[0917]
Beilage zu Nr. 170 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 16. Dezember 1848.
Großbritannien.
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[ * ] London, 12. Dez.
Schon vor einigen Wochen, als er Herrn von Rothschild zur Kandidatur für den sicher bald erledigten Stuhl St. Petri aufforderte, gedachte der „Standard“ einer merkwürdigen Prophezeihung aus dem Anfange des vorigen Jahrhunderts, welche das jetzt wirklich eingetretene Ereigniß einer namhaften Erschütterung des wurmstichigen alten Möbels mit in der That staunenswerther Sicherheit auf das Jahr 1848 festsetzt. Die gute Frau Harris (Spitzname des „Standard“ im Punch) kommt jetzt mit pietistischer Geschwätzigkeit auf dies ihr sehr am Herzen zu liegen scheinende Thema zurück, und da sich aus England sonst so gar nichts berichten läßt, so geben wir einige ihrer Notizen über den uns übrigens fern liegenden Gegenstand. Das in Rede stehende Buch ist nicht mehr und nicht weniger, als eine Interpretation der Apocalypse durch „den ehrwürdigen Robert Fleming, einen Diener des Evangeliums zu London,“ hat das Licht der Welt zuerst im Jahr 1701 erblickt und ist kürzlich aufs Neue gedruckt worden. Der Schlüssel, den der Ehrwürdige zu den Mysterien der Offenbarung gefunden haben will, scheint trefflich zu passen, denn nach Stellen aus seinem Buche, welche der „Standard“ des Breiteren mittheilt, hat er u. A. auch den Sturz der älteren Bourbonischen Linie für das Jahr 1794 vorausgesagt. Die den Pabst betreffenden Worte lauten: „Die fünfte Schale, 10 und 11, wird auf den Sitz des Thieres, d. h. auf die dem päbstlichen Stuhle unmittelbar zugehörenden oder von ihm abhangenden Gebiete ausgegossen werden. Dieses Gericht, sage ich, wird um das Jahr 1794 beginnen und um 1848 erfüllt sein.“ Allen Respekt! Uebrigens wird dies Gericht, fährt Mr. Fleming in seinen Prophezeihungen fort, das Pabsthum zwar außerordentlich schwächen, keineswegs aber definitiv zu Grunde richten. „Dies gesegnete Ereigniß,“ referirt der „Standard“ mit hochkirchlichem Augenverdrehen, „ist nach Fleming's nie fehlenden Berechnungen dem Jahre 2000 vorbehalten. Wir bedauern nur, daß „das Thier“ noch so viele Jahre zu laufen hat, wenn auch glücklicherweise in verkrüppeltem Zustande.“ — So viel von Ehren-Fleming und seinem Schlüssel. Vielleicht wird das Buch bald ins Deutsche übersetzt; es wird jedenfalls ein schätzbares Supplement zu Bruder Hermann, zu Spielbähn dem Propheten und zu den Gesichtern der westphälischen Spökenkieker abgeben.
Die Neugier des Publikums wurde in diesen Tagen durch das Gerücht, Louis Philippe werde am 9. Dezember als Kläger vor den Schranken des Polizei-Gerichts von Marlboronghstreet erscheinen, außerordentlich rege gemacht. Er verfolgt ein paar Individuen wegen Diebstahls. Baron de Saulier und Baronin Richmond de Bassain sollen während der Februarrevolution Juwelen und Gemälde zum Werth von 10,000 Pfund Sterl. aus dem Schloß zu Neuilly gestohlen haben. Sie boten die Sache hier zum Verkauf aus, erregten dadurch Verdacht, eine Liste und Beschreibung der Gegenstände wurde dem Exkönige mitgetheilt, er erkannte Bilder und Pretiosen als die seinigen an und leitete darauf ein gerichtliches Verfahren gegen die angeblichen Diebe ein. Uebrigens erschien er nicht in Person vor dem Gerichtshofe, sondern ließ sich durch den Advokaten Bodkin vertreten. Die Sache ist in dieser Sitzung noch nicht entschieden, doch sind die Angeklagten einstweilen gegen Kaution entlassen worden. Die ihnen abgenommenen Sachen bleiben bis zur nächsten Sitzung, 16. Dezember, in den Händen der Polizei.
