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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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19.
Ob sonsten dieser Spruch: kan mit dem Recht bestehen Und denen Regelen der Wohlanständigkeit? Will mit geschloßnem Mund, ich jetzo übergehen: Doch bleibet dieser Satz, ohn Wiederred' und Streit; Die Sache hätt der Rath, geneigter können enden: Ohn desfalls, ein Decret der Abreiß, mir zu senden.
20.
Selbst die Entschuldigung: die man sucht vorzuschützen, Als wann den Rath dazu, die Geistlichkeit gebracht Durch ihre Predigten: ihr Schmähen: Schelten: Blitzen; Wird von der Billigkeit, unbillig gantz geacht. Der Rath ist das Stadt-Haupt: die Priester sind nur Glieder: Die Glieder, müssen thun nichts ihrem Haupt zu wieder.
21.
Denn nach dem meine Schrifft, den Priesteren mißfallen: Und sie durch ein Verboht; wurd in die Acht erklährt; So war nicht nöthig mehr der Cantzeln Donner-Knallen. Warum ward von dem Rath, es ihnen nicht verwehrt? Auff Cantzeln hören nicht subtile Streit und Schrifften. Sie pflegen insgemein vergallten Haß zu stifften.
22.
Es wär vom weisen Rath, ein weises Werck verrichtet: Hätt er dem Predigt-Stuhl ein Schweigen aufferlegt; Durch dieses Mittel wär der schwere Zanck vernichtet: Der vielleicht mehreren, noch mit der Zeit erregt. Der Brauch ist im Gebrauch, in vielen Königreichen: So bald die Geistlichkeit, fängt aus der Bahn zu weichen.
23.
Das Lehr-Amt: hätte selbst sich frömmer können führen. Es stimmet nicht ihr Zorn mit Christi sanffter Lehr. Sie predigen die Lieb: und lassen keine spühren. Ihr Eifer heisset nichts: für GOttes Lehr und Ehr. Es bleibet GOtt doch GOtt bey allen Ketzereyen. Die Falschheit: will den Glantz der Warheit, mehr verneuen.
19.
Ob sonsten dieser Spruch: kan mit dem Recht bestehen Und denen Regelen der Wohlanständigkeit? Will mit geschloßnem Mund, ich jetzo übergehen: Doch bleibet dieser Satz, ohn Wiederred’ und Streit; Die Sache hätt der Rath, geneigter können enden: Ohn desfalls, ein Decret der Abreiß, mir zu senden.
20.
Selbst die Entschuldigung: die man sucht vorzuschützen, Als wann den Rath dazu, die Geistlichkeit gebracht Durch ihre Predigten: ihr Schmähen: Schelten: Blitzen; Wird von der Billigkeit, unbillig gantz geacht. Der Rath ist das Stadt-Haupt: die Priester sind nur Glieder: Die Glieder, müssen thun nichts ihrem Haupt zu wieder.
21.
Denn nach dem meine Schrifft, den Priesteren mißfallen: Und sie durch ein Verboht; wurd in die Acht erklährt; So war nicht nöthig mehr der Cantzeln Donner-Knallen. Warum ward von dem Rath, es ihnen nicht verwehrt? Auff Cantzeln hören nicht subtile Streit und Schrifften. Sie pflegen insgemein vergallten Haß zu stifften.
22.
Es wär vom weisen Rath, ein weises Werck verrichtet: Hätt er dem Predigt-Stuhl ein Schweigen aufferlegt; Durch dieses Mittel wär der schwere Zanck vernichtet: Der vielleicht mehreren, noch mit der Zeit erregt. Der Brauch ist im Gebrauch, in vielen Königreichen: So bald die Geistlichkeit, fängt aus der Bahn zu weichen.
23.
Das Lehr-Amt: hätte selbst sich frömmer können führen. Es stimmet nicht ihr Zorn mit Christi sanffter Lehr. Sie predigen die Lieb: und lassen keine spühren. Ihr Eifer heisset nichts: für GOttes Lehr und Ehr. Es bleibet GOtt doch GOtt bey allen Ketzereyen. Die Falschheit: will den Glantz der Warheit, mehr verneuen.
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[338/0354] 19. Ob sonsten dieser Spruch: kan mit dem Recht bestehen Und denen Regelen der Wohlanständigkeit? Will mit geschloßnem Mund, ich jetzo übergehen: Doch bleibet dieser Satz, ohn Wiederred’ und Streit; Die Sache hätt der Rath, geneigter können enden: Ohn desfalls, ein Decret der Abreiß, mir zu senden. 20. Selbst die Entschuldigung: die man sucht vorzuschützen, Als wann den Rath dazu, die Geistlichkeit gebracht Durch ihre Predigten: ihr Schmähen: Schelten: Blitzen; Wird von der Billigkeit, unbillig gantz geacht. Der Rath ist das Stadt-Haupt: die Priester sind nur Glieder: Die Glieder, müssen thun nichts ihrem Haupt zu wieder. 21. Denn nach dem meine Schrifft, den Priesteren mißfallen: Und sie durch ein Verboht; wurd in die Acht erklährt; So war nicht nöthig mehr der Cantzeln Donner-Knallen. Warum ward von dem Rath, es ihnen nicht verwehrt? Auff Cantzeln hören nicht subtile Streit und Schrifften. Sie pflegen insgemein vergallten Haß zu stifften. 22. Es wär vom weisen Rath, ein weises Werck verrichtet: Hätt er dem Predigt-Stuhl ein Schweigen aufferlegt; Durch dieses Mittel wär der schwere Zanck vernichtet: Der vielleicht mehreren, noch mit der Zeit erregt. Der Brauch ist im Gebrauch, in vielen Königreichen: So bald die Geistlichkeit, fängt aus der Bahn zu weichen. 23. Das Lehr-Amt: hätte selbst sich frömmer können führen. Es stimmet nicht ihr Zorn mit Christi sanffter Lehr. Sie predigen die Lieb: und lassen keine spühren. Ihr Eifer heisset nichts: für GOttes Lehr und Ehr. Es bleibet GOtt doch GOtt bey allen Ketzereyen. Die Falschheit: will den Glantz der Warheit, mehr verneuen.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/354>, abgerufen am 19.04.2024.