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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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XIV. Handel. Untauglichkeit eines betrüglichen Vergleichs mit einem Prediger.
§. I.

ES ist zu beklagen, daß der meiste Theil unserer Lutherischen PredigerGrosse Dürfftigkeit unserer Prediger. mit so gar schlechten Salariis versehen ist, daß nicht alleine das Predig-Amt dadurch in grosse Verachtung gesetzet wird, sondern auch andere grosse Schäden dem gemeinen Wesen daraus entstehen, wie ich solches in einer nunmehro vor 12. Jahren gehaltenen disputation de officio principis Evangelici circa augenda salaria & honores ministrorum Ecclesiae (die in dem andern Theil meiner auserlesenen Schrifften Num. 8. p. 353. seq. in das Teutsche übersetzt zu lesen ist) weitläufftiger ausgeführet, und wieder die offenbahren Feinde des ministerii, die auch in unseren Kirchen die armen Prediger lieber um alle Besoldungen brächten, auffrichtig, jedoch nachdrücklich vertheydiget habe. Dannenhero lieget rechtschaffenen und vernünfftigen Juristen ob, die Prediger entweder mit der That, oder wenn Sie zu jenen keine Gelegenheit haben, doch mit gutem Rath oder responsis zu schützen und Ihnen beyzustehen.

§. II. Aus diesen Betrachtungen hat unsere Facultät Anno 1694. inResponsum über den rubricirten Handel. Monat Aprill gegenwärtiges responsum ertheilet, als ein Prediger in Hertzogthum Magdeburg, der sich Virgilium nennte, dieselbe um Rath fragete, ob er einen mit den Vorstehern seiner Kirche getroffenen Vergleich, zu dem man Ihn durch falschen Bericht gebracht hätte, zu halten schuldig wäre.

Hat derselbe, als Er nach seines Collegen und Pastoris Abzuge an dessen Stelle zum Pastore im Hertzogthum Magdeburg erwehlet worden, mit denen Kirch-Vätern und Vorstehern sich dahin verglichen, daß von dem annuo salario, welches seine Antecessores gehabt, und in 224. Thlr. und zwey Wispel Brod-Korn bestanden, in Ansehen des Ihme vorgestelleten schlechten Zustandes der Kirchen, Er überhaupt mit 200. Thlr. und 1. Wispel Korn zufrieden seyn wolle. Haben hierauff die Kirch-Väter und Vorsteher seinem Successori im Diaconat, an statt des gewöhnlichen und auch Ihme zuvor gereichten Salarii an 135. Thlr. 168. Thlr. versprochen, und wollen nunmehro die Kirch-Väter Ihme auff sein Anhalten die völlige Besoldung seiner Antecessorum nicht reichen.

XIV. Handel. Untauglichkeit eines betrüglichen Vergleichs mit einem Prediger.
§. I.

ES ist zu beklagen, daß der meiste Theil unserer Lutherischen PredigerGrosse Dürfftigkeit unserer Prediger. mit so gar schlechten Salariis versehen ist, daß nicht alleine das Predig-Amt dadurch in grosse Verachtung gesetzet wird, sondern auch andere grosse Schäden dem gemeinen Wesen daraus entstehen, wie ich solches in einer nunmehro vor 12. Jahren gehaltenen disputation de officio principis Evangelici circa augenda salaria & honores ministrorum Ecclesiae (die in dem andern Theil meiner auserlesenen Schrifften Num. 8. p. 353. seq. in das Teutsche übersetzt zu lesen ist) weitläufftiger ausgeführet, und wieder die offenbahren Feinde des ministerii, die auch in unseren Kirchen die armen Prediger lieber um alle Besoldungen brächten, auffrichtig, jedoch nachdrücklich vertheydiget habe. Dannenhero lieget rechtschaffenen und vernünfftigen Juristen ob, die Prediger entweder mit der That, oder wenn Sie zu jenen keine Gelegenheit haben, doch mit gutem Rath oder responsis zu schützen und Ihnen beyzustehen.

