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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847.

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Beilage XV. Appellatio und Provocatio.
anzunehmen, und sich durch Intercession in den Civilprozeß
einzumischen, noch neben der neuen Instanzeneinrichtung
unverändert fort; es blieb aber so unbedeutend als früher.
Diese Fortdauer bezeugt aus eigener Erfahrung der jüngere
Plinius, der es eben deshalb für unschicklich erklärt,
wenn Tribunen während ihrer Amtszeit in fremden Prozessen
als Vertreter von Parteien auftreten wollten (Note o).



Beilage XV. Appellatio und Provocatio.
anzunehmen, und ſich durch Interceſſion in den Civilprozeß
einzumiſchen, noch neben der neuen Inſtanzeneinrichtung
unverändert fort; es blieb aber ſo unbedeutend als früher.
Dieſe Fortdauer bezeugt aus eigener Erfahrung der jüngere
Plinius, der es eben deshalb für unſchicklich erklärt,
wenn Tribunen während ihrer Amtszeit in fremden Prozeſſen
als Vertreter von Parteien auftreten wollten (Note o).



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[500/0518] Beilage XV. Appellatio und Provocatio. anzunehmen, und ſich durch Interceſſion in den Civilprozeß einzumiſchen, noch neben der neuen Inſtanzeneinrichtung unverändert fort; es blieb aber ſo unbedeutend als früher. Dieſe Fortdauer bezeugt aus eigener Erfahrung der jüngere Plinius, der es eben deshalb für unſchicklich erklärt, wenn Tribunen während ihrer Amtszeit in fremden Prozeſſen als Vertreter von Parteien auftreten wollten (Note o).

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system06_1847/518>, abgerufen am 29.03.2024.