[0443]
Beilage zu Nr. 86 der Neuen Rh. Ztg.
Samstag 26. August 1848.
[Gerichtsprotokoll]
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(Fortsetzung des Lassalle'schen Prozesses).
ersten Bahnzug komme ich an in Köln, wo ich Alle sprechen will.“ Ich bitte nun das Fremdenbuch unter dem angebenen Datum nachzusehen. Dies geschieht und es findet sich am 3. August bei Rener eingezeichnet: „Graf Hatzfeldt mit Domestiken“ Rener erklärt, daß dies der junge Graf Paul sei, der sich bei der Mutter befinde. Man findet ferner: Dr. Mendelssohn angekommen am 2. abgereist am 3. August.
St.-Prok. In derselben Nacht ist Graf Hatzfeldt bei Disch im Kaiserlichen Hof zu Köln eingekehrt; deßhalb hat sich wohl unzweifelhaft Mendelssohn an demselben Abend in den Kaiserlichen Hof begeben, so daß er gleichzeitig in den Fremdenbüchern beider Gasthöfe eingezeichnet ist.
Zeuge. Karl Disch 27 Jahre alt, Gastwirth zum Kaiserlichen Hof in Köln. Die Gräfin Hatzfeldt hat seit einer Reihe von Jahren nicht mehr bei uns logirt. Lassalle hat einige Male auf einem besondern Zimmer mit der Gräfin und einigen andern mir unbekannten Personen gespeist. — In der Fremdenliste des Zeugen findet sich unterm 2. August: „Mendelssohn Med. Dr., abgereist am 3. August nach Aachen.“ Ganz ebenso ist der Graf Hatzfeldt eingeschrieben.
Zeuge. Julius Kostelezki, Gastwirth zu den Vier Jahreszeiten in Aachen, wird vernommen über die Zeit der Ankunft, die Dauer des Aufenthalts und die Abreise der Gräfin, sowie der um sie befindlichen Personen.
Angekl. Ich kann gleich hier, da schon einmal von Zeitbestimmungen die Rede ist, drei Alibis gegen die Behauptungen Hoppe's und der Majunke durch die Rechnungsbücher der verschiedenen Gastwirthe nachweisen. Ich werde darthun, 1) daß ich am 3. August 1846, an welchem Tage mich Hoppe auf dem Bahnhof zu Köln ihm einen Auftrag zur Wegnahme einer Kassette des Grafen H. geben läßt, vielmehr in Aachen war, wo ich am 27. Juli eingetroffen bin und welches ich seit diesem Tage bis 22. August nicht wieder verlassen habe. 2) Daß die Majunke, welche, als Graf H. mich besuchte, und ohne mich zu treffen fortritt, von Hoppe mit den Worten: „Hier sehen Sie die Vorbereitungen zum Empfang des Grafen u. s. w.“ in mein Zimmer geführt worden sein will, erst acht Tage nach diesem Besuche nach Aachen gekommen sein kann; 3) aber und hauptsächlich hat Hoppe behauptet, als der Brief an die Meyendorf durch P. Kurz von der Post überbracht worden, hätte ich ihn sofort der Gräfin hinauf in ihr Zimmer auf der ersten Etage getragen. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage nach der Bemächtigung jenes Briefes nach Aachen gekommen ist. Ich wende mich zuerst zu diesem letzten Alibi Der Brief, der bei den Akten liegt, trägt den Poststempel Düsseldorf, 28. Juli. Er muß also am 29., spätestens am 30. oder 31. Juli in Aachen von der Post geholt worden sein. Ich bitte den Gastwirth Kostelezki zu fragen, wenn im Jahre 1846 die Gräfin zuerst bei ihm in Aachen eingekehrt ist.
Kostelezki. Meine Bücher werden hierüber Auskunft geben. — In den Büchern, welche nachgesehen werden, findet sich, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen ist.
Majunke tritt vor. Das erste Mal war die Gräfin nicht unter ihrem Namen in Aachen, sondern ganz inkognito.
Angekl. Es ist wahr, daß sie ein Inkognito beobachtete; aber dies ist gerade bei ihrer Ankunft am 11. August der Fall gewesen.
Majunke. Nein, das war früher.
Angekl. Ich werde die Zeugin sofort überführen. Als die Gräfin das erste Mal in Aachen inkognito ankam, war das in Gesellschaft des Pastor Bochum und im Hotel Kostelezki's?
Majunke. Ja, er begleitete sie bei ihrer Ankunft in Aachen und sie stiegen bei Hrn. Kostelezki ab.
Angekl. Man möge also nachsehen, ob Pastor Bochum vor dem 11. Aug. in Aachen angekommen.
Kostelezki. (Hat lange in den Büchern gesucht.) Nein, es findet sich im Sommer 1846 vor dem 11. August auch der Pastor Bochum nicht in meinen Büchern.
Pr. (Hat ebenfalls die Bücher nachgesehen.) Aber er steht ja auch am 11. August nicht eingetragen?
Angekl. Nein, weil sein Verzehr auf Rechnung der Gräfin gesetzt wurde, daß er aber da war, ergibt sich daraus, daß der Gräfin stets drei Frühstücke berechnet sind, für sie, für ihren Sohn und den Pastor.
Pr. Das dritte Frühstück könnte möglicher Weise auch für den Angeklagten gewesen sein?
Angekl. Nein, denn mein Frühstück finden Sie außerdem besonders auf meiner Rechnung.
Pr. Das ist richtig.
Kostelezki Es geht auch aus der Zimmernummer hervor, daß es für den Hrn. Pastor war.
Angekl. zu Kostelezki. Erinnern Sie sich denn, daß die Gräfin vor ihrer Ankunft am 11. Aug. in Aachen bei Ihnen war? Sie kennen sie persönlich.
Kostelezki. Ich kenne sie seit mehreren Jahren. Sie kam aber im Jahr 1846 zum ersten Mal mit Pastor Bochum bei mir an, am 11. Aug, wie meine Bücher ergeben.
Pr. Bei der Vernehmung Bochum's werden wir darauf zurückkommen.
Angekl. Erlauben Sie, daß ich fortfahre, jetzt gleich den positiven Beweis zu liefern, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen. — Der Angeklagte verläßt die Anklagebank und begibt sich, einen Pack Rechnungen in der Hand, vor den Tisch des Präsidenten.
Angekl. Am 19. oder 20. Juni verläßt die Gräfin Berlin, sie kommt nach Köln, wo sie vom 21. bis 25. Juli im Königlichen Hof bei Diezmann bleibt. Hier ist die Rechnung, welche das beweist.
