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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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§. 90.
3) Maaßgehalt der Lagerstätten.

Den Maaßgehalt bestimmt man mit einem eigenen bergmänni-
schen Längenmaaße, nämlich der Lachter, von beinahe 7 Fuß,
fast 80 Zoll 1). Was von einer Lagerstätte an der Erdoberfläche
erscheint, heißt das Ausgehende, bei Gängen auch das Aus-
beißen. Das zunächst über den Gängen Liegende heißt das Han-
gende, das unter ihnen Liegende heißt das Liegende. Bei ganz
senkrechten Gängen heißt man dieses Beides Gangulmen, bei
Flötzen jenes das Dach, dieses die Sohle. Hiernach wird fol-
gendes klar. Es ist:

1) Die Mächtigkeit einer Lagerstätte der senkrechte Abstand
zwischen dem Hangenden und Liegenden, den Gangulmen oder
zwischen dem Dache und der Sohle, d. h. die Dicke der Lagerstätte.

2) Die Länge und Teufe aber die Erstreckung von einem
Ende zum andern zwischen dem Hangenden und Liegenden durch.
Die beiden äußersten Spitzen des Ganges nach dem Streichen sind
die Enden. Man nennt sie in Bezug auf den mittleren Theil die
Flügel.

1) Ueber andere Grubenmaaße s. Lempe Magazin. VII. 157.
III. Von der Untersuchung der Erdoberfläche
und von den Versuchsbauen
.
§. 91.
1) Im Allgemeinen.

Solche Lagerstätten von Mineralkörpern werden nach den bis-
her angegebenen Kennzeichen nicht blos durch Zufall entdeckt, son-
dern sie werden auch aufgespürt. Die Kunstgriffe dabei sind emi-
nent praktischer Natur und nicht allein nach der geognostischen
Beschaffenheit einer Gegend überhaupt, sondern auch insbesondere
nach der Natur des zu untersuchenden Gebirgs verschieden. Als
allgemeinste Regel gilt, daß Strombette, Anschwellen von Gewäs-
sern, besonders aus Gebirgen, Bergspalten, Klüfte, enge Thäler,
Rodungen u. dgl. mächtige Hilfsmittel sind, daß man eine Gegend
mehrmals bereisen muß und über alle Entdeckungen und Lagen
genaue Register geführt und Karten gezeichnet werden 1). Hat
man aber äußere sichere Anzeige von Lagerstätten gefunden, so
muß das Aufgraben der Mineralien u. dgl. selbst, d. h. das
Schürfen, beginnen. Darum werden verschiedene Versuchsbaue
nöthig, je nach der Lage des Ortes und der Formation 2). Es
gehört hierher:


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§. 90.
3) Maaßgehalt der Lagerſtätten.

Den Maaßgehalt beſtimmt man mit einem eigenen bergmänni-
ſchen Längenmaaße, nämlich der Lachter, von beinahe 7 Fuß,
faſt 80 Zoll 1). Was von einer Lagerſtätte an der Erdoberfläche
erſcheint, heißt das Ausgehende, bei Gängen auch das Aus-
beißen. Das zunächſt über den Gängen Liegende heißt das Han-
gende, das unter ihnen Liegende heißt das Liegende. Bei ganz
ſenkrechten Gängen heißt man dieſes Beides Gangulmen, bei
Flötzen jenes das Dach, dieſes die Sohle. Hiernach wird fol-
gendes klar. Es iſt:

1) Die Mächtigkeit einer Lagerſtätte der ſenkrechte Abſtand
zwiſchen dem Hangenden und Liegenden, den Gangulmen oder
zwiſchen dem Dache und der Sohle, d. h. die Dicke der Lagerſtätte.

2) Die Länge und Teufe aber die Erſtreckung von einem
Ende zum andern zwiſchen dem Hangenden und Liegenden durch.
Die beiden äußerſten Spitzen des Ganges nach dem Streichen ſind
die Enden. Man nennt ſie in Bezug auf den mittleren Theil die
Flügel.

1) Ueber andere Grubenmaaße ſ. Lempe Magazin. VII. 157.
III. Von der Unterſuchung der Erdoberfläche
und von den Verſuchsbauen
.
§. 91.
1) Im Allgemeinen.

