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Beilage zu Nr. 11 der Neuen Rhein. Zeitung.
Sonntag, 11. Juni 1848.
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Aus Ostfriesland, 3. Juni 1848.
Die ostfriesischen Landstände haben in ihrer Ansprache an die deutsche Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. vom 18. Mai d. J., sich einstimmig für das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutscheu Parlaments über alle Einzelregierungen und Stände in Deutschland, so wie sonst auch durch überwiegende Majorität für das Einkammersystem ausgesprochen und eine Commission zur Revision der ostfriesischen Verfassungsurkunde und Ausarbeitung einer neuen Verfassungsurkunde auf Grund des Ein-Curiensystems statt des bisherigen Drei-Curiensystems niedergesetzt. Desto mehr Sensation mußte es in Ostfriesland erregen, als von Ministern und Ständen in Hannover das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutschen Parlaments zu Frankfurt bestritten und das den Ostfriesen so verhaßte Zwei-Kammersystem durchgeführt wurde. Deshalb wurde auf den 23. Mai d. J. eine allgemeine ostfriesische Volksversammlung nach Eschen bei Aurich ausgeschrieben, worin Volksmänner aus allen Theilen Ostfrieslands zahlreich erschienen und sich fast einstimmig über folgende Punkte vereinigte:
1) Daß man das in Hannover angegriffene Princip der Volkssouveränität und die Obergewalt der deutschen Reichsversammlung in Frankfurt a. M. über alle Regierungen und Stände einzelner Staaten in Deutschland, der hannoverschen Regierung gegenüber, unumwunden aussprechen und Ministerium und Stände in Hannover wegen ihrer anscheinend sonderbündlerischen Bestrebungen vor ganz Deutschland verantwortlich machen, auch ihnen offen zu erkennen geben wolle, daß man kein Vertrauen mehr zu ihnen habe;
2) daß man den jetzigen hannoverschen Ständen die Befugniß gänzlich bestreite eine neue Verfassung für das Königreich zu machen oder auch die alte rechtsungültige von 1840 auszuflicken, wie sie es jetzt, trotz aller Protestationen des Landes und der Abmahnung des Fünfziger-Ausschusses dennoch zu thun gewagt hätten; daß man vielmehr auf sofortige Auflösung der jetzigen Stände und Zusammenberufung einer constituirenden Versammlung für das Königreich, die jedoch erst nach Feststellung der deutschen Reichs-Verfassung zusammen treten dürfe, bestehen müsse;
3) daß man bei der künftigen Landes-Verfassung für Hannover eine wahre Volksvertretung, mithin ein Einkammersystem verlange;
4) daß man über den ersten Punkt in einer an das Gesammtministerium und die Stände-Versammlung zu Hannover zu richtenden energischen Eingabe sich erklären und von dieser Eingabe der deutschen Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. Kenntniß geben, über den zweiten und dritten Punkt aber eine Beschwerde an die Reichsversammlung zu Frankfurt a. M richten und dadurch einen Befehl an die hannoversche Regierung zum Abstand von aller Verfassungsgebung und Abänderung mit den jetzigen dazu incompetenten Ständen erwirken wolle.
In diesem Sinne sind darauf die betreffenden Eingaben entworfen und dieselben werden mit zahlreichen Unterschriften von Einwohnern aus allen Theilen Ostfrieslands bedeckt, ehestens an ihre Bestimmung abgeben.
[(W. Z.)]
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Frankfurt, 7. Juni. (13. Sitzung der constituirenden Nationalversammlung.)