Pr. Richtig.
Angekl. Am 25. Juli geht die Gräfin nach Koblenz und bleibt da im Gasthof zum Riesen bis zum 31. Hier ist der notarielle Bücherauszug aus den Rechnungsbüchern dieses Gasthofs.
Pr. Es ist dies ein auf Wunsch der Gräfin von einem Notar zu Koblenz aus den Büchern des Gasthofes zum Riesen gemachter Auszug, welcher das in der That nachweist.
Angekl. Ich hätte also schon genug erwiesen. Der Brief an die Meyendorf muß spätestens bis zum 31. Juli von der Post in Aachen abgeholt worden sein. Nun ist aber die Gräfin am 31. noch in Koblenz, ich kann ihr also nicht, wie Hoppe so bestimmt behauptet, den Brief, als ihn Kurz von der Post brachte, hinaufgetragen haben. Was hat der Zeuge Hoppe hierauf zu entgegnen?
Hoppe. Ich bleibe bei meiner Wahrheit. Ich habe selbst gesehen, wie Kurz den Brief brachte, daß Hr. Lassalle ihn freudig ergriff und der Gräfin hinauftrug. Ich war dabei, ich sah noch den Brief, auf welchem der Poststempel vom 28. Juli war.
Ein Geschw. War der Brief poste restante adressirt.
Pr. sucht das Couvert. Jawohl, poste restante.
Geschw. Nun, dann erklärt es sich leicht.
Pr. Geschriebene Briefe können 14 Tage und noch länger liegen bleiben, ehe sie abgeholt werden.
Angekl. (lächelnd). Nun, so werde ich denn beweisen, daß der Brief am 29. oder 30. Juli von der Post thatsächlich abgeholt worden ist.
St.-Pr. Es ist dies nicht nöthig. Zur Steuer der Wahrheit und im Interesse des Angeklagten muß ich bemerken, daß der Brief spätestens bis zum 31. Juli abgeholt sein muß. In Folge dieses Briefes nämlich, und dessen, was Lassalle daraus erfahren, reist Mendelsohn mit Fr. Kurz nach Ueckeroth, wo wir ihn schon am 1. August finden. Es geht das aus den Akten klar hervor.
Pr. Es ist nicht zu zweifeln, daß der Brief spätestens am 31. Juli abgeholt ist. Denn wie das öffentliche Ministerium Ihnen mitgetheilt hat, Mendelsohns Reise nach Ueckeroth wurde durch den Inhalt dieses Briefes veranlaßt und das Datum dieser Reise geht sowohl aus dem Tagebuche Mendelsohns, wie aus dem Datum des Pollmannschen Briefes und sonst noch hervor.
Angekl. Ich nehme auf diese Erklärungen, welche mir den weitern Beweis ersparen, Bezug. Das Alibi ist also erbracht.
Pr. Aber, Angeklagter, ich sehe so eben, daß auf der Rechnung der Gräfin vom 31. Juli in Koblenz nur Dejeuners angegeben sind. Sie hat also noch Vormittags Koblenz verlassen und konnte da vielleicht noch möglicher Weise am selben Tage in Aachen eingetroffen sein.
Ein Geschw. rechnet aus, daß das sehr leicht möglich sei.
Angekl. Aber es war nicht der Fall. Von Koblenz reiste die Gräfin nach Godesberg. Da blieb sie bis zum 2. August. Am 3. August treffen wir sie bis zum 6. laut den vorliegenden Büchern des Hrn. Rener in Belle Vue zu Deutz. Vom 6.-11. ist sie in Düsseldorf laut den Rechnungen des Hrn. Domhard, die ich hier übergebe und dessen Bücher in Düsseldorf requirirt sind. Am 11 August ist sie in Aachen.
Pr. (welcher die Rechnungen gemustert und mit den Wirthshausbüchern verglichen hat): Dies alles ist in Ordnung und belegt. Aber der Zeitraum vom 31. Juli bis 2. August, an welchem die Gräfin in Godesberg gewesen sein soll, dieser ist nicht belegt. So lange Sie das nicht nachgewiesen, ist das Alibi nicht erbracht. Gerade auf diesen Zeitraum kommt es an; denn am Ende könnte der Brief auch noch am 1. August abgeholt worden sein.
Angekl. Nein, dies ist nicht möglich. Ich werde übrigens die Rechnung aus Godesberg nachträglich liefern
Pr. Zur Majunke. Wo ist die Gräfin von Koblenz hingereist? Nach Godesberg oder direkt nach Aachen?
Majunke. Nein, wir waren gar nicht in Godesberg. Wir sind von Koblenz auf's Schnellste nach Aachen gereist.
Pr. Sie sehen, Angekl., die Majunke behauptet, daß die Gräfin gerade am 31. Juli direkt nach Aachen ging.
Angekl. Unwahr, unwahr!
Pr. Auffällig muß es immer bleiben, daß Sie, der Sie alle übrigen Belege gesammelt und bei der Hand haben, gerade für diesen wichtigsten Zeitraum vom 31. Juli bis 3. Aug. keinen Beleg geben können. Ich kann Ihnen dies nicht verschweigen.
Angekl. Ich habe bereits gesagt, daß ich ihn bis morgen geliefert haben werde. Ich bitte um Erlaubniß an die Gräfin deshalb zu schreiben.
Pr. Ich kann deshalb aber die Sitzung nicht unterbrechen
Angekl. Ist auch nicht nöthig; ich schreibe während der Verhandlungen. — Er setzt sich nieder und schreibt einige Zeilen. In dem Augenblick wo er dieselben dem Präsidenten zur Durchsicht übergiebt, reicht Jemand aus dem Publikum dem Vertheidiger und dieser dem Angekl. einen Brief hin.
Angekl. bricht in einen Schrei der Ueberraschung aus: Ach Gott sei Dank, hier ist die Rechnung. Nota von Max Blinzler in Godesberg vom 1.-3. August 1846. (Große Sensation im Publikum).
Pr. nimmt die Rechnung. Ja diese Rechnung schließt sich genau an die im Hotel zum Riesen in Koblenz an.
