berg gelegenen Orte, seinen Sitz hatte. Ueber sämmtliche aber war ein Oberrichter verordnet, welcher Butigler f) hieß, der jederzeit unter die Ministerialen des Kaisers und Reichs gerechnet wurde und ein ordentliches Amtssiegel hatte. Die Malefizsachen waren dem kaiserlichen Land- voigte auf der Reichsveste zu Nürnberg unter- worfen, das Zeidelgericht aber wurde zu Feucht gehalten. Es bestand aus den Erbzeidlern und dem Zeidelmeister oder Zeidelrichter. Dieser wurde vom Kaiser und Reich bestellet. Ihm mußten diejenigen Strafen erlegen, welche die Bienenstöcke beunruhigten, beschädigten, oder die zu Stöcken bezeichneten Bäume verletzten. Die Rechte, die ehemals die Kaiser über die Zeidler hatten, kamen im vierzehnten Jahrhun- derte von Karl dem IV. an die Markgrafen von Brandenburg und Burggrafen von Nürnberg, von welchen sie endlich 1422 g) an den Senat der Stadt gediehen. Noch in der Nürnbergi- schen Reformation vom Jahre 1564 h) finden
sich
f)Butigularius.
g) Die Confirmation des K. Sigismund über das verkaufte Zeidelgericht und Zeideleinkünfte der Burggrafen v. Nürnberg an die Stadt Nürn- berg 1433. s. in Stissers Forst- und Jagdge- schichte unter der Beylage p. 82. tit. OO
h)Reformatio Norica an. 1564 P. I. l. 7. Von den nürnbergischen Zeidlern überhaupt s. Christ. Gottlieb Schwarz de Buticulariis Noribergensi- bus.
berg gelegenen Orte, ſeinen Sitz hatte. Ueber ſaͤmmtliche aber war ein Oberrichter verordnet, welcher Butigler f) hieß, der jederzeit unter die Miniſterialen des Kaiſers und Reichs gerechnet wurde und ein ordentliches Amtsſiegel hatte. Die Malefizſachen waren dem kaiſerlichen Land- voigte auf der Reichsveſte zu Nuͤrnberg unter- worfen, das Zeidelgericht aber wurde zu Feucht gehalten. Es beſtand aus den Erbzeidlern und dem Zeidelmeiſter oder Zeidelrichter. Dieſer wurde vom Kaiſer und Reich beſtellet. Ihm mußten diejenigen Strafen erlegen, welche die Bienenſtoͤcke beunruhigten, beſchaͤdigten, oder die zu Stoͤcken bezeichneten Baͤume verletzten. Die Rechte, die ehemals die Kaiſer uͤber die Zeidler hatten, kamen im vierzehnten Jahrhun- derte von Karl dem IV. an die Markgrafen von Brandenburg und Burggrafen von Nuͤrnberg, von welchen ſie endlich 1422 g) an den Senat der Stadt gediehen. Noch in der Nuͤrnbergi- ſchen Reformation vom Jahre 1564 h) finden
ſich
f)Butigularius.
g) Die Confirmation des K. Sigismund uͤber das verkaufte Zeidelgericht und Zeideleinkuͤnfte der Burggrafen v. Nuͤrnberg an die Stadt Nuͤrn- berg 1433. ſ. in Stiſſers Forſt- und Jagdge- ſchichte unter der Beylage p. 82. tit. OO
h)Reformatio Norica an. 1564 P. I. l. 7. Von den nuͤrnbergiſchen Zeidlern uͤberhaupt ſ. Chriſt. Gottlieb Schwarz de Buticulariis Noribergenſi- bus.
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berg gelegenen Orte, ſeinen Sitz hatte. Ueber
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welcher Butigler f) hieß, der jederzeit unter die
Miniſterialen des Kaiſers und Reichs gerechnet
wurde und ein ordentliches Amtsſiegel hatte.
Die Malefizſachen waren dem kaiſerlichen Land-
voigte auf der Reichsveſte zu Nuͤrnberg unter-
worfen, das Zeidelgericht aber wurde zu Feucht
gehalten. Es beſtand aus den Erbzeidlern und
dem Zeidelmeiſter oder Zeidelrichter. Dieſer
wurde vom Kaiſer und Reich beſtellet. Ihm
mußten diejenigen Strafen erlegen, welche die
Bienenſtoͤcke beunruhigten, beſchaͤdigten, oder
die zu Stoͤcken bezeichneten Baͤume verletzten.
Die Rechte, die ehemals die Kaiſer uͤber die
Zeidler hatten, kamen im vierzehnten Jahrhun-
derte von Karl dem IV. an die Markgrafen von
Brandenburg und Burggrafen von Nuͤrnberg,
von welchen ſie endlich 1422 g) an den Senat
der Stadt gediehen. Noch in der Nuͤrnbergi-
ſchen Reformation vom Jahre 1564 h) finden
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f) Butigularius.
g) Die Confirmation des K. Sigismund uͤber das
verkaufte Zeidelgericht und Zeideleinkuͤnfte der
Burggrafen v. Nuͤrnberg an die Stadt Nuͤrn-
berg 1433. ſ. in Stiſſers Forſt- und Jagdge-
ſchichte unter der Beylage p. 82. tit. OO
h) Reformatio Norica an. 1564 P. I. l. 7. Von
den nuͤrnbergiſchen Zeidlern uͤberhaupt ſ. Chriſt.
Gottlieb Schwarz de Buticulariis Noribergenſi-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/344>, abgerufen am 25.04.2024.
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