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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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zum Teil sehr widerspruchsvollen Bedingungen geknüpft, und daß es
kein allgemeines Wahlrecht ist, steht auf einem anderen Blatte. Das
erklärt sich auch in der Hauptsache nicht aus der "Herrscherstellung",
dem "Monopol", dem "Egoismus" des Mannes, das ist vielmehr die
Konsequenz der Herrscherstellung, des Monopols und des Egoismus des
Besitzes. Die betreffenden Bestimmungen lassen das scharf hervortreten.
Zwischen der Gleichberechtigung der Frau im kommunalen und im
politischen Leben, auf dem Gebiete der Verwaltung und dem Gebiete
der Gesetzgebung besteht aber nur ein Unterschied des Grades, der Art
und nicht des Prinzips, des Wesens. Uebrigens beweist gerade die Ge-
schichte der lokalen Frauenstimmrechte, daß die "Durchsetzung des
Prinzips", daß der "notwendige erste Schritt" durchaus nicht eine Bürg-
schaft für weitere Schritte in sich trägt und die Gleichberechtigung der
armen mit der reichen Frau nicht als "selbstverständlich" nach sich zieht.
Uns ist nichts bekannt, daß die Frauen, denen Besitz und Steuerleistung
das Wahlrecht in der Gemeinde, Grafschaft usw. verschafft haben, mit
Begeisterung und Energie für die Ausdehnung dieser lokalen Bürger-
rechte auf die "ärmeren Schwestern" kämpfen. Der Respekt der bürger-
lichen Damen vor dem Recht des Besitzes ist offenbar noch größer als
ihre Liebe für das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter. Das
alte Klassenunrecht und Klassenmonopol auf dem Gebiet der lokalen Ver-
waltung lassen sie unangetastet und wollen es durch ein neues Klassen-
unrecht und Klassenmonopol auf politischem Gebiete vervollständigen.

Denn als ein Monopol der Besitzenden muß das beschränkte Frauen-
stimmrecht wirken. Jn seinen Konsequenzen läuft es darauf hinaus,
den Besitzenden eine Art "Pluralvotum" einzuräumen. Während es
der Masse der Arbeiterinnen den Stimmzettel vorenthält, ermöglicht es
den Reichen, ihre politisch großjährigen weiblichen Familienmitglieder
dadurch wahlberechtigt zu machen, daß sie ihnen besondere Zimmer
mieten bezw. einräumen. Das hat Genosse Quelch auf dem letzten
Jahreskongreß der "Arbeiterpartei" überzeugend dargelegt. Und ebenso
zutreffend führte Miß Mabel Hope, die Führerin der Gewerkschaft der
Post- und Telegraphenbeamtinnen, dort aus: "Ein beschränktes Wahlrecht
würde den Arbeiterinnen nicht helfen --, es würde den reichen Frauen
nur die Gelegenheit geben, die Arbeiterinnen zu unterdrücken. Die ganze
Agitation, die die Frauenrechtlerinnen führen, geht nicht vom Klassen-
kampf, sondern vom Geschlechterkampf aus. Uns stehen aber die männ-
lichen Arbeiter viel näher als die reichen Frauen." Jn "Justice", dem
Organ der "Sozialdemokratischen Föderation", vom 9. Februar 1907
gibt Genossin Montefiore ebenfalls der Ueberzeugung Ausdruck, daß das
beschränkte Frauenstimmrecht nur die besitzenden Damen emanzipieren
und der Reaktion zugute kommen wird. Sie schreibt: "Von dem Augen-
blick an, wo die alte bürgerliche Frauenstimmrechtsorganisation, deren
Führerin Mrs. Fawcett ist, solche unheilige Eile zeigte, durch ein
Bankett einige der Sozialistinnen zu feiern, welche für die Frauenstimm-
rechtssache im Gefängnis gewesen waren, trat es klar zutage, daß die
bürgerlichen Frauenrechtlerinnen große Hoffnungen hegten, ihre demo-
kratischeren Schwestern würden für sie die Kastanien aus dem Feuer
holen, die sie selbst wünschten, aber nicht den Mut hatten, heraus-
zuholen.... Mit dem Sieg der Konservativen stände ein Frauen-
stimmrecht bevor, daß die Damen der Primrose-Liga (eine konservative
Organisation) und alle Reaktionäre entzücken würde. Es ist Zeit, daß
die Proletarierin der Situation ins Antlitz blickt. Es ist Zeit, daß
sie die unerfreuliche Tatsache erkennt, daß die Frauen, die einer bürger-