Angekl. Und an diese schließen sich wieder die Bücher des Hrn. Rener. Sie haben jetzt, m. H., von dem Tage an, wo die Gräfin den Fuß in die Rheinprovinz setzte, ohne jede Lücke fortlaufend ihren Aufenthalt nachgewiesen. Vom 21.-25. Juli im Königl. Hof zu Köln, vom 25.-31. Juli im Gasthof zum Riesen in Koblenz; vom 1.-3. Aug. bei Blinzler in Godesberg, vom 3.-6. Aug. bei Rener in Deutz, vom 7.-11. Aug. bei Domhard in Düsseldorf. Sie ist also nicht vor dem 11. August in Aachen gewesen und der Brief muß von der Post zu einer Zeit gebracht worden sein, wo die Gräfin erwiesner Maaßen in Koblenz oder höchstens in Godesberg war. Das Alibi gegen Hoppes Behauptung ist erbracht. Ich frage das Oeff-Minist., ob es das Alibi für erbracht hält?
St.-Prok. Es unterliegt allerdings keinem Zweifel, daß die Angabe Hoppes, L. habe der Gräfin den Brief, als ihn Kurz brachte, auf's Zimmer getragen, auf einer Unrichtigkeit beruhen muß.
Angekl. Ich wende mich jetzt zu dem 2ten Alibi. Hoppe läßt mich, als der Graf von Cöln früh Morgens aus dem kaiserlichen Hofe nach Aachen fährt, nachdem Mend. schon angeblich zu diesem Zweck im kaiserlichen Hof geschlafen hat, auf dem Kölner Bahnhof ihn auffordern, eine der Cassetten des Grafen zu entwenden. Der Hr. Präsident hat bereits ermittelt, daß dies am 3. Aug. statt gefunden haben müßte. Ich bitte Hoppe zu fragen, wo ich die Nacht vom 2. auf den 3. geschlafen haben soll? Ich muß diese nothwendig in Köln zugebracht haben, wenn ich am 3. früh, als der Graf mit dem ersten Bahnzuge abreiste, auf dem Bahnhof gewesen sein soll.
Hoppe. Wir waren von Rheinstein und Düsseldorf nach Deuz gekommen, als dies vorfiel. Der Hr. Lassalle schlief in Deuz im Hotel Bellevue.
Präs. In der That stehen Sie auch wie die Gräfin unterm 2. Aug. im Fremdenbuch des Hrn. Rener.
Angekl. Dies ist ein Irrthum. Ich stehe nicht darin. Mend. steht da und die Gräfin.
Präs. Richtig, richtig. Sie stehen nicht da.
Hoppe. Er hat unter falschem Namen da gewohnt.
Angekl. Ich habe vorgestern dem Zeugen ausdrücklich die Frage gestellt anzugeben, wo ich unter falschem Namen gewohnt haben solle. Er hat ausdrücklich gesagt, daß dies nur im Kölnischen Hof hier angeblich Statt gehabt habe. Wie kömmt er jetzt dazu andere Angaben zu machen, die er vorgestern nicht machen konnte?
Präs. zu Hoppe. Wissen Sie den Namen, unter welchem der Angeklagte sich damals einschrieb.
Hoppe. Nein.
Angekl. Ich bemerke, daß auch Hr. Rener ausdrücklich ausgesagt, ich hätte vor dem Cass. Diebstahl nie bei ihm gewohnt.
Präs. Herr Rener kann nur aussagen, daß er sich dessen nicht erinnert.
Rener. Wenn man unter falschem Namen bei mir wohnt, so kann ich das nicht wissen.
Präs. Hat der Angekl. einmal unter falschem Namen bei Ihnen gewohnt.
Rener. Das kann ich nicht sagen, aber sehr lange Zeit habe ich und meine Kellner ihn immer Baron genannt.
Präs. Haben Sie sich denn für einen Baron ausgegeben?
Angekl. Nie. Aber es ist mir unzähligemal vorgekommen, daß mich die Kellner eines Gasthofes, wo ich noch nicht persönlich genau bekannt war, wenn ich mit der Gräfin Hatzfeld dahin kam, mich Graf oder Baron oder mindestens Hr. von titulirten. Die Kellner schlossen, weil ich mit der Gräfin v. H. reiste, müßte ich wenigstens von irgend einem Adel sein. Dagegen ist nichts zu machen.
Präs. Das mag wohl sein. Hoppe, können Sie nähere Angaben über den Aufenthalt des Angeklagten zu Deuz am 2. u. 3. Aug. 46 machen. Sie sagten, er sei von Düsseldorf aus dahin gekommen.
Hoppe. Ja, wir kamen von Düsseldorf hin. Mendelssohn wohnte auf Nro. 2. Das Zimmer daneben hatte einen Rauchfang; es ist, glaube ich, das Zimmer Nr. 30.
Rener. Das ist der Schornstein, welcher von der Küche aus hineingeht; es ist Nro. 30.
Präs. Im Fremdenbuch steht unter Nro. 30 ein Baron Dr. Richthofen aus Silesie von Düsseldorf kommend.
Hoppe. Ja, Baron Richthofer hat er sich damals genannt.
Rener. Ich bemerke in meinen Rechnungsbüchern, daß für die Gräfin zuerst vier Couverts zum Diner bestellt wurden, dann wurden zwei abbestellt; der Dr. Mendelssohn und Baron Richthofer dinirten jeder auf seinem Zimmer.
Präs. Dies scheint also damit zu stimmen, daß Sie der Richthofer waren.
Angekl. Welcher Beweis! kann die Gräfin nicht Gäste erwartet haben, welche dann nicht kamen! Es beweist dies vielmehr, daß ich nicht der Richthofer war. Ich habe stets, es ergiebt sich dies aus allen Gasthausrechnungen ohne Ausnahme, wenn ich mit der Gräfin in einem Hotel wohnte, bei ihr gespeist. Richthofer aber soll auf seinem Zimmer dinirt haben.
Pr. Es scheint, daß Sie damals wünschten Ihren Zusammenhang mit der Gräfin zu verbergen, daher auch der falsche Name.
Angekl. Dies kann um so weniger der Fall gewesen sein, als sich Mendelsohn, der doch oft unter falschem Namen reiste, damals gerade unter seinem wirklichen Namen im Fremdenbuch eingetragen hat. Der Grund einen falschen Namen anzunehmen war entweder für uns beide gemeinschaftlich da, und noch weit mehr für Mendelsohn, der dies oft gethan, als für mich, von dem es nie nachgewiesen ist; oder er war gar nicht da:
Pr. Das „Baron Dr. v. Richthofen“ scheint mir aber von Ihrer Hand geschrieben zu sein. Wollen Sie herunterkommen es sich ansehen?
Angekl. Ich entdecke eine flüchtige Aehnlichkeit mit meiner Handschrift; doch ist es dieselbe nicht.