Nach Verlesung des Protokolls erbat Venedey das Wort, um zu erklären, daß er in der vorigen Sitzung mit den Worten: es ist noch nicht aller Tage Abend, keine Drohung, sondern bloß die geschichtliche Lehre habe aussprechen wollen, daß eine Majorität auch einmal Minorität werden könne und daher sich hüten solle, die Minorität zu unterdrücken. Der Präsident erklärte, nach dieser Erläuterung nehme er gern denRuf zur Ordnung zurück. Sodann zeigte der Präsident an, daß der Prioritätsausschuß bis jetzt 72 Anträge und 46 Petitionen an die bereits bestehenden Ausschüsse verwiesen habe. Welcker wünscht Beschleunigung des Drucks der Protokolle; es sey traurig, daß so viele unwahre Berichte über die Verhandlungen verbreitet, und keine einzige ächte Quelle für letztere verhanden sey. Wigard: die Schuld der bisherigen Verzögerung liege bloß darin, daß die Verträge mit den Druckern noch nicht abgeschlossen gewesen. Jeitteles dringt auf möglichste Correctheit des Drucks. Jaup beantragt, daß der internationale Ausschuß ermächtigt werde, über die in seine Arbeiten einschlagenden Thatsachen und Verhältnisse, da, wo es geeignet erscheinen mag, belehrende Auskunft sich zu verschaffen. (Diese Ermächtigung wurde im Verlauf der Sitzung von der Versammlung einstimmig ertheilt.) Ziegert will einen Antrag auf Niedersetzung eines Ausschusses von 30 Mitgliedern für ein deutsches bürgerliches und Strafrecht als dringend sogleich begründen; derselbe wird jedoch vorerst an den Prioritätsausschuß verwiesen. Da keine Ausschußanträge vorlagen, war die Tagesordnung erschöpft. Freudentheil ergreift das Wort, erwähnt des Umstandes, daß die Beamten und sonstigen angesehenen Einwoh- von Hadersleben durch das Einrücken der Dänen zur Flucht genöthigt worden seyen, und knüpft daran den Antrag: die Nationalversammlung wolle den Bundestag auffordern, unvorzüglich die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um während der Dauer des Kriegs und der Friedensunterhandlungen die Einwohner von Schleswig gegen feindliche Einfälle zu schützen. Der Präsident bemerkt, es seyen ihm auch viele Petitionen in gleichem Sinne zugekommen; da aber der Bericht des Ausschusses über diesen Gegenstand morgen erstattet werden solle, so dürfte die Berathung überhaupt bis dahin zu verschieden seyn. Freudenreich kündigt gleichzeitig Proteste einer großen Anzahl Hannoveraner gegen jeden Partikularismus an, und erklärt, daß sie Deutsche seyn und bleiben wollen (Beifall). Schüler aus Jena stellt im Namen von 23 Mitgliedern den Antrag: Von der Bundesversammlung schleunige Vorlage der Acten und Verhandlungen über den Krieg mit Dänemark, so wie über die Ursachen der letzten traurigen Ereignisse und der rückgängigen Bewegung der deutschen Bundestruppen zu verlangen, damit die Nationalversammlung die Sache prüfen und weitere Maßregeln beschließen könne. Auch dieser Antrag wird zur morgenden Berathung verwiesen. Eine Adresse Joachim Lelewel's an die Nationalversammlung wird verlesen und der Druck derselben beschlossen. v. Auerswald verliest eine Erklärung des preußischen Ministers v. Arnim in Betreff der von Rob. Blum in der Sitzung vom 27. v. M. nach der Mittheilung eines Diplomaten angeführten Thatsache, daß die preuß. Regierung den übrigen deutschen Regierungen den Rath gegeben, möglichst viele Landtage als Gegengewicht der const. Versammlung einzuberufen. Der Minister erklärt, die preuß. Regierung habe niemals irgend einer Regierung einen Rath gegeben, der dahin zielen könnte, die Nationalversammlung in Frankfurt zu paralysiren oder zu schwächen. Sie weise die Beschuldigung eines Verraths an der deutschen Sache als verläumderisch zurück und fordere zum Beweis der Thatsache auf. Blum erwidert: er habe die angegebenen Ausdrücke nicht gebraucht. Durch die eben vernommene Erklärung sey übrigens die Sache um keinen Schritt weiter geführt, vielmehr nur die Privatmittheilung eines Ministers der Privatmittheilung eines andern Ministers entgegengestellt. Er schlägt der Versammlung vor, sie möge von den betreffenden beiden Ministerien die Akten einfordern. Abg. v. Vinke: wenn man einen preuß. Minister verdächtige, so sollte auch der Name des anderen Ministers, von dem die Angabe herrühre, genannt