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Allgemeine Zeitung. Nr. 1. Augsburg, 1. Januar 1840.

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Der andere Künstler, von dem wir noch reden wollten, ist Hr. Lauters, dessen Aquarelllandschaften zu den besten in dieser Gattung gehören, und der sich ebenfalls als Lithograph einen verdienten Ruf erworben. Er gibt gerade jetzt eine Reihe von Blättern nach Ansichten der Maasgegenden heraus.

So viel über unsere Kunstausstellung. Dem Kunstfreunde wird unser Ueberblick den Beweis liefern, daß in Belgien ein reges Streben in den wichtigsten Fächern der bildenden Künste thätig ist. Die Regierung kommt demselben durch Bestellungen bei Männern von anerkanntem Talent entgegen. Unter den Liebhabern besteht eine Art von Wettstreit, Sammlungen solcher Werke, deren Preise für Privatkrafte erschwinglich sind, anzulegen. Unverkennbar übt auch die nationale Selbstständigkeit einen belebenden Einfluß auf die Pflege der Künste aus, deren Wiege Belgien im Mittelalter gewesen, und die sich seitdem fortwährend auf seinem Boden heimisch gefühlt.

[5677]
Todes-Anzeige.

Den 4 December starb plötzlich, in Folge eines Schlagflusses, mein guter Mann,
J. C. Fr. Höltzel, Kaufmann allhier,
in seinem 57sten Lebensjahre. Diese traurige Nachricht widmet den auswärtigen Freunden und Bekannten des Verstorbenen

Dresden, den 6 December 1839.

Amalie Höltzel, geb. Sterzel.


[5677-76]
Bekanntmachung.

Eine von der k. bayer. Hypotheken- und Wechselbank auf Arnold v. Eichthal ausgestellte Bank-Actie Nr. 7814 zu 500 fl. ist verloren gegangen.

Der unbekannte Inhaber dieser Actie wird hiemit auf Ansuchen des Handlungshauses Arnold v. Eichthal aufgefordert, dieselbe
binnen 6 Monaten a dato
bei dem unterfertigten Gerichte vorzuzeigen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird.

Augsburg, den 20 December 1859.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dirctor.

v. Köppelle.


[5023-25]
Kundmachung,
zur Verpachtung eines Maierhofes.

Vom Magistrat der k. priv. Stadt Karlsbad wird kund gemacht: es werde in Folge hoher Gubernial-Verordnung vom 5. d. M. Z. 59114, intimirt durch k. kreisamtliche Missiv vom 15 d. M. Z. 17945, der von dem Curorte Karlsbad in Böhmen nur eine halbe Stunde entfernte, im Dorfe Doniz befindliche und der Karlsbader Stadtgemeinde gehörige Dominical-Maierhof, wozu 136 Joch 597 3/6 Q. Klafter Aecker, 124 Joch 788 4/6 Q. Klafter Wiesen und 52 Joch 561 3/6 Q. Klafter Hutweiden gehören, sammt dem Viehbestande von 24 Stück Hornvieh und dem zum Bestellungsfonds gehörigen Getreide, Futter und Stroh
am 8 Januar 1840,
um 9 Uhr Vormittags,
in der Karlsbader Rathskanzlei vom 1 April 1849 angefangen, auf zwölf auf einander folgende Jahre, im Ganzen, im Wege der Licitation an den Meistbietenden verpachtet werden.

Hiezu werden Pachtlustige mit dem Beisatze vorgeladen, daß der Ausrufspreis auf 2000 fl. C. M. festgesetzt sey, daß der Pächter eine -- dem meistgebotenen Pachtschillinge gleichkommende Caution in baarem Gelde, in Staatspapieren oder mittelst Pragmatikalhypotheken zu leisten, daß jeder Pachtlustige noch vor Beginn der Licitation ein Vadium von 200 fl. C. M. zu erlegen habe, welches dem Ersteigerer in die Caution eingerechnet, den übrigen Licitanten aber sogleich rückgestellt werden wird, dann daß auch die Ueberreichung von schriftlichen Offerten gestattet sey. Dieselben müssen jedoch mit dem Vadium von 200 fl. C. M. belegt, noch vor der Licitation bei dem Karlsbader Magistrat überreicht werden, und die bestimmte Erklärung enthalten, daß sich der Offerent den Licitationsbedingsnissen vollkommen fügen wolle.