Das Fremdenbuch wird den Geschworenen herumgereicht. Die Geschworenen erklären, daß sie allerdings Aehnlichkeit zwischen der Eintragung und den von dem Angeklagten anerkannten Briefen fänden, diese jedoch nicht so groß sei, daß sie darauf ein Urtheil fällen könnten, sie bitten daher um eine Expertise.
Der Präsident überträgt die Vergleichung der Handschriften.
Angekl. Ich kann sofort diesem ganzen Streit auf positive Weise ein Ende machen. Hier ist meine Rechnung aus dem Hotel des Hrn. Kostelezki; er selbst ist mit seinen Büchern da. Dieselben weisen nach, daß ich den 28. Juli bei ihm eingezogen und sein Haus vor dem 22. August nicht verlassen habe. Es ist Tag für Tag das Logis berechnet.
Pr. Das Logis könnten Sie behalten haben, auch wenn Sie eine kurze Reise unternahmen.
Angekl. Möglich. Aber Sie finden auf der Rechnung täglich und ebenso am 2. wie am 3. August, wo ich doch in Köln gewesen sein soll, das Frühstück anberechnet.
Präsident zum Gastwirth Kostelezki Wird das Frühstück auch berechnet, wenn es nicht genommen wird, oder sollte dies nicht zum Mindesten möglich sein?
Kostelezki. Nein, dies ist nicht möglich. Das Frühstück wird nur berechnet, wenn es wirklich genommen wird.
Angekl. Ferner finden Sie gerade am 2. August eingetragen, „Wagen nach dem Ball, hin und zurück.“ Wenn ich also in Aachen am 2. Abends auf einem Ball war, so kann ich nicht zugleich am 2. in Köln geschlafen haben.
Präs. rechnet aus einem Kalender heraus, daß der 2. ein Sonntag gewesen; zu Kostelezki: „Wann finden die Redoutenbälle in Aachen Statt, an welchem Wochentag.“
Kostelezki. An einem Sonnabend.
Präs. Wann sind sie zu Ende?
Kostelezki. Um 1 Uhr Nachts gewöhnlich.
Präs. Am Sonnabend war der erste August. Es könnte also sehr leicht, wenn der Angeklagte am Abende des 1. August auf dem Balle war, der Wagen dennoch erst am andern Tage, am 2., auf die Rechnung gesetzt worden und der Angeklagte daher dennoch am 2. in Köln gewesen sein.
Angekl. Aber dies ist eine bloße Kombination. Und wie wird das Frühstück am 3. Aug. hinweggeräumt?
Präs. zu Kostelezki. Ist es denn gar nicht möglich, daß das Frühstück auch einmal auf die Rechnung gesetzt wird, wenn es nicht genossen wird?
Kostelezki. Nein, dies ist schlechterdings nicht möglich.
Präs. Aber es könnte das zweite Frühstück sein. Der Angeklagte kann am 3. August, als er mit dem ersten Bahnzug in Aachen wieder eintraf, das zweite Frühstück bei Ihnen genommen haben?
Kostelezki. Nein, dies sehe ich aus dem Preise, wie aus der Bezeichnung. Es ist Kaffee gewesen.
Präs. Wir wollen hier eine Pause machen.
Angekl. Das Alibi gegen die Majunke werde ich bei Gelegenheit des Pastors Bochum darthun.
Nach der Pause nimmt der Vertheidiger, sich auf manigfache Unwahrheiten und Widersprüche der Hoppe'schen Aussage, besonders aber darauf stützend, daß Hoppe behauptet, Lassalle habe den Brief an die Meyendorf, sofort als er von der Post gebracht worden wäre, was in seiner (Hoppe's) Gegenwart geschehen sei, der Gräfin in ihr Zimmer hinaufgetragen, während die Gräfin nachgewiesenermaßen erst an 14 Tage später nach Aachen gekommen sei, so wie auf die bereits durch die Verhandlungen konstatirten Bestechungen, welche nach den dem Präsidenten vorliegenden Akten noch weiter konstatirt werden würden, auf Grund des Art. 330 der Crim-Pr.-Ord. den Antrag, Hoppe zu verhaften.
Das Oeffentliche Ministerium meint, ein solcher Antrag könne nur von ihm ausgehen. Es sei zwar allerdings die Angabe Hoppe's über den Brief eine Unrichtigkeit. Aber nicht an solche Nebenpunkte solle der Angeklagte sich halten. Er beweise uns, daß er den Auftrag, den Hoppe am 20. August von ihm gehört haben will, nicht gegeben hat, und dann soll Hoppe verhaftet werden.
Der Präsident meint auch zuerst, es könne die Vertheidigung überhaupt nicht einen Verhaftungsantrag nehmen, giebt dies jedoch dann nach und behält sich die Entscheidung vor.
Nachtrag.
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[ !!! ] Frankfurt, 24. August.
65. Sitzung der Nationalversammlung. Präsident v. Gagern.
Curanda, Bürger aus Triest, und Dr. Winiwalter treten aus der Versammlung aus.
Schwarzenberg (im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung) reicht den Bericht über die abgerissenen Gallerien zum Druck ein. In diesem Bericht beantragt der Ausschuß: die dem Publikum entzogenen Räume demselben unter gewissen Beschränkungen wieder zu eröffnen. (Mißfallen).
Soiron überreicht für Scheller einen Bericht des Ausschusses über den Antrag Schoders, betreffend die Verminderung der Civillisten, zum Druck (man ruft: den Antrag verlesen). Der Antrag lautet, zur Tagesordnung überzugehen. (Homerisches Gelächter).
Präsident theilt einen Beitrag von 562 Fl. zur deutschen Flotte mit, erzielt durch ein Konzert des Frankfurter Liederkranzes. (Bravo).
Zachariä (Namens des völkerrechtlichen Ausschusses) überreicht den Bericht über Schülers Antrag: „bis Ende August die Gesandschaften von den deutschen Einzelstaaten bei fremden Höfen aufhören zu lassen.“ Ausschuß, anerkennend die Richtigkeit dieser Ansicht, überweist diesen Antrag der Centralgewalt (zu beliebigem Gebrauch),
Tagesordnung. Fortsetzung der allgemeinen Debatte über Art. 3.
Sepp: (baierischer Professoren-Humor) Vogt und Jordan hätten uns nur noch den Antrag stellen sollen „kein Judenthum, kein Christenthum mehr.“ Man weissagt uns einen Kampf gegen die Kirche. Dieser Kampf wird kommen, aber die Kirche wird siegen. (Gelächter). Der Redner spricht von der Religion ultra montes. (Allgemeines Gelächter; links: denken Sie an die Lola). Ich bin aufrichtiger Christ. Das Christenthum ist die Religion der Freiheit. (Gelächter.) Wenn heute Karl der Große auferstehen könnte, er würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sein Reich hat 300 Jahre gedauert. Das heutige (auf die Tribüne paukend) ohne Religion, wird keine 10 Jahre dauern (Geschrei: Huhu). Sehen sie nach Oestreich, dort ist die Religion verachtet. (Unterbrechungen).
