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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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FOL. 16, Registratur der am 11. Octobr. 1681. übergebenen Besichtigung.

1. Ein Stich auf dem rechten Arm oben auf dem Achsel-Gelencke. 2. Zwey Stiche über dem rechten Arm unter dem Hals-Beine, davon einer gegen der Gurgel durch, der andere aber nicht durchgangen. 3. Ein Stich unter dem rechten Arme, so nicht durchgangen. 4. Vier Stiche gegen den Rücken auf der rechten Seiten, davon aber keiner durchgangen. 5. Ein Stich auf dem lincken Schulter-Blate. 6. Zwey Stiche neben einander, als einer zwischen der sechsten, der andere zwischen der siebenden Rippen unter dem lincken Arme, davon einer durch den Magen gegen der rechten Seiten in untern Theil der Leber gangen, welche beyde auch tödtlich gehalten worden. Dieses bezeigen unterzeichnete beyden Physici und Chirurgus.

FOL. 21. Befehlig von Z. von 10. Octobris.

L. G. Wir begehren auf deinen wegen Hanß Heinrich N. zu G. entwichenen ältesten Tochter von 9. dieses eingeschickten unterthänigsten Bericht, du wollest derselben, wie auch dem Praeceptori, wenn derselbe ebenmäßig ausgetreten, mit Steck-Brieffen fleissig nachtrachten, auch sonsten ferner in der Sachen die Gebühr verfügen. Hieran geschicht unsere Meinung. V. L. V. S.

FOL. 23. seq. Des Praeceptoris Hr. D. summarische Aussage d. 11. Octobr.

Er wäre vor 8. Wochen zu Hr. H. H. kommen, und wäre damahls schon starck davon geredet worden, daß dessen älteste Tochter schwanger sey. Alleine Herr H. H. hätte gesagt, er wolte den, der es sagte, wohl nein führen, dahero niemand etwas sagen wollen. Vor ohngefehr 8. Tagen hätte das Gesinde Heu in Schuppen, so an den kleinen Gärtgen in neuen Gebäude wäre, abgeladen, und wären gewahr worden, daß in dem Gärtgen nur gegraben gewesen, und ein Rosemarien oder dergleichen Stock und ein Bäumgen dahin gesetzt, worauf die Köchin Gedancken gemacht, und hätte verwichenen Freytag daselbst nachzugraben zu Mittage angefangen, als der Herr gespeifet gehabt. Dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es wieder müssen zuscharren. Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben, und das Kind gefunden / wäre auch auf seine Stube mit dem Knechte kommen, und gesagt, sie hätten das Kind gefunden, und als er gefragt, ob Sie es denn heraus genommen, hätten Sie geantwortet: Nein, es lieget darinnen. Darauf hätte er gesagt: Wann Ihr das Kind liegen lasset, und sie sehen morgen, daß es gegraben ist, so nehmen sie es weg. Auf dieses wäre die Köch in und der Hauß-Knecht hingegangen und es geholet und in den Camin gesteckt. Als es nun also stille worden, hätte er folgendes Tages zu der Köchin und Hauß-Knecht gesagt: Sie solten es doch nicht verschweigen. Darauf die Köchin gleich nach Pr. zum Pfarrer gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt, weil er gleich heute zur Beichte gehen wolte, so wolte er es dem Herren

FOL. 16, Registratur der am 11. Octobr. 1681. übergebenen Besichtigung.

1. Ein Stich auf dem rechten Arm oben auf dem Achsel-Gelencke. 2. Zwey Stiche über dem rechten Arm unter dem Hals-Beine, davon einer gegen der Gurgel durch, der andere aber nicht durchgangen. 3. Ein Stich unter dem rechten Arme, so nicht durchgangen. 4. Vier Stiche gegen den Rücken auf der rechten Seiten, davon aber keiner durchgangen. 5. Ein Stich auf dem lincken Schulter-Blate. 6. Zwey Stiche neben einander, als einer zwischen der sechsten, der andere zwischen der siebenden Rippen unter dem lincken Arme, davon einer durch den Magen gegen der rechten Seiten in untern Theil der Leber gangen, welche beyde auch tödtlich gehalten worden. Dieses bezeigen unterzeichnete beyden Physici und Chirurgus.

