Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

IHESV Christi. Vnd eben darumb soll die Absolution gebraucht werden / das dardurch der Sohn Gottes beide Buß vnd Glauben mehren / stercken / vnd erhalten wolte.

Was belanget die Formam Absolutionis / wie die gebraucht möge werden / dauon soll hernach im andern teil von den Ceremonijs bericht geschehen.

Von der Heiligen Tauffe.

DIe Lehre von der heiligen Tauffe / von dem befehl / von der verheissung / nutz vnd frucht der Tauffe / was dieselbige sey / was sie nutze vnd wircke / was sie bedeute / vnd das Wasser für sich solche grosse dinge nicht thu / etc. Die lehre soll dem Volck fein einfeltig vnd trewlich fürgetragen werden / wie sie auß Gottes Wort zusammen gezogen vnd gefasset ist / im Catechismo / vnnd in den dreyen herrlichen Sermonen Lutheri von der Tauffe / Auch in Locis communibus Philippi, vnd in andern reinen schrifften.

Weil aber bißhero inn diesen Kirchen die Tauffe noch

IHESV Christi. Vnd eben darumb soll die Absolution gebraucht werden / das dardurch der Sohn Gottes beide Buß vnd Glauben mehren / stercken / vnd erhalten wolte.

Was belanget die Formam Absolutionis / wie die gebraucht möge werden / dauon soll hernach im andern teil von den Ceremonijs bericht geschehen.

Von der Heiligen Tauffe.

DIe Lehre von der heiligen Tauffe / von dem befehl / von der verheissung / nutz vnd frucht der Tauffe / was dieselbige sey / was sie nutze vnd wircke / was sie bedeute / vnd das Wasser für sich solche grosse dinge nicht thu / etc. Die lehre soll dem Volck fein einfeltig vnd trewlich fürgetragen werden / wie sie auß Gottes Wort zusammen gezogen vnd gefasset ist / im Catechismo / vnnd in den dreyen herrlichen Sermonen Lutheri von der Tauffe / Auch in Locis communibus Philippi, vnd in andern reinen schrifften.

Weil aber bißhero inn diesen Kirchen die Tauffe noch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0102"/>
IHESV Christi. Vnd eben darumb soll die Absolution       gebraucht werden / das dardurch der Sohn Gottes beide Buß vnd Glauben mehren / stercken / vnd       erhalten wolte.</p>
        <p>Was belanget die Formam Absolutionis / wie die gebraucht möge werden / dauon soll hernach im       andern teil von den Ceremonijs bericht geschehen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Heiligen Tauffe.<lb/></head>
        <p>DIe Lehre von der heiligen Tauffe / von dem befehl / von der verheissung / nutz vnd frucht       der Tauffe / was dieselbige sey / was sie nutze vnd wircke / was sie bedeute / vnd das Wasser       für sich solche grosse dinge nicht thu / etc. Die lehre soll dem Volck fein einfeltig vnd       trewlich fürgetragen werden / wie sie auß Gottes Wort zusammen gezogen vnd gefasset ist / im       Catechismo / vnnd in den dreyen herrlichen Sermonen Lutheri von der Tauffe / Auch in Locis       communibus Philippi, vnd in andern reinen schrifften.</p>
        <p>Weil aber bißhero inn diesen Kirchen die Tauffe noch
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0102] IHESV Christi. Vnd eben darumb soll die Absolution gebraucht werden / das dardurch der Sohn Gottes beide Buß vnd Glauben mehren / stercken / vnd erhalten wolte. Was belanget die Formam Absolutionis / wie die gebraucht möge werden / dauon soll hernach im andern teil von den Ceremonijs bericht geschehen. Von der Heiligen Tauffe. DIe Lehre von der heiligen Tauffe / von dem befehl / von der verheissung / nutz vnd frucht der Tauffe / was dieselbige sey / was sie nutze vnd wircke / was sie bedeute / vnd das Wasser für sich solche grosse dinge nicht thu / etc. Die lehre soll dem Volck fein einfeltig vnd trewlich fürgetragen werden / wie sie auß Gottes Wort zusammen gezogen vnd gefasset ist / im Catechismo / vnnd in den dreyen herrlichen Sermonen Lutheri von der Tauffe / Auch in Locis communibus Philippi, vnd in andern reinen schrifften. Weil aber bißhero inn diesen Kirchen die Tauffe noch

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/102
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/102>, abgerufen am 04.05.2024.