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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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ne litis contestation auf des gesamten Ministerii Klage. Rechtmäßige Erinnerung wegen der Erläuterungs-Puncte, und petitum des angeklagten. §. LXIX. p. 143. Bitte umb nöthige Registraturen, so aber abgeschlagen worden. §. LXX p. 149. Anbefohlene Erklährungen wegen der denunciation der Theologischen Facultät. Protestation, daß die Theologische Eacultät von dieser gantzen Sache wenig Ehre haben könne. Zulängliche Indicia, daß D. Pf. Autor von denen Erleuterungs-Puncten des Ministerii, jedoch ohne der meisten ihren Vorbewust sey. Ungegründete raisons, warumb man auf Seiten der Universität deßwegen gebührende registraturen nicht wollen machen lassen. Handgreiffliche Vorschläge, wie S. Churfürstliche Durch auchtigkeit dißfalls hinter die Wahrheit kommen könne. Daß D. C. der Pf. Begünstigungen consilio & opera theilhafftig gewesen, neun merckliche indicia. Warumb zu Bescheinigung dieser indicien kein Eyd deferiret, sondern vielmehr Zeugen angegeben werden. Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen. 1) Wegen der imputirten religionis prudentum: 2) Wegen Durchziehung der Prediger. 3) Ob man die Sünde ohne dem Verbot eines Ober Herrn concipiren könne. 4) Wegen der Natur der Schamhafftjgkeit, und derselben Ursprung. 5) Von der Scholastischen Eintheilung der Mosaischen Gesetze. 6) Wegen Erkäntnüß der Hurerey ued anderer dergleichen Sünden, ingleichen wegen der in dritten Buch Mosis verbotenen Blutschande. Erklährung von dem Aergernüß, und der Unruhe, die aus D. Pf. Collegio Anti-Atheistico zu befahren. Hertzliche Klage über der Theologischen Facultät falsche Beschuldigung, und offenbahren Mißbrauch des Göttlichen Nahmens und Ehre §. LXXI. p. 250. Unvermuthete Endschafft dieses Handels und deren Ursachen. §. LXXII. p. 259. Warumb die Sache von mir selbst nicht fortgesetzet worden. §. LXXIII. p. 261. Exempel der wieder der Wiederwärtigen Willen maintenirten Freyheit zu lehren und zu schreiben. §. LXXIV. p. 216. Notable Umbstände, die vergönnete Erwehlung eines neuen Beichtvaters betreffende. §. LXXV. p. 163. Beschluß dieses Handels. §. LXXVI. p. 266.

II. Handel. Ob und wie weit Comödianten / Pickelheringe / item Scharfrichters Söhne ad dignitates Academicas zuzulassen: item ob das Papiermachen denenselben praejudicire?

Verwirrung und Schwürigkeit der Lehre von Ehelichen und Unehelichen Thun und Lassen §. I. p. 167. Insonderheit von Comödien und Possenspielen. §. II. p. 169. Erster Casus von der Gültigkeit eines Contracts, darinnen sich eine Comödiantin auf eine ungewisse Zeit versprochen hatte. §. III. p. 171 Das re-

ne litis contestation auf des gesamten Ministerii Klage. Rechtmäßige Erinnerung wegen der Erläuterungs-Puncte, und petitum des angeklagten. §. LXIX. p. 143. Bitte umb nöthige Registraturen, so aber abgeschlagen worden. §. LXX p. 149. Anbefohlene Erklährungen wegen der denunciation der Theologischen Facultät. Protestation, daß die Theologische Eacultät von dieser gantzen Sache wenig Ehre haben könne. Zulängliche Indicia, daß D. Pf. Autor von denen Erleuterungs-Puncten des Ministerii, jedoch ohne der meisten ihren Vorbewust sey. Ungegründete raisons, warumb man auf Seiten der Universität deßwegen gebührende registraturen nicht wollen machen lassen. Handgreiffliche Vorschläge, wie S. Churfürstliche Durch auchtigkeit dißfalls hinter die Wahrheit kommen könne. Daß D. C. der Pf. Begünstigungen consilio & opera theilhafftig gewesen, neun merckliche indicia. Warumb zu Bescheinigung dieser indicien kein Eyd deferiret, sondern vielmehr Zeugen angegeben werden. Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen. 1) Wegen der imputirten religionis prudentum: 2) Wegen Durchziehung der Prediger. 3) Ob man die Sünde ohne dem Verbot eines Ober Herrn concipiren könne. 4) Wegen der Natur der Schamhafftjgkeit, und derselben Ursprung. 5) Von der Scholastischen Eintheilung der Mosaischen Gesetze. 6) Wegen Erkäntnüß der Hurerey ued anderer dergleichen Sünden, ingleichen wegen der in dritten Buch Mosis verbotenen Blutschande. Erklährung von dem Aergernüß, und der Unruhe, die aus D. Pf. Collegio Anti-Atheistico zu befahren. Hertzliche Klage über der Theologischen Facultät falsche Beschuldigung, und offenbahren Mißbrauch des Göttlichen Nahmens und Ehre §. LXXI. p. 250. Unvermuthete Endschafft dieses Handels und deren Ursachen. §. LXXII. p. 259. Warumb die Sache von mir selbst nicht fortgesetzet worden. §. LXXIII. p. 261. Exempel der wieder der Wiederwärtigen Willen maintenirten Freyheit zu lehren und zu schreiben. §. LXXIV. p. 216. Notable Umbstände, die vergönnete Erwehlung eines neuen Beichtvaters betreffende. §. LXXV. p. 163. Beschluß dieses Handels. §. LXXVI. p. 266.