Solche Lagerſtätten von Mineralkörpern werden nach den bis-
her angegebenen Kennzeichen nicht blos durch Zufall entdeckt, ſon-
dern ſie werden auch aufgeſpürt. Die Kunſtgriffe dabei ſind emi-
nent praktiſcher Natur und nicht allein nach der geognoſtiſchen
Beſchaffenheit einer Gegend überhaupt, ſondern auch insbeſondere
nach der Natur des zu unterſuchenden Gebirgs verſchieden. Als
allgemeinſte Regel gilt, daß Strombette, Anſchwellen von Gewäſ-
ſern, beſonders aus Gebirgen, Bergſpalten, Klüfte, enge Thäler,
Rodungen u. dgl. mächtige Hilfsmittel ſind, daß man eine Gegend
mehrmals bereiſen muß und über alle Entdeckungen und Lagen
genaue Regiſter geführt und Karten gezeichnet werden 1). Hat
man aber äußere ſichere Anzeige von Lagerſtätten gefunden, ſo
muß das Aufgraben der Mineralien u. dgl. ſelbſt, d. h. das
Schürfen, beginnen. Darum werden verſchiedene Verſuchsbaue
nöthig, je nach der Lage des Ortes und der Formation 2). Es
gehört hierher:


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[115/0137] §. 90. 3) Maaßgehalt der Lagerſtätten. Den Maaßgehalt beſtimmt man mit einem eigenen bergmänni- ſchen Längenmaaße, nämlich der Lachter, von beinahe 7 Fuß, faſt 80 Zoll 1). Was von einer Lagerſtätte an der Erdoberfläche erſcheint, heißt das Ausgehende, bei Gängen auch das Aus- beißen. Das zunächſt über den Gängen Liegende heißt das Han- gende, das unter ihnen Liegende heißt das Liegende. Bei ganz ſenkrechten Gängen heißt man dieſes Beides Gangulmen, bei Flötzen jenes das Dach, dieſes die Sohle. Hiernach wird fol- gendes klar. Es iſt: 1) Die Mächtigkeit einer Lagerſtätte der ſenkrechte Abſtand zwiſchen dem Hangenden und Liegenden, den Gangulmen oder zwiſchen dem Dache und der Sohle, d. h. die Dicke der Lagerſtätte. 2) Die Länge und Teufe aber die Erſtreckung von einem Ende zum andern zwiſchen dem Hangenden und Liegenden durch. Die beiden äußerſten Spitzen des Ganges nach dem Streichen ſind die Enden. Man nennt ſie in Bezug auf den mittleren Theil die Flügel. ¹⁾ Ueber andere Grubenmaaße ſ. Lempe Magazin. VII. 157. III. Von der Unterſuchung der Erdoberfläche und von den Verſuchsbauen. §. 91. 1) Im Allgemeinen. Solche Lagerſtätten von Mineralkörpern werden nach den bis- her angegebenen Kennzeichen nicht blos durch Zufall entdeckt, ſon- dern ſie werden auch aufgeſpürt. Die Kunſtgriffe dabei ſind emi- nent praktiſcher Natur und nicht allein nach der geognoſtiſchen Beſchaffenheit einer Gegend überhaupt, ſondern auch insbeſondere nach der Natur des zu unterſuchenden Gebirgs verſchieden. Als allgemeinſte Regel gilt, daß Strombette, Anſchwellen von Gewäſ- ſern, beſonders aus Gebirgen, Bergſpalten, Klüfte, enge Thäler, Rodungen u. dgl. mächtige Hilfsmittel ſind, daß man eine Gegend mehrmals bereiſen muß und über alle Entdeckungen und Lagen genaue Regiſter geführt und Karten gezeichnet werden 1). Hat man aber äußere ſichere Anzeige von Lagerſtätten gefunden, ſo muß das Aufgraben der Mineralien u. dgl. ſelbſt, d. h. das Schürfen, beginnen. Darum werden verſchiedene Verſuchsbaue nöthig, je nach der Lage des Ortes und der Formation 2). Es gehört hierher: 8 *

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/137>, abgerufen am 26.04.2024.