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Wurm, Mathilde: Mutterschutz und Mutterrecht. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 19. März 1911, S. 8.

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Frauenwahlrecht
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Mutterschutz und Mutterrecht.
Nur die da säugt, nur die da liebt
Das Kind, dem sie die Nahrung gibt,
Nur eine Mutter weiß allein,
Was lieben heißt und glücklich sein.

Chamisso.

Von der Verehrung, die vergangene Jahrhunderte der
"schmerzensreichen Mutter" Maria zollten, wie von der dichte-
rischen Verherrlichung irdischen Mutterglücks sind wir heute,
unter der rauhen Herrschaft des Kapitalismus, gleich weit ent-
fernt. Ob Mutter oder nicht, die Not des Lebens zwingt im
Deutschen Reiche nahe an 10 Millionen Frauen und Mädchen
zum Broterwerb, ohne Rücksicht auf ihren körperlichen Zustand
und ohne Rücksicht auf die Pflege und Versorgung des Säug-
lings wie der heranwachsenden Kinder.

Lange Jahre haben sich weder Staat noch Gesellschaft darum
gekümmert, wie schwer die in "gesegneten" Umständen befind-
liche Frau unter ihrem Doppelberuf als erwerbstätige Arbeiterin
und werdende Mutter zu leiden hat.
Ungehört verhallen die Klagen der
Mütter um ihre zu früh verstorbenen
Lieblinge, denen kein Gott zu Hilfe
kam, ihr schwaches Lebensflämmchen
anzufachen und zu erhalten. Erst als
die Regierung eine Abnahme der Mili-
tärdienstpflichtigen befürchtete, lenkte sie
die öffentliche Aufmerksamkeit auf die
ungeheuer große Säuglingssterblichkeit,
die im Deutschen Reiche im Jahre 1905
etwas mehr wie ein Fünftel aller Lebend-
geborenen betrug. Widerwillig sahen
sich Staat und Gesellschaft zu einer
Mutter- und Säuglingsfürsorge ge-
zwungen, die bis heutigentags jedoch
höchst unvollkommen geblieben ist. Bald
wird die deutsche Frau die bedeut-
same Entscheidung fallen, ob ihr durch
die "Reichsversicherungsordnung" ein
besserer Schutz zuteil wird als bisher.
Es handelt sich jetzt darum, das kost-
bare und oft einzige Gut der Besitzlosen
zu schützen, die Gesundheit der Mütter
wie der Säuglinge. Doch die bürger-
lichen Parteien feilschen und handeln um jeden Pfennig Unter-
stützung, um jeden Tag der Ruhe, die "den Müttern der
Nation" gewährt werden soll, wenn ihre schwere Stunde naht.
Jhr Verhalten ist ein Beweis mehr dafür, daß in der kapita-
listischen Ordnung die Macht des toten Besitzes vor dem
Recht des lebendigen Menschen geht. Nur die Sozialdemo-
kratie
vertritt auch jetzt wieder klar und deutlich, was sie
schon seit Jahrzehnten in ihrem Programm fordert.

Unentgeltlichkeit der Geburtshilfe und damit im engsten Zu-
sammenhang eine Wöchnerinnenunterstützung auf die Dauer
von 8 Wochen sowie ein Stillgeld für 26 Wochen in der Höhe
des gesetzlichen Krankengeldes.

Nur bei Erfüllung dieser Forderungen kann die Proletarierin
wenigstens etwas ruhiger als bisher neuem Familienzuwachs
entgegensehen, der, ach, so oft! für sie keine Freude, nur eine
Erhöhung der Not und Entbehrung bedeutet. Durchgreifende
Hilfe kann nur kommen, wenn die Ursache auch dieser Not und
dieses Elends beseitigt ist: die kapitalistische Wirtschaftsordnung.
Ein Mittel zur Fürsorge für Mutter und Kind in der Gegen-
wart, zur Eroberung vollen Rechts für beide in der Zukunft
ist das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht auch
für die Frauen, deren ungeheure Masse nicht nur in wirtschaft-
licher, sondern auch in politischer Unterdrückung lebt. Dieses
Recht muß erkämpft werden. Vereint zu einer gewaltigen
Masse und Klasse muß das gesamte Proletariat die politische
Macht erobern, um an die Stelle des heute herrschenden kapi-
talistischen Klassenstaates die sozialistische Gesellschaft zu setzen,
in der allein das Weib die Stellung erhalten wird, die ihr als
Frau und Mutter gebührt.