Nicht alle Blätter stimmen in die ekelhaften Lobeserhebungen der englischen Presse über die preußische Verfassung ein. Der „Morning Advertiser“. eins der liberalen Bourgeoisblätter, spricht sich in seiner Nummer vom 11. Dezember entschieden gegen das Machwerk des Galgenministeriums aus, und zeigt dadurch, daß selbst dem ruhigen, auf dem rein konstitutionellen Boden stehenden Engländer die Brandenburg-Manteufflischen Gewaltstreiche zu stark sind. „Die Umstände, unter welchen die neue Konstitution gegeben wurde“, sagt der Advertiser, „werden nur zu wahrscheinlich ihre Wirksamkeit lähmen, ihre Gesetzlichkeit bezweifeln lassen und Befürchtungen in Anbetracht ihrer Dauer erregen. Die Gewährung der Konstitution, im Augenblick wo der Monarch die gesetzlich berufene Nationalversammlung gewaltsam auflöst, ist ein Akt der crassesten Willkür. Und wo ist die Bürgschaft, daß sie bis zum 26. Februar nicht geändert, daß alle ihre Konzessionen auch wirklich vollzogen werden? Königliche Versprechen sind oft genug gebrochen worden — nirgends häufiger und schamloser als in Preußen. Diesem Willkürakte werden andere folgen, denn der König ist nicht mehr und nicht weniger als ein Despot, wenn auch ein sentimentaler. Und was sagt ihr zu dem Vorbehalt der Regulirung der wichtigsten Klauseln durch spätere Separatgesetze? Bis zum 26. Februar kann der König sechsspännig durch seine Konstitution fahren, und nach jenem Tage allen mißliebigen Aendrungen, welche das künftige Parlament im Laufe der Revision beschließen möchte, seine Sanktion versagen. Alles in Allem ist dies königliche Geschenk nur geeignet, den Geist der Unzufriedenheit, des Zweifels und des Argwohns, welcher fast überall in Preußen herrschend ist, zu vergrößern.“
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[ 24 ] London, 13. Decbr.
Mit Erstaunen habe ich in der braven „Kreuzritterin“ mit Gott, für König und Junkerschaft und in andern brandenburg-manteuffel'schen Organen (darunter die Augsb. Allgemeine) wiederholt die Lüge gelesen, daß die gesammte englische Presse die Gewaltstreiche der Potsdamer Kamarilla und des Königs von Preußen billige. Aber noch mehr erstaunt hat es mich, daß ich bis jetzt in keinem der Oppositions-Journale diese Lüge widerlegt fand.
Freilich daß Times, Standard (Herald) und Morning Chronicle durch Ritter Bunsen'sche und andere von Berlin aus eingesandte und bezahlte Artikel die ganze contrerevolutionäre Wirthschaft bejubeln, ist ganz im Geist dieser saubern Blätter. Allein nebst diesem Bourgeois- und Tory-Schmutz giebt's andere Journale, einflußreicher und verbreiteter als Chronicle und Standard, die von Anfang an sich gegen die Bestrebungen der preußischen Reaction entschieden und energisch ausgesprochen.
Es sind unter diesen vernünftigen Bourgeoisblättern vornehmlich der Morning Advertiser und die Daily News (also auch der „Expreß“) namhaft zu machen. Diese haben in ihrem leitenden wie in ihren Korrespondenz-Artikeln, stets auf Seite der Berliner Nationalversammlung gestanden. Zur Ehrenrettung eines Theils der englischen Presse wie zur Beleuchtung des Charakters der „Kreuzritterin“ und des ihr verwandten Gelichters glaubte ich diese Thatsache anführen zu müssen.
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[ * ] Manchester, 12. Dez.
Unser Markt ist heute sehr fest gewesen, und die Preise haben sich vollkommen behauptet. In einzelnen Fällen ist sogar ein kleiner Avanz erreicht worden. Die Fabrikanten von Garnen wie von andern hiesigen Waaren weigern sich, auf Lieferung anders als zu erhöhten Preisen zu kontrahiren. Im Ganzen sind unsere Handelsaussichten besser, und nach Allem zu urtheilen, werden wir nächstes Jahr ein gutes Geschäft haben.
Amerika.
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[ * ] Liverpool, 12. Dezember.
Der Postdämpfer Acadia ist heute morgen von Boston und Halifax hier eingetroffen. Ersteren Hafen hatte er am 26. November, letzteren am 1. Dezember verlassen.