Den Pachtlustigen steht frei, die übrigen Pachtbedingnisse bei dem hierortigen Expedite einzusehen oder in Abschrift zu erheben.

Karlsbad, am 22 November 1839.

Lenhart, Bürgermeister.


[5627]
Proclama.

Die verehelichte Kiesling Josepha, geborne Herlich, hat gegen ihren Ehemann, den Tischlermeister Joseph Kiesling, weil er sich seit dem Jahre 1829 von ihr entfernt hat, ex §. 693 II 1 ALR. auf Trennung der Ehe und Erklärung desselben für den schuldigen Theil angetragen.

Der Tischlermeister Joseph Kiesling wird daher hiedurch vorgeladen, sich
am 25 April 1840,
Vormittags 11 Uhr,
vor dem Hrn. Kammergerichts-Assessor Haupt an gewöhnlicher Gerichtsstelle einzufinden, oder zu gegenwärtigen, daß auf Trennung der Ehe erkannt, und er für den schuldigen Theil erklärt werden wird.

Glogau, den 10 December 1839.

Königlich preuß. Land- und Stadt-Gericht.


[5248]
Stuttgart.
Erben-Aufruf.

Die aus Rußland gebürtige Frau Hedwig Caroline, angebliche Wittwe eines Petrus Ekeman Alesson von Stockholm oder Malmöe in Schweden, deren Geschlechtsname nicht bekannt ist, starb hier am 9 September d. J. mit Hinterlassung einer letzten Willensverordnung, nachdem sie sich 18 Jahre lang hier aufgehalten hatte. Da ihre gesetzlichen Erben, welche auch die Verstorbene nicht gekannt haben solle, gänzlich unbekannt sind, so werden hiermit alle diejenigen, welche Erbschaftsansprüche an die Verstorbene machen zu können glauben, aufgefordert,
innerhalb dreißig Tagen
bei dem stadtgerichtlichen Pupillenamte dahier sich um so gewisser zu melden, als nach Ablauf dieser Frist der Inhalt des vorliegenden Testaments zum Vollzug gebracht werden wird.

Beschlossen im k. würtembergischen Stadtgericht für die Residenzstadt.

Suttgart, den 9 December 1839.

Rümelin.


[5577]
Höchst zeitgemäßes Werk
für die Jugend!

So eben ist bei Unterzeichnetem erschienen:
Conversations-Lexikon
für die Jugend,
mit einem Bilderatlas,
herausgegeben von einer Gesellschaft von Gelehrten.

Erste Lieferung, a 3 gr.

Von diesem in aller Beziehung zeit- und zweckmäßigen Werke ist der Prospectus und die hier angekündigte erste Lieferung in allen Buchhandlungen zu haben. Hinsichtlich der Einrichtung desselben verweisen wir theils auf den Prospectus, theils auf die Vorrede des an der Spitze der Redaction stehenden Gelehrten, welche in diesem ersten Hefte befindlich ist. Durch beides werden Eltern, Erzieher und Freunde der Jugend die Ueberzeugung gewinnen, welch ein höchst nützliches und angenehmes Geschenk sie den Lieblingen ihres Herzens mit diesem werthvollen und schön ausgestatteten Werke ohne großen Aufwand machen können.

Das ganze Werk erscheint binnen Jahr und Tag in 24 Lieferungen a 4 -- 4 1/2 Bogen, von denen je 6 einen Band bilden. Jede Lieferung kostet nicht mehr als 3 gGr. -- Mit dem letzten Hefte wird der Bildatlas geliefert.

