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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Fall Jahr und Tag gesiechet, sey auch endlich davon gestorben und 6tehalb Jahr alt gewesen. 8. Ob ihr nicht ein Sohn gestorben und gesagt worden, derselbe sey behext gewesen und davon gestorben? Affirmat prius, posterius non audivit. 9. Ob nicht bey dessen Begräbniß die kleine Stimm Glocken, als man angefangen dieselbe zu läuten, zersprungen? Die Glocke sey bey dem Begräbniß gedachten ihres Sohnes zersprungen, welcher den Sambstag vor Ostern damahln wäre begraben worden. 10. Ob nicht die Leute daraus judiciret, daß dieses Kind sey todt gehext worden? Nescit. 11. Ob nicht insgemein sey geredt worden, sie Inquisita habe ihr Kind tod gehext? Nescit, und habe es von niemanden gehöret. 12. Ob nicht Inquisita von mehr als einem Jahr her ihr Schlaff-Bett beständig unten in ihrer Stuben gehabt, und daselbst geschlaffen habe? Affirmat. 13. Wer daselbst bey ihr geschlaffen habe? Ihre 2. Töchter, deren die älteste 12, die jüngste 3. Jahr alt sey. 14. Ob nicht Andreas Sieborger etliche Wochen vor Ostern lauffenden Jahrs des Abends Toback bey ihr bestellet? Affirmat. 15. Ob nicht Inquisita zu diesem Sieborger gesagt, er solte morgen früh den Toback, so sie vor ihr Fenster legen wolte, abholen? Affirmat. 16. Ob nicht Andreas Sieborger auch des andern Tags früh morgens vor ihrem Fenster sich eingefunden habe? Resp. Sie wisse es nicht. Interrogata, ob nicht Andreas Sieborger den vor Ostern des Abends bey ihr bestellten Toback den andern Morgen vor Tag selbst abgeholet habe? Resp. Sie wisse nicht, ob Andres Sieborger, oder dessen Eheweib den Toback abgelanget habe, denn es habe bey ihr jeweilen Sieborger, jeweilen dessen Frau Toback gelanget, gestunde aber endlich, daß Sieborgers Frau niemahlen so früh Toback bey ihr gehohlet habe, sie wisse auch nicht, ob dieser Toback vor Tag, oder als es schon Tag gewesen, abgeholet worden. 17. Ob sie nicht damahlen schon ein Licht in der Stuben gehabt? Negat. 18. Wer sich damahlen in ihrer Stube bey ihr befunden habe? Wisse nirgends von, wisse auch nicht, daß sie jemand in ihrem Hause damahls gehabt habe, wenn sie je Leute gehabt, wären es keine Leute gewesen, deren sie hehl hätte (i. e. deren sie Scheu trage) wüste aber nicht, daß sie damahlen Leute bey sich gehabt habe. 19. Ob nicht damahlen zwey Weibs-Personen bey ihr in der Stuben gewesen? Negat. 20. Wer dieselbe gewesen? Cadit. 21. Ob nicht die eine von diesen Weibern ein Butter-Töpffen unterm Arm gehabt? Cadit. 22. Was dieselbe damit gemacht habe? Cadit. 23. Ob nicht diese Frau inwendig in den Topff mit dem Finger herum gewischt? Cadit. 24. Ob nicht Andres Sieborger damahlen ihre Stuben-Fenster eröffnen wollen? Nescit. 25. Ob nicht obgedachte 2. Weibs-Persohnen sich damahlen hinter etwas, so in der Stuben gehangen / verkrochen? Sie wisse von keinen Weibern, welche damahlen bey ihr gewe

Fall Jahr und Tag gesiechet, sey auch endlich davon gestorben und 6tehalb Jahr alt gewesen. 8. Ob ihr nicht ein Sohn gestorben und gesagt worden, derselbe sey behext gewesen und davon gestorben? Affirmat prius, posterius non audivit. 9. Ob nicht bey dessen Begräbniß die kleine Stimm Glocken, als man angefangen dieselbe zu läuten, zersprungen? Die Glocke sey bey dem Begräbniß gedachten ihres Sohnes zersprungen, welcher den Sambstag vor Ostern damahln wäre begraben worden. 10. Ob nicht die Leute daraus judiciret, daß dieses Kind sey todt gehext worden? Nescit. 11. Ob nicht insgemein sey geredt worden, sie Inquisita habe ihr Kind tod gehext? Nescit, und habe es von niemanden gehöret. 12. Ob nicht Inquisita von mehr als einem Jahr her ihr Schlaff-Bett beständig unten in ihrer Stuben gehabt, und daselbst geschlaffen habe? Affirmat. 13. Wer daselbst bey ihr geschlaffen habe? Ihre 2. Töchter, deren die älteste 12, die jüngste 3. Jahr alt sey. 14. Ob nicht Andreas Sieborger etliche Wochen vor Ostern lauffenden Jahrs des Abends Toback bey ihr bestellet? Affirmat. 15. Ob nicht Inquisita zu diesem Sieborger gesagt, er solte morgen früh den Toback, so sie vor ihr Fenster legen wolte, abholen? Affirmat. 