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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Genüsse, unbeschadet ihrer zweckmäßigen Befriedigung und wahren
Vollkommenheit der dazu dienenden Gütermenge, so wohlfeil als
möglich verschaffe; 2) daß, wenn man sie sich unmittelbar selbst
am wohlfeilsten verschaffen kann, man den Verkehr nicht zu Hilfe
nehmen soll; 3) daß, wenn uns die eigene Produktion und Schaf-
fung theurer zu stehen kommt, ohne uns andere Vortheile zu ge-
währen, man sie aus dem Verkehre beziehe; 4) daß, wenn die
Kosten der eigenen Schaffung denen im Verkehre gleich stehen,
man den ersteren Weg nur dann einschlage, wenn man durch
anderweitige Güterquellen nicht größere wirthschaftliche Vortheile
beziehen kann; 5) daß man zuerst die Befriedigung der Bedürfnisse
nach ihrer Dringlichkeit beachte; 6) daß man nach ihr den Hang
zum Wohlleben zu befriedigen suche, und hierbei die Genüsse,
welche Geist, Herz und Körper erkräftigen, vor allen wähle und
stufenweise bis zu jenem Grade ordne, wo jene Erkräftigung nicht
geschieht oder gar Entnervung eintritt.

§. 75.
2) Arten des Bedarfs im häuslichen Leben.

Die Hauptausgaben, welche in einer Hauswirthschaft vom
niedersten bis zum höchsten Grade entweder sämmtlich oder zum
Theile vorkommen, sind folgende:

1) Für Erziehung und Bildung sowohl der Kinder als
der Erwachsenen. Entweder überläßt der Staat den Bürgern die
Erziehung und Bildung der Jugend, ohne dafür Anordnungen zu
treffen, oder er trifft Bildungsanstalten und überläßt deren Be-
nutzung der freien Wahl der Bürger oder gebietet dieselbe bis zu einem
gewissen Grade. Man unterscheidet die Elementar-, Real-, Mittel-,
Gewerbs- und Gelehrtenschulen (Mittel- und Hochschulen). Ob man
seinen Kindern noch Hausunterricht neben der Schule, oder blos
Hausunterricht, ob man denselben einen eigenen Hauslehrer geben
soll, das hängt von der Thätigkeit der Kinder im Lernen, vom
Unterrichte in der Schule, von den Folgen des bloßen Hausunter-
richtes auf den Charakter der Kinder, besonders Söhne, von der
Beschäftigung der Eltern und von den Vermögensumständen ab,
ebenso wie die Erziehung in Instituten. Jeder Hausvater strebt
nach einer höheren besseren Erziehung seiner Kinder als die seinige
war. Stets aber geht er außer von der Neigung und dem Talente
der Kinder auch davon aus, ob er im Stande sei, die Mittel zu
einer bestimmten Erziehung beizubringen, um sein Kind nicht der
Gefahr einer Unterbrechung oder halben Bildung auszusetzen; denn

Genüſſe, unbeſchadet ihrer zweckmäßigen Befriedigung und wahren
Vollkommenheit der dazu dienenden Gütermenge, ſo wohlfeil als
möglich verſchaffe; 2) daß, wenn man ſie ſich unmittelbar ſelbſt
am wohlfeilſten verſchaffen kann, man den Verkehr nicht zu Hilfe
nehmen ſoll; 3) daß, wenn uns die eigene Produktion und Schaf-
fung theurer zu ſtehen kommt, ohne uns andere Vortheile zu ge-
währen, man ſie aus dem Verkehre beziehe; 4) daß, wenn die
Koſten der eigenen Schaffung denen im Verkehre gleich ſtehen,
man den erſteren Weg nur dann einſchlage, wenn man durch
anderweitige Güterquellen nicht größere wirthſchaftliche Vortheile
beziehen kann; 5) daß man zuerſt die Befriedigung der Bedürfniſſe
nach ihrer Dringlichkeit beachte; 6) daß man nach ihr den Hang
zum Wohlleben zu befriedigen ſuche, und hierbei die Genüſſe,
welche Geiſt, Herz und Körper erkräftigen, vor allen wähle und
ſtufenweiſe bis zu jenem Grade ordne, wo jene Erkräftigung nicht
geſchieht oder gar Entnervung eintritt.

§. 75.
2) Arten des Bedarfs im häuslichen Leben.