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zum Teil sehr widerspruchsvollen Bedingungen geknüpft, und daß es
kein allgemeines Wahlrecht ist, steht auf einem anderen Blatte. Das
erklärt sich auch in der Hauptsache nicht aus der „Herrscherstellung‟,
dem „Monopol‟, dem „Egoismus‟ des Mannes, das ist vielmehr die
Konsequenz der Herrscherstellung, des Monopols und des Egoismus des
Besitzes. Die betreffenden Bestimmungen lassen das scharf hervortreten.
Zwischen der Gleichberechtigung der Frau im kommunalen und im
politischen Leben, auf dem Gebiete der Verwaltung und dem Gebiete
der Gesetzgebung besteht aber nur ein Unterschied des Grades, der Art
und nicht des Prinzips, des Wesens. Uebrigens beweist gerade die Ge-
schichte der lokalen Frauenstimmrechte, daß die „Durchsetzung des
Prinzips‟, daß der „notwendige erste Schritt‟ durchaus nicht eine Bürg-
schaft für weitere Schritte in sich trägt und die Gleichberechtigung der
armen mit der reichen Frau nicht als „selbstverständlich‟ nach sich zieht.
Uns ist nichts bekannt, daß die Frauen, denen Besitz und Steuerleistung
das Wahlrecht in der Gemeinde, Grafschaft usw. verschafft haben, mit
Begeisterung und Energie für die Ausdehnung dieser lokalen Bürger-
rechte auf die „ärmeren Schwestern‟ kämpfen. Der Respekt der bürger-
lichen Damen vor dem Recht des Besitzes ist offenbar noch größer als
ihre Liebe für das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter. Das
alte Klassenunrecht und Klassenmonopol auf dem Gebiet der lokalen Ver-
waltung lassen sie unangetastet und wollen es durch ein neues Klassen-
unrecht und Klassenmonopol auf politischem Gebiete vervollständigen.

Denn als ein Monopol der Besitzenden muß das beschränkte Frauen-
stimmrecht wirken. Jn seinen Konsequenzen läuft es darauf hinaus,
den Besitzenden eine Art „Pluralvotum‟ einzuräumen. Während es
der Masse der Arbeiterinnen den Stimmzettel vorenthält, ermöglicht es
den Reichen, ihre politisch großjährigen weiblichen Familienmitglieder
dadurch wahlberechtigt zu machen, daß sie ihnen besondere Zimmer
mieten bezw. einräumen. Das hat Genosse Quelch auf dem letzten
Jahreskongreß der „Arbeiterpartei‟ überzeugend dargelegt. Und ebenso
zutreffend führte Miß Mabel Hope, die Führerin der Gewerkschaft der
Post- und Telegraphenbeamtinnen, dort aus: „Ein beschränktes Wahlrecht
würde den Arbeiterinnen nicht helfen —, es würde den reichen Frauen
nur die Gelegenheit geben, die Arbeiterinnen zu unterdrücken. Die ganze
Agitation, die die Frauenrechtlerinnen führen, geht nicht vom Klassen-
kampf, sondern vom Geschlechterkampf aus. Uns stehen aber die männ-
lichen Arbeiter viel näher als die reichen Frauen.‟ Jn „Justice‟, dem
Organ der „Sozialdemokratischen Föderation‟, vom 9. Februar 1907
gibt Genossin Montefiore ebenfalls der Ueberzeugung Ausdruck, daß das
beschränkte Frauenstimmrecht nur die besitzenden Damen emanzipieren
und der Reaktion zugute kommen wird. Sie schreibt: „Von dem Augen-
blick an, wo die alte bürgerliche Frauenstimmrechtsorganisation, deren
Führerin Mrs. Fawcett ist, solche unheilige Eile zeigte, durch ein
Bankett einige der Sozialistinnen zu feiern, welche für die Frauenstimm-
rechtssache im Gefängnis gewesen waren, trat es klar zutage, daß die
bürgerlichen Frauenrechtlerinnen große Hoffnungen hegten, ihre demo-
kratischeren Schwestern würden für sie die Kastanien aus dem Feuer
holen, die sie selbst wünschten, aber nicht den Mut hatten, heraus-
zuholen…. Mit dem Sieg der Konservativen stände ein Frauen-
stimmrecht bevor, daß die Damen der Primrose-Liga (eine konservative
Organisation) und alle Reaktionäre entzücken würde. Es ist Zeit, daß
die Proletarierin der Situation ins Antlitz blickt. Es ist Zeit, daß
sie die unerfreuliche Tatsache erkennt, daß die Frauen, die einer bürger-