FOL. 21. Befehlig von Z. von 10. Octobris.

L. G. Wir begehren auf deinen wegen Hanß Heinrich N. zu G. entwichenen ältesten Tochter von 9. dieses eingeschickten unterthänigsten Bericht, du wollest derselben, wie auch dem Praeceptori, wenn derselbe ebenmäßig ausgetreten, mit Steck-Brieffen fleissig nachtrachten, auch sonsten ferner in der Sachen die Gebühr verfügen. Hieran geschicht unsere Meinung. V. L. V. S.

FOL. 23. seq. Des Praeceptoris Hr. D. summarische Aussage d. 11. Octobr.

Er wäre vor 8. Wochen zu Hr. H. H. kommen, und wäre damahls schon starck davon geredet worden, daß dessen älteste Tochter schwanger sey. Alleine Herr H. H. hätte gesagt, er wolte den, der es sagte, wohl nein führen, dahero niemand etwas sagen wollen. Vor ohngefehr 8. Tagen hätte das Gesinde Heu in Schuppen, so an den kleinen Gärtgen in neuen Gebäude wäre, abgeladen, und wären gewahr worden, daß in dem Gärtgen nur gegraben gewesen, und ein Rosemarien oder dergleichen Stock und ein Bäumgen dahin gesetzt, worauf die Köchin Gedancken gemacht, und hätte verwichenen Freytag daselbst nachzugraben zu Mittage angefangen, als der Herr gespeifet gehabt. Dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es wieder müssen zuscharren. Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben, und das Kind gefunden / wäre auch auf seine Stube mit dem Knechte kommen, und gesagt, sie hätten das Kind gefunden, und als er gefragt, ob Sie es denn heraus genommen, hätten Sie geantwortet: Nein, es lieget darinnen. Darauf hätte er gesagt: Wann Ihr das Kind liegen lasset, und sie sehen morgen, daß es gegraben ist, so nehmen sie es weg. Auf dieses wäre die Köch in und der Hauß-Knecht hingegangen und es geholet und in den Camin gesteckt. Als es nun also stille worden, hätte er folgendes Tages zu der Köchin und Hauß-Knecht gesagt: Sie solten es doch nicht verschweigen. Darauf die Köchin gleich nach Pr. zum Pfarrer gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt, weil er gleich heute zur Beichte gehen wolte, so wolte er es dem Herren