Die politischen Nachrichten, welche die Acadia mitbringt, sind von keinem Belang. Der Kongreß sollte am 4. Dezember zusammentreten und eine Menge Abgeordneter waren bereits zu Washington angelangt. Die Hauptfrage der gegenwärtigen Sitzung wird die aus den neuen Territorien erwachsende sein: ob die Sklaverei in denselben geduldet werden soll oder nicht.
Mexico befindet sich den neuesten Berichten zufolge in einem Zustande großer Aufregung, doch hat bis jetzt kein Ausbruch stattgefunden. Der mexicanische Kongreß hatte sich bis zum 2. Dez. vertagt.
In Yucatan war noch immer nichts entschieden. Auf Hayti beabsichtigten die republikanischen Neger eine Expedition gegen den spanischen Theil der Insel. Die Havannah-Zeitungen bis zum 12. November enthalten keine politischen Nachrichten von Interesse. Der Markt war träge, Zucker ohne Nachfrage. Zu Puerto Principe standen die Zuckerpflanzungen außergewöhnlich üppig, und man versprach sich mindestens die doppelte Erndte vom vorigen Jahre.
Auch aus Venezuela sind neuere Nachrichten über Cuba eingetroffen. General Paez war bei einem Angriff auf Altagracia zurückgeschlagen worden, und soll sich jetzt zu Curacao befinden, ohne die Mittel zu besitzen, nach Venezuela zurückzukehren. Maracaibo war von seiner Flotte eng blokirt, sollte aber durch einen Heerhaufen des Präsidenten Monagas entsetzt werden. Der Kongreß war durch den Präsidenten auf den 15. November ausgeschrieben worden.
Ein Brief aus Bogota vom 17. September meldet, daß General Flores in Guayaquil eingedrungen war, wo 500 Männer sich ihm sofort anschlossen. Die Hauptstädte Cuenca und Imbero sollen sich zu seinen Gunsten erklärt haben.
Zum Schluß noch einige Worte über das jüngst entdeckte Eldorado in Californien. Ein Schiff, welches ohnlängst von St. Francisco zu Mozatlan eintraf, bestätigt die früheren Nachrichten vollkommen, und sogar der Regierung zu Washington sollen in diesem Sinne die wichtigsten Mittheilungen gemacht worden sein, welche sie gleich beim Zusammentreten des Kongresses veröffentlichen wollte. Ebenso hat daß große Haus Grinnell und Minturn zu Newyork von einem seiner Schiffskapitäne einen Brief aus Monterey empfangen, der die genauesten Details über den Gegenstand giebt. Die tägliche Ausbeute in der Goldregion ist jetzt 60 bis 100,000 Dollars. Alles strömt nach den Minen. Die im Hafen von St. Francisco liegenden Schiffe sind von ihren Mannschaften verlassen; die Matrosen gehen dem Golde nach, und einzelne von ihnen kehrten schon nach einer Abwesenheit von zwei Monaten mit 2 und 3000 Dollars in der Tasche an die Küste zurück. Selbst Kapitäne haben der Versuchung nicht widerstehen können, sondern ihre Schiffe sich selbst überlassen und den Weg nach den Minen eingeschlagen. Ein Matrose wird jetzt zu St. Francisco und Monterey mit 100 Dollars monatlich bezahlt, so wenige sind geblieben. Die Sache hat vollkommen ihre Richtigkeit, ist aber doch ein Anachronismus. Man glaubt in die metalllechzenden Zeiten der Eroberung von Mexico und Peru zurückversetzt zu sein. Auri sacra fames!!
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Rio-Janeiro, 28. Okt.
