gibt uns, wie der heilige Franz von Sales sagt, eine bessere Kenntnis unser selbst; sie erfüllt uns mit heilsamer Reue beim An- blick unserer Sünden; sie treibt uns an zu guten Vorsätzen; sie befreit unser Herz von mancher Unruhe, bringt uns wahren Her- zensfrieden und unbeschreiblichen Trost für die Sterbestunde. - Unterlaß es daher nicht, von Zeit zu Zeit eine Generalbeichte abzulegen. Ratsam ist es:
1. Wenn du über die Gültigkeit der früheren Beichten von einem Zweifel be- unruhigt wirst, der nicht ganz unbegrün- det ist.
2. Bei gewissen Anlässen, z. B. vor der ersten heiligen Kommunion, vor dem Ein- tritt in einen andern Stand, zur Zeit einer Mission oder eines Jubiläums usw.
3. Bei der Vorbereitung auf den Tod in gefährlicher Krankheit oder vor dem An- tritt einer langen und gefahrvollen Reise.
Für wen ist die Generalbeicht notwendig?
Notwendig ist die General- beicht für alle, die früher un- gültig gebeichtet haben und diese Beichten noch nicht gut gemacht haben.
Ungültig wird die Beichte: 1. durch schuldbare grobe Nachlässigkeit bei der Ge- wissenserforschung. 2. durch absichtliches Verschweigen einer Sünde oder eines Um-
gibt uns, wie der heilige Franz von Sales sagt, eine bessere Kenntnis unser selbst; sie erfüllt uns mit heilsamer Reue beim An- blick unserer Sünden; sie treibt uns an zu guten Vorsätzen; sie befreit unser Herz von mancher Unruhe, bringt uns wahren Her- zensfrieden und unbeschreiblichen Trost für die Sterbestunde. – Unterlaß es daher nicht, von Zeit zu Zeit eine Generalbeichte abzulegen. Ratsam ist es:
1. Wenn du über die Gültigkeit der früheren Beichten von einem Zweifel be- unruhigt wirst, der nicht ganz unbegrün- det ist.
2. Bei gewissen Anlässen, z. B. vor der ersten heiligen Kommunion, vor dem Ein- tritt in einen andern Stand, zur Zeit einer Mission oder eines Jubiläums usw.
3. Bei der Vorbereitung auf den Tod in gefährlicher Krankheit oder vor dem An- tritt einer langen und gefahrvollen Reise.
Für wen ist die Generalbeicht notwendig?
Notwendig ist die General- beicht für alle, die früher un- gültig gebeichtet haben und diese Beichten noch nicht gut gemacht haben.
Ungültig wird die Beichte: 1. durch schuldbare grobe Nachlässigkeit bei der Ge- wissenserforschung. 2. durch absichtliches Verschweigen einer Sünde oder eines Um-
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gibt uns, wie der heilige Franz von Sales
sagt, eine bessere Kenntnis unser selbst; sie
erfüllt uns mit heilsamer Reue beim An-
blick unserer Sünden; sie treibt uns an zu
guten Vorsätzen; sie befreit unser Herz von
mancher Unruhe, bringt uns wahren Her-
zensfrieden und unbeschreiblichen Trost für
die Sterbestunde. – Unterlaß es daher
nicht, von Zeit zu Zeit eine Generalbeichte
abzulegen. Ratsam ist es:
1. Wenn du über die Gültigkeit der
früheren Beichten von einem Zweifel be-
unruhigt wirst, der nicht ganz unbegrün-
det ist.
2. Bei gewissen Anlässen, z. B. vor der
ersten heiligen Kommunion, vor dem Ein-
tritt in einen andern Stand, zur Zeit
einer Mission oder eines Jubiläums usw.
3. Bei der Vorbereitung auf den Tod in
gefährlicher Krankheit oder vor dem An-
tritt einer langen und gefahrvollen Reise.
Für wen ist die Generalbeicht notwendig?
Notwendig ist die General-
beicht für alle, die früher un-
gültig gebeichtet haben und
diese Beichten noch nicht gut
gemacht haben.
Ungültig wird die Beichte: 1. durch
schuldbare grobe Nachlässigkeit bei der Ge-
wissenserforschung. 2. durch absichtliches
Verschweigen einer Sünde oder eines Um-
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/97>, abgerufen am 26.04.2024.
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