Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

Nassau gekommen, sich immerzu, was die Haupt-Sache anbelanget, gleich gewesen, und hat vornemlich darin bestanden, und bestehet noch darin, daß der hohe Landes- und Stadt-Herr diese Stadt durch seine nachgesetzte Amt-Leute (welche zu Zeiten: Ober-Amtmänner, zu Zeiten Amtmänner, zu Zeiten auch: Amts-Verweser geheissen) und deren Beysitzer regieren, und die höhere Gerichts-Fälle und Rechts-Angelegenheiten derselben an den gesetzten Amts-Tägen abthun; die Consistorial- oder geistliche Sachen aber (welche vor Einführung der Evangelischen Religion in Wißbaden bloß allein von geistlichen Personen verwaltet worden) durch ein aus geist- und weltlichen Richtern bestehendes Convent, davon auch das nachgesetzte Kirchen-Presbyterium abhanget, beurtheilen; die jeweilige Kriegs-Vorfallenheiten aber durch einen Land-Commissarium, (vormahls der Amts-Bereiter genannt) welcher einen Land-Bereiter zu seinen Diensten hat, besorgen; auch die Wald-Angelegenheiten durch die Forst-Beamte in Ordnung halten; und so denn die Ihme von der Stadt zukommende Steuern und Gefälle durch seine Renth-Bediente einnehmen lässet. Dabey aber die Stadt ihre besondere, durch alte Herrschaftliche Vergünstigungen erhaltene, Privilegien und Freyheiten immerzu geniesset. Und diese bestehen hauptsächlich darin, daß sie 1, ihren eigenen Stadt-Rath oder Schöffen-Gerichte

Nassau gekommen, sich immerzu, was die Haupt-Sache anbelanget, gleich gewesen, und hat vornemlich darin bestanden, und bestehet noch darin, daß der hohe Landes- und Stadt-Herr diese Stadt durch seine nachgesetzte Amt-Leute (welche zu Zeiten: Ober-Amtmänner, zu Zeiten Amtmänner, zu Zeiten auch: Amts-Verweser geheissen) und deren Beysitzer regieren, und die höhere Gerichts-Fälle und Rechts-Angelegenheiten derselben an den gesetzten Amts-Tägen abthun; die Consistorial- oder geistliche Sachen aber (welche vor Einführung der Evangelischen Religion in Wißbaden bloß allein von geistlichen Personen verwaltet worden) durch ein aus geist- und weltlichen Richtern bestehendes Convent, davon auch das nachgesetzte Kirchen-Presbyterium abhanget, beurtheilen; die jeweilige Kriegs-Vorfallenheiten aber durch einen Land-Commissarium, (vormahls der Amts-Bereiter genannt) welcher einen Land-Bereiter zu seinen Diensten hat, besorgen; auch die Wald-Angelegenheiten durch die Forst-Beamte in Ordnung halten; und so denn die Ihme von der Stadt zukommende Steuern und Gefälle durch seine Renth-Bediente einnehmen lässet. Dabey aber die Stadt ihre besondere, durch alte Herrschaftliche Vergünstigungen erhaltene, Privilegien und Freyheiten immerzu geniesset. Und diese bestehen hauptsächlich darin, daß sie 1, ihren eigenen Stadt-Rath oder Schöffen-Gerichte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0252" n="216"/>
Nassau gekommen, sich immerzu, was die Haupt-Sache anbelanget, gleich gewesen, und hat vornemlich darin bestanden, und bestehet noch darin, daß der hohe Landes- und Stadt-Herr diese Stadt durch seine nachgesetzte Amt-Leute (welche zu Zeiten: Ober-Amtmänner, zu Zeiten Amtmänner, zu Zeiten auch: Amts-Verweser geheissen) und deren Beysitzer regieren, und die höhere Gerichts-Fälle und Rechts-Angelegenheiten derselben an den gesetzten Amts-Tägen abthun; die Consistorial- oder geistliche Sachen aber (welche vor Einführung der Evangelischen Religion in Wißbaden bloß allein von geistlichen Personen verwaltet worden) durch ein aus geist- und weltlichen Richtern bestehendes Convent, davon auch das nachgesetzte Kirchen-Presbyterium abhanget, beurtheilen; die jeweilige Kriegs-Vorfallenheiten aber durch einen Land-Commissarium, (vormahls der Amts-Bereiter genannt) welcher einen Land-Bereiter zu seinen Diensten hat, besorgen; auch die Wald-Angelegenheiten durch die Forst-Beamte in Ordnung halten; und so denn die Ihme von der Stadt zukommende Steuern und Gefälle durch seine Renth-Bediente einnehmen lässet. Dabey aber die Stadt ihre besondere, durch alte Herrschaftliche Vergünstigungen erhaltene, Privilegien und Freyheiten immerzu geniesset. Und diese bestehen hauptsächlich darin, daß sie 1, ihren eigenen Stadt-Rath oder Schöffen-Gerichte
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[216/0252] Nassau gekommen, sich immerzu, was die Haupt-Sache anbelanget, gleich gewesen, und hat vornemlich darin bestanden, und bestehet noch darin, daß der hohe Landes- und Stadt-Herr diese Stadt durch seine nachgesetzte Amt-Leute (welche zu Zeiten: Ober-Amtmänner, zu Zeiten Amtmänner, zu Zeiten auch: Amts-Verweser geheissen) und deren Beysitzer regieren, und die höhere Gerichts-Fälle und Rechts-Angelegenheiten derselben an den gesetzten Amts-Tägen abthun; die Consistorial- oder geistliche Sachen aber (welche vor Einführung der Evangelischen Religion in Wißbaden bloß allein von geistlichen Personen verwaltet worden) durch ein aus geist- und weltlichen Richtern bestehendes Convent, davon auch das nachgesetzte Kirchen-Presbyterium abhanget, beurtheilen; die jeweilige Kriegs-Vorfallenheiten aber durch einen Land-Commissarium, (vormahls der Amts-Bereiter genannt) welcher einen Land-Bereiter zu seinen Diensten hat, besorgen; auch die Wald-Angelegenheiten durch die Forst-Beamte in Ordnung halten; und so denn die Ihme von der Stadt zukommende Steuern und Gefälle durch seine Renth-Bediente einnehmen lässet. Dabey aber die Stadt ihre besondere, durch alte Herrschaftliche Vergünstigungen erhaltene, Privilegien und Freyheiten immerzu geniesset. Und diese bestehen hauptsächlich darin, daß sie 1, ihren eigenen Stadt-Rath oder Schöffen-Gerichte

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/252
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/252>, abgerufen am 25.04.2024.