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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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neben den schönen Exempeln Christi / vnd aller Heiligen / in der schrifft / vns reitzen sollen. Vnd soll ein jeder Christ sich / vnd die seinen gewehnen / das er Morgendts / wenn er auffstehet / Abendts wenn er schlaffen gehet / wenn er zum Tisch / oder vom Tisch gehet / wenn er etwas anhebet / etc. sein Gebet thue / vnd fürnemlich / wenn die gemeine Gotts zum Wort vnd Sacramenten versamlet ist / das ein Christ da sein Gebet thu / nicht allein insonderheit / sondern auch im gemeinem Gebet / für gemeine vnd sonderbare noth bitten helffe.

Von weihen des saltzs / Wasser / Fewr / Kreuter / vnd anderer Creaturen.

WEil solch weihen bißhero in disen Kirchen getrieben / müssen die leute dauon berichtet werden / denn ja fromme Christen gerne wolten solche creaturen Gottes seliglich brauchen / also / das Gott seinen segen dazu geben möchte / vnnd sie solche gaben Gottes / nicht wie Vnchristen / sondern wie Kinder Gottes / auß seiner gnedigen milden handt entfangen möchten / Vnnd darumb halten etliche leute viel von dem Papistischen weihen / Etliche aber brauchen der Creaturen ohne alle gedancken / Gebet / vnd danck-

neben den schönen Exempeln Christi / vnd aller Heiligen / in der schrifft / vns reitzen sollen. Vnd soll ein jeder Christ sich / vnd die seinen gewehnen / das er Morgendts / wenn er auffstehet / Abendts wenn er schlaffen gehet / wenn er zum Tisch / oder vom Tisch gehet / wenn er etwas anhebet / etc. sein Gebet thue / vnd fürnemlich / wenn die gemeine Gotts zum Wort vnd Sacramenten versamlet ist / das ein Christ da sein Gebet thu / nicht allein insonderheit / sondern auch im gemeinem Gebet / für gemeine vnd sonderbare noth bitten helffe.

Von weihen des saltzs / Wasser / Fewr / Kreuter / vnd anderer Creaturen.

WEil solch weihen bißhero in disen Kirchen getrieben / müssen die leute dauon berichtet werden / denn ja fromme Christen gerne wolten solche creaturen Gottes seliglich brauchen / also / das Gott seinen segen dazu geben möchte / vnnd sie solche gaben Gottes / nicht wie Vnchristen / sondern wie Kinder Gottes / auß seiner gnedigen milden handt entfangen möchten / Vnnd darumb halten etliche leute viel von dem Papistischen weihen / Etliche aber brauchen der Creaturen ohne alle gedancken / Gebet / vnd danck-

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[0134] neben den schönen Exempeln Christi / vnd aller Heiligen / in der schrifft / vns reitzen sollen. Vnd soll ein jeder Christ sich / vnd die seinen gewehnen / das er Morgendts / wenn er auffstehet / Abendts wenn er schlaffen gehet / wenn er zum Tisch / oder vom Tisch gehet / wenn er etwas anhebet / etc. sein Gebet thue / vnd fürnemlich / wenn die gemeine Gotts zum Wort vnd Sacramenten versamlet ist / das ein Christ da sein Gebet thu / nicht allein insonderheit / sondern auch im gemeinem Gebet / für gemeine vnd sonderbare noth bitten helffe. Von weihen des saltzs / Wasser / Fewr / Kreuter / vnd anderer Creaturen. WEil solch weihen bißhero in disen Kirchen getrieben / müssen die leute dauon berichtet werden / denn ja fromme Christen gerne wolten solche creaturen Gottes seliglich brauchen / also / das Gott seinen segen dazu geben möchte / vnnd sie solche gaben Gottes / nicht wie Vnchristen / sondern wie Kinder Gottes / auß seiner gnedigen milden handt entfangen möchten / Vnnd darumb halten etliche leute viel von dem Papistischen weihen / Etliche aber brauchen der Creaturen ohne alle gedancken / Gebet / vnd danck-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/134>, abgerufen am 27.04.2024.