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        <p>L. G. Wir begehren auf deinen wegen Hanß Heinrich N. zu G. entwichenen ältesten                      Tochter von 9. dieses eingeschickten unterthänigsten Bericht, du wollest                      derselben, wie auch dem Praeceptori, wenn derselbe ebenmäßig ausgetreten, mit                      Steck-Brieffen fleissig nachtrachten, auch sonsten ferner in der Sachen die                      Gebühr verfügen. Hieran geschicht unsere Meinung. V. L. V. S.</p>
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        <p>Er wäre vor 8. Wochen zu Hr. H. H. kommen, und wäre damahls schon starck davon                      geredet worden, daß dessen älteste Tochter schwanger sey. Alleine Herr H. H.                      hätte gesagt, er wolte den, der es sagte, wohl nein führen, dahero niemand etwas                      sagen wollen. Vor ohngefehr 8. Tagen hätte das Gesinde Heu in Schuppen, so an                      den kleinen Gärtgen in neuen Gebäude wäre, abgeladen, und wären gewahr worden,                      daß in dem Gärtgen nur gegraben gewesen, und ein Rosemarien oder dergleichen                      Stock und ein Bäumgen dahin gesetzt, worauf die Köchin Gedancken gemacht, und                      hätte verwichenen Freytag daselbst nachzugraben zu Mittage angefangen, als der                      Herr gespeifet gehabt. Dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es                      wieder müssen zuscharren. Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben, und das                      Kind gefunden / wäre auch auf seine Stube mit dem Knechte kommen, und gesagt,                      sie hätten das Kind gefunden, und als er gefragt, ob Sie es denn heraus                      genommen, hätten Sie geantwortet: Nein, es lieget darinnen. Darauf hätte er                      gesagt: Wann Ihr das Kind liegen lasset, und sie sehen morgen, daß es gegraben                      ist, so nehmen sie es weg. Auf dieses wäre die Köch in und der Hauß-Knecht                      hingegangen und es geholet und in den Camin gesteckt. Als es nun also stille                      worden, hätte er folgendes Tages zu der Köchin und Hauß-Knecht gesagt: Sie                      solten es doch nicht verschweigen. Darauf die Köchin gleich nach Pr. zum Pfarrer                      gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt, weil er gleich heute zur Beichte gehen                      wolte, so wolte er es dem Herren
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[7/0023] FOL. 16, Registratur der am 11. Octobr. 1681. übergebenen Besichtigung. 1. Ein Stich auf dem rechten Arm oben auf dem Achsel-Gelencke. 2. Zwey Stiche über dem rechten Arm unter dem Hals-Beine, davon einer gegen der Gurgel durch, der andere aber nicht durchgangen. 3. Ein Stich unter dem rechten Arme, so nicht durchgangen. 4. Vier Stiche gegen den Rücken auf der rechten Seiten, davon aber keiner durchgangen. 5. Ein Stich auf dem lincken Schulter-Blate. 6. Zwey Stiche neben einander, als einer zwischen der sechsten, der andere zwischen der siebenden Rippen unter dem lincken Arme, davon einer durch den Magen gegen der rechten Seiten in untern Theil der Leber gangen, welche beyde auch tödtlich gehalten worden. Dieses bezeigen unterzeichnete beyden Physici und Chirurgus. FOL. 21. Befehlig von Z. von 10. Octobris. L. G. Wir begehren auf deinen wegen Hanß Heinrich N. zu G. entwichenen ältesten Tochter von 9. dieses eingeschickten unterthänigsten Bericht, du wollest derselben, wie auch dem Praeceptori, wenn derselbe ebenmäßig ausgetreten, mit Steck-Brieffen fleissig nachtrachten, auch sonsten ferner in der Sachen die Gebühr verfügen. Hieran geschicht unsere Meinung. V. L. V. S. FOL. 23. seq. Des Praeceptoris Hr. D. summarische Aussage d. 11. Octobr. Er wäre vor 8. Wochen zu Hr. H. H. kommen, und wäre damahls schon starck davon geredet worden, daß dessen älteste Tochter schwanger sey. Alleine Herr H. H. hätte gesagt, er wolte den, der es sagte, wohl nein führen, dahero niemand etwas sagen wollen. Vor ohngefehr 8. Tagen hätte das Gesinde Heu in Schuppen, so an den kleinen Gärtgen in neuen Gebäude wäre, abgeladen, und wären gewahr worden, daß in dem Gärtgen nur gegraben gewesen, und ein Rosemarien oder dergleichen Stock und ein Bäumgen dahin gesetzt, worauf die Köchin Gedancken gemacht, und hätte verwichenen Freytag daselbst nachzugraben zu Mittage angefangen, als der Herr gespeifet gehabt. Dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es wieder müssen zuscharren. Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben, und das Kind gefunden / wäre auch auf seine Stube mit dem Knechte kommen, und gesagt, sie hätten das Kind gefunden, und als er gefragt, ob Sie es denn heraus genommen, hätten Sie geantwortet: Nein, es lieget darinnen. Darauf hätte er gesagt: Wann Ihr das Kind liegen lasset, und sie sehen morgen, daß es gegraben ist, so nehmen sie es weg. Auf dieses wäre die Köch in und der Hauß-Knecht hingegangen und es geholet und in den Camin gesteckt. Als es nun also stille worden, hätte er folgendes Tages zu der Köchin und Hauß-Knecht gesagt: Sie solten es doch nicht verschweigen. Darauf die Köchin gleich nach Pr. zum Pfarrer gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt, weil er gleich heute zur Beichte gehen wolte, so wolte er es dem Herren

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/23>, abgerufen am 25.04.2024.