In allen Buchhandlungen Deutschlands, der Schweiz und der österreichischen Staaten wird Subscription auf dieses Conversations-Lexikon angenommen. Der Verleger hofft, durch Gehalt, Ausstattung und Preis desselben sich den Dank der Jugend und Aller, welche für die Bildung der Jugend Sorge tragen, zu erwerben, jedoch auch durch zahlreiche Subscriptionen sich für die Opfer entschädigt zu sehen, welche er diesem nützlichen Werke mit wahrer Liebe zur Sache bringt.

Meißen.

Buchhandlung F. W. Goedsche.




Der andere Künstler, von dem wir noch reden wollten, ist Hr. Lauters, dessen Aquarelllandschaften zu den besten in dieser Gattung gehören, und der sich ebenfalls als Lithograph einen verdienten Ruf erworben. Er gibt gerade jetzt eine Reihe von Blättern nach Ansichten der Maasgegenden heraus.

So viel über unsere Kunstausstellung. Dem Kunstfreunde wird unser Ueberblick den Beweis liefern, daß in Belgien ein reges Streben in den wichtigsten Fächern der bildenden Künste thätig ist. Die Regierung kommt demselben durch Bestellungen bei Männern von anerkanntem Talent entgegen. Unter den Liebhabern besteht eine Art von Wettstreit, Sammlungen solcher Werke, deren Preise für Privatkrafte erschwinglich sind, anzulegen. Unverkennbar übt auch die nationale Selbstständigkeit einen belebenden Einfluß auf die Pflege der Künste aus, deren Wiege Belgien im Mittelalter gewesen, und die sich seitdem fortwährend auf seinem Boden heimisch gefühlt.

[5677]
Todes-Anzeige.

Den 4 December starb plötzlich, in Folge eines Schlagflusses, mein guter Mann,
J. C. Fr. Höltzel, Kaufmann allhier,
in seinem 57sten Lebensjahre. Diese traurige Nachricht widmet den auswärtigen Freunden und Bekannten des Verstorbenen

Dresden, den 6 December 1839.

Amalie Höltzel, geb. Sterzel.


[5677-76]
Bekanntmachung.

Eine von der k. bayer. Hypotheken- und Wechselbank auf Arnold v. Eichthal ausgestellte Bank-Actie Nr. 7814 zu 500 fl. ist verloren gegangen.

Der unbekannte Inhaber dieser Actie wird hiemit auf Ansuchen des Handlungshauses Arnold v. Eichthal aufgefordert, dieselbe
binnen 6 Monaten a dato
bei dem unterfertigten Gerichte vorzuzeigen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird.

Augsburg, den 20 December 1859.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dirctor.

v. Köppelle.


[5023-25]
Kundmachung,
zur Verpachtung eines Maierhofes.

Vom Magistrat der k. priv. Stadt Karlsbad wird kund gemacht: es werde in Folge hoher Gubernial-Verordnung vom 5. d. M. Z. 59114, intimirt durch k. kreisamtliche Missiv vom 15 d. M. Z. 17945, der von dem Curorte Karlsbad in Böhmen nur eine halbe Stunde entfernte, im Dorfe Doniz befindliche und der Karlsbader Stadtgemeinde gehörige Dominical-Maierhof, wozu 136 Joch 597 3/6 Q. Klafter Aecker, 124 Joch 788 4/6 Q. Klafter Wiesen und 52 Joch 561 3/6 Q. Klafter Hutweiden gehören, sammt dem Viehbestande von 24 Stück Hornvieh und dem zum Bestellungsfonds gehörigen Getreide, Futter und Stroh
am 8 Januar 1840,
um 9 Uhr Vormittags,
in der Karlsbader Rathskanzlei vom 1 April 1849 angefangen, auf zwölf auf einander folgende Jahre, im Ganzen, im Wege der Licitation an den Meistbietenden verpachtet werden.

