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Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709

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Es schreibet Rempe in seinem Buche Fol. 218. und setzet als eine ihm gemachte Objection.

ERklären sich doch auch die Papisten / und unter andern SONNEMAN ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner Apologia Veritatis Catholicae p. 6. wie auch Pater DIONYSIUS Werlensis ein Capuciner in seinen Schrifften / daß sie durch kein ander Mittel suchen seelig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi; und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen als nur Christum; auch ihren Werckeu keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur / daß sie seyn Früchte des Glaubens / etc. Weil dann die Papisten eine dem Wort Gottes so gemässe Lehre führen / und folgends den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten?

Dieser Objection antwortet er gleich darauff / und saget: "Unerschrokene Papisten und Theologi im Pabstum / mit dem Cardinale de Lugo lehren und schreiben anderst; und diese machen aus dem Verdienst der Wercke dreyerley Sorten / nemlich Meritum de condigno, Meritum de congruo, & Meritum purae conditionis. Meritum de condigno sey / wann ein König einen vornehmen Kriegs-General wegen erfochtenen herrlichen Siegs / daran seinem gantzen Königreich gelegen / in einem Triumph herrlich ehren liesse; solche Ehre wäre bey denen unerschrockenen Papistischen Kern-Theologis Meritum de condigno: Wann aber der König einem andern Officier / der unter solchen General viel zum Siege beygetragen hätte / gleiche Ehre wiederfahren liesse / solches seye / nach Lehre obiger unerschrockenen Leuten / Meritum de congruo: Wann aber der König eben solche Ehre seinem Stallbuben beylegen würde / bloß darum / daß er sein Leib-Pferd gewartet / solches seye jetzt gemelten Kern-Theologis Meritum purae Conditionis.

Hierauff macht er nun diese Application: "Der Sünder (sagt er) solle nach solcher unerschrockenen Papistischen Kern-Theologie, der Stallbube seyn / welcher / nachdeme er etwa ein natürliches gutes Werck verrichte / als wann er / zum Exempel Allmosen gebe / oder eingezogen lebe / hiedurch verdiene er zwarn nicht von rechtswegen / de condigno, auch nicht geziemender Gebühr / de congruo, die Rechtfertigung; sondern nur Bedingungs-Weise verdiene er durch diese Wercke / daß ihn Gott mit seiner Gnade / oder übernatürlicher Erleuchtung des Verstandes / und Antrieb des Willens vorkomme und fort helffe zur übernatürlichen Reu seiner Sünde / und Liebe Gottes; Wann nun der also durch die Hülffe Gottes

Es schreibet Rempe in seinem Buche Fol. 218. und setzet als eine ihm gemachte Objection.

ERklären sich doch auch die Papisten / und unter andern SONNEMAN ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner Apologia Veritatis Catholicae p. 6. wie auch Pater DIONYSIUS Werlensis ein Capuciner in seinen Schrifften / daß sie durch kein ander Mittel suchen seelig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi; und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen als nur Christum; auch ihren Werckeu keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur / daß sie seyn Früchte des Glaubens / etc. Weil dann die Papisten eine dem Wort Gottes so gemässe Lehre führen / und folgends den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten?

Dieser Objection antwortet er gleich darauff / und saget: „Unerschrokene Papisten und Theologi im Pabstum / mit dem Cardinale de Lugo lehren und schreiben anderst; und diese machen aus dem Verdienst der Wercke dreyerley Sorten / nemlich Meritum de condigno, Meritum de congruo, & Meritum purae conditionis. Meritum de condigno sey / wann ein König einen vornehmen Kriegs-General wegen erfochtenen herrlichen Siegs / daran seinem gantzen Königreich gelegen / in einem Triumph herrlich ehren liesse; solche Ehre wäre bey denen unerschrockenen Papistischen Kern-Theologis Meritum de condigno: Wann aber der König einem andern Officier / der unter solchen General viel zum Siege beygetragen hätte / gleiche Ehre wiederfahren liesse / solches seye / nach Lehre obiger unerschrockenen Leuten / Meritum de congruo: Wann aber der König eben solche Ehre seinem Stallbuben beylegen würde / bloß darum / daß er sein Leib-Pferd gewartet / solches seye jetzt gemelten Kern-Theologis Meritum purae Conditionis.

Hierauff macht er nun diese Application: „Der Sünder (sagt er) solle nach solcher unerschrockenen Papistischen Kern-Theologie, der Stallbube seyn / welcher / nachdeme er etwa ein natürliches gutes Werck verrichte / als wann er / zum Exempel Allmosen gebe / oder eingezogen lebe / hiedurch verdiene er zwarn nicht von rechtswegen / de condigno, auch nicht geziemender Gebühr / de congruo, die Rechtfertigung; sondern nur Bedingungs-Weise verdiene er durch diese Wercke / daß ihn Gott mit seiner Gnade / oder übernatürlicher Erleuchtung des Verstandes / und Antrieb des Willens vorkomme und fort helffe zur übernatürlichen Reu seiner Sünde / und Liebe Gottes; Wann nun der also durch die Hülffe Gottes

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[5/0005] Es schreibet Rempe in seinem Buche Fol. 218. und setzet als eine ihm gemachte Objection. ERklären sich doch auch die Papisten / und unter andern SONNEMAN ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner Apologia Veritatis Catholicae p. 6. wie auch Pater DIONYSIUS Werlensis ein Capuciner in seinen Schrifften / daß sie durch kein ander Mittel suchen seelig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi; und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen als nur Christum; auch ihren Werckeu keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur / daß sie seyn Früchte des Glaubens / etc. Weil dann die Papisten eine dem Wort Gottes so gemässe Lehre führen / und folgends den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten? Dieser Objection antwortet er gleich darauff / und saget: „Unerschrokene Papisten und Theologi im Pabstum / mit dem Cardinale de Lugo lehren und schreiben anderst; und diese machen aus dem Verdienst der Wercke dreyerley Sorten / nemlich Meritum de condigno, Meritum de congruo, & Meritum purae conditionis. Meritum de condigno sey / wann ein König einen vornehmen Kriegs-General wegen erfochtenen herrlichen Siegs / daran seinem gantzen Königreich gelegen / in einem Triumph herrlich ehren liesse; solche Ehre wäre bey denen unerschrockenen Papistischen Kern-Theologis Meritum de condigno: Wann aber der König einem andern Officier / der unter solchen General viel zum Siege beygetragen hätte / gleiche Ehre wiederfahren liesse / solches seye / nach Lehre obiger unerschrockenen Leuten / Meritum de congruo: Wann aber der König eben solche Ehre seinem Stallbuben beylegen würde / bloß darum / daß er sein Leib-Pferd gewartet / solches seye jetzt gemelten Kern-Theologis Meritum purae Conditionis. Hierauff macht er nun diese Application: „Der Sünder (sagt er) solle nach solcher unerschrockenen Papistischen Kern-Theologie, der Stallbube seyn / welcher / nachdeme er etwa ein natürliches gutes Werck verrichte / als wann er / zum Exempel Allmosen gebe / oder eingezogen lebe / hiedurch verdiene er zwarn nicht von rechtswegen / de condigno, auch nicht geziemender Gebühr / de congruo, die Rechtfertigung; sondern nur Bedingungs-Weise verdiene er durch diese Wercke / daß ihn Gott mit seiner Gnade / oder übernatürlicher Erleuchtung des Verstandes / und Antrieb des Willens vorkomme und fort helffe zur übernatürlichen Reu seiner Sünde / und Liebe Gottes; Wann nun der also durch die Hülffe Gottes

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/5>, abgerufen am 29.03.2024.