16. Ob nicht Andreas Sieborger auch des andern Tags früh morgens vor ihrem Fenster sich eingefunden habe? Resp. Sie wisse es nicht. Interrogata, ob nicht Andreas Sieborger den vor Ostern des Abends bey ihr bestellten Toback den andern Morgen vor Tag selbst abgeholet habe? Resp. Sie wisse nicht, ob Andres Sieborger, oder dessen Eheweib den Toback abgelanget habe, denn es habe bey ihr jeweilen Sieborger, jeweilen dessen Frau Toback gelanget, gestunde aber endlich, daß Sieborgers Frau niemahlen so früh Toback bey ihr gehohlet habe, sie wisse auch nicht, ob dieser Toback vor Tag, oder als es schon Tag gewesen, abgeholet worden. 17. Ob sie nicht damahlen schon ein Licht in der Stuben gehabt? Negat. 18. Wer sich damahlen in ihrer Stube bey ihr befunden habe? Wisse nirgends von, wisse auch nicht, daß sie jemand in ihrem Hause damahls gehabt habe, wenn sie je Leute gehabt, wären es keine Leute gewesen, deren sie hehl hätte (i. e. deren sie Scheu trage) wüste aber nicht, daß sie damahlen Leute bey sich gehabt habe. 19. Ob nicht damahlen zwey Weibs-Personen bey ihr in der Stuben gewesen? Negat. 20. Wer dieselbe gewesen? Cadit. 21. Ob nicht die eine von diesen Weibern ein Butter-Töpffen unterm Arm gehabt? Cadit. 22. Was dieselbe damit gemacht habe? Cadit. 23. Ob nicht diese Frau inwendig in den Topff mit dem Finger herum gewischt? Cadit. 24. Ob nicht Andres Sieborger damahlen ihre Stuben-Fenster eröffnen wollen? Nescit. 25. Ob nicht obgedachte 2. Weibs-Persohnen sich damahlen hinter etwas, so in der Stuben gehangen / verkrochen? Sie wisse von keinen Weibern, welche damahlen bey ihr gewe

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Fall Jahr und Tag gesiechet, sey auch endlich davon gestorben und 6tehalb Jahr                      alt gewesen. 8. Ob ihr nicht ein Sohn gestorben und gesagt worden, derselbe sey                      behext gewesen und davon gestorben? Affirmat prius, posterius non audivit. 9. Ob                      nicht bey dessen Begräbniß die kleine Stimm Glocken, als man angefangen dieselbe                      zu läuten, zersprungen? Die Glocke sey bey dem Begräbniß gedachten ihres Sohnes                      zersprungen, welcher den Sambstag vor Ostern damahln wäre begraben worden. 10.                      Ob nicht die Leute daraus judiciret, daß dieses Kind sey todt gehext worden?                      Nescit. 11. Ob nicht insgemein sey geredt worden, sie Inquisita habe ihr Kind                      tod gehext? Nescit, und habe es von niemanden gehöret. 12. Ob nicht Inquisita                      von mehr als einem Jahr her ihr Schlaff-Bett beständig unten in ihrer Stuben                      gehabt, und daselbst geschlaffen habe? Affirmat. 13. Wer daselbst bey ihr                      geschlaffen habe? Ihre 2. Töchter, deren die älteste 12, die jüngste 3. Jahr alt                      sey. 14. Ob nicht Andreas Sieborger etliche Wochen vor Ostern lauffenden Jahrs                      des Abends Toback bey ihr bestellet? Affirmat. 15. Ob nicht Inquisita zu diesem                      Sieborger gesagt, er solte morgen früh den Toback, so sie vor ihr Fenster legen                      wolte, abholen? Affirmat. 16. Ob nicht Andreas Sieborger auch des andern Tags                      früh morgens vor ihrem Fenster sich eingefunden habe? Resp. Sie wisse es nicht.                      Interrogata, ob nicht Andreas Sieborger den vor Ostern des Abends bey ihr                      bestellten Toback den andern Morgen vor Tag selbst abgeholet habe? Resp. Sie                      wisse nicht, ob Andres Sieborger, oder dessen Eheweib den Toback abgelanget                      habe, denn es habe bey ihr jeweilen Sieborger, jeweilen dessen Frau Toback                      gelanget, gestunde aber endlich, daß Sieborgers Frau niemahlen so früh Toback                      bey ihr gehohlet habe, sie wisse auch nicht, ob dieser Toback vor Tag, oder als                      es schon Tag gewesen, abgeholet worden. 17. Ob sie nicht damahlen schon ein                      Licht in der Stuben gehabt? Negat. 