Heistermann (katholischer Pastor.) Folgendes war die Anlage. ‒ Auf den Bericht vom 10. d. M. und den mit demselben eingereichten Untersuchungsverhandlungen gegen den Lehrer Kölkenbeck eröffnen wir Ihnen, daß wir, da der Lehrer Kölkenbeck zu Kranenburg den bei seiner provisorischen Anstellung als Lehrer in Kranenburg gehegten Erwartungen nicht entsprochen, vielmehr schon im Juli 1847 wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts und im August 1848 durch rohe und unpassende Aeußerungen gerechte Beschwerden hervorgerufen, in letzterer Zeit aber sein Amt als Lehrer dazu mißbraucht hat, um durch Vertheilung politischer Schriften an die ihm anvertrauten Kinder seine politischen Ansichten zu verbreiten, und der Schulpfleger seine pflichtmäßige Ueberzeugung (bravo Pastor!) dahin hat aussprechen müssen, daß der p. Kölkenbeck bei seinen Grundsätzen in der Schule nur höchst verderblich wirken könne, beschlossen haben, den p. Kölkenbeck zu entlassen. Sie wollen daher durch den Schulpfleger dieses dem p. Kölkenbeck eröffnen lassen. Da der p. Kölkenbeck bis zum 2. März zu seiner Stelle berufen ist, so ist sein Gehalt bis zu diesem Tage ihm auszuzahlen, (Grundgüte Güte!) wir beauftragen Sie aber, ihn von seinen Funktionen sofort zu entheben. Wir erwarten demnächst die Vorschläge wegen Besetzung der Schullehrerstelle in Kranenburg. Wegen vorläufiger Wahrnehmung des Unterrichts hat der Schulpfleger das Geeignete zu veranlassen und sehen wir dem Berichte über die Ausführung dieser Verfügung entgegen. Düsseldorf, 23 Januar 1849. Königl. Regierung Abtheilung des Innern. (gez.) von Mirbach. An den königlichen Landrath Herrn von Haeften zu Cleve. Es ist nun freilich wahr, daß der Lehrer Kölkenbeck im Jahre 1847 durch gütige Vermittlung des hiesigen Landraths suspendirt war. Der Schulvorstand in Kranenburg gab aber die glänzendsten Zeugnisse über Tüchtigkeit und Moralität des Lehrers und wies

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 229. Köln, 23. Februar 1849, S. 1257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz229_1849/1>, abgerufen am 28.03.2024.