Präsident zum Redner: Es kommt Ihnen nicht zu, zu sagen, daß in einem ganzen Staat die Religion verachtet ist.
Der Redner, sehr weinerlich: Man hat sich für Errichtung von Synoden ausgesprochen. Bei Synoden aber steht der Staat sich besser, doch nicht die Kirche. (Ironischer Beifall und Vergnügen.) Mit dem jus circa sacra ist es wie mit dem jusqu'à la mer. Dasselbe giebt Freiheit bis zur Sakristeithüre. (Unterbrechungen. Schluß. Weiterreden.)
Gagern. Der Redner soll sich kürzer fassen.
Redner. Was ist der Staat, daß man ihm Alles aushändigen soll? Der Staat ist ein Ding ohne Charakter. Der Staat ist der eigentliche Jesuit. (Horribles Gelächter. Hört, hört!) Keine Trennung wollen wir, (der Besoldung wegen) sondern völlige Unabhängigkeit der Kirche.
Nauwerk. Da die Stimme, die vor mir sprach, von „jenseits der Berge“ kam, habe ich wenig verstanden. Daß der Herr Vorredner und seine Konsorten auch für politische Freiheit gekämpft, ist mir ganz neu. Jetzt sprechen diese Herren für Trennung der Kirche vom Staat, warum nicht damals, als sie den Staat umschlungen hielten unter Abel, als der Staat wirklich ein Jesuit war? (Sepp widerspricht vom Platz. Gagern. Schweigen Sie, bis Sie einmal wieder zum Wort kommen. Gelächter.) Wir Demokraten vergessen, sonst würden wir uns erinnern, daß eure kirchlichen Vorfahren die unsrigen verbrannt haben. Der Redner erklärt sich für die Minoritätsgutachten zu §. 14. Bisher arbeitete Staat und Kirche Hand in Hand zur Verdummung und Verknechtung des Volks. Die Kirche im Namen Gottes, der Staat in seinem eignen Namen. (Bravo!)
Radowitz (Geschrei nach Ruhe, diplomatische Stille): Niemand kann inniger wünschen als ich, daß unser großes Verfassungswerk vom Kampf der Confessionen unberührt bleibt. Aber deswegen hauptsächlich stimme ich für die gänzliche Trennung der Kirche vom Staate. Alle Bedenken dagegen bekämpfe ich. Radowitz gibt zu, daß unser jetziges Deutschland keine Jesuiten nöthig hat. (Weshalb wäre auch Hr. Radowitz gewählt?)
Hagen, Professor aus Heidelberg, faßt die Resultate der bisherigen Berathung zusammen. Von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehend, haben die Redner im Allgemeinen sich für Unabhängigkeit der Kirche ausgesprochen. Der Redner ist ebenfalls für gänzliche Unabhängigkeit. Auch völliger Unglaube muß jedem Individuum freistehen, um die religiöse Heuchelei zu verhüten (doch muß der Ungläubige für Unterhaltung der Glaubensprediger bezahlen).
Zimmermann aus Stuttgart. Ich will Freiheit überall, deshalb auch die der Kirche, aber ich nehme die Trennung der Kirche vom Staat nicht so leicht. Ich fürchte die Folgen. Ich sehe die Gefahren, den Kampf zwischen Kirche und Staat. Schaudernd denke ich an die Opfer zurück, die die Kirche bis jetzt, die protestantische und katholische, durch Martern, Gefangenschaften, Qualen aller Art sich erlesen. Wenn ich nicht sehr irre, waren die Herren Dieringer und Sepp unter denen, die vor ein paar Jahren in Baiern für die Kniebeugungen sprachen, (Aha, aha!!) und sogar diese sprechen jetzt für die allgemeine Freiheit. Ein absonderliches [444] Zeichen. (Freudige Aufregung.) Wie die ganze Welt, wird die Kirche bald eine Umwandlung erleiden müssen. Sie wird vielleicht sterben, aber nicht um wie mein Freund Vogt sagt, vernichtet, sondern um verklärt zu werden (Bravo aller Frommen im Centrum). Zu dem bevorstehenden Kampf gegen die alte Kirche brauchen wir gute Waffen. Diese finde ich in der freien Schule. Mit dieser Waffe, die ich mir nicht entreißen lassen werde, können wir eine freie Kirche nicht fürchten. (Langes Bravo.)
Domherr Förster aus Breslau. Natürlich für Unabhängigkeit der Kirche, wofür er viele Gründe auskramt. (Schluß!) Im Auftrag seiner Committenten und aus warmer Anhänglichkeit an das Christenthum erklärt er sich schließlich nochmals für völlige Unabhängigkeit der Kirche.
Schwarz, Licentiat und Literat aus Halle. Die volle Lostrennung der Kirche vom Staat, dieser Kaiserschnitt (!!) muß gewagt werden und sollten auch furchtbare Blutungen darauf folgen (!!) Die Kirche muß aber vom Einfluß auf Unterricht und Erziehung ausgeschlossen werden (Schluß! Fortsetzung!)
Kuentzer aus Constanz (katholischer Geistlicher) (Hört, hört!!) Wenn auch die letzte Spur von Religion vernichtet, wird sie doch wieder erstehen, (Eisenmann: langgezogenes bravo). Ich bekenne mich zur vollen Glaubens- u. Gewissensfreiheit, wie sie in §. 11. ausgesprochen. Eine Kirche, die mit dieser Freiheit nicht bestehen kann, mag untergehen. Ich gehöre der sogenannten Josephinischen Partei in der katholischen Kirche an. Ich bin ganz für Synoden. In unserer Kirche, ist leider bisher das Bestreben nach Synoden streng unterdrückt worden. (Links: bravo. Die Ultramontanen spitzen die Ohren). Der Schutz, den der Staat der Kirche angedeihen ließ, hat ihr nichts genutzt. Die erste Folge der Trennung der Kirche vom Staat wird sein, der Zusammentritt einer Synode, den hohen Pfaffen zum Trotz (bravo. Die Ultramontanen erstaunen). Diese Synode wird sich über den Pabst stellen (lautes Bravo. Die Ultramontanen erstarren). Den Gemeinden muß ihre eigene Verwaltung, ihre eigene Priesterwahl zustehen. (Sehr richtig!) Diese Verwaltungwird dann ihr Vermögen zum Besten der Gemeinde verwenden. Nicht wie jetzt, wo es zu allen möglichen Zwecken der Tyrannei, sogar zur Unterstützung des Schweizer Sonderbundes verwendet wurde (schallender Beifall). Der Staat muß oben anstehen, Alle überwachen, auch die Priester, trotz des faulen Sprüchwortes: „Gott mehr als Menschen gehorchen“. Der Gott, der hier gemeint ist, ist oft ein sehr wunderlicher Gott. Bravo!