Die neuesten Berichte vom Plata lassen einen Krieg zwischen Brasilien und General Rosas als nahe bevorstehend erscheinen. Durch die Straflosigkeit seines Widerstandes gegen die englische und französische Intervention ermuthigt, bindet der Diktator jetzt mit Brasilien an und will einen Streit herbeiführen, dessen Wichtigkeit sich hier Niemand verhehlt. In Folge eines unbedeutenden Zanks mit dem Polizeichef erhielt kürzlich der sardinische Geschäftsträger, Picolot d' Hermillon, von Rosas den Befehl, Buenos Ayres binnen 30 Tagen zu verlassen. Auf den Einwand, daß eine so kurze Zeit nicht hinreiche, die geeigneten Dispositionen zu treffen, antwortete Rosas damit, daß er die Frist ohne Weiteres auf 14 Tage verkürzte. Dies war der letzte Schlag, der gegen den europäischen Einfluß am Rio Plata in der Person des letzten diplomatischen Agenten, der sich in Buenos Ayres halten konnte, geführt worden ist. Picolet d'Herbillon verwaltet die französische und englische Kanzlei in Folge der Abwesenheit der Agenten beider Nationen; er hatte in der Wahrung der Rechte der Fremden, gegen welche Rosas aus Groll über die Intervention und die Blokade seiner Häfen fortwährend Repressalien übte, viel Festigkeit und Muth gezeigt. Das Verfahren gegen den sardinischen Geschäftsträger erklärt sich durch den Wunsch des Diktators, keinen lästigen Zeugen bei seinen großen Rüstungen zu einer nahe bevorstehenden Expedition zu haben. Man zieht in Buenos Ayres gegenwärtig zwei Armeekorps zusammen, die unter den Befehlen Mancilla's und Pacheco's gegen Paraguay bestimmt sind. Paraguay ist seit dem Tode des Doktor Francia nicht mehr das amerikanische Japan. Seine Regierung ist liberal geworden und hat auf den weisen Rath Brasiliens den europäischen Ideen, den Handels-, industriellen und Colonisationsversuchen Zugang gewährt. Diesen neuen Heerd des Widerstandes will Rosas ersticken und durch Eroberung Paraguay zwingen, in den argentinischen Bund, dessen Schöpfer und Chef er ist, zu treten. Brasilien hat nun 1828 die Unabhängigkeit Montevideo's und 1844 die von Paraguay anerkannt. Beides sind die letzten Bollwerke, welche Rosas Ehrgeiz noch aufhalten. Aber Montevideo droht ein naher Untergang, Paraguay die Eroberung. Unter diesen Umständen rüstet nun Brasilien und verstärkt von Tag zu Tag sein Beobachtungsheer an der Südgränze. Es bereitet sich also ein Kampf vor, der sehr bald ausbrechen wird, ein Kampf der Civilisation gegen die Barbarei. Der Sieg Rosas würde sein System, die politische und kommerzielle Isolirung des argentinischen Gebiets in seiner ganzen Ausdehnung zum herrschenden machen. Wenn Paraguay's bedrohte Unabhängigkeit den Kaiser von Brasilien nöthigt, die Waffen gegen Rosas zu ergreifen, so hat Europa eine ähnliche Verpflichtung gegen Montevideo, das sonst einer schon dreijährigen Belagerung unterliegen würde. Jedermann fragt sich hier, ob Frankreich und England, vielleicht auch das ebenfalls beschimpfte Sardinien, an den Ufern des Plata die Regierung eines Mannes dulden können, dessen Handlungen eben so viele Attentate auf das Völkerrecht, und dessen Sprache eine Appellation an den leidenschaftlichsten Fremdenhaß ist. Wird man es dulden, daß Rosas, der durch Unterwerfung Montevideo's Herr der beiden Plataufer sein würde, nach Belieben die Mündungen des Parana, Paraguay und Uruguay sperren und dem europäischen Handel Wasserstraßen von 500 Lieues nebst den dazu gehörigen Märkten verbieten kann? Montevideo erwartet ungeduldig die Entscheidung des franz. und engl. Kabinetts. — Der neue engl. Gesandte bei Rosas, Hr. Southern, war in Montevideo angekommen, wagte aber nicht auf seinen Posten zu gehen, aus Furcht, daß er nicht zugelassen werden würde. Er entschloß sich von Palmerston neue Instruktionen zu fordern, zu welchem Zweck der engl. Konsul Hodd mit Depeschen auf der Fregatte Inconstante hier angekommen ist und mit dem Steamer Samson nach England gehen wird. Der neue Repräsentant Frankreichs in Brasilien, Guillemot, ist hier eingetroffen
Afrika.
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[ * ]
Vom Vorgebirge der guten Hoffnung sind Journale bis zum 6. Okt. in London eingetroffen, welche den Zustand der Gränze als ruhig und befriedigend darstellen. Pretorius war noch auf freiem Fuß, aber mit nur wenig Anhängern. Sir H. Smith wurde zwischen dem 24. und 28. Okt. in der Capstadt zurückerwartet.
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Köln, 13. Dezember.
