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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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oder der Gesellschaft, ist mithin eine politische oder sociale
That; diese hat zwar eine Umwandlung der Zustände zur unver¬
meidlichen Folge, geht aber nicht von ihr, sondern von der Unzu¬
friedenheit der Menschen mit sich aus, ist nicht eine Schilderhebung,
sondern eine Erhebung der Einzelnen, ein Emporkommen, ohne
Rücksicht auf die Einrichtungen, welche daraus entsprießen.
Die Revolution zielte auf neue Einrichtungen, die Empö¬
rung führt dahin, Uns nicht mehr einrichten zu lassen, son¬
dern Uns selbst einzurichten, und setzt auf "Institutionen" keine
glänzende Hoffnung. Sie ist kein Kampf gegen das Bestehende,
da, wenn sie gedeiht, das Bestehende von selbst zusammenstürzt,
sie ist nur ein Herausarbeiten Meiner aus dem Bestehenden.
Verlasse Ich das Bestehende, so ist es todt und geht in
Fäulniß über. Da nun nicht der Umsturz eines Bestehenden
mein Zweck ist, sondern meine Erhebung darüber, so ist
meine Absicht und That keine politische oder sociale, sondern,
als allein auf Mich und meine Eigenheit gerichtet, eine ego¬
istiche
.

Einrichtungen zu machen gebietet die Revolution, sich
auf- oder emporzurichten
heischt die Empörung. Welche
Verfassung zu wählen sei, diese Frage beschäftigte die revo¬
lutionairen Köpfe, und von Verfassungskämpfen und Verfassungs¬
fragen sprudelt die ganze politische Periode, wie auch die socia¬
len Talente an gesellschaftlichen Einrichtungen (Phalansterien
u. dergl.) ungemein erfinderisch waren. Verfassungslos zu
werden, bestrebt sich der Empörer. *)

*) Um Mich gegen eine Criminalklage zu sichern, bemerke Ich zum
Ueberfluß ausdrücklich, daß Ich das Wort "Empörung" wegen seines
etymologischen Sinnes wähle, also nicht in dem beschränkten Sinne
gebrauche, welcher vom Strafgesetzbuche verpönt ist.

oder der Geſellſchaft, iſt mithin eine politiſche oder ſociale
That; dieſe hat zwar eine Umwandlung der Zuſtände zur unver¬
meidlichen Folge, geht aber nicht von ihr, ſondern von der Unzu¬
friedenheit der Menſchen mit ſich aus, iſt nicht eine Schilderhebung,
ſondern eine Erhebung der Einzelnen, ein Emporkommen, ohne
Rückſicht auf die Einrichtungen, welche daraus entſprießen.
Die Revolution zielte auf neue Einrichtungen, die Empö¬
rung führt dahin, Uns nicht mehr einrichten zu laſſen, ſon¬
dern Uns ſelbſt einzurichten, und ſetzt auf „Inſtitutionen“ keine
glänzende Hoffnung. Sie iſt kein Kampf gegen das Beſtehende,
da, wenn ſie gedeiht, das Beſtehende von ſelbſt zuſammenſtürzt,
ſie iſt nur ein Herausarbeiten Meiner aus dem Beſtehenden.
Verlaſſe Ich das Beſtehende, ſo iſt es todt und geht in
Fäulniß über. Da nun nicht der Umſturz eines Beſtehenden
mein Zweck iſt, ſondern meine Erhebung darüber, ſo iſt
meine Abſicht und That keine politiſche oder ſociale, ſondern,
als allein auf Mich und meine Eigenheit gerichtet, eine ego¬
iſtiche
.

Einrichtungen zu machen gebietet die Revolution, ſich
auf- oder emporzurichten
heiſcht die Empörung. Welche
Verfaſſung zu wählen ſei, dieſe Frage beſchäftigte die revo¬
lutionairen Köpfe, und von Verfaſſungskämpfen und Verfaſſungs¬
fragen ſprudelt die ganze politiſche Periode, wie auch die ſocia¬
len Talente an geſellſchaftlichen Einrichtungen (Phalanſterien
u. dergl.) ungemein erfinderiſch waren. Verfaſſungslos zu
werden, beſtrebt ſich der Empörer. *)

*) Um Mich gegen eine Criminalklage zu ſichern, bemerke Ich zum
Ueberfluß ausdrücklich, daß Ich das Wort „Empörung“ wegen ſeines
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[422/0430] oder der Geſellſchaft, iſt mithin eine politiſche oder ſociale That; dieſe hat zwar eine Umwandlung der Zuſtände zur unver¬ meidlichen Folge, geht aber nicht von ihr, ſondern von der Unzu¬ friedenheit der Menſchen mit ſich aus, iſt nicht eine Schilderhebung, ſondern eine Erhebung der Einzelnen, ein Emporkommen, ohne Rückſicht auf die Einrichtungen, welche daraus entſprießen. Die Revolution zielte auf neue Einrichtungen, die Empö¬ rung führt dahin, Uns nicht mehr einrichten zu laſſen, ſon¬ dern Uns ſelbſt einzurichten, und ſetzt auf „Inſtitutionen“ keine glänzende Hoffnung. Sie iſt kein Kampf gegen das Beſtehende, da, wenn ſie gedeiht, das Beſtehende von ſelbſt zuſammenſtürzt, ſie iſt nur ein Herausarbeiten Meiner aus dem Beſtehenden. Verlaſſe Ich das Beſtehende, ſo iſt es todt und geht in Fäulniß über. Da nun nicht der Umſturz eines Beſtehenden mein Zweck iſt, ſondern meine Erhebung darüber, ſo iſt meine Abſicht und That keine politiſche oder ſociale, ſondern, als allein auf Mich und meine Eigenheit gerichtet, eine ego¬ iſtiche. Einrichtungen zu machen gebietet die Revolution, ſich auf- oder emporzurichten heiſcht die Empörung. Welche Verfaſſung zu wählen ſei, dieſe Frage beſchäftigte die revo¬ lutionairen Köpfe, und von Verfaſſungskämpfen und Verfaſſungs¬ fragen ſprudelt die ganze politiſche Periode, wie auch die ſocia¬ len Talente an geſellſchaftlichen Einrichtungen (Phalanſterien u. dergl.) ungemein erfinderiſch waren. Verfaſſungslos zu werden, beſtrebt ſich der Empörer. *) *) Um Mich gegen eine Criminalklage zu ſichern, bemerke Ich zum Ueberfluß ausdrücklich, daß Ich das Wort „Empörung“ wegen ſeines etymologiſchen Sinnes wähle, alſo nicht in dem beſchränkten Sinne gebrauche, welcher vom Strafgeſetzbuche verpönt iſt.

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/430>, abgerufen am 28.03.2024.