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[33/0043] zum Teil sehr widerspruchsvollen Bedingungen geknüpft, und daß es kein allgemeines Wahlrecht ist, steht auf einem anderen Blatte. Das erklärt sich auch in der Hauptsache nicht aus der „Herrscherstellung‟, dem „Monopol‟, dem „Egoismus‟ des Mannes, das ist vielmehr die Konsequenz der Herrscherstellung, des Monopols und des Egoismus des Besitzes. Die betreffenden Bestimmungen lassen das scharf hervortreten. Zwischen der Gleichberechtigung der Frau im kommunalen und im politischen Leben, auf dem Gebiete der Verwaltung und dem Gebiete der Gesetzgebung besteht aber nur ein Unterschied des Grades, der Art und nicht des Prinzips, des Wesens. Uebrigens beweist gerade die Ge- schichte der lokalen Frauenstimmrechte, daß die „Durchsetzung des Prinzips‟, daß der „notwendige erste Schritt‟ durchaus nicht eine Bürg- schaft für weitere Schritte in sich trägt und die Gleichberechtigung der armen mit der reichen Frau nicht als „selbstverständlich‟ nach sich zieht. Uns ist nichts bekannt, daß die Frauen, denen Besitz und Steuerleistung das Wahlrecht in der Gemeinde, Grafschaft usw. verschafft haben, mit Begeisterung und Energie für die Ausdehnung dieser lokalen Bürger- rechte auf die „ärmeren Schwestern‟ kämpfen. Der Respekt der bürger- lichen Damen vor dem Recht des Besitzes ist offenbar noch größer als ihre Liebe für das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter. Das alte Klassenunrecht und Klassenmonopol auf dem Gebiet der lokalen Ver- waltung lassen sie unangetastet und wollen es durch ein neues Klassen- unrecht und Klassenmonopol auf politischem Gebiete vervollständigen. Denn als ein Monopol der Besitzenden muß das beschränkte Frauen- stimmrecht wirken. Jn seinen Konsequenzen läuft es darauf hinaus, den Besitzenden eine Art „Pluralvotum‟ einzuräumen. Während es der Masse der Arbeiterinnen den Stimmzettel vorenthält, ermöglicht es den Reichen, ihre politisch großjährigen weiblichen Familienmitglieder dadurch wahlberechtigt zu machen, daß sie ihnen besondere Zimmer mieten bezw. einräumen. Das hat Genosse Quelch auf dem letzten Jahreskongreß der „Arbeiterpartei‟ überzeugend dargelegt. Und ebenso zutreffend führte Miß Mabel Hope, die Führerin der Gewerkschaft der Post- und Telegraphenbeamtinnen, dort aus: „Ein beschränktes Wahlrecht würde den Arbeiterinnen nicht helfen —, es würde den reichen Frauen nur die Gelegenheit geben, die Arbeiterinnen zu unterdrücken. Die ganze Agitation, die die Frauenrechtlerinnen führen, geht nicht vom Klassen- kampf, sondern vom Geschlechterkampf aus. Uns stehen aber die männ- lichen Arbeiter viel näher als die reichen Frauen.‟ Jn „Justice‟, dem Organ der „Sozialdemokratischen Föderation‟, vom 9. Februar 1907 gibt Genossin Montefiore ebenfalls der Ueberzeugung Ausdruck, daß das beschränkte Frauenstimmrecht nur die besitzenden Damen emanzipieren und der Reaktion zugute kommen wird. Sie schreibt: „Von dem Augen- blick an, wo die alte bürgerliche Frauenstimmrechtsorganisation, deren Führerin Mrs. Fawcett ist, solche unheilige Eile zeigte, durch ein Bankett einige der Sozialistinnen zu feiern, welche für die Frauenstimm- rechtssache im Gefängnis gewesen waren, trat es klar zutage, daß die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen große Hoffnungen hegten, ihre demo- kratischeren Schwestern würden für sie die Kastanien aus dem Feuer holen, die sie selbst wünschten, aber nicht den Mut hatten, heraus- zuholen…. Mit dem Sieg der Konservativen stände ein Frauen- stimmrecht bevor, daß die Damen der Primrose-Liga (eine konservative Organisation) und alle Reaktionäre entzücken würde. Es ist Zeit, daß die Proletarierin der Situation ins Antlitz blickt. Es ist Zeit, daß sie die unerfreuliche Tatsache erkennt, daß die Frauen, die einer bürger- 3

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/43>, abgerufen am 19.04.2024.