werden. Es liege hier keine Privatmittheilung, sondern die offizielle Erklärung eines verantwortlichen konstitutionellen Ministers der Krone Preußen vor; Blum's Sache sey es, die Aktenstücke vorzubringen. Blum: Was von einem Minister einem einzelnen Mitgliede dieser Versammlung mitgetheilt werde, sey Privatmittheilung; die Nationalversammlung verhandle durch ihren Präsidenten, nicht durch einzelne Mitglieder. Uebrigens möge seine (Blum's) damalige Aeußerung hier nochmals verlesen werden. Die weitere Verhandlung dieser Sache wurde auf morgen vertagt. Glaß stellt, unter Hinweisung auf das heute vertheilte Programm zu dem Sclavenkongresse in Prag den Antrag: den Ausschuß für die provis. Centralgewalt zu schleuniger Berichterstattung aufzufordern. Durch jenes Programm sey der Einheit Deutschlands und den Beschlüssen dieser Versammlung der Fehdehandschuh hingeworfen worden. Es könne nöthig werden, einen Theil der an der Westgränze aufgestellten Streikräfte gegen Böhmen hin aufzustellen, um unseren Beschlüssen Kraft zu geben und den separatistischen Bestrebungen mit dem Schwert entgegenzutreten. v. Lindenau bemerkt, die Kommission sei bereits seit drei Tagen mit ihrer Aufgabe beschäftigt, sie werde heute Abend ihre letzte Sitzung halten und dann sofort Bericht erstatten. Ostendorf führt an: bereits solle auf dem Slavenkongreß beschlossen worden sein, zwei Deputirte nach Paris zu senden, um von der dortigen Nationalversammlung die böhmische Nationalität garantiren zu lassen. Er erneuert seinen Antrag auf Niedersetzung einer besondern Kommission zur Prüfung der Verhältnisse in den slavisch-deutschen Ländern. Der Präsident: dieser Antrag sei gestern bereits verworfen worden; übrigens habe der Wahlausschuß in dieser Beziehung eine allgemeine Vollmacht erhalten. Schilling und Wießner machen geltend, daß seit gestern die Sache eine andere Gestalt gewonnen habe. „Gestern, sagt Wießner, wußten wir noch nicht, daß die Integrität Deutschlands gefährdet sey, daß man ein seit Jahrhunderten deutsches Land von Deutschland loßreißen wolle. Man hat von der Majestät dieser Versammlung gesprochen; wohlan, zeigen wir uns majestätisch; sprechen wir es aus, daß kein Fuß breit deutscher Erde verloren gehen darf. Unterstützen Sie die österreichische Regierung in ihrer bedrängten Lage. Die Polen in Posen bereiten eine neue Schilderhebung; wenn wir auf der einen Seite keine Kraft zeigen, werden wir auf der andern Seite unsre Feinde ermuthigen. Reiter aus Prag kommt auf seinen frühern Antrag zurück, das deutsche Bundesgebiet für unverletzlich und jeden Angriff auf dasselbe für Landesverrdth zu erklären. Venedey ist gegen eine solche Erklärung, weil die Unverletzlichkeit des Bundesgebiets nicht einmal in Frage gestellt werden dürfe. Graf Wartensleben glaubt nicht an eine Einigung der Slaven. Nauwerk: Man solle die österreichische Regierung unterstützen, aber auch gegen ihre auswärtigen Thorheiten protestiren. (Ruf zur Ordnung!). Präsident ermahnt, beleidigende Ausdrücke zu vermeiden (!). Nauwerk: Der Ausdruck Thorheit sei nicht beleidigend; wäre er es, so würde er ihn zurücknehmen. Es sey eine Ungerechtigkeit, wenn Oesterreich Italien bekriege. Die italienische Nation habe ein Recht, frei zu sein. Ruge: die Territorial- und Nationalitätsfrage gehöre der despotischen Zeit an; alle Völker müßten sich möglichst frei konstituiren und unter sich verbrüdern dürfen. Er stimmt für einen Ausschuß, aber um die Verbrüderung mit den Slaven einzuleiten. Deutschland könne sich nicht in Kriege stürzen, um andere Völker zu unterjochen; die Versammlung in der Paulskirche sey gekommen, um Freiheit zu gründen, nicht sie zu stürzen. Adg. v. Mühlfeld: Das Programm des provisorischen Comite in Prag sey noch nicht vom Kongresse angenommen. Hartmann: Deutschland habe die Pflicht, die Slaven nicht in Böhmen festen Fuß fassen zu lassen, es sey also eine Kriegs-, keine Nationalitätsfrage. Neuwald: Wenn Oesterreich eine freie Verfassung habe, würden alle Provinzen sich ihm gerne wieder anschließen; es werde auch mächtiger sein in seiner freien Gestalt. Die österreichische Regierung meint es ehrlich; aber ein böser Dämon dränge sich zwischen Regierung und Volk; er habe den Kaiser