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Vogt, Carl: Zoologische Briefe. Bd. 2. Frankfurt (Main), 1851.

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Reihe der Ottern.

Die Familie der Grubenottern (Crotalida) besitzt einen breiten,

[Abbildung] Fig. 1162.

Die gemeine Klapperschlange (Crotalus
horridus)
.

dreieckigen Kopf, der entweder in
seiner ganzen Ausdehnung oder doch
an seinem größten hinteren Theile
vollkommen beschuppt ist und nur
seitlich und an der Schnauzenspitze
Schildchen zeigt. Unter dem Na-
senloche, das seitlich an der Schnau-
zenspitze steht, findet sich unmittel-
bar über dem Oberkieferrande eine
tiefe, sackförmige, blinde Grube, die
mit Schildchen ausgekleidet ist und
deren Bedeutung durchaus räthsel-
haft bleibt. Die Pupille des ziemlich
großen, runden Auges bildet eine
senkrechte Spalte. Die Giftzähne
sind ungemein groß, an der Spitze
schwach S förmig gekrümmt; in den
Gaumenbeinen und den Unterkie-
fern stehen nur wenige kurze Hakenzähne, deren Spitzen kaum aus
dem Zahnfleische hervorragen. Die Unterfläche des Leibes ist mit
Schildern besetzt, die an dem Schwanze bald einfach, bald paarweise
geordnet sind. Die meisten Arten dieser Familien bewohnen Amerika,
einige auch Asien und viele erreichen eine Länge von 6 Fuß und
darüber; es sind die giftigsten Schlangen, deren Biß bei ihrer Größe
meist unrettbar tödtlich ist. Die Klapperschlangen (Crotalus), welche
in mehreren Arten über den ganzen amerikanischen Continent verbrei-
tet sind und durch die eigenthümliche Hornrassel sich auszeichnen, welche
sich an ihrem Schwanze befindet, und die Lanzenschlangen (Trigono-
cephalus)
gehören dieser Familie an. Die Klapperschlangen, welche
weit nach Norden hinaufgehen, werden dem Menschen selten gefähr-
lich, da sie äußerst träge und auch unbehülfliche Thiere sind, welche
nur dann beißen, wenn sie unmittelbar angegriffen werden; dagegen
sind die Lanzenschlangen sehr gefährlich, da sie äußerst agil und zor-
nig sind und sogar nicht selten ihre Beute mit großer Schnelligkeit
in weitem Sprüngen verfolgen. Trigonocephalus; Lachesis; Crotalus;
Cophias; Bothrops; Tisiphone; Atropos
.


Reihe der Ottern.

Die Familie der Grubenottern (Crotalida) beſitzt einen breiten,

[Abbildung] Fig. 1162.

Die gemeine Klapperſchlange (Crotalus
horridus)
.