Das Abdrucken aus unserer Zeitung, ohne die Quelle anzugeben, hat zwar immer stattgefunden, aber in neuester Zeit wieder dermaßen überhand genommen, daß wir dem Publikum abermals einige Journale, welchen in dieser Beziehung eine gewisse Virtuosität nicht abzusprechen ist, beispielsweise anführen müssen. So druckt die edle Heinemannsche in Düsseldorf in Nro. 327 unser Feuilleton ab, ohne uns zu citiren. Die „Allg. Od. Ztg.“ entlehnt in ihrer Nr. 289 einen unserer Artikel aus Berlin wortgetreu und setzt ein eigenes Korrespondenzzeichen vor. In derselben Nummer druckt dieses Blatt unser ganzes Großbritannien ab, natürlich auch hier, ohne uns zu nennen. Die brave Triersche bleibt nicht zurück. Sie kopirt uns wörtlich in Nro. 331 einen Artikel aus Breslau und dito ganz England; in Nr 330 unsere Düsseldorfer Korrespondenz. Die „Mannheimer Abendzeitung“ nimmt nicht blos (in ihrer Nr. 294) unsern Artikel „Köln, 5. Dezember. Die Plakate etc.“ ohne Angabe der Quelle auf, sondern ist ebenfalls unverschämt genug, ihn mit einem eigenen Korrespondenzzeichen zu versehen.
Genannte Blätter gebrauchen meistens noch den Pfiff, in derselben Nr., in der sie uns ungenannt abdrucken, auch Artikel mit dem Citat „N. Rh. Ztg.“ aufzunehmen.
So viel für hute.
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@facs0917
[ * ] Köln.
In der juristischen Fukultät zu Berlin soll nach einer Verordnung des Ministeriums Brandenburg ein neuer Lehrstuhl für die verschiedenen preußischen Rechtsböden geschaffen werden. Herr Brüggemann, Redakteur der Kölnischen Zeitung, wird als derjenige genannt, der baldigst einen Ruf nach Berlin erhalten soll.
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Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.
Sitzung vom 12. Dezember 1848.
Der Gemeinderath beschließt an des Königs Majestät für die dem Lande ertheilte Verfassung eine Adresse zu erlassen deren Abstimmung einer Kommission übertragen wird.
Die Annahme des der Stadt von dem Herrn von Büllingen vermachten Legats, einer Sammlung zahlreicher Ausgaben des Thomas a Kempis wird vom Gemeinderath unter den von dem Erlasser gestellten Bedingungen beschlossen.
Derselbe ermächtigt die Verwaltung sich auf die Klage wegen Sperrung der Platzgasse einzulassen, und ertheilt gleichzeitig die Authorisation zur Einleitung einer Klage wegen Anlage eines Treppentritts auf der Straße, wegen Herausrücken des Dampfkessels in die Straße und Störung des Wasseraufs.
Die Erwerbung des Terrains zum Ausbau eines neuen Schulhauses für die Pfarre St. Severin à 9 Sgr. per [unleserlicher Text] Fuß wird vom Gemeinderath genehmigt.
Der Gemeinderath genehmigt die Anlage einer neuen Pumpe in der Kasinostraße, lehnt jedoch die Uebernahme der Unterhaltung ab.
Die Anlage von Brunnen und Pumpe in der alten Wallgasse, so wie zwischen Aposteln alte Mauer und Wolfsgassen wird genehmigt.
Die Niederlassungs-Gesuche von William Henry Moran, Conrad Friedr. Wessendorf, Conrad Itzstein und Wilhelm Gmelin werden genehmigt, zwei andere aber abgewiesen.
Die Fortsetzung der Unterstützung für Boldermann und Köhnen wird vom Gmeinderath beschlossen.
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@facs0917
Für den demokratischen Central-Ausschuß in Berlin sind bei der Expedition dieser Zeitung ferner eingegangen:
Vom deutschen Arbeiterverein in Lüttich 2 Thlr. 13 Sgr.
Für Robert Blum's Familie sind bei uns eingegangen:
10 Thlr. von Siegen.
Fernere Beiträge werden gerne entgegengenommen.
Die Expedition der „N. Rh. Ztg.“
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@facs0917
[ * ] Solingen, am 11. Decbr.