Hiezu werden Pachtlustige mit dem Beisatze vorgeladen, daß der Ausrufspreis auf 2000 fl. C. M. festgesetzt sey, daß der Pächter eine — dem meistgebotenen Pachtschillinge gleichkommende Caution in baarem Gelde, in Staatspapieren oder mittelst Pragmatikalhypotheken zu leisten, daß jeder Pachtlustige noch vor Beginn der Licitation ein Vadium von 200 fl. C. M. zu erlegen habe, welches dem Ersteigerer in die Caution eingerechnet, den übrigen Licitanten aber sogleich rückgestellt werden wird, dann daß auch die Ueberreichung von schriftlichen Offerten gestattet sey. Dieselben müssen jedoch mit dem Vadium von 200 fl. C. M. belegt, noch vor der Licitation bei dem Karlsbader Magistrat überreicht werden, und die bestimmte Erklärung enthalten, daß sich der Offerent den Licitationsbedingsnissen vollkommen fügen wolle.

Den Pachtlustigen steht frei, die übrigen Pachtbedingnisse bei dem hierortigen Expedite einzusehen oder in Abschrift zu erheben.

Karlsbad, am 22 November 1839.

Lenhart, Bürgermeister.


[5627]
Proclama.

Die verehelichte Kiesling Josepha, geborne Herlich, hat gegen ihren Ehemann, den Tischlermeister Joseph Kiesling, weil er sich seit dem Jahre 1829 von ihr entfernt hat, ex §. 693 II 1 ALR. auf Trennung der Ehe und Erklärung desselben für den schuldigen Theil angetragen.

Der Tischlermeister Joseph Kiesling wird daher hiedurch vorgeladen, sich
am 25 April 1840,
Vormittags 11 Uhr,
vor dem Hrn. Kammergerichts-Assessor Haupt an gewöhnlicher Gerichtsstelle einzufinden, oder zu gegenwärtigen, daß auf Trennung der Ehe erkannt, und er für den schuldigen Theil erklärt werden wird.

Glogau, den 10 December 1839.

Königlich preuß. Land- und Stadt-Gericht.


[5248]
Stuttgart.
Erben-Aufruf.

Die aus Rußland gebürtige Frau Hedwig Caroline, angebliche Wittwe eines Petrus Ekeman Alesson von Stockholm oder Malmöë in Schweden, deren Geschlechtsname nicht bekannt ist, starb hier am 9 September d. J. mit Hinterlassung einer letzten Willensverordnung, nachdem sie sich 18 Jahre lang hier aufgehalten hatte. Da ihre gesetzlichen Erben, welche auch die Verstorbene nicht gekannt haben solle, gänzlich unbekannt sind, so werden hiermit alle diejenigen, welche Erbschaftsansprüche an die Verstorbene machen zu können glauben, aufgefordert,
innerhalb dreißig Tagen
bei dem stadtgerichtlichen Pupillenamte dahier sich um so gewisser zu melden, als nach Ablauf dieser Frist der Inhalt des vorliegenden Testaments zum Vollzug gebracht werden wird.

Beschlossen im k. würtembergischen Stadtgericht für die Residenzstadt.

Suttgart, den 9 December 1839.

Rümelin.


[5577]
☞ Höchst zeitgemäßes Werk
für die Jugend!

So eben ist bei Unterzeichnetem erschienen:
Conversations-Lexikon
für die Jugend,
mit einem Bilderatlas,
herausgegeben von einer Gesellschaft von Gelehrten.

Erste Lieferung, à 3 gr.

Von diesem in aller Beziehung zeit- und zweckmäßigen Werke ist der Prospectus und die hier angekündigte erste Lieferung in allen Buchhandlungen zu haben. Hinsichtlich der Einrichtung desselben verweisen wir theils auf den Prospectus, theils auf die Vorrede des an der Spitze der Redaction stehenden Gelehrten, welche in diesem ersten Hefte befindlich ist. Durch beides werden Eltern, Erzieher und Freunde der Jugend die Ueberzeugung gewinnen, welch ein höchst nützliches und angenehmes Geschenk sie den Lieblingen ihres Herzens mit diesem werthvollen und schön ausgestatteten Werke ohne großen Aufwand machen können.