§. II. Aus diesen Betrachtungen hat unsere Facultät Anno 1694. inResponsum über den rubricirten Handel. Monat Aprill gegenwärtiges responsum ertheilet, als ein Prediger in Hertzogthum Magdeburg, der sich Virgilium nennte, dieselbe um Rath fragete, ob er einen mit den Vorstehern seiner Kirche getroffenen Vergleich, zu dem man Ihn durch falschen Bericht gebracht hätte, zu halten schuldig wäre.

Hat derselbe, als Er nach seines Collegen und Pastoris Abzuge an dessen Stelle zum Pastore im Hertzogthum Magdeburg erwehlet worden, mit denen Kirch-Vätern und Vorstehern sich dahin verglichen, daß von dem annuo salario, welches seine Antecessores gehabt, und in 224. Thlr. und zwey Wispel Brod-Korn bestanden, in Ansehen des Ihme vorgestelleten schlechten Zustandes der Kirchen, Er überhaupt mit 200. Thlr. und 1. Wispel Korn zufrieden seyn wolle. Haben hierauff die Kirch-Väter und Vorsteher seinem Successori im Diaconat, an statt des gewöhnlichen und auch Ihme zuvor gereichten Salarii an 135. Thlr. 168. Thlr. versprochen, und wollen nunmehro die Kirch-Väter Ihme auff sein Anhalten die völlige Besoldung seiner Antecessorum nicht reichen.

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[181/0197] XIV. Handel. Untauglichkeit eines betrüglichen Vergleichs mit einem Prediger. §. I. ES ist zu beklagen, daß der meiste Theil unserer Lutherischen Prediger mit so gar schlechten Salariis versehen ist, daß nicht alleine das Predig-Amt dadurch in grosse Verachtung gesetzet wird, sondern auch andere grosse Schäden dem gemeinen Wesen daraus entstehen, wie ich solches in einer nunmehro vor 12. Jahren gehaltenen disputation de officio principis Evangelici circa augenda salaria & honores ministrorum Ecclesiae (die in dem andern Theil meiner auserlesenen Schrifften Num. 8. p. 353. seq. in das Teutsche übersetzt zu lesen ist) weitläufftiger ausgeführet, und wieder die offenbahren Feinde des ministerii, die auch in unseren Kirchen die armen Prediger lieber um alle Besoldungen brächten, auffrichtig, jedoch nachdrücklich vertheydiget habe. Dannenhero lieget rechtschaffenen und vernünfftigen Juristen ob, die Prediger entweder mit der That, oder wenn Sie zu jenen keine Gelegenheit haben, doch mit gutem Rath oder responsis zu schützen und Ihnen beyzustehen. Grosse Dürfftigkeit unserer Prediger. §. II. Aus diesen Betrachtungen hat unsere Facultät Anno 1694. in Monat Aprill gegenwärtiges responsum ertheilet, als ein Prediger in Hertzogthum Magdeburg, der sich Virgilium nennte, dieselbe um Rath fragete, ob er einen mit den Vorstehern seiner Kirche getroffenen Vergleich, zu dem man Ihn durch falschen Bericht gebracht hätte, zu halten schuldig wäre. Responsum über den rubricirten Handel. Hat derselbe, als Er nach seines Collegen und Pastoris Abzuge an dessen Stelle zum Pastore im Hertzogthum Magdeburg erwehlet worden, mit denen Kirch-Vätern und Vorstehern sich dahin verglichen, daß von dem annuo salario, welches seine Antecessores gehabt, und in 224. Thlr. und zwey Wispel Brod-Korn bestanden, in Ansehen des Ihme vorgestelleten schlechten Zustandes der Kirchen, Er überhaupt mit 200. Thlr. und 1. Wispel Korn zufrieden seyn wolle. Haben hierauff die Kirch-Väter und Vorsteher seinem Successori im Diaconat, an statt des gewöhnlichen und auch Ihme zuvor gereichten Salarii an 135. Thlr. 168. Thlr. versprochen, und wollen nunmehro die Kirch-Väter Ihme auff sein Anhalten die völlige Besoldung seiner Antecessorum nicht reichen.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/197>, abgerufen am 28.03.2024.