zur Entferung von Wien verleitet und suche die Provinzen zu entzweien. Wien habe der Reaktion im Lapidarstyl mit Pflastersteinen geantwortet. Das slavische Parlament sei übrigens nicht gewählt, sondern einzelne Leute seien nach Gutdünken hingegangen. Eine direkte Antwort hält der Redner deßhalb mit der Würde der Nationalversammlung nicht verträglich; wohl aber möge der Ausschuß die nöthigen Einleitungen treffen. Ghiskra: Das Central-Komite sei der Ausfluß der Meinungen, die alle Slaven beseelten; die Bewegung sei bereits im März vorbereitet gewesen, und durch die Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung zu Gunsten der Einheit Deutschlands nur zur Reife gebracht worden. Der Kongreß werde Das beschließen, was das Komite vorgeschlagen habe. Die österreichische Regierung verdiene Unterstützung, weil sie die deutsche Bewegung endlich ergriffen habe. Das Ministerium habe anfangs allerdings mit den Slaven geliebäugelt; jetzt aber erkenne es die Zeit, und sehe ein, daß das deutsche Element in Oesterreich verloren wäre, wenn das slavische Prinzip zur Herrschaft gelangte. Zeigen wir, (äußert der Redner schließlich) dem deutschen wie dem slavischen Element, daß wir das deutsche Element nicht verkümmern lassen, und die czechische Bewegung wird vergehen. Zeigen wir gegenüber dem Protest der Slaven gegen die Wahlen zum deutschen Parlament, daß wir solchen Protesten nicht bloß mit dem Wort, sondern auch mit dem Schwert entgegenzutreten bereit sind. Würth von Wien wünscht, daß in den Ausschluß nur Männer gewählt werden, die mit den Verhältnissen vertraut sind, und daß man alles Provocirende gegen die Slaven vermeide. Reiter's Antrag in Betreff der Unverletzlichkeit des Bundesgebiets (s. oben) wurde nicht zur Abstimmung gebracht, dagegen die Niedersetzung eines Ausschusses „zur Begutachtung der österreichisch-slavischen Frage, soweit es sich von deutschen Bundesländern handelt,“ beschlossen.
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Von Viersen ist nachstehende Adesse an die Nationalversammlung in Berlin abgegangen:
Hohe Versammlung!
Wir hatten eine hohe Achtung vor unserm Staatsministerium. Diese Achtung gebot uns Stillschweigen, obgleich wir mehrere Schritte dieses Ministeriums nicht billigen konnten; wir glaubten Schweigen beobachten zu dürfen, weil wir diese Schritte, das Bedürfniß der baldigen Abänderung in sich tragend, als nur vorübergehend ansahen.
Jetzt aber hat der Entwurf zu einer preußischen Verfassung, unsern Vertretern in Berlin vorgelegt, uns mit Verwunderung und tiefem Schmerz erfüllt, mit Verwunderung, weil wir an dem Ministerium Camphausen durch diesen Entwurf, sowohl in Bezug auf dessen Fähigkeit als auf dessen guten Willen, irre wurden; mit Schmerz, weil der Entwurf den gerechten Erwartungen des Volks nicht entspricht, und weil er, zur Geltung gebracht, in seinen Folgen für Preußens Volk verderbenbringend sein würde.
Aus Vorgesagtem, wie auch daraus, daß uns ein einiges, mächtiges, freies Deutschland über Alles geht, daß wir in diesem einigen Deutschland ein glückliches, in seinen Rechtsverhältnissen unerschütterliches Preußen wollen, werden nachstehende Anträge gerechtfertigt erscheinen:
1) An der Spitze der preußischen Verfassung sei es klar und deutlich ausgedrückt, daß alle aus der jetzigen Berathung sich ergebenden Verfassungsgesetze nur in sofern Geltung behalten, als sie mit den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung zusammen fallen, und daß alle Abweichungen durch die nächste Landesvertretung mit jenen Frankfurter Beschlüssen in Harmonie zu bringen sind.
2) Die Verfassung selbst bestimme, in welchen Fällen und unter welchen Formen ein Staatsbürger verhaftet oder gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen werden kann.
3) Der Einfluß der Staatsgewalt bei Besetzung geistlicher Aemter, sowie die Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen falle weg, die landesherrlichen Patronate seien aufgehoben; der Verkehr der Geistlichen mit ihren Ober-Untergebenen sei von aller Beschränkung frei; die verschiedenen Kirchen werden als selbstständige Rechtssubjekte anerkannt, mit der Befugniß, Güter zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern.