II. Handel. Ob und wie weit Comödianten / Pickelheringe / item Scharfrichters Söhne ad dignitates Academicas zuzulassen: item ob das Papiermachen denenselben praejudicire?

Verwirrung und Schwürigkeit der Lehre von Ehelichen und Unehelichen Thun und Lassen §. I. p. 167. Insonderheit von Comödien und Possenspielen. §. II. p. 169. Erster Casus von der Gültigkeit eines Contracts, darinnen sich eine Comödiantin auf eine ungewisse Zeit versprochen hatte. §. III. p. 171 Das re-

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[0377] ne litis contestation auf des gesamten Ministerii Klage. Rechtmäßige Erinnerung wegen der Erläuterungs-Puncte, und petitum des angeklagten. §. LXIX. p. 143. Bitte umb nöthige Registraturen, so aber abgeschlagen worden. §. LXX p. 149. Anbefohlene Erklährungen wegen der denunciation der Theologischen Facultät. Protestation, daß die Theologische Eacultät von dieser gantzen Sache wenig Ehre haben könne. Zulängliche Indicia, daß D. Pf. Autor von denen Erleuterungs-Puncten des Ministerii, jedoch ohne der meisten ihren Vorbewust sey. Ungegründete raisons, warumb man auf Seiten der Universität deßwegen gebührende registraturen nicht wollen machen lassen. Handgreiffliche Vorschläge, wie S. Churfürstliche Durch auchtigkeit dißfalls hinter die Wahrheit kommen könne. Daß D. C. der Pf. Begünstigungen consilio & opera theilhafftig gewesen, neun merckliche indicia. Warumb zu Bescheinigung dieser indicien kein Eyd deferiret, sondern vielmehr Zeugen angegeben werden. Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen. 1) Wegen der imputirten religionis prudentum: 2) Wegen Durchziehung der Prediger. 3) Ob man die Sünde ohne dem Verbot eines Ober Herrn concipiren könne. 4) Wegen der Natur der Schamhafftjgkeit, und derselben Ursprung. 5) Von der Scholastischen Eintheilung der Mosaischen Gesetze. 6) Wegen Erkäntnüß der Hurerey ued anderer dergleichen Sünden, ingleichen wegen der in dritten Buch Mosis verbotenen Blutschande. Erklährung von dem Aergernüß, und der Unruhe, die aus D. Pf. Collegio Anti-Atheistico zu befahren. Hertzliche Klage über der Theologischen Facultät falsche Beschuldigung, und offenbahren Mißbrauch des Göttlichen Nahmens und Ehre §. LXXI. p. 250. Unvermuthete Endschafft dieses Handels und deren Ursachen. §. LXXII. p. 259. Warumb die Sache von mir selbst nicht fortgesetzet worden. §. LXXIII. p. 261. Exempel der wieder der Wiederwärtigen Willen maintenirten Freyheit zu lehren und zu schreiben. §. LXXIV. p. 216. Notable Umbstände, die vergönnete Erwehlung eines neuen Beichtvaters betreffende. §. LXXV. p. 163. Beschluß dieses Handels. §. LXXVI. p. 266. II. Handel. Ob und wie weit Comödianten / Pickelheringe / item Scharfrichters Söhne ad dignitates Academicas zuzulassen: item ob das Papiermachen denenselben praejudicire? Verwirrung und Schwürigkeit der Lehre von Ehelichen und Unehelichen Thun und Lassen §. I. p. 167. Insonderheit von Comödien und Possenspielen. §. II. p. 169. Erster Casus von der Gültigkeit eines Contracts, darinnen sich eine Comödiantin auf eine ungewisse Zeit versprochen hatte. §. III. p. 171 Das re-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/377>, abgerufen am 20.04.2024.