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Mutterschutz und Mutterrecht.
Nur die da säugt, nur die da liebt
Das Kind, dem sie die Nahrung gibt,
Nur eine Mutter weiß allein,
Was lieben heißt und glücklich sein.

Chamisso.

Von der Verehrung, die vergangene Jahrhunderte der
„schmerzensreichen Mutter“ Maria zollten, wie von der dichte-
rischen Verherrlichung irdischen Mutterglücks sind wir heute,
unter der rauhen Herrschaft des Kapitalismus, gleich weit ent-
fernt. Ob Mutter oder nicht, die Not des Lebens zwingt im
Deutschen Reiche nahe an 10 Millionen Frauen und Mädchen
zum Broterwerb, ohne Rücksicht auf ihren körperlichen Zustand
und ohne Rücksicht auf die Pflege und Versorgung des Säug-
lings wie der heranwachsenden Kinder.

Lange Jahre haben sich weder Staat noch Gesellschaft darum
gekümmert, wie schwer die in „gesegneten“ Umständen befind-
liche Frau unter ihrem Doppelberuf als erwerbstätige Arbeiterin
und werdende Mutter zu leiden hat.
Ungehört verhallen die Klagen der
Mütter um ihre zu früh verstorbenen
Lieblinge, denen kein Gott zu Hilfe
kam, ihr schwaches Lebensflämmchen
anzufachen und zu erhalten. Erst als
die Regierung eine Abnahme der Mili-
tärdienstpflichtigen befürchtete, lenkte sie
die öffentliche Aufmerksamkeit auf die
ungeheuer große Säuglingssterblichkeit,
die im Deutschen Reiche im Jahre 1905
etwas mehr wie ein Fünftel aller Lebend-
geborenen betrug. Widerwillig sahen
sich Staat und Gesellschaft zu einer
Mutter- und Säuglingsfürsorge ge-
zwungen, die bis heutigentags jedoch
höchst unvollkommen geblieben ist. Bald
wird die deutsche Frau die bedeut-
same Entscheidung fallen, ob ihr durch
die „Reichsversicherungsordnung“ ein
besserer Schutz zuteil wird als bisher.
Es handelt sich jetzt darum, das kost-
bare und oft einzige Gut der Besitzlosen
zu schützen, die Gesundheit der Mütter
wie der Säuglinge. Doch die bürger-
lichen Parteien feilschen und handeln um jeden Pfennig Unter-
stützung, um jeden Tag der Ruhe, die „den Müttern der
Nation“ gewährt werden soll, wenn ihre schwere Stunde naht.
Jhr Verhalten ist ein Beweis mehr dafür, daß in der kapita-
listischen Ordnung die Macht des toten Besitzes vor dem
Recht des lebendigen Menschen geht. Nur die Sozialdemo-
kratie
vertritt auch jetzt wieder klar und deutlich, was sie
schon seit Jahrzehnten in ihrem Programm fordert.

Unentgeltlichkeit der Geburtshilfe und damit im engsten Zu-
sammenhang eine Wöchnerinnenunterstützung auf die Dauer
von 8 Wochen sowie ein Stillgeld für 26 Wochen in der Höhe
des gesetzlichen Krankengeldes.

Nur bei Erfüllung dieser Forderungen kann die Proletarierin
wenigstens etwas ruhiger als bisher neuem Familienzuwachs
entgegensehen, der, ach, so oft! für sie keine Freude, nur eine
Erhöhung der Not und Entbehrung bedeutet. Durchgreifende
Hilfe kann nur kommen, wenn die Ursache auch dieser Not und
dieses Elends beseitigt ist: die kapitalistische Wirtschaftsordnung.
Ein Mittel zur Fürsorge für Mutter und Kind in der Gegen-
wart, zur Eroberung vollen Rechts für beide in der Zukunft
ist das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht auch
für die Frauen, deren ungeheure Masse nicht nur in wirtschaft-
licher, sondern auch in politischer Unterdrückung lebt. Dieses
Recht muß erkämpft werden. Vereint zu einer gewaltigen
Masse und Klasse muß das gesamte Proletariat die politische
Macht erobern, um an die Stelle des heute herrschenden kapi-
talistischen Klassenstaates die sozialistische Gesellschaft zu setzen,
in der allein das Weib die Stellung erhalten wird, die ihr als
Frau und Mutter gebührt.