18. Wer sich damahlen in ihrer Stube bey ihr                      befunden habe? Wisse nirgends von, wisse auch nicht, daß sie jemand in ihrem                      Hause damahls gehabt habe, wenn sie je Leute gehabt, wären es keine Leute                      gewesen, deren sie hehl hätte (i. e. deren sie Scheu trage) wüste aber nicht,                      daß sie damahlen Leute bey sich gehabt habe. 19. Ob nicht damahlen zwey                      Weibs-Personen bey ihr in der Stuben gewesen? Negat. 20. Wer dieselbe gewesen?                      Cadit. 21. Ob nicht die eine von diesen Weibern ein Butter-Töpffen unterm Arm                      gehabt? Cadit. 22. Was dieselbe damit gemacht habe? Cadit. 23. Ob nicht diese                      Frau inwendig in den Topff mit dem Finger herum gewischt? Cadit. 24. Ob nicht                      Andres Sieborger damahlen ihre Stuben-Fenster eröffnen wollen? Nescit. 25. Ob                      nicht obgedachte 2. Weibs-Persohnen sich damahlen hinter etwas, so in der Stuben                      gehangen / verkrochen? Sie wisse von keinen Weibern, welche damahlen bey ihr                          gewe
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[310/0318] Fall Jahr und Tag gesiechet, sey auch endlich davon gestorben und 6tehalb Jahr alt gewesen. 8. Ob ihr nicht ein Sohn gestorben und gesagt worden, derselbe sey behext gewesen und davon gestorben? Affirmat prius, posterius non audivit. 9. Ob nicht bey dessen Begräbniß die kleine Stimm Glocken, als man angefangen dieselbe zu läuten, zersprungen? Die Glocke sey bey dem Begräbniß gedachten ihres Sohnes zersprungen, welcher den Sambstag vor Ostern damahln wäre begraben worden. 10. Ob nicht die Leute daraus judiciret, daß dieses Kind sey todt gehext worden? Nescit. 11. Ob nicht insgemein sey geredt worden, sie Inquisita habe ihr Kind tod gehext? Nescit, und habe es von niemanden gehöret. 12. Ob nicht Inquisita von mehr als einem Jahr her ihr Schlaff-Bett beständig unten in ihrer Stuben gehabt, und daselbst geschlaffen habe? Affirmat. 13. Wer daselbst bey ihr geschlaffen habe? Ihre 2. Töchter, deren die älteste 12, die jüngste 3. Jahr alt sey. 14. Ob nicht Andreas Sieborger etliche Wochen vor Ostern lauffenden Jahrs des Abends Toback bey ihr bestellet? Affirmat. 15. Ob nicht Inquisita zu diesem Sieborger gesagt, er solte morgen früh den Toback, so sie vor ihr Fenster legen wolte, abholen? Affirmat. 16. Ob nicht Andreas Sieborger auch des andern Tags früh morgens vor ihrem Fenster sich eingefunden habe? Resp. Sie wisse es nicht. Interrogata, ob nicht Andreas Sieborger den vor Ostern des Abends bey ihr bestellten Toback den andern Morgen vor Tag selbst abgeholet habe? Resp. Sie wisse nicht, ob Andres Sieborger, oder dessen Eheweib den Toback abgelanget habe, denn es habe bey ihr jeweilen Sieborger, jeweilen dessen Frau Toback gelanget, gestunde aber endlich, daß Sieborgers Frau niemahlen so früh Toback bey ihr gehohlet habe, sie wisse auch nicht, ob dieser Toback vor Tag, oder als es schon Tag gewesen, abgeholet worden. 17. Ob sie nicht damahlen schon ein Licht in der Stuben gehabt? Negat. 18. Wer sich damahlen in ihrer Stube bey ihr befunden habe? Wisse nirgends von, wisse auch nicht, daß sie jemand in ihrem Hause damahls gehabt habe, wenn sie je Leute gehabt, wären es keine Leute gewesen, deren sie hehl hätte (i. e. deren sie Scheu trage) wüste aber nicht, daß sie damahlen Leute bey sich gehabt habe. 19. Ob nicht damahlen zwey Weibs-Personen bey ihr in der Stuben gewesen? Negat. 20. Wer dieselbe gewesen? Cadit. 21. Ob nicht die eine von diesen Weibern ein Butter-Töpffen unterm Arm gehabt? Cadit. 22. Was dieselbe damit gemacht habe? Cadit. 23. Ob nicht diese Frau inwendig in den Topff mit dem Finger herum gewischt? Cadit. 24. Ob nicht Andres Sieborger damahlen ihre Stuben-Fenster eröffnen wollen? Nescit. 25. Ob nicht obgedachte 2. Weibs-Persohnen sich damahlen hinter etwas, so in der Stuben gehangen / verkrochen? Sie wisse von keinen Weibern, welche damahlen bey ihr gewe

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/318>, abgerufen am 29.03.2024.