Um etwaigen Mißdeutungen entgegen zu treten, erklären wir hiermit, daß die in den jüngsten Tagen in mehreren Blättern veröffentlichte Dank-Adresse an den König bei Weitem nicht im Sinne sämmtlicher Bewohner Solingens liegt, sondern daß dieselbe nur aus dem hiesigen Bürger-Vereine und den Magistrats-Mitgliedern hervorgegangen und unterzeichnet ist.
Viele Bürger.
Handelsnachrichten.
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@facs0918
@typejAn
@facs0918
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 15. Dezember 1848.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain. Nach Worms und Mannheim A. Rauth. Nach Heilbronn. G. A. Klee.
Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.
Rheinhöhe am 15 Dez. 8′ 7″.
@typejAn
@facs0918
Bekanntmachung.
Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Für die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zei- des Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.
Berlin, 23. November 1848.
General-Postamt.
@typejAn
@facs0918
Bekanntmachung.
Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinzen zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden.
Köln, 23. November 1848.
Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler.
@typejAn
@facs0918
In einem gut rentirten Geschäfte wird ein Theilnehmer gesucht, der über 6 bis 800 Thlr verfügen kann.
Gef. Offerten beliebe man unter den Buchstaben M. N. Nr. 27 franco der Exp. d. Bl. zu übergeben.
@typejAn
@facs0918
Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39.
@typejAn
@facs0918
Gerichtlicher Verkauf.
Am Montag den 18. Dezember 1848, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Apostelnmarkte zu Köln, 900 Stück Tannenbord, 200 Stück Dielen, 100 Stück Schleifdielen und zwei vierrädrige Holzwagen dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
@typejAn
@facs0918
Bekanntmachung.
Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen, wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen.
In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden.
Köln, den 29. November 1848.
Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.
@typejAn
@facs0918
Beachtenswerthe Anzeige.
Heilsame Erfindung.
Das ganz neu erfundene COMPRESSORIUM oder Urinsperrer besitzt die heilsame Eigenschaft, daß es das nächtliche Einnässen in's Bett bei Knaben, so wie auch bei Erwachsenen durchaus verhütet und macht sich schon nach höchstens monatlichem Gebrauch entbehrlich. Gegen portofreie Einsendung des Betrags und Angabe des Alters erhält man
1 Instrument für Knaben bis zu 10 Jahren zu 1 1/2 Thlr.
1 Instrument für ältere und Erwachsene zu 2 Thlr.
nebst Gebrauchs-Anweisung vom Unterzeichneten zugeschickt.
Bleicherode bei Nordhausen. C. Filler.
@typejAn
@facs0918
Holzverkauf in den Gemeinde-Waldungen von Cornelimünster pro Wirthschaftsjahr 1849.
Aus den Schlägen:
1) Momeloch, Försterei Walheim, mit 10 Loosen;
2) Taubenplei, desgl. mit 18 Loosen;
3) Selmesputz, Försterei Breinig, mit 30 Loosen;
4) Steingesbüsch, Buchenheck, Försterei Brandt, mit 16 Loosen;
5) Elgmühlerberg, desgl. mit 3 Loosen; und
6) Getau, desgl. mit 8 Loosen.
Am 23. Dezember 1848, Vormittags um 10 Uhr, wird auf dem Gemeindehause von Cornelimünster das Material aus den vorbezeichneten Niederwaldschlägen, bestehend aus Eichen-Birken- und Buchen-, gemischtem Schlagholz sammt Lohe, an den Meistbietenden vor dem Herrn Bürgermeister Giesen öffentlich versteigert werden. Außer dem Brandholz liefern diese Schläge mitunter hübsche Gruben- und andere Nutzhölzer.
Das vorbezeichnete Schlagholz und die aushiebsweise fortzunehmenden und in gleichem Termine zum Verkauf kommenden 143 Stück Buchen- und 3 Eichenstämme im Schlage Getau, welche in 8 Loose eingetheilt sind, werden sämmtlich auf dem Stock versteigert.
Forst bei Aachen, 1. Dezember 1848.
Der Forst-Administrator, Seitz.
@typejAn
@facs0918
Holz-Verkauf in der königl. Oberförsterei Ville, Revier Villenhaus u. Schnorrenberg.
Freitag den 22. Dezember 1848, Vormittags 9 Uhr, soll das im Schlage Rodderbruch-, Brühler- und Pingsdorfer-Gewehr, Bendersegel aufgearbeitete Holz, bestehend in Eichen-Nutzholzstämmen, etwa 30 Stück,
Buchen-Nutzholzstämmen, etwa 6 Stück,
Eichen, Buchen und gemischtes Brennholz, etwa 67 Scheit und Knüppel-Klaftern,
Reiserholz, hart und weich gemischt, etwa 110 Schock, in kurzen und langen Bunden
öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Der Verkaufs-Termin wird bei dem Gastwirth Kribben in der Krone zu Brühl abgehalten.