Schließlich erklärt sich der Redner für Unabhängigkeit der Schule von der Kirche außer dem Religionsunterricht.
Präsident. 24 Mitglieder haben Schluß der allgemeinen Debatte beantragt. Will die Versammlung die allgemeine Debatte schließen? — Ja! Schluß der Sitzung um 2 Uhr.
Morgen um 9 Uhr Sitzung. Tagesordnung: 1) Beantwortung aller altbackenen Interpellationen Seitens der Ministers. 2) Diskussion der einzelnen Paragraphen des Art. 3.
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Schiffahrts-Anzeige. Köln, 25. August 1848.
Abgefahren: S. Stehlin nach Mannheim.
Angekommen: Joh Hirschmann von Mainz.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr A. Meyer; nach Andernach und Neuwied H. Schumacher, Jos. Krämer; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner; nach der Mosel, Trier und der Saar F. Bayer; nach Mainz Ph. Kimpel; nach dem Niedermain S. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain Peter Schön; nach Heilbronn C. G. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart L. Klee; nach Worms und Mannheim Frz. Elbert.
Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Schneider Köln Nr. 16
Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Koenen Köln Nr. 19
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Wasserstand.
Köln, am 25. August. Rheinhöhe 7′ 9″
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Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
22. August. Anna, T. v. Joh. Schweimer, Katunweber, Severinskloster. — Karl Jos., S. v. Ant. Jos. Orth, Kfm., Apostelnstraße — Eugenie Helene, T. v. Philipp Traine, Kfm., Blaubach. — Theod. Wilh. Maria, T. v. Joh. Wilh. Hab. Cüppers, Kfm., Altenmarkt. — Bened. Jos. Jakob Philipp, S. v. Joseph Henkel, Glaser und Anstreicher, kl. Bringgasse. — Joh. Hulda, T v. Joh. Ludwig Hildebrand, Kleidermacher, St. Agatha. Elis. Therese Maria, T. v. Oliv. Nik. Jos. Merzenich, Gastwirth, Glockengasse. — Anna Sib., T. v. Wilh. Keul, Schreinermeister, Bürgerstraße. — Eperhard, S. v. Ferdinand Klosterhalfer, Schlossergesell, gr. Griechenmarkt. — Maria Anna Theres. Hub., T. v. Joh. Friedr. Wilh. Kirch, Spezereihändler, Altenmarkt. — Ein unehel. Knabe.
Sterbefälle.
22. August. Anna Elis. Jos. Engels, unverh., 50 J. alt, Severinstraße. — Karl Jos. Eisen, Wwr., Advokat-Anwalt, 74 J. alt, Sternengasse. — Jos. Stahl, 1 J. 5 M. alt, Johannstraße. — Anna Erven, 1 J. 2 M. alt, kl. Griechenmarkt — Maria Math. Hub Tinner, bald 5 M. alt, Griechenthor — Johanna Pauline Hoffmeister, 14 1/2 J. alt, Panthaleonstraße.
Heirathen.
22. August. Jakob Heinr. Müsard, Direktor der Kölnischen Feuer-Versicherung, von Augsburg, mit Juliane Kath. Kalle, von Wesel.
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Bekanntmachung.
Durch die allerhöchste Kabinets-Ordre vom 8. April d. J. (Gesetzsmmlung aNr. 14) ist das Porto für Papiergeld (Kassen-Anweisungen etc.) und Staatspapiere be. Versendung mit der Post bedeutend ermäßigt worden- Es ließ sich erwarten, daß sich in Folge dessen die Versendung, namentlich von Kassen-Anweisungen, ohne Deklaration aufhören, oder sich doch vermindern würde, und zwar im eigenen Interesse des Publikums, weil wenn Briefe mit nicht deklarirten Kassen-Anweisungen verloren gehen, gesetzlich kein Ersatz gewährt wird. Jene Erwartung hat sich jedoch nicht erfüllt, im Gegentheil mehren sich die Reklamationen wegen Verlust von dergleichen undeklarirt abgesandten Papieren. Insoweit bei der Versendung undeklarirten Papiergeldes nur eine Porto-Ersparniß beabsichtigt wird, scheint ganz übersehen zu werden, daß der dadurch zu erlangende Vortheil verglichen mit der geringen Mehrausgabe für deklarirte Geldsendungen fast durchgehends ganz unerheblich ist, jedenfalls aber mit der Gefahr, bei unterlassener Deklaration in keinem Verhältnisse steht:
So kostet beispielsweise:
ein Brief von Köln nach Bonn, mit 50 Thlr. Kassen-Anweisungen, 1 1/4 Loth schwer,
undeklarirt 2 Sgr.,
deklarirt 2 1/4 Sgr., mehr 1/4 Sgr.
ein Brief von Köln nach Minden mit 100 Thlr. Kassen-Anweisungen, 2 1/2 Loth schwer,
undeklarirt 9 Sgr,
deklarirt 10 Sgr., mehr 1 Sgr.
ein Brief von Köln nach Berlin mit 200 Thlr. Kassen Anweisungen, 2 Loth schwer,
undeklarirt 12 1/2 Sgr.,
deklarirt 16 1/2 Sgr., mehr 4 Sgr.
Das General-Postamt hält sich für verpflichtet, das Publikum hierauf aufmerksam zu machen.
Berlin, den 21. Juni 1848.
General-Postamt.
(gez.) v. Schaper.
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Bekanntmachung.
Aus Veranlassung, daß vom 21. Junihujus ab der 5. Dampfwagenzug von Köln nach Bonn Statt um 6 3/4 Uhr um 5 Uhr Nachmittags und der letzte Zug statt um 8 1/2 Uhr um 7 1/2 Uhr Abends abfährt, wird von diesem Tage an
a. der 2. Personenzug von Brühl nach Enskirchen statt um 7 3/4 Uhr um 6 Uhr Abends, nach Ankunft des fünften Dampfwagenzuges aus Köln und Bonn;
b. die Personenpost von Brühl nach Lechenich statt um 8 Uhr um 6 1/4 Uhr Abends abgelassen werden, worauf das korrespondirende und reisende Publikum hierdurch aufmerksam gemacht wird.