Die Hauptausgaben, welche in einer Hauswirthſchaft vom
niederſten bis zum höchſten Grade entweder ſämmtlich oder zum
Theile vorkommen, ſind folgende:

1) Für Erziehung und Bildung ſowohl der Kinder als
der Erwachſenen. Entweder überläßt der Staat den Bürgern die
Erziehung und Bildung der Jugend, ohne dafür Anordnungen zu
treffen, oder er trifft Bildungsanſtalten und überläßt deren Be-
nutzung der freien Wahl der Bürger oder gebietet dieſelbe bis zu einem
gewiſſen Grade. Man unterſcheidet die Elementar-, Real-, Mittel-,
Gewerbs- und Gelehrtenſchulen (Mittel- und Hochſchulen). Ob man
ſeinen Kindern noch Hausunterricht neben der Schule, oder blos
Hausunterricht, ob man denſelben einen eigenen Hauslehrer geben
ſoll, das hängt von der Thätigkeit der Kinder im Lernen, vom
Unterrichte in der Schule, von den Folgen des bloßen Hausunter-
richtes auf den Charakter der Kinder, beſonders Söhne, von der
Beſchäftigung der Eltern und von den Vermögensumſtänden ab,
ebenſo wie die Erziehung in Inſtituten. Jeder Hausvater ſtrebt
nach einer höheren beſſeren Erziehung ſeiner Kinder als die ſeinige
war. Stets aber geht er außer von der Neigung und dem Talente
der Kinder auch davon aus, ob er im Stande ſei, die Mittel zu
einer beſtimmten Erziehung beizubringen, um ſein Kind nicht der
Gefahr einer Unterbrechung oder halben Bildung auszuſetzen; denn

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[98/0120] Genüſſe, unbeſchadet ihrer zweckmäßigen Befriedigung und wahren Vollkommenheit der dazu dienenden Gütermenge, ſo wohlfeil als möglich verſchaffe; 2) daß, wenn man ſie ſich unmittelbar ſelbſt am wohlfeilſten verſchaffen kann, man den Verkehr nicht zu Hilfe nehmen ſoll; 3) daß, wenn uns die eigene Produktion und Schaf- fung theurer zu ſtehen kommt, ohne uns andere Vortheile zu ge- währen, man ſie aus dem Verkehre beziehe; 4) daß, wenn die Koſten der eigenen Schaffung denen im Verkehre gleich ſtehen, man den erſteren Weg nur dann einſchlage, wenn man durch anderweitige Güterquellen nicht größere wirthſchaftliche Vortheile beziehen kann; 5) daß man zuerſt die Befriedigung der Bedürfniſſe nach ihrer Dringlichkeit beachte; 6) daß man nach ihr den Hang zum Wohlleben zu befriedigen ſuche, und hierbei die Genüſſe, welche Geiſt, Herz und Körper erkräftigen, vor allen wähle und ſtufenweiſe bis zu jenem Grade ordne, wo jene Erkräftigung nicht geſchieht oder gar Entnervung eintritt. §. 75. 2) Arten des Bedarfs im häuslichen Leben. Die Hauptausgaben, welche in einer Hauswirthſchaft vom niederſten bis zum höchſten Grade entweder ſämmtlich oder zum Theile vorkommen, ſind folgende: 1) Für Erziehung und Bildung ſowohl der Kinder als der Erwachſenen. Entweder überläßt der Staat den Bürgern die Erziehung und Bildung der Jugend, ohne dafür Anordnungen zu treffen, oder er trifft Bildungsanſtalten und überläßt deren Be- nutzung der freien Wahl der Bürger oder gebietet dieſelbe bis zu einem gewiſſen Grade. Man unterſcheidet die Elementar-, Real-, Mittel-, Gewerbs- und Gelehrtenſchulen (Mittel- und Hochſchulen). Ob man ſeinen Kindern noch Hausunterricht neben der Schule, oder blos Hausunterricht, ob man denſelben einen eigenen Hauslehrer geben ſoll, das hängt von der Thätigkeit der Kinder im Lernen, vom Unterrichte in der Schule, von den Folgen des bloßen Hausunter- richtes auf den Charakter der Kinder, beſonders Söhne, von der Beſchäftigung der Eltern und von den Vermögensumſtänden ab, ebenſo wie die Erziehung in Inſtituten. Jeder Hausvater ſtrebt nach einer höheren beſſeren Erziehung ſeiner Kinder als die ſeinige war. Stets aber geht er außer von der Neigung und dem Talente der Kinder auch davon aus, ob er im Stande ſei, die Mittel zu einer beſtimmten Erziehung beizubringen, um ſein Kind nicht der Gefahr einer Unterbrechung oder halben Bildung auszuſetzen; denn

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/120>, abgerufen am 26.04.2024.