Brühl, den 5. Dezember 1848.
Der königliche Oberförster, Schirmer.
@typejAn
@facs0918
Kölnischer Kunstverein.
Die Verloosung der in diesem Jahre erworbenen Kunstwerke findet Sonntag den 24. Dez. in dem von Herwegh'schen Hause, Obenmarspforten 7, Statt, und werden die Mitglieder des Vereins hiermit zu derselben ergebenst eingeladen. Die Einzählung der Nummern beginnt Morgens 9 Uhr. Die Aktien, welche bis zum 22. Dezbr. nicht eingelös't sind, werden gemäß §. 7 des Statuts präkludirt, worauf wir die Betheiligten hierdurch aufmerksam machen.
Köln, den 8. Dezember 1848.
Im Namen des Direktoriums, Dr. Ernst Weyden, Sekretär.
@typejAn
@facs0918
Hr. Wm. Steckemesser hier!
Wie kömmt es, daß Sie wackerer Kämpfer, der jüngst einen so famosen Brief an F. Freiligrath schrieb und dadurch seinen guten Geist bekundet hat, in heuriger Zeit noch nicht das schöne goldne Lieferanten-Wappen wieder aufhängen? Oder setzen Sie es nicht gerne an die — Luft?
@typejAn
@facs0918
Berlin: Oekonomie-Administratoren — Wirthschafts-Inspektoren — Forst- und Domainen-Beamte — Rentmeister — Secretaire — Oberkellner — Braumeister — Fabrik-Aufseher — Pharmaceuten — Buchhalter- und Handlungs-Commis (für Banquier-, Comptoir-, Fabrik-, Manufactur-, Schnitt-, Material-, Reise- und sonstige Geschäfte) können sehr gute und dauernde, mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten, und wollen sich baldigst wenden an die Agentur des Apothekers Schulz in Berlin, Alexanderstrasse Nr. 63
@typejAn
@facs0918
Köln-Mindener Eisenbahn.
Diejenigen in Folge unserer Bekanntmachung vom 8. November c. eingegangenen Offerten auf die Lieferung von Materialien für unsere Transport-Verwaltung, welche bis jetzt nicht besonders von uns beantwortet worden sind, haben bei der Ertheilung des Zuschlages unberücksichtigt bleiben müssen, wovon die resp. Submittenten mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt werden, die eingesandten Proben vor Ablauf d. J. in unserm Geschäftslokale am Frankenplatz hierselbst wieder abholen zu lassen.
Köln, den 14. Dezember 1848.
Die Direktion.
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Köln-Mindener Eisenbahn.
Wir beabsichtigen, die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Städte Deutz und Köln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerke und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt.
Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spätestens den 5 Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Büreau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. — Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend.
Köln, den 18. November 1848
Die Direktion.
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Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.
Dritte regelmäßige General-Versammlung.
Die dritte regelmäßige General-Versammlung findet Montag den 18. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, zu Aachen in Nuellens Hotel Statt.
Der im Artikel 29 des Statuts vorgesehene Nachweis über den Besitz der Aktien erfolgt an den beiden letzten Tagen vor der General-Versammlung, Vormittags von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau in Aachen, am Burtscheider Verbindungswege, entweder durch Vorzeigung der Aktien, oder durch Beibringung eines genügenden Zeugnisses über den Besitz derselben. Diese Zeugnisse können, außer von inländischen Notarien und kompetenten Behörden, in Berlin von den Herren Anhalt et Wagener und an denjenigen Orten, wo Direktions-Mitglieder wohnen, von diesen ausgestellt werden.
Gegen Vorzeigung der Aktien oder der Besitzbescheinigung derselben erfolgt an den obigen beiden Tagen zu der angegebenen Zeit die Ertheilung der Eintrittskarten, zum Besuche der General-Versammlung.
Aachen, am 9. November 1848.
Die Direktion.
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Mosel-Dampfschifffahrt.
Täglicher Dienst.
Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr.
Trier, den 23. Oktober 1848.
Die Direktion.