Das ganze Werk erscheint binnen Jahr und Tag in 24 Lieferungen à 4 — 4 1/2 Bogen, von denen je 6 einen Band bilden. Jede Lieferung kostet nicht mehr als 3 gGr. — Mit dem letzten Hefte wird der Bildatlas geliefert.

In allen Buchhandlungen Deutschlands, der Schweiz und der österreichischen Staaten wird Subscription auf dieses Conversations-Lexikon angenommen. Der Verleger hofft, durch Gehalt, Ausstattung und Preis desselben sich den Dank der Jugend und Aller, welche für die Bildung der Jugend Sorge tragen, zu erwerben, jedoch auch durch zahlreiche Subscriptionen sich für die Opfer entschädigt zu sehen, welche er diesem nützlichen Werke mit wahrer Liebe zur Sache bringt.

Meißen.

Buchhandlung F. W. Goedsche.



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Den 4 December starb plötzlich, in Folge eines Schlagflusses, mein guter Mann, J. C. Fr. Höltzel, Kaufmann allhier, in seinem 57sten Lebensjahre. Diese traurige Nachricht widmet den auswärtigen Freunden und Bekannten des Verstorbenen Dresden, den 6 December 1839. Amalie Höltzel, geb. Sterzel. [5677-76] Bekanntmachung. Eine von der k. bayer. Hypotheken- und Wechselbank auf Arnold v. Eichthal ausgestellte Bank-Actie Nr. 7814 zu 500 fl. ist verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieser Actie wird hiemit auf Ansuchen des Handlungshauses Arnold v. Eichthal aufgefordert, dieselbe binnen 6 Monaten a dato bei dem unterfertigten Gerichte vorzuzeigen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird. Augsburg, den 20 December 1859. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Dirctor. v. Köppelle. [5023-25] Kundmachung, zur Verpachtung eines Maierhofes. Vom Magistrat der k. priv. Stadt Karlsbad wird kund gemacht: es werde in Folge hoher Gubernial-Verordnung vom 5. d. M. Z. 59114, intimirt durch k. kreisamtliche Missiv vom 15 d. M. Z. 17945, der von dem Curorte Karlsbad in Böhmen nur eine halbe Stunde entfernte, im Dorfe Doniz befindliche und der Karlsbader Stadtgemeinde gehörige Dominical-Maierhof, wozu 136 Joch 597 3/6 Q. Klafter Aecker, 124 Joch 788 4/6 Q. Klafter Wiesen und 52 Joch 561 3/6 Q. Klafter Hutweiden gehören, sammt dem Viehbestande von 24 Stück Hornvieh und dem zum Bestellungsfonds gehörigen Getreide, Futter und Stroh am 8 Januar 1840, um 9 Uhr Vormittags, in der Karlsbader Rathskanzlei vom 1 April 1849 angefangen, auf zwölf auf einander folgende Jahre, im Ganzen, im Wege der Licitation an den Meistbietenden verpachtet werden. Hiezu werden Pachtlustige mit dem Beisatze vorgeladen, daß der Ausrufspreis auf 2000 fl. C. M. festgesetzt sey, daß der Pächter eine — dem meistgebotenen Pachtschillinge gleichkommende Caution in baarem Gelde, in Staatspapieren oder mittelst Pragmatikalhypotheken zu leisten, daß jeder Pachtlustige noch vor Beginn der Licitation ein Vadium von 200 fl. C. M. zu erlegen habe, welches dem Ersteigerer in die Caution eingerechnet, den übrigen Licitanten aber sogleich rückgestellt werden wird, dann daß auch die Ueberreichung von schriftlichen Offerten gestattet sey. Dieselben müssen jedoch mit dem Vadium von 200 fl. C. M. belegt, noch vor der Licitation bei dem Karlsbader Magistrat überreicht werden, und die bestimmte Erklärung enthalten, daß sich der Offerent den Licitationsbedingsnissen vollkommen fügen wolle. Den Pachtlustigen steht frei, die übrigen Pachtbedingnisse bei dem hierortigen Expedite einzusehen oder in Abschrift zu erheben. Karlsbad, am 22 November 1839. Lenhart, Bürgermeister. [5627] Proclama. Die verehelichte Kiesling Josepha, geborne Herlich, hat gegen ihren Ehemann, den Tischlermeister Joseph Kiesling, weil er sich seit dem Jahre 1829 von ihr entfernt hat, ex §. 