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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728.

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I. Theil. VII. Capitul.
handeln aber einige von unsern jungen Cavaliers,
zumahl die nur aus Franckreich zurück gekommen,
ebenfalls wider den Wohlstand, wenn sie entwe-
der ohne Unterscheid Cavaliers nnd Dames bey
Hofe darinnen anreden, oder mitten unter ihren
teutschen Reden, eine große Menge Frantzösischer
Redens-Arten mit einsträuen, auch wohl bald
Frantzösisch bald Teutsch unter einander reden,
und doch vorhero nicht Erkundigungen und Nach-
richt eingezogen, ob auch diejenigen, mit denen sie
sprechen, der Frantzösischen Sprache vollkommen
mächtig und kundig sind; Es ist auch bey dieser
Regel eine und die andere Ausnahme zu finden.
Einige Fürstliche Personen sehen es nicht gerne,
wenn Frantzösisch gesprochen wird. Manche Ca-
valiers
und Dames sind dieser Sprache nicht so
fähig, daß sie dieselbe frey und gerne reden sol-
ten, es sey nun, daß sie dieselbe wieder vergessen,
oder nicht Gelegenheit gehabt, sie zu lernen. Wenn
sie nun einen Cavalier, der sie Frantzösisch anredet,
und eine sehr große Fertigkeit darinnen besitzt, ihre
Unwissenheit darinnen bekennen sollen, so geschicht
ihnen hiedurch kein Gefallen.

§. 28. Jn der Kleidung muß ein junger Cavalier,
der nach Hofe kommt, nichts besonders affectiren,
und nicht der erste seyn, der eine besondere und na-
gel-neue Mode mit nach Hofe bringt; er bezeigt
hiedurch sein zu dergleichen Galanterien und Eitel-
keiten allzu geneigtes Gemüth; er erweckt sich bey
den andern Hof-Leuten Haß, daß er ihnen etwas

neues

I. Theil. VII. Capitul.
handeln aber einige von unſern jungen Cavaliers,
zumahl die nur aus Franckreich zuruͤck gekommen,
ebenfalls wider den Wohlſtand, wenn ſie entwe-
der ohne Unterſcheid Cavaliers nnd Dames bey
Hofe darinnen anreden, oder mitten unter ihren
teutſchen Reden, eine große Menge Frantzoͤſiſcher
Redens-Arten mit einſtraͤuen, auch wohl bald
Frantzoͤſiſch bald Teutſch unter einander reden,
und doch vorhero nicht Erkundigungen und Nach-
richt eingezogen, ob auch diejenigen, mit denen ſie
ſprechen, der Frantzoͤſiſchen Sprache vollkommen
maͤchtig und kundig ſind; Es iſt auch bey dieſer
Regel eine und die andere Ausnahme zu finden.
Einige Fuͤrſtliche Perſonen ſehen es nicht gerne,
wenn Frantzoͤſiſch geſprochen wird. Manche Ca-
valiers
und Dames ſind dieſer Sprache nicht ſo
faͤhig, daß ſie dieſelbe frey und gerne reden ſol-
ten, es ſey nun, daß ſie dieſelbe wieder vergeſſen,
oder nicht Gelegenheit gehabt, ſie zu lernen. Wenn
ſie nun einen Cavalier, der ſie Frantzoͤſiſch anredet,
und eine ſehr große Fertigkeit darinnen beſitzt, ihre
Unwiſſenheit darinnen bekennen ſollen, ſo geſchicht
ihnen hiedurch kein Gefallen.

§. 28. Jn der Kleidung muß ein junger Cavalier,
der nach Hofe kommt, nichts beſonders affectiren,
und nicht der erſte ſeyn, der eine beſondere und na-
gel-neue Mode mit nach Hofe bringt; er bezeigt
hiedurch ſein zu dergleichen Galanterien und Eitel-
keiten allzu geneigtes Gemuͤth; er erweckt ſich bey
den andern Hof-Leuten Haß, daß er ihnen etwas

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[220/0240] I. Theil. VII. Capitul. handeln aber einige von unſern jungen Cavaliers, zumahl die nur aus Franckreich zuruͤck gekommen, ebenfalls wider den Wohlſtand, wenn ſie entwe- der ohne Unterſcheid Cavaliers nnd Dames bey Hofe darinnen anreden, oder mitten unter ihren teutſchen Reden, eine große Menge Frantzoͤſiſcher Redens-Arten mit einſtraͤuen, auch wohl bald Frantzoͤſiſch bald Teutſch unter einander reden, und doch vorhero nicht Erkundigungen und Nach- richt eingezogen, ob auch diejenigen, mit denen ſie ſprechen, der Frantzoͤſiſchen Sprache vollkommen maͤchtig und kundig ſind; Es iſt auch bey dieſer Regel eine und die andere Ausnahme zu finden. Einige Fuͤrſtliche Perſonen ſehen es nicht gerne, wenn Frantzoͤſiſch geſprochen wird. Manche Ca- valiers und Dames ſind dieſer Sprache nicht ſo faͤhig, daß ſie dieſelbe frey und gerne reden ſol- ten, es ſey nun, daß ſie dieſelbe wieder vergeſſen, oder nicht Gelegenheit gehabt, ſie zu lernen. Wenn ſie nun einen Cavalier, der ſie Frantzoͤſiſch anredet, und eine ſehr große Fertigkeit darinnen beſitzt, ihre Unwiſſenheit darinnen bekennen ſollen, ſo geſchicht ihnen hiedurch kein Gefallen. §. 28. Jn der Kleidung muß ein junger Cavalier, der nach Hofe kommt, nichts beſonders affectiren, und nicht der erſte ſeyn, der eine beſondere und na- gel-neue Mode mit nach Hofe bringt; er bezeigt hiedurch ſein zu dergleichen Galanterien und Eitel- keiten allzu geneigtes Gemuͤth; er erweckt ſich bey den andern Hof-Leuten Haß, daß er ihnen etwas neues

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/240>, abgerufen am 23.04.2024.