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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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handeln, wenn ihr euch ohne Noth auch nur vor euch selbst entblößtet. So unschaamhaft war Wilhelm. Er fand einen Gefallen an dem, woran sonst wohlerzogene Menschen einen Eckel finden. Er entblößte diese Schaamtheile, beschauete und berührte sie; und dies hatte er so oft gethan, bis endlich eine Gewohnheit daraus geworden war, der er nicht widerstehen konnte, weil die Natur diese Theile sehr reizbar gemacht hat und weil er ein Vergnügen darin fand, sie zu berühren. Aber eben darum, weil diese Theile so reizbar sind, sind sie auch so leicht zu verletzen, und diese Verletzung geht so unmerklich zu, daß Kinder, die sich dieser Gewohnheit überlassen, so lange keine schmerzhafte Empfindung verspüren, bis sie sich in alle das Unglück gestürzt haben, das nun Wilhelm leiden mußte. Seine Gewohnheit schmeichelte seiner Empfindung, daher überließ er sich ihr, ohne zu wissen, daß sie ihn auf seine ganze Lebenszeit unglücklich machen würde. Jn so fern muß er von uns innig bedauert werden; euch aber, meine jungen Freunde, eine schreckliche Warnung seyn. Darum erzähle ich euch seine Geschichte, damit ihr nicht aus Unwissenheit in eine gleiche Gewohnheit gerathet.

handeln, wenn ihr euch ohne Noth auch nur vor euch selbst entblößtet. So unschaamhaft war Wilhelm. Er fand einen Gefallen an dem, woran sonst wohlerzogene Menschen einen Eckel finden. Er entblößte diese Schaamtheile, beschauete und berührte sie; und dies hatte er so oft gethan, bis endlich eine Gewohnheit daraus geworden war, der er nicht widerstehen konnte, weil die Natur diese Theile sehr reizbar gemacht hat und weil er ein Vergnügen darin fand, sie zu berühren. Aber eben darum, weil diese Theile so reizbar sind, sind sie auch so leicht zu verletzen, und diese Verletzung geht so unmerklich zu, daß Kinder, die sich dieser Gewohnheit überlassen, so lange keine schmerzhafte Empfindung verspüren, bis sie sich in alle das Unglück gestürzt haben, das nun Wilhelm leiden mußte. Seine Gewohnheit schmeichelte seiner Empfindung, daher überließ er sich ihr, ohne zu wissen, daß sie ihn auf seine ganze Lebenszeit unglücklich machen würde. Jn so fern muß er von uns innig bedauert werden; euch aber, meine jungen Freunde, eine schreckliche Warnung seyn. Darum erzähle ich euch seine Geschichte, damit ihr nicht aus Unwissenheit in eine gleiche Gewohnheit gerathet.

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[306/0014] handeln, wenn ihr euch ohne Noth auch nur vor euch selbst entblößtet. So unschaamhaft war Wilhelm. Er fand einen Gefallen an dem, woran sonst wohlerzogene Menschen einen Eckel finden. Er entblößte diese Schaamtheile, beschauete und berührte sie; und dies hatte er so oft gethan, bis endlich eine Gewohnheit daraus geworden war, der er nicht widerstehen konnte, weil die Natur diese Theile sehr reizbar gemacht hat und weil er ein Vergnügen darin fand, sie zu berühren. Aber eben darum, weil diese Theile so reizbar sind, sind sie auch so leicht zu verletzen, und diese Verletzung geht so unmerklich zu, daß Kinder, die sich dieser Gewohnheit überlassen, so lange keine schmerzhafte Empfindung verspüren, bis sie sich in alle das Unglück gestürzt haben, das nun Wilhelm leiden mußte. Seine Gewohnheit schmeichelte seiner Empfindung, daher überließ er sich ihr, ohne zu wissen, daß sie ihn auf seine ganze Lebenszeit unglücklich machen würde. Jn so fern muß er von uns innig bedauert werden; euch aber, meine jungen Freunde, eine schreckliche Warnung seyn. Darum erzähle ich euch seine Geschichte, damit ihr nicht aus Unwissenheit in eine gleiche Gewohnheit gerathet.

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/14>, abgerufen am 29.03.2024.