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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Innhalt des II. Theils.
I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung.

DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel, als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §. V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI. p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda, competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante & post litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §. IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus, 3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI. p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)

Innhalt des II. Theils.
I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung.

DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel, als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §. V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI. p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda, competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante & post litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §. IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus, 3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI. p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)

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[0382] Innhalt des II. Theils. I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung. DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel, als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §. V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI. p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda, competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante & post litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §. IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus, 3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI. p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/382>, abgerufen am 29.03.2024.