dreieckigen Kopf, der entweder in
ſeiner ganzen Ausdehnung oder doch
an ſeinem größten hinteren Theile
vollkommen beſchuppt iſt und nur
ſeitlich und an der Schnauzenſpitze
Schildchen zeigt. Unter dem Na-
ſenloche, das ſeitlich an der Schnau-
zenſpitze ſteht, findet ſich unmittel-
bar über dem Oberkieferrande eine
tiefe, ſackförmige, blinde Grube, die
mit Schildchen ausgekleidet iſt und
deren Bedeutung durchaus räthſel-
haft bleibt. Die Pupille des ziemlich
großen, runden Auges bildet eine
ſenkrechte Spalte. Die Giftzähne
ſind ungemein groß, an der Spitze
ſchwach S förmig gekrümmt; in den
Gaumenbeinen und den Unterkie-
fern ſtehen nur wenige kurze Hakenzähne, deren Spitzen kaum aus
dem Zahnfleiſche hervorragen. Die Unterfläche des Leibes iſt mit
Schildern beſetzt, die an dem Schwanze bald einfach, bald paarweiſe
geordnet ſind. Die meiſten Arten dieſer Familien bewohnen Amerika,
einige auch Aſien und viele erreichen eine Länge von 6 Fuß und
darüber; es ſind die giftigſten Schlangen, deren Biß bei ihrer Größe
meiſt unrettbar tödtlich iſt. Die Klapperſchlangen (Crotalus), welche
in mehreren Arten über den ganzen amerikaniſchen Continent verbrei-
tet ſind und durch die eigenthümliche Hornraſſel ſich auszeichnen, welche
ſich an ihrem Schwanze befindet, und die Lanzenſchlangen (Trigono-
cephalus)
gehören dieſer Familie an. Die Klapperſchlangen, welche
weit nach Norden hinaufgehen, werden dem Menſchen ſelten gefähr-
lich, da ſie äußerſt träge und auch unbehülfliche Thiere ſind, welche
nur dann beißen, wenn ſie unmittelbar angegriffen werden; dagegen
ſind die Lanzenſchlangen ſehr gefährlich, da ſie äußerſt agil und zor-
nig ſind und ſogar nicht ſelten ihre Beute mit großer Schnelligkeit
in weitem Sprüngen verfolgen. Trigonocephalus; Lachesis; Crotalus;
Cophias; Bothrops; Tisiphone; Atropos
.


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[258/0264] Reihe der Ottern. Die Familie der Grubenottern (Crotalida) beſitzt einen breiten, [Abbildung Fig. 1162. Die gemeine Klapperſchlange (Crotalus horridus).] dreieckigen Kopf, der entweder in ſeiner ganzen Ausdehnung oder doch an ſeinem größten hinteren Theile vollkommen beſchuppt iſt und nur ſeitlich und an der Schnauzenſpitze Schildchen zeigt. Unter dem Na- ſenloche, das ſeitlich an der Schnau- zenſpitze ſteht, findet ſich unmittel- bar über dem Oberkieferrande eine tiefe, ſackförmige, blinde Grube, die mit Schildchen ausgekleidet iſt und deren Bedeutung durchaus räthſel- haft bleibt. Die Pupille des ziemlich großen, runden Auges bildet eine ſenkrechte Spalte. Die Giftzähne ſind ungemein groß, an der Spitze ſchwach S förmig gekrümmt; in den Gaumenbeinen und den Unterkie- fern ſtehen nur wenige kurze Hakenzähne, deren Spitzen kaum aus dem Zahnfleiſche hervorragen. Die Unterfläche des Leibes iſt mit Schildern beſetzt, die an dem Schwanze bald einfach, bald paarweiſe geordnet ſind. Die meiſten Arten dieſer Familien bewohnen Amerika, einige auch Aſien und viele erreichen eine Länge von 6 Fuß und darüber; es ſind die giftigſten Schlangen, deren Biß bei ihrer Größe meiſt unrettbar tödtlich iſt. Die Klapperſchlangen (Crotalus), welche in mehreren Arten über den ganzen amerikaniſchen Continent verbrei- tet ſind und durch die eigenthümliche Hornraſſel ſich auszeichnen, welche ſich an ihrem Schwanze befindet, und die Lanzenſchlangen (Trigono- cephalus) gehören dieſer Familie an. Die Klapperſchlangen, welche weit nach Norden hinaufgehen, werden dem Menſchen ſelten gefähr- lich, da ſie äußerſt träge und auch unbehülfliche Thiere ſind, welche nur dann beißen, wenn ſie unmittelbar angegriffen werden; dagegen ſind die Lanzenſchlangen ſehr gefährlich, da ſie äußerſt agil und zor- nig ſind und ſogar nicht ſelten ihre Beute mit großer Schnelligkeit in weitem Sprüngen verfolgen. Trigonocephalus; Lachesis; Crotalus; Cophias; Bothrops; Tisiphone; Atropos.

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Zitationshilfe: Vogt, Carl: Zoologische Briefe. Bd. 2. Frankfurt (Main), 1851, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_briefe02_1851/264>, abgerufen am 25.04.2024.