Die Fahrpost-Gegenstände nach und über Bonn und Koblenz welche bisher mit dem 5. Dampfwagenzug nach Bonn abgesandt wurden, werden nunmehr mit dem 6. Zuge um 7 1/2 Uhr Abends abgesandt und erfolgt deren Annahme in Köln bis 5 Uhr Nachmittags.
Die Korrespondenz für die Routen von Brühl nach Enskirchen und Lechenich muß bis 3 1/2 Uhr Nachmittags und für die Route von Bonn nach Koblenz und weiter, wie bisher bis 7 1/2 Uhr Abends hier eingeliefert werden. Letztere geht von hier nach Deutz, und wird von dort nach Ankunft des Berlin-Deutzer Eisenbahnzuges um 8 1/2 Uhr Abends per Reitpost nach Bonn zum Anschluß an die Schnellpost von Koblenz weiterbefördert.
Köln. den 19. August 1848.
Der Ober-Post-Direktor, Rehfeld.
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Todes-Anzeige.
Entfernten Verwandten und Freunden machen wir mit betrübtem Herzen die Trauer-Anzeige, von dem am 20. August Abends 11 Uhr in Baden-Baden erfolgten Hinscheiden unseres geliebten Vaters und Bruders Franz Michael Nicolini.
Auf einer Geschäftsreise befiel ihn ein bösartiges Gallenfieber und endete hinzutretendes Bluterbrechen zu früh sein thätiges Leben.
Er starb schmerzlos und gottergeben, versehen mit den Heilsmitteln der katholischen Religion, 52 Jahre alt.
Den unersetzlichen Verlust bitten wir durch stille Theilnahme zu ehren.
Köln, den 23. August 1848.
Die Kinder, Brüder u. Schwäger des Verstorbenen.
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Voice-Conductors for Deafneess.
(Stimmleiter).
Ces petits instruments inventés à Londres pour les personnes de tout àge, qui sont afligèes de surdité, sont approuvés par des certificats des mèdecins et des personnes les plus célébres tant en Angletterre que sur le continent, comme étant les seuls de ce genre couronnès de succes. Moyennant ces petits cornets, on entend facilement et distinctement toute conversation dans une assemblée de personnes. Ils sont faits d'une composition métallique, particulière à l'inventeur, attirant le son et le répandant dans l'organe. Ils sont si petits et commodes quo'n peut à peine les apercevoir ou les sentir dans les oreilles. Pour les mettre à la portée de tout le monde, le prix de 3 L. St. (20 Thlr.) a été réduit á 10 Thlr. Ct. de Pr. Le soussigné en a le seul dépôt pour toute l'Allemagne. On est prié d'affranchir.
J. Maton, professeur de langues à Cologne s. R. Hohestrasse Nr. 31.
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Hoch lebe der Kölner Bürger-Verein!
Herr Thissen: Ohne das ins Lebentreten des Kölner Bürger-Vereins, der aus dem Kern der Kölner Bürger besteht (mancher Kern ist wurmstichig), hätte das Dombaufest nicht Statt finden können, nicht den glänzenden Erfolg gehabt für die deutsche Einheit, ohne ihn, hätte das Volk nicht das herzergreifende Schauspiel gesehen, wie Preußen in Deutschland in einem Kusse der beiden Fürsten aufgegangen Die nationale Bedeutung. —
Auf Antrag des Gladbacher Vereins soll der Kölner Bürger-Verein umgetauft werden in den „Constitutionellen Bürger-Verein“ (wahrscheinlich um später eine neue Taufe um so besser vornehmen zu können und ihn zu nennen „Verein mit Gott für König und Vaterland“). Herr Thissen ist gegen den Antrag, weil der Bürger-Verein unter seinem gegenwärtigen Namen so viel ja alles gethan und der herrliche Name Bürger so wohlthuend klingt. Herr Oberlehrer Pütz will ihn „Constitutionell-monarchischen Bürger-Verein“ genannt wissen, nach seinem Wirkungskreis, da Constitutionell zu allgemein sei und auch Republiken Constitutionen hätten. Herr R. Benedix vergleicht die Bezeichnung Constitutionell mit der Cocarde am Hute einem allgemeinen Erkennungszeichen.
— Die Tauffeierlichkeit wird vertagt bis zum nächsten Kongresse der 73 Verein und der schlichte Name einstweilen beibehalten. — Herr v. Ammon liest seine an die hohe Versammlung entworfene Adresse den schlichten Bürgern vor. — Die Adresse ist von ihm scharf abgefaßt, denn die hohe Versammlung, die nach seinen Worten seit 3 Monaten nur um das Ziel gespielt habe, und ihre Aufgabe nicht befolgt, ihrem Mandate nicht entspricht, bedarf einer Rüge. Hr. Heintzmann muß die Adresse kräftig unterstützen, da die hohe Versammlung ihre Aufgabe nicht zu lösen versteht, ja Eingriffe macht in die Regierungs- und Justizgewalt. Herr Benedix erkennt der h. Versammlung kein anderes Recht zu, als die Verfassung mit dem Könige zu vereinbaren. Sie überschreitet ihre Befugniß. Herr Schlechter will nur die Frankfurter National-Versammlung erkennen, weil alle anderen Versammlungen nur Verwirrung herbeiführen, und die eine bejahe, was die andere verneine. Ohne eigentliche Debatte der Adresse, wird das Meisterwerk des Herrn v. Ammon, dessen Inhalt durch das flüchtige Ablesen gewiß nicht verstanden, viel weniger begriffen ist, beinah einstimmig angenommen und den 73 andern Vereinen zum Anschluß empfohlen.
NB. Die Versammlung bestand aus höchstens 60 Mann von den 1500.
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Dampfschifffahrt zwischen Bremen und New-York.
Das amerikanische Post Dampfschiff Hermann, Capt. Crabtree, wird am 15. Septbr. von der Weser nach New-York zurückkehren.
PassagepreisnachNew-Yorkin1.CajüteLd'orthr.195
PassagepreisnachNew-Yorkin2.CajüteLd'orthr.100
PassagepreisnachSouthamptonin1.Caj.Ld'orthr.30
Güterfracht 25 à 35 Thlr. mit 5 pCt. Primage für 40 Kub.-Fuß.
Die zweite Cajüte ist für diese Reise besetzt.