4) Der Unterricht sei frei, und nur der öffentliche Unterricht, welcher auf Kosten des Staats zu ertheilen ist, durch besondere Gesetze geregelt.
5) Die Preßvergehen werden ausschließlich durch die Geschworenen beurtheilt.
6) Alle im Verfassungsentwurfe, aufgestellten Beschränkungen des unbedingten Petitions-Versammlungs- und Associationsrechtes fallen gänzlich weg.
7) Das Briefgeheimniß sei ohne Ausnahme unverletzlich.
8) Die gerichtliche Verfolgung der Beamten werde an keine Autorisation gebunden, und die Beschlüsse der Verwaltungsbehörden haben nur in sofern Geltung, als sie mit den Gesetzen übereinstimmen.
9) Wir verlangen Eine Kammer, ganz vom Volke gewählt, oder, wenn nicht anders möglich, eine erste und eine zweite Klammer, beide vom Volke gewählt, mit nur einem Unterschied in Betreff des Alters der Wählbarkeit, in der ersten Kammer habe der Kronprinz Sitz mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre, Stimme nur mit dem vollendeten 25. Lebensjahre, der König habe nur ein suspensives Veto auf ein oder zwei Jahre.
10) Die Civilliste des Königs werde jedes Jahr von der Nationalversammlung auf die Dauer eines Jahres festgestellt.
11) Es werde eine freie Gemeinde-Verfassung gegeben, worin namentlich die Ernennung und Besoldung sämmtlicher Gemeinde-Beamten, ausschließlich der Gemeinde gesichert sei.
12) Allgemeine Volksbewaffnung werde sofort ins Leben gerufen und durch ein besonderes Gesetz organisirt.
13) Der Adel, so wie alle Auszeichnung der Bürger durch Titel und Orden höre auf.
14) Das Zusammentreten der Nationalversammlung finde jedes Jahr an einem bestimmten Tage Statt, selbst ohne vorherige Einberufung durch den König.
15) Der Grundsatz der Volkssouveränität sei bei der ganzen Verfassung maßgebend.
16) Die verschiedenen Gesetze, worauf die neue Verfassung Bezug nimmt, werden sofort beschlossen und treten gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetze in Kraft.
Hohe Versammlung, sollen wir uns der freudigen Hoffnung hingeben dürfen, daß ein gesicherter Rechtszustand Preußens Glück begründe, so muß den obigen Anforderungen der Unterzeichneten vollständig entsprochen werden.
Vierssen, 6. Juni 1848.
Einer hohen Versammlung ergebene:
(folgen 559 Unterschriften).
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Von der Weser, 6. Juni.
Der Stock, um den sich die Schlange des Aesculaps windet, ist nach dem 18/19 März noch deutlicher ein Korporalstock geworden, als er bisher schon war; denn der Generalstabsarzt der Armee hat den Ministerial-Erlaß vom 27. April d. J., in Folge dessen Adressen und Petitionen von Offizieren und Gemeinen nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Instanzenwege angebracht werden sollen, durch ein Cirkular auch au die Militärärzte angewandt. Für die Ursache dieser höchst auffallenden und eigen mächtigen Handlung, zu welcher gar kein Recht vorliegt, hält man das Einreichen mehrer Petitionen von Kompagnie-Chirurgen, die sich in ihrer großen Noth und weil bisher alle Ersuche an ihren Chef und an das Kriegsministerium unberücksichtigt blieben, jetzt dem Staatsministerium ihre höchst traurige und beklagenswerthen Verhältnisse angezeigt und um endliche Berücksichtigung gebeten haben. Es scheint jenem Verbot nur die Absicht zum Grunde zu liegen, daß die jämmerlichen Verhältnisse eines höchst gedrückten Standes nicht laut werden und zu Gunsten des Bestehens einer längst entbehrlichen Anstalt, d. h. des medizinischen Friedrich-Wilhelms-Instituts bestehen bleiben sollen, wovon Jeder den Grund errathen kann. Die Eigenmächtigkeit des Generalstaabs-Arztes in Betreff jener Anwendung des bezeichneten Erlasses aus der provisorischen Regierungszeit des Herrn von Reyher wird durch folgende Beweise erhärtet: 1. Bezieht sich jener Erlaß nur auf Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine; 2. besteht keine Bestimmung, nach welcher dem Generalstabsarzte die Anwendung eines solchen Erlasses auf die Militairärzte zusteht; 3. hat bisher keine Anwendung desselben auf andere Militairbeamte Statt gefunden; 4. ist als Grund von dem Herrn von Reyher angegeben, daß das Militair die exekutive Gewalt darstelle. Hier läßt sich bemerken: a. der Militairarzt hat nichts zu exekutiren und muß sich im Nothfalle hinter das Militair stecken, unter dessen Despotie er noch seufzt; b. ist er nicht combattant; c. nicht auf die Kriegsartikel vereidigt; d. gehört er nach der Klassifikation im Strafgesetzbuch nicht unter die Personen des Soldatenstandes. 5. Es besteht keine Bestimmung, auf welchem Instanzenwege die Militairärzte ihre Gesuche anbringen sollen. 6. Hat man sich noch zur Zopfzeit direkt mit Gesuchen an den Kriegsminister gewandt, ohne Rügen zu erhalten. 7. Kann die Disciplin unter den Militairärzten auch ohne Anwendung des Korporalstockes aufrecht erhalten werden. Es ist traurig zu sehen, daß Behörden nichts gelernt und nichts vergessen haben und sich in die Neuzent noch nicht zu finden wissen. Wer diese Erklärung zu widerlegen vermag, thue es; das Zopfregiment darf aber nicht mehr auftauchen, dafür haben wir die freie Presse.