693 II 1 ALR. auf Trennung der Ehe und Erklärung desselben für den schuldigen Theil angetragen. Der Tischlermeister Joseph Kiesling wird daher hiedurch vorgeladen, sich am 25 April 1840, Vormittags 11 Uhr, vor dem Hrn. Kammergerichts-Assessor Haupt an gewöhnlicher Gerichtsstelle einzufinden, oder zu gegenwärtigen, daß auf Trennung der Ehe erkannt, und er für den schuldigen Theil erklärt werden wird. Glogau, den 10 December 1839. Königlich preuß. Land- und Stadt-Gericht. [5248] Stuttgart. Erben-Aufruf. Die aus Rußland gebürtige Frau Hedwig Caroline, angebliche Wittwe eines Petrus Ekeman Alesson von Stockholm oder Malmöë in Schweden, deren Geschlechtsname nicht bekannt ist, starb hier am 9 September d. J. mit Hinterlassung einer letzten Willensverordnung, nachdem sie sich 18 Jahre lang hier aufgehalten hatte. Da ihre gesetzlichen Erben, welche auch die Verstorbene nicht gekannt haben solle, gänzlich unbekannt sind, so werden hiermit alle diejenigen, welche Erbschaftsansprüche an die Verstorbene machen zu können glauben, aufgefordert, innerhalb dreißig Tagen bei dem stadtgerichtlichen Pupillenamte dahier sich um so gewisser zu melden, als nach Ablauf dieser Frist der Inhalt des vorliegenden Testaments zum Vollzug gebracht werden wird. Beschlossen im k. würtembergischen Stadtgericht für die Residenzstadt. Suttgart, den 9 December 1839. Rümelin. [5577] ☞ Höchst zeitgemäßes Werk für die Jugend! So eben ist bei Unterzeichnetem erschienen: Conversations-Lexikon für die Jugend, mit einem Bilderatlas, herausgegeben von einer Gesellschaft von Gelehrten. Erste Lieferung, à 3 gr. Von diesem in aller Beziehung zeit- und zweckmäßigen Werke ist der Prospectus und die hier angekündigte erste Lieferung in allen Buchhandlungen zu haben. Hinsichtlich der Einrichtung desselben verweisen wir theils auf den Prospectus, theils auf die Vorrede des an der Spitze der Redaction stehenden Gelehrten, welche in diesem ersten Hefte befindlich ist. Durch beides werden Eltern, Erzieher und Freunde der Jugend die Ueberzeugung gewinnen, welch ein höchst nützliches und angenehmes Geschenk sie den Lieblingen ihres Herzens mit diesem werthvollen und schön ausgestatteten Werke ohne großen Aufwand machen können. Das ganze Werk erscheint binnen Jahr und Tag in 24 Lieferungen à 4 — 4 1/2 Bogen, von denen je 6 einen Band bilden. Jede Lieferung kostet nicht mehr als 3 gGr. — Mit dem letzten Hefte wird der Bildatlas geliefert. In allen Buchhandlungen Deutschlands, der Schweiz und der österreichischen Staaten wird Subscription auf dieses Conversations-Lexikon angenommen. Der Verleger hofft, durch Gehalt, Ausstattung und Preis desselben sich den Dank der Jugend und Aller, welche für die Bildung der Jugend Sorge tragen, zu erwerben, jedoch auch durch zahlreiche Subscriptionen sich für die Opfer entschädigt zu sehen, welche er diesem nützlichen Werke mit wahrer Liebe zur Sache bringt. Meißen. Buchhandlung F. W. Goedsche.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 1. Augsburg, 1. Januar 1840, S. 0005. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_001_18400101/13>, abgerufen am 26.04.2024.