C. A. Heinecken & Comp.
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Weberstraße Nro. 18- sind Zimmer zu vermiethen.
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THE BRUSSELS HERALD AND BRITISH AND CONTINENTAL GAZETTE
On and after Wednesday the 2nd of August 1848, will be published at Brussels the Brussels Herald and British and Continental Gazette with which will be incorporated the Brussels Herald and British Gazette, a newspaper established since 1827, the property in which has been purchased by the Proprietors of this new Journal. Complete arrangements have been made for the receipt (up to the hour of going to Press) of the latest news including every information as to continental funds, railroads and money markets. The Brussels Herald and British and Continental Gazette will thus form for Great Britain and her dependencies an authentic and circumstantial channel of intelligence on every subject affecting international interests. A portion of its columns will be specially devoted to the protection of English Property invested in Foreign undertakings.
As this Paper will circulate extensively not merely throughout the Continent but in England and the Colonies, it will form the best medium for Advertisements ever established in this Country, and the Proprietors being desirous of keeping pace with the economic principles of the age have fixed the terms of subscriptions and of advertisements at the lowest possible rates consistent with the efficient production of the Journal.
Published at Brussels every Wednesday and Saturday morning.
TERMS OF SUBSCRIPTION:
(Paid in advance.)
BELGIUM. One year fr. 30, 6 months fr. 16, 3 months fr. 9.
FRANCE. One year fr. 33, 6 months fr. 17.
MALTA, EGYPT, ETC. One year fr. 45.
GREAT BRITAIN. One year L. 1 5 0, 6 months L. 1 14 0
INDIA AND CHINA. One year L. 1 17 0
Single Copies in Belgium 40 centimes each.
Id. in England 4d each.
Terms of Advertisements.
In Belgium 30 centimes a line of 40 letters.
In Great-Britain 3d a line of 40 letters.
With a reduction dependent on the number of insertions.
Subscriptions and advertisements received in Brussels at the Office of the Paper, Passage St-Hubert, Galerie du Roi, No 5.
In London, by DEACON, 3 Walbrook and THOMAS, Catherine street Strand.
And at all the Continental Post-Offices.
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Rheinische Großmesse zu Köln.
In der am 23. d. im großen Rathhaussaale statt gefundenen General-Versammlung, Behufs der wieder ins Leben zu rufenden rheinischen Großmesse, wurden die nachstehenden Herren zu definitiven Vorstandsmitgliedern gewählt:
  • 1. Herr Helmentag, Provinz.-Steuer-Direktor.
  • 2. Herr G. Rolfs.
  • 3. Herr Th. Guilleaume.
  • 4. Herr Ph. Engels.
  • 5. Herr E. Schnitzler.
  • 6. Herr Claßen-Kapelmann.
  • 7. Herr Frz. Heuser.
  • 8. Herr W. Meurer.
  • 9. Herr B. J. Klein.
  • 10. Herr J. A. Fischer, Sohn.
  • 11. Herr A. Oppenheim.
  • 12. Herr J. vom Rath.
  • 13. Herr Sonoré.
  • 14. Herr v. Wittgenstein, Regierungs-Präsident.
  • 15. Herr P. M. Pannes.
  • 16. Herr Oberbürgermeister Steinberger.
  • 17. Herr M. Morel.
  • 18. Herr G. Dieterich.
  • 19. Herr W. Joest.
  • 20. Herr Fr. Hagen.
  • 21. Herr J. Schiffer.
  • 22. Herr J. Bel.
  • 23. Herr Joh. Schlemmer.
  • 24. Herr J. M. Farina.
  • 25. Herr E. Ritter.
  • 26. Herr L. J. Hackenbroch.
  • 27. Herr M. Brenner.
  • 28. Herr Schürmann (Eßing).
  • 29. Herr E. Wallerstein.
  • 30. Herr M. Braubach.
  • 31. Herr M. Dürr.
  • 32. Herr A. Kamphausen.
  • 33. Herr D. Leiden.
  • 34. Herr P. Michels.
  • 35. Herr W. Illig.
  • 36. Herr J. C. Stroof.
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Dä noh han mer der Rähn!
Ich hann et jo gesaat!
(vide Nro. 84 der „N. Rh. Ztg.)“
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Woher kömmt es, daß der Oberst des 25. Infanterie-Regiments die Offiziere und Unteroffiziere bei Felddienst-Uebungen mit Gepäck, und die Einjährigen und Fähndriche ohne Gepäck ausrücken läßt Offenbar liegt eine Bevorzugung für Letztere hierbei zu Grunde, indem nach Vorschrift jeder Soldat im Felde Gepäck tragen muß. Hierfür dürfte der Lohn nicht ausbleiben.
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Einladung an sämmtliche ehemalige Pionire zu einer Versammlung Behufs Besprechung zur Bildung einer Pionier-Abtheilung bei der Bürgerwehr Montags Abend 7 1/2 Uhr bei Jüsgen (im Stern), Hochstraße.
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Leere Terpentinflaschen mit Körben billig zu verkaufen Altenbergerstraße Nro. 17.
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Ein Hausknecht gesucht. Die Expedition sagt wo.
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Feinster Punsch-Syrup; Jamaica-Rum; alter Cognac; Batavia Arrac; holländische Liqueure etc. Sternengasse Nro. 9 und 11.
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Gefrornes verschiedener Gattungen.
In dem Besitze einer neuen Maschine, welche durch mechanische Vorrichtung jede Viertelstunde zwei verschiedene Sorten Eis liefert, was viel feiner und geschmackvoller wie das auf der bisherigen Weise erzielte ist, bin ich in den Stand gesetzt, allen Anforderungen sowohl in Qualität als Schnelligkeit zu entsprechen und den Preis à Portion in und außer dem Hause von 4 auf 3 Sgr. herunter zu setzen.
Täglich wird Vanill-, Himbeeren-, Johannis- und Citron-Eis bei mir angefertigt.
Franz Stollwerck im Deutschen Kaffeehause.
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Wir haben frisch und gut vorräthig:
frische Austern, frischen und geräucherten Lachs, russischen Caviar etc.
G. Bettger & Comp., kl. Budengasse Nro. 6.
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Glacé-Handschuh eigener Fabrik empfiehlt Peter Leurs Sohn, Schildergasse Nro. 14.
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Ein junger Mann (Handlungsdiener) sucht eine Stelle in einem kaufmännischen Etablissement: Fabrik u. dergl., wo möglich auf dem Lande. Er kann die besten Zeugnisse beibringen. Auskunft ertheilt die Expedition auf Anfragen unter der Chiffre P. H.