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Regelmäßige Dampf-Schifffahrt zwischen Antwerpen und Hull und vice versa, durch das englische Dampfboot: „Rob Roy.“
Abfahrt von Hull, Mittwoch Nachmittag.
Abfahrt von Antwerpen, Sonnabend Nachmittag.
Nähere Auskunft ertheilen John Foster, belgischer Konsul in Hull.
Charles Grisar et W. J. Marsily in Antwerpen.
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Bonn-Kölner Eisenbahn.
Fahrplan.
Vom 16. November 1848 bis zum 28. Februar 1849.
Von Bonn: 7 1/2 — 9 — 12 Uhr 10 Min. — 2 Uhr 20 Min. — 5 — 7.
Von Köln: 7 3/4 — 10 1/4 — 12 — 2 1/2 — 5 Uhr 10 Min. — 7 1/2
Für die Fahrt zwischen Bonn und Köln werden versuchsweise Billets zur 1. Wagenklasse, für die Hin- und Rückfahrt an demselben Tage gültig, zum Preise von 25 Sgr. per Billet verkauft.
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Cavaignac!
Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.
Zu haben in der Expedition der Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.
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Antwort auf die Aufforderung des Ochse-Stern hier!
Der Herr *-Ochse ist nicht allein dickhäutig sondern auch taub für Aufforderungen zur Rechnungsablage.
Die Ablage der Rechnung in seiner Gemeinde hat auch sehr lange gedauert und bedurfte ebenfalls mehrmaliger Aufforderungen.
Ein bei dem Prozesse gegen die Continental-Gas-Compagnie Unbetheiligter.
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Auszug.
Durch Contumacial-Urtheil vom 11. laufendenden Monats Dezember hat das Königl Landgericht zu Köln in Sachen der zu Lechenich ohne besonderes Gewerbe wohnenden Catharina Klettenberg, Ehefrau des daselbst wohnenden Gastwirthes Anton Joseph Düsterwald, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt Nücker, gegen ihren genannten Ehemann, den zu Lechenich wohnenden Gastwirth Anton Joseph Düsterwald, Beklagten ohne Anwalt, die Auflösung der zwischen den Parteien bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen.
Köln, den 14. Dezember 1848.
Für die Richtigkeit des Auszuges: Rob. Nücker, Advokat-Anwalt.
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Gasthof-Empfehlung.
Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Restauration derartig eingerichtet habe, daß, anstatt der bisher bestandenen table d'hôte, resp. Abonnenten-Tisches, wie in andern großen Städten täglich von 12 bis 2 Uhr Mittagsessen a la carte, zu billigem Preise verabreicht wird. Gleichzeitig empfehle ich meine Gastwirthschaft, gute und billige Weine, so wie meine Abends-Restauration auf's beste.
Köln, den 15. Dezember 1848.
Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhofplatz Nro. 17.
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Frankfurter Hof in Köln.
Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.
E. Leonhard.
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Samstag und Sonntag Gänse-, Hasen- und Rehbraten, Schellfische, Backfische bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1.
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Zur deutschen Fahne.
Höhle Nr. 15, wird um 1 Uhr ein gut und billiges Mittagessen zu 4 Sgr. verabreicht, nebstdem Abends die Portion Sauerbraten, Kalbsbraten oder Hammelsbraten mit Kartoffeln zu 2 1/2 Sgr., auch ein guter Wein die große Flasche zu 3 Sgr. den Schoppen 1 1/2 Sgr. verabreicht.
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Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13.
Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe.
Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehlen suchen.
H. Hermans.
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Die Restauration und baierische Bierwirthschaft Herzogstraße Nr. 4 wird bestens empfohlen.
Daselbst werden Abonnenten zur Mittagstafel gesucht, das Couvert à 6 Thlr. pro Monat Pränumerando.
C. Hackhausen.
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Konzessionirtes Vaudeville-Theater.
Heute Samstag den 16. Dezember 1848: Ich bleibe ledig.
Lustspiel in 3 Akten von Blum.
Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden.
Kassa-Eröffnung 6 Uhr.
Anfang 7 Uhr.
Franz Stollwerck.
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Theater-Anzeige.
Sonntag den 17. Dezember: Oberon, König der Elfen.
Dramatische Feenoper in 3 Akten von Carl Maria von Weber.
  • Rezia, Frl. Minna Marpurg
  • Fatime, Frl. Auguste Marpurg
  • als Gäste.
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.