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[8/0001] Frauenwahlrecht ________________________________________________________________________ Mutterschutz und Mutterrecht. Nur die da säugt, nur die da liebt Das Kind, dem sie die Nahrung gibt, Nur eine Mutter weiß allein, Was lieben heißt und glücklich sein. Chamisso. Von der Verehrung, die vergangene Jahrhunderte der „schmerzensreichen Mutter“ Maria zollten, wie von der dichte- rischen Verherrlichung irdischen Mutterglücks sind wir heute, unter der rauhen Herrschaft des Kapitalismus, gleich weit ent- fernt. Ob Mutter oder nicht, die Not des Lebens zwingt im Deutschen Reiche nahe an 10 Millionen Frauen und Mädchen zum Broterwerb, ohne Rücksicht auf ihren körperlichen Zustand und ohne Rücksicht auf die Pflege und Versorgung des Säug- lings wie der heranwachsenden Kinder. Lange Jahre haben sich weder Staat noch Gesellschaft darum gekümmert, wie schwer die in „gesegneten“ Umständen befind- liche Frau unter ihrem Doppelberuf als erwerbstätige Arbeiterin und werdende Mutter zu leiden hat. Ungehört verhallen die Klagen der Mütter um ihre zu früh verstorbenen Lieblinge, denen kein Gott zu Hilfe kam, ihr schwaches Lebensflämmchen anzufachen und zu erhalten. Erst als die Regierung eine Abnahme der Mili- tärdienstpflichtigen befürchtete, lenkte sie die öffentliche Aufmerksamkeit auf die ungeheuer große Säuglingssterblichkeit, die im Deutschen Reiche im Jahre 1905 etwas mehr wie ein Fünftel aller Lebend- geborenen betrug. Widerwillig sahen sich Staat und Gesellschaft zu einer Mutter- und Säuglingsfürsorge ge- zwungen, die bis heutigentags jedoch höchst unvollkommen geblieben ist. Bald wird die deutsche Frau die bedeut- same Entscheidung fallen, ob ihr durch die „Reichsversicherungsordnung“ ein besserer Schutz zuteil wird als bisher. Es handelt sich jetzt darum, das kost- bare und oft einzige Gut der Besitzlosen zu schützen, die Gesundheit der Mütter wie der Säuglinge. Doch die bürger- lichen Parteien feilschen und handeln um jeden Pfennig Unter- stützung, um jeden Tag der Ruhe, die „den Müttern der Nation“ gewährt werden soll, wenn ihre schwere Stunde naht. Jhr Verhalten ist ein Beweis mehr dafür, daß in der kapita- listischen Ordnung die Macht des toten Besitzes vor dem Recht des lebendigen Menschen geht. Nur die Sozialdemo- kratie vertritt auch jetzt wieder klar und deutlich, was sie schon seit Jahrzehnten in ihrem Programm fordert. Unentgeltlichkeit der Geburtshilfe und damit im engsten Zu- sammenhang eine Wöchnerinnenunterstützung auf die Dauer von 8 Wochen sowie ein Stillgeld für 26 Wochen in der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Nur bei Erfüllung dieser Forderungen kann die Proletarierin wenigstens etwas ruhiger als bisher neuem Familienzuwachs entgegensehen, der, ach, so oft! für sie keine Freude, nur eine Erhöhung der Not und Entbehrung bedeutet. Durchgreifende Hilfe kann nur kommen, wenn die Ursache auch dieser Not und dieses Elends beseitigt ist: die kapitalistische Wirtschaftsordnung. Ein Mittel zur Fürsorge für Mutter und Kind in der Gegen- wart, zur Eroberung vollen Rechts für beide in der Zukunft ist das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht auch für die Frauen, deren ungeheure Masse nicht nur in wirtschaft- licher, sondern auch in politischer Unterdrückung lebt. Dieses Recht muß erkämpft werden. Vereint zu einer gewaltigen Masse und Klasse muß das gesamte Proletariat die politische Macht erobern, um an die Stelle des heute herrschenden kapi- talistischen Klassenstaates die sozialistische Gesellschaft zu setzen, in der allein das Weib die Stellung erhalten wird, die ihr als Frau und Mutter gebührt. Mathilde Wurm.

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Zitationshilfe: Wurm, Mathilde: Mutterschutz und Mutterrecht. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 19. März 1911, S. 8, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wurm_mutterrecht_1911/1>, abgerufen am 28.03.2024.