Gatreide- und Oelhandel.
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Köln, 10. Juni 1848.
Seit unserer letzten Uebersicht sind fast keine Umsätze in dem Getraidehandel auf unserem Platze vorgekommen und unsere Ansicht darüber ist bis jetzt völlig gerechtfertigt; es ist wenig Leben darin.
Von Waizen blieben unsere ansehnlichen Vorräthe unvermindert und die mittlerweile aufgeregte Luft zu Versendungen, legte sich wieder durch das schnelle Fallen der Preise an den betreffenden Plätzen des Oberlandes. Der Preis ist für gleich lieferbare Waare Thlr. 51/3, per Juli Thlr. 55/12.
Der Preis von Roggen ist unverändert auf Thlr. 4 geblieben. Auf künfgen November hat sich für diese Getraide-Sorte inzwischen ein neuer Termin eröffnet, wofür Thlr. 4 Verkäufer, zu 1/12 Thlr. weniger, Käufer zu finden sind.
Gerste, hiesige Thlr. 3 und 25/6, oberländische Thlr. Thlr. 31/2 und 1/4, ohne Handel.
Ebenso der Hafer, wovon der Preis unverändert. Der diese Woche überhäufig gefallene Regen, rief einige Besorgnisse für die künftige Erndte hervor. Man befürchtete daß der Roggen im Felde sich legen würde. Wenn indessen, wie es bei dem bereits umgeschlagenen Winde den Anschein hat, sich wieder trockneres Wetter einstellt, so dürfte jenes Ereigniß nur wohlthuend für das Feld im allgemeinen gewirkt haben, besonders aber für die Rapspflanze und für die neue Aussaat des Sommersaamens, daher der Preis hier von Rüböl schwankend und einigermaßen unter dem Einfluß von Holland und Belgien, wo sich ebenfalls die Preise nicht befestigen wollen, ist. Der Preis ist per Comptant Thlr. 271/2 und per Oktober Thlr. 291/3 à 29.
In Bezug auf den Lieferungshandel in Getraide wird augenblicklich der Versuch gemacht, die hiesigen Häuser zu der Vereinbarung zu bringen, daß künftig nicht mehr ausschließlich „frei Ufer hier“ sondern „im Inlande“ verkauft werde. Unter letzterem Ausdruck soll dem Verkäufer das Recht eingeräumt sein: im Termine die Waare nach seiner Willkühr, entweder am Ufer, (sei es in einem Schiffe oder auf dem Rheinwerfte) oder auf einem Speicher zur Empfangnahme zu überweisen.
Es wäre zu wünschen, daß uns die nächste Zukunft durch weitere Vereinbarungen, noch fernere sachgemäße Verbesserungen brächte. Dahin dürfte besonders die Abstellung des Mißbrauches der Verschleppung der Termin-Ablieferung in den folgenden Monat zu rechnen sein, und als ganz richtig scheint uns daher der Grundsatz, welcher nunmehr auch definitiv vom Handelsgericht adoptirt worden ist, daß dergleichen Lieferungsgeschäfte und folgleich auch die Ablieferungen im